<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<TEI xmlns="http://www.tei-c.org/ns/1.0">
  <teiHeader>
    <fileDesc>
      <titleStmt>
        <title>Die Sozialpolitik Bismarck's</title>
        <author>
          <persName>
            <forname>Hans</forname>
            <surname>Blum</surname>
          </persName>
        </author>
      </titleStmt>
      <publicationStmt />
      <sourceDesc>
        <bibl>
          <msIdentifier>
            <idno>861746260</idno>
          </msIdentifier>
        </bibl>
      </sourceDesc>
    </fileDesc>
  </teiHeader>
  <text>
    <body>
      <div>
        <pb n="1" />
        Bibliothek
des  Instituts  für  Weltwirtschaft
an  der  Universität  Kiel

Signatur
A  21907
        <pb n="2" />
        Sozialer  Fortschritt
Jtcftc  und  Flugschriften  für  Volkswirtschaft  and  Sozialpolitik.
Eingeieitet  von  Professor  Dr.  W.  Sombart,  Breslau,
und  unter  Mitwirkung  erster  Sachkenner  für  Gebildete  aller  Kreise  geschrieben.

fío.  11.

Die  Sozialpolitik

Bismarck's.

Von
Dr.  Hans  Blum
(Rheinfeldcn).

»  ■—  -w*»
Jedes  JCcft:  15  pfg.
Doppelheft:  30  ?fg.

I.  Tausend.

Die  Heike  Von  10  yeften:
MH-  1.20.

LEIPZIG
FELIX  DIETRICH
1904.
        <pb n="3" />
        „Jedem,  der  unser  öffentliches  Leben  mit  einiger  Aufmerksamkeit  befrachtet, ­
  drängt  sich  die  Beobachtung  auf,  dass  die  Probleme  der  Volkswirtschaft ­
  und  Sozialpolitik  heutzutage  in  fast  alle  Interessensphären  hinein-,,rapen,
  dass  es  fast  niemanden  mehr  in  den  modernen  Kulturstaaten  gibt,
„dem  nicht  gelegentlich  die  Notwendigkeit  erwüchse,  sich  über  die  Zusammen-,,hänge
  des  Wirtschaftslebens  oder  über  die  Ziele  der  Wirtschafts-  und
„Sozialpolitik  Rechenschaft  abzulegen.“
Mit  diesen  Worten  beginnt  einer  unserer  ersten  Volkswirtschaftler,  Herr
Professor  Werner  Sombart,  Breslau,  das  einleitende  Heftchen  dieser  Sammlung, ­
  die  es  sich  zur  Aufgabe  gestellt  hat,  einem  möglichst  weiten  Leserkreis ­
  Abhandlungen  über  wesentliche  Fragen  der  Volkswirtschaft  und  Sozialpolitik ­
  zu  bieten,  die  möglichst  von  ersten  Sachkennern  objektiv  ohne
Parteifärbung  geschrieben  sind.  Die  Heftchen  sind,  ihrem  Umfang  entsprechend, ­
  als  erste  Einführung  in  die  zu  behandelnden  Fragen  gedacht,
sie  werden,  zunächst  auf  Fragen  der  Zeit  Rücksicht  nehmend  und  vom  geschichtlich-kulturgeschichtlichen ­
  Standpunkt  ausgehend,  möglichst  viel  Tatsachenmaterial ­
  bringen,  das  praktisch  Erreichte  und  weiterhin  praktisch
Wünschenswerte  und  Durchführbare  hervorheben  und,  soweit  tunlich,  ausländische ­
  Verhältnisse  zum  Vergleich  heranziehen.  In  den  wirtschaftlichsozialen ­
  Kämpfen  unserer  Zeit  sollen  sie  sich  bemühen,  eine  vermittelnde
Stellung  einzunehmen,  die  sich  die  Gerechtigkeit  nach  jeder  Seite  hin  zur
Richtschnur  nimmt  und  die  Ansicht  vertritt,  dass  eme  fortschreitende
Besserung  und  Gesundung  der  sozialen  Verhältnisse  zur  Bedingung  hat,
dass  über  diese  Verhältnisse  in  weitesten  Kreisen  auch  sachlich  begründete
Kenntnisse  vorhanden  sind.  Einschlägige  ethisch-religiöse  Fragen  finden
Berücksichtigung.

Preis  jede«  Heftes  15  Pf-,  Doppelheft  BO  Pf.
Jede  Reihe  von  10  Heften  Wk.  1.20.

gqp-  Für  Vereine  und  Körperschaften,  welche  die  Heftchen  zur
Verteilung  an  ihre  Mitglieder  und  geeignete  Interessenten  verwenden
wollen,  wird  von  den  meisten  Heftchen  eine  Flugschriftausgabe
ohne  Umschlag  auf  einfachem  Papier  gedruckt  erscheinen,  die  zum
Preise  von  ca.  3  Mk.  für  50  Exemplare  und  ca.  5  Mk.  für  100  Exemplare
—  auch  durch  jede  Buchhandlung  —,  unter  gleichzeitiger  Angabe  der
Adresse  des  betr.  Vereins,  zu  beziehen  sind.
Die  Sammlung  wird,  wie  oben  erwähnt,  durch  Herrn  Professor  Werner
Sombart,  Breslau,  eingeleitet.
Ihre  Mitarbeit  haben  bisher  dem  Unternehmen  zugesagt:
Professor  Pr.  Th.  Achclis,  K.  Agahd,  W.  B  er  draw,  K.  Blind-London,  Dr.  II.  Blum,
Pr.  W.  Bode-Weimar,  Dr.  IV.  Borgius,  Dr.  H.  träger,  P.  Debt,  Dr.  E.  Pennert,
Dr.  K.  Flesch,  Pr.  L.  Fuld,  J.  Gaulke,  Dr.  L.  Gurlitt,  Pr.  Ilood,  K  Jentsch,  L.
Kätscher,  T.  Kellen,  Dr.  G.  Koch,  M.  May,  Pr.  Franz  Oppenheimer,  H.  Ostwald,
Fri.  A.  Pappritz,  Plutus  [G.  Bernhard],  Professor  Dr.  W.  Rein-Jena,  A.  Kassier,
Pr.  G.  Schaertlin,  Frl.  Pr.  K.  Schirmacher,  Pr.  H.  Schmidkunz,  Prl.  Adele  Schreiber,
M.  V.  Schulz,  Pr.  G.  Sydow,  W.  Timmermann,  Pr.  J.  Unold,  Pr.  A.  Wirth,  II.
Wolgast,  Pr.  J.  Ziehen  usw.
        <pb n="4" />
        m

Sozialer  Fortschritt
Hefte  mtd  Flugschriften  für  Volkswirtschaft  und  Sozialpolitik.
Eingeleitet  von  Professor  Dr.  W.  So  mb  art,  Breslau,
und  unter  Mitwirkung  erster  Sachkenner  für  Gebildete  aller  Kreise  geschrieben.
Ss  0  =  No.  11.  ==-  CS—.  JJ

Die  Sozialpolitik

Bismopch's.

Von

Dr.  Hans  Blum

(Rheinfclden).

A .  L

6.

I.  Tausend.

LEIPZIG
FELIX  DIETRICH
1904.
        <pb n="5" />
        ((  w

##

ismarcks  Sozialpolitik  ist  cluicliaus  den  höchsten  und

gewaltigsten  Leistungen  und  Erfolgen  zuzurechnen,  die  dieser
unvergleichliche  Staatsmann  geplant  und  erzielt  hat.  Ja  vom  rein
menschlichen  und  sittlich-christlichen  Standpunkt  aus  darf  man
sie  vielleicht  über  alle  andere  stellen.  Wo  und  wann  hat  denn
je  zuvor  ein  Staatsmann  von  Bismarcks  Machtgewalt  und  Vermögen, ­
  nachdem  er  in  ruhmreichsten  Siegeskämpfen  das  mächtigste ­
  Reich  seiner  Zelt  geschaffen  und  befestigt,  die  ganze  Machtfülle ­
  dieses  Reiches  und  die  eigene  mit  unablässiger  Fürsorge  und
Ausdauer  in  den  Dienst  reinster,  edelster  Menschen-  und  Bruderliebe ­
  zu  gunsten  der  Schwachen  und  Bedrückten  gestellt,  um  als
höchstes  und  letztes  Ziel  seines  weltgeschichtlichen  Wirkens  „das
praktische  Christentum“  zu  betätigen,  wie  Bismarck  selbst
seine  Sozialpolitik  schön  nannte?  Erst  da  erfüllten  sich  die
kühnsten  Hoffnungen,  die  der  edle  deutsche  Vaterlandsfreund,  der
warmblütige  junge  Schwabe  Paul  Pfizer  schon  1831  in  seinem
„Briefwechsel  zweier  Deutschen“  auf  die  Segnungen  der  deutschen
Einheit  unter  preussischer  Vormacht  gesetzt  hatte,  namentlich  als
er  in  einem  der  diesem  Werke  beigegebenen  Gedichte  sang:

Aber  keineswegs  erst  auf  der  Höhe  seiner  Macht  und  erst
im  Alter  hat  Bismarck  die  Sorge  für  ein  besseres  Los  und  gesichertes ­
  Dasein  der  arbeitenden  Klassen  auf  seinem  grossen  Herzen
getragen.  Vielmehr  schon  sehr  früh  in  seinem  Lebensgang  und
Lebenswirken  tritt  diese  Fürsorge  deutlich  hervor.  Ueberaus
wohltätig  wurde  sie  von  allen  empfunden,  denen  der  junge  Bismarck ­
  in  Kniephof  (Pommern)  und  in  Schönhausen  Gutsherr  war,
nicht  minder  von  der  ganzen  nachbarlichen  Bevölkerung.  Mit
grösster  eigener  Lebensgefahr  rettete  der  27  jährige  Leutnant

Adler  Friederichs  des  Grossen.
Gleich  der  Sonne  decke  Du
Die  Verlassen,  Heimatlosen
Mit  der  goldnen  Schwinge  zu.
        <pb n="6" />
        3

