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der  Reichstag  aufgelöst  und  die  Neuwahl  auf  den  30.  Juli  angesetzt. ­

Diese  Neuwahlen  ergaben  zum  erstenmal  eine  klerikal-konservative ­
  Mehrheit,  wenn  auch  die  nationalliberale  Partei  mit  107
Mitgliedern  auch  im  neuen  Reichstag  die  stärkste  blieb.  Die
Sozialdemokratie  zählte  6  Abgeordnete.  Das  neue  Sozialisten  -
4  gejsetz  lag  wesentlich  verbessert  vor.  Der  entscheidende  §  1
läutete  jetzt:  ,,Vereine,  welche  durch  sozialdemokratische,  sozialistische ­
  und  kommunistische  Bestrebungen  den  Umsturz  der  bestehenden ­
  Staats-  und  Gesellschaftsordnung  bezwecken,  sind  zu
verbieten.“  Im  §  25  war  eine  Zentralbeschwerde-Kommission
gegen  die  erlassenen  Verbote  eingesetzt.  Gegen  gewerbsmässige
Agitatoren  konnte  auf  Beschränkung  ihres  Aufenthaltes  erkannt
werden  (§  22).  Ueber  Ortschaften  und  Bezirke,  die  von  der  sozialdemokratischen ­
  Verhetzung  besonders  verseucht  waren,  konnte
das  Reich  den  sog.  ,,kleinen  Belagerungszustand“  verhängen,  d.  h.
das  Versammlungsrecht  und  die  Verbreitung  von  Druckschriften
erheblich  beschränken  und  die  Führer,  Agitatoren  etc.  ausweisen.
Bismarck  hatte  allerdings  ein  noch  wesentlich  schärferes  Gesetz
gewünscht.  Namentlich  wollte  er  allen  Mitgliedern  der  sozialdemokratischen ­
  Partei  das  Wahlrecht  und  die  Wählbarkeit  entziehen. ­
  Aber  da  der  mildere  Entwurf  vorzeitig  veröffentlicht
wurde,  so  waren  die  von  Bismarck  gewünschten  Verschärfungen
nicht  mehr  nachzuholen,  vielmehr  wurde  jener  Entwurf  dem  Reichstag ­
  vorgelegt.  Hier  trat  Bismarck  am  17.  September  und  9.  Ok-»
  tober  für  diese  Vorlage  in  zwei  grossen  Reden  ein,  in  denen  er
den  Frevel  der  sozialdemokratischen  Verhetzung  und  die  Täuschung
und  Entsittlichung  der  Massen  in  ergreifenden  Worten  darlegte.
In  der  Schlusssitzung  vom  19.  Oktober  wurde  das  Gesetz  mit  221
gegen  149  Stimmen  angenommen.  Mit  der  Mehrheit  stimmte  nur
ein  einziger  Abgeordneter  des  Zentrums  und  der  Fortschrittspartei.
Am  21.  Oktober  1878  wurde  das  Gesetz  verkündet.  In-„
  folge  seiner  Geltung  wurden  schon  in  den  nächsten  Monaten  250
Verbote  erlassen,  die  135  Vereine,  35  Zeitungen  —  darunter  alle
Hauptorgane  der  Partei  —  und  100  Druckschriften  betrafen.  Die
gesamte  sozialistische  Organisation  und  Agitation  verschwand  von
der  Oberfläche  und  grub  nur  in  dunkler  Tiefe  ihre  Minengänge
weiter.  Dieses  Gesetz  blieb  bis  zum  1.  Oktober  1890  in  Kraft,
und  aus  den  eigenen  Reden  der  sozialdemokratischen  Führer  auf
ihrem  Parteikongress  in  Hallo  1890  Hess  sich  erkennen,  dass  das
Gesetz  ganz  in  dem  Sinne  gewirkt  hat,  den  Bismarck  bei  Erlass
des  Gesetzes  im  Oktober  1878  im  Auge  hatte.
Gerade  weil  aber  durch  dieses  Gesetz  diejenige  Partei  lahmgelegt
  worden  war,  die  von  sich  behauptete,  die  alleinige,  wirkliche ­
  Vertreterin  des  Arbeiterstandes  zu  sein,  so  betätigte  Bismarck ­
  von  1878  an  seine  Fürsorge  für  das  Wohl  der  deutschen ­
  Arbeiter  noch  viel  eifriger  und  umfassender  als  bisher.
Er  tat  dies  zunächst  in  seiner  grossen  nationalen  Wirt-