der  von  seinen  Gegnern,  namentlich  von  der  Sozialdemokratie,
als  „scheusslicher  Junker“,  als  „recht-  und  menschenverachtender
Staatsmann“  verschrieen  wurde,  zum  letzten  Male  im  Deutschen
Reichstag  sein  gewichtiges  Wort  einsetzte  für  die  Versorgung  der
alten  und  gebrechlichen  deutschen  Arbeiter.  Die  „arbeiterfreundliche“ ­
  Sozialdemokratie  dagegen  stimmte  am  24.  Mai  in  der  löblichen ­
  Gesellschaft  des  Zentrums,  Freisinns,  der  Polen,  Welfen
und  Elsässer  einhellig  gegen  das  Gesetz,  das  nur  mit  20
Stimmen  Mehrheit  angenommen  wurde.  Am  1.  Januar  1891
trat  es  in  Kraft.  Seine  Grundzüge  dürfen  als  bekannt  vorausgesetzt ­
  werden.  An  seinen  Fehlern,  wie  dem  Arbeiterbeitrag,  dem
unleidigen  Markensystem  („Klebegesetz!“)  usw.,  trägt  Bismarck
keine  Schuld.
Der  grossartige  Segen  der  deutschen  Sozialpolitik ­
  Bismarcks  erhellt  am  besten  aus  den  amtlichen
Berichten,  die  das  Eeiçhsversicherungamt  alljährlich
dem  Reichstag  vorlegt.  Danach  kam  schon  im  Jahre  1895  aus
der  Unfall-,  Kranken-,  Alters-  und  Invaliditätsversicherung  mehr
als  3%  Millionen  Arbeitern  ein  Gesamtbetrag  von  über  102  Millionen ­
  Mark  zugute.  Und  über  590  Millionen  Mark  wurden  bis
dahin  von  den  Berufsgenossenschaften  der  Arbeiter  an  gesammelt,
um  auch  in  Zukunft  den  aus  jenen  Gesetzen  fliessenden  Verpflichtungen ­
  genügen  zu  können.  Für  die  gesamte  Versicherung  gegen
Unfall,  Krankheit,  Alter  und  Gebrechlichkeit  hat  der  einzelne
Arbeiter  im  Durchschnitt  nur  12,22  Mk.  im  Jahre  zu  zahlen,
während  die  jährliche  Auszahlung  für  den  Kopf  jedes  Versicherten ­
  21,33  Mk.  beträgt,  also  57%  mehr  als  die  Einzahlung ­
  des  Arbeiters!  Die  „arbeiterfreundliche“  Sozialdemokratie
dagegen  fordert  von  jedem  „Genossen“  eine  jährliche  Parteisteuer
von  15  Mk.  „Schweissgroschen“  und  von  jedem  Mitglied  einer
sozialdemokratischen  Gewerkschaft  ausserdem  noch  45—60  Mk.
jährlich,  ohne  dem  Arbeiter  dafür  irgend  etwas  anderes  zu  bieten,
als  den  Verlust  von  Zeit,  Kraft,  Friede  und  Glück.
Dem  neuesten  Bericht  des  Reichsversicherungsamtes ­
  an  den  Reichstag  vom  März  19ü4  entnehmen  wir
folgende  Zahlen.  Ende  1903  bezogen  1  737  104  Personen  Rente
(also  dauernde  Leistungen)  auf  Grund  der  Arbeiterversicherungsgesetze; ­
  von  diesen  waren  903100  Unfallrentner,  833  944  Personen
Invaliden-,  Alters-  usw.  Rentner.  Die  Renten,  die  an  diese  Personen ­
  bezahlt  wurden,  beliefen  sich  auf  118,3  Millionen  Mark  bei
der  Unfall-  und  120,2  Millionen  Mark  bei  der  Invalidenund
  Altersversicherung.  An  Invalidenrenten  wurden
94%  Millionen  Mark,  an  Altersrenten  22  Millionen,  an
Krank  en  renten  2,3  Millionen  Mark  gezahlt.  Die  gesamte
Rentenzahlung  des  Jahres  1903  bezifferte  sich  bei  beiden  Versicherungsarten ­
  auf  244%  Millionen  Mark.  Die  Unfallentschädigungssumme ­
  stieg  im  Jahre  1903  gegen  das  Vorjahr
um  fast  11  Millionen  Mark.  Entschädigungen  wurden  gezahlt  an