V.  Bismarck  seinen  Reitknecht  Hildebrand  vom  Tode  des  Ertrinkens
aus  dem  Wendelsee  bei  Lippehne.  Kein  feindseliges  oder  geringschätzendes ­
  Wort  gegen  deutsche  Arbeiter  hat  Bismarck  dann  als
konservativer  Führer  im  Vereinigten  Preussischen  Landtag  (1847,
1848),  im  Erfurter  Parlament  (1849)  und  im  Preussischen
Landtag  (184y  bis  1851)  gesprochen,  wohl  aber  manches,  das
jedem  Unbefangenen  bewies,  wie  herzlich  gut  der  verschrieene
„Junker“  dem  deutschen  Arbeiterstand  gesinnt  sei.  Dann  wurde
er  1851  bis  1859  preussischer  Vertreter  heim  Bundestag  in  Frankfurt ­
  a.  M.,  1859  preussischer  Gesandter  in  Petersburg  und  1860
bis  1862  preussischer  Gesandter  in  Paris.  Und  in  diesem  Jahrzehnt ­
  hat  Bismarck  in  amtlichen  Berichten  und  vertraulichen
Briefen  und  Schreiben  eine  grosse  Fülle  von  Ratschlägen  und
Mahnungen  nach  Berlin  gerichtet,  die  das  Wohl  des  gesamten
deutschen  Volkes,  namentlich  auch  der  Arbeiter,  durch  eine  kräftige ­
  nationale  Politik,  namentlich  Wirtschaftspolitik  Preussens,  zum
Ziele  hatten.
Als  Bismarck  dann  im  September  1862  preussischer  Ministerpräsident ­
  geworden  war,  nahm  ja  der  schwere  innere  Konflikt,
der  in  Preussen  von  1860  bis  1866  zwischen  Regierung  und  Volk
aus  Anlass  der  von  König  Wilhelm  und  seinen  Beratern  (Roon,
Moltke,  Bismarck  etc.)  für  dringen^  notwendig  erachteten  grossen
preussischen  Heeresreform  in  immer  steigender  Heftigkeit  sich
geltend  machte,  Bismarcks  amtliche  Tätigkeit  ganz  wesentlich,
und  in  den  ersten  Monaten  seiner  neuen  Würde  vorwiegend  in
Anspruch.  Dennoch  aber  verfolgte  Bismarck  schon  im  Frühjahr
1363  mit  wohlwollendster  Aufmerksamkeit  die  ersten  Versuche
der  Gründung  einer  Arbeiterpartei  in  Deutschland  durch  Ferdinand ­
  Lassalle.  Allerdings  stand  Lassalle  und  der  von  ihm
1863  ins  Leben  gerufene  „Allgemeine  deutsche  Arbeiterverein“
ganz  auf  nationalem  Boden.  Der  Verein  umfasste  nur  Deutsche
und  nur  zu  „friedlichen  und  gesetzlichen  Zwecken“.  Das  Statut
des  Vereins  erklärte,  dass  die  soziale  Frage  zu  lösen  sei  mit  Hilfe
von  zwei  Mitteln,  die  es  forderte:  mit  dem  allgemeinen,  gleichen
und  direkten  Wahlrecht;  denn  dieses  werde  „eine  genügende  Vertretung ­
  der  sozialen  Interessen  des  deutschen  Arbeiterstandes  ermöglichen, ­
  eine  wahrhafte  Beseitigung  der  Klassengegensätze  der
Gesellschaft“.  Das  andere  Heilmittel  aber,  „Staatshilfe  für  Produktivassoziationen“, ­
  werde  die  Arbeiter  dem  Drucke  des  sogenannten ­
  „ehernen  Lohngesetzes“  entziehen  !
Leider  starb  Lassalle  schon  1864  —  er  fiel  in  Genf  im  Duell
—  ,  so  dass  die  unter  seiner  Leitung  vielversprechende  Bewegung
in  weniger  fähige  Hände  geriet.  Bismarck  war  dem  geistvollen ­
  Arbeiterführer  auch  persönlich  näher  getreten.
Eine  Verbindung  Beider  zu  gemeinsamem  Handeln,  zu  gemeinsamen
Zwecken  —  wie  die  Legende  unserer  Sozialdemokratie  sie  erdichtet,
und  Herr  Bebel  noch  1878  auf  die  Tribüne  des  Reichstags  geschleppt ­
  hat  —  eine  solche  hat  nie  bestanden,  nicht  direkt  und
        <pb n="7" />
        4

f

auch  nicht  durch  Mittelspersonen.  Als  Herr  Bebel  diese  Märchen
am  16.  September  1876  im  Reichstag  vorgebracht  hatte,  nannte
sie  Fürst  Bismarck  am  17.  September  „Lügen“,  die  Herr  Bebel
sich  habe  auf  binden  lassen  und  sagte:  „Wenn  er  (Bebel)  diese
Zusammenstellung  von  Wahrem  und  Falschem  selbst  erfunden
hätte,  nun  dann  hätte  er  vielleicht  Talent,  Korrespondent  der
,Times 1  oder  sonst  einer  grösseren  Zeitung  zu  werden  (Heiterkeit)
und  ich  könnte  ihm  diese  einträgliche  Beschäftigung  empfehlen.“
„Im  übrigen  kann  ich  versichern“,  fuhr  Bismarck  fort,  „dass
ich  nie  in  meinem  Leben  mit  irgend  einem  Sozialdemokraten  geschäftlich ­
  verhandelt  habe  und  kein  Sozialdemokrat  mit  mir;  denn
Lassalle  rechne  ich  nicht  dazu,  das  war  eine  viel  vornehmere
Natur,  als  seine  Epigonen“  (Nachfolger),  „das  war  ein  bedeutender ­
  Mann,  mit  dem  konnte  man  wohl  sprechen.  Lassalle  selbst