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knecht  rühmte  sich  noch  1895,  dass  er  als  oberster  Leiter  aller
Parteiorgane  in  den  Jahren  1875  bis  1878  in  seiner  Parteipresse
nur  den  „Mistgabelstil“  zur  Anwendung  gebracht  habe.  In  der
Tat  war  die  damalige  Verhetzung  der  Genossen  in  Wort  und
Schrift  und  die  tägliche  freche  Verhöhnung  aller  Heiligtümer  des
deutschen  Volkes  einfach  unbeschreiblich.  So  war  nicht  zu  verwundern, ­
  dass  die  mit  Herrn  Liebknechts  „Mistgabelstil“  ausgestreute ­
  Saat  schliesslich  zu  Versuchen  des  Kaisermordes
reifte.  Am  11.  Mai  1878  schoss  der  noch  nicht  21jährige  Genosse
Max  Hödel  aus  Leipzig  —  dem  damaligen  Hauptquartier  der  Parteiführer ­
  —  unter  den  Linden  in  Berlin  auf  das  geweihte  Haupt
Kaiser  Wilhelms,  das  unversehrt  blieb.  Der  Mordbube  wurde
überführt,  mit  vollbewusster  Ueberlegung  gehandelt  zu  haben  und
nach  Fug  und  Recht  enthauptet.  Herr  Liebknecht  aber  erklärte
ihn  für  „wahnwitzig“,  dann  für  ein  von  der  Polizei  gedungenes
Werkzeug,  und  als  das  alles  nicht  verfing,  schrieb  er  in  seinem
„Vorwärts“:  „Auf  die  Anklagebank!  Nicht  mit  dem  Verbrecher  !
Nein,  mit  der  Gesellschaft!“
Schon  einen  Tag  nach  Hödels  Attentat,  am  12.  Mai,  erliess
Bismarck,  der  in  Friedrichsruh  an  Gürtelrose  erkrankt  war,  die
Weisung  an  die  preussischen  Minister,  ein  Gesetz  gegen  die
Sozialdemokratie  dem  Bundesrat  vorzulegen.  Bereits  am
20.  Mai  wurde  der  vom  Bundesrat  genehmigte  Entwurf  dem  Reichstag ­
  unterbreitet.  Er  war  indess  in  seiner  Fassung  kaum  annehmbar, ­
  da  er  in  §  1  bestimmte:  „Druckschriften  und  Vereine,  welche
die  Ziele  der  Sozialdemokratie  verfolgen,  können  vom  Bundesrat
verboten  werden“,  und  damit  auch  berechtigte  „Ziele“,  ja  wissenschaftliche ­
  Erörterungen  dom  Verbot  aussetzte!  Zudem  war  aber
der  Bundesrat,  d.  h.  eine  nur  während  einiger  Monate  des  Jahres
versammelte  und  nach  den  Instruktionen  der  Einzelstaaten  abstimmende ­
  Behörde  durchaus  nicht  geeignet,  diese  verbietende
Tätigkeit  auszuüben!  Noch  bedenklicher  fast  war  aber  der  §  2
der  11.  Vorlage,  der  dem  Reichstag  die  Nachprüfung  der  vom  Bundesrat ­
  erlassenen  Verbote  und  die  Befugnis  ihrer  Aufhebung  zuteilte.
Eine  Versammlung  von  400  Köpfen,  die  gleichfalls  nur  einige
Monate  lang  versammelt  war,  sollte  über  jede  Beschlagnahme
richten!  Und  wenn  sie  aufgehoben  wurde,  triumphierte  die  Sozialdemokratie. ­
  Diese  Bedenken  machte  namentlich  der  Führer
der  Nationalliberalen  v.  Bennigsen  geltend,  worauf  die  Vorlage
am  21.  Mai  mit  251  gegen  57  Stimmen  abgelehnt  und  der  Reichstag ­
  geschlossen  wurde.
Da  beging  am  2.  Juni  ein  zweiter  sozialdemokratischer  Genosse, ­
  Dr.  Nobiling,  abermals  einen  Mordversuch  gegen  Kaiser
Wilhelm  und  verwundete  den  Heldengreis  schwer  durch  etwa  40
Schrotkörner  am  Kopfe,  an  beiden  Armen  und  im  Rücken.  Dieser
Meuchelmörder  entzog  sich  durch  einen  Selbstschuss  in  den  Kopf
der  irdischen  Gerechtigkeit.  Schon  am  3.  Juni  traf  der  nur  halbgenesene ­
  Bismarck  in  Berlin  ein.  Nach  seinem  Vorschlag  wurde