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Schafts-  und  Zollreform,  die  1879  zustande  kam  und  die
gesamte  deutsche  Industrie  und  Landwirtschaft  ausserordentlich
hob,  so  dass  die  Arbeitslöhne  erheblich  stiegen,  die  deutsche
Waarenausfuhr  bis  in  die  fernsten  Erdteile  den  Wettbewerb  mit
der  ausländischen  erfolgreich  und  siegreich  aufnahm,  und  dass
die  deutschen  Einzelstaaten,  die  1878—79  noch  70  Millionen  Mark
Matrikularbeiträge  an  das  Reich  bezahlt  hatten,  1882—83  nur
noch  O3  Million  zu  bezahlen  brauchten,  und  in  den  folgenden
Jahren  fast  41  Millionen  Mark  Ueberscküsse  vom  Reich  ausbezahlt
erhielten.  So  stiegen  denn  auch  die  Einlagen  in  den  Sparkassen
stetig.  In  Preussen  hatten  diese  1878  insgesamt  1385  Millionen
Mark  betragen,  1887  waren  sie  auf  2261  Millionen  Mark  gestiegen.
Ebenso  segensreich  wirkten  andere  wirtschaftlichsozialpolitische ­
  Gesetze  Bis  marks  aus  derselben
Zeit,  so  die  1881  beschlossene  Börsensteuer  und  Lotteriesteuer, ­
  die  seit  1880  eingeführte  Bestrafung  des  Wuchers,
das  für  die  Redlichkeit  des  Verkehrs  und  die  Gesundheit  der  Bevölkerung ­
  sehr  wichtige  Reichsgesetz  vom  14.  Mai  1879,  das
den  Verkehr  mit  Nahrungs-  und  Genussmitteln  (sowie
mit  Spielwaren,  Tapeten,  Farben,  Ess-,  Trink-,  Kochgeschirr  und
Petroleum)  einer  polizeilichen  Aufsicht  unterwarf  und  jede  Fälschung ­
  sowie  jedes  Feilbieten  oder  Verbreiten  gesundheitsschädlicher ­
  Xahrungs-  und  Genussmittel  und  Waren  der  aufgezählten
Gattungen  mit  Strafe  belegte.  Die  Redlichkeit  in  Handel  und
Wandel  wurde  ferner  wesentlich  gestärkt  durch  das  sogen.  Anfechtungsgesetz ­
  vom  21.  Juli  1879,  das  die  Anfechtung  von
Rechtshandlungen  gestattete,  die  ein  Schuldner  (ausserhalb  des
Konkurses)  zum  Nachteil  seiner  Gläubiger  vornahm.
Der  mächtige  Aufschwung  der  Wirtschaft  des  deutschen
Volkes  infolge  der  eben  erwähnten  Reformen  ermunterte  Bismarck ­
  schon  1880  aber  auch  dazu,  seinen  seit  Jahrzehnten,
namentlich  seit  1871  verfolgten  Lieblingsplan  der  Verwirklichung
entgegenzuführen,  die  staatliche  Sozialpolitik,  um  durch
dieselbe  die  dringlichsten  sozialen  Notstände  mit  Hilfe  des  deutschen ­
  Reiches  zu  beseitigen.  Namentlich  erschien  ihm  das  Haftpflichtgesetz ­
  von  1871  (s.  0.  S.  7)  verbesserungsbedürftig,  ,,die
Rechtsunsicherheit  bei  Unfällen  als  der  wundeste  Punkt  in  der
Lage  der  Arbeiter“,  weil  ,jede  Ausdehnung  der  Haftpflicht  nur
eine  Vermehrung  der  die  Arbeiter  erbitternden  I  laftpfiichtprozesse
zur  Folge  haben  würde.“  Deshalb  setzte  Bismarck  mit  der  Unfallversicherung ­
  ein.  Der  dem  Reichstag  im  März  1881
unterbreitete  erste  Gesetzentwurf  gewährte  den  Arbeitern
in  besonders  gefährlichen  Betrieben  (Bergwerken,  Salinen,  Fabriken, ­
  Gruben,  Brüchen,  Hüttenwerken,  Werften  usw.)  bei  allen
Unfällen  eine  Rente  oder  Entschädigung,  auch  den  Betriebsbeamten, ­
  die  bis  2000  Mk.  Jahresverdienst  haben,  ajich  den
Hinterbliebenen  eines  durch  einen  Berufsunfall  Umgekommenen.
Die  Unfallversicherung  sollte  nur  bei  einer  Reichsversicherungs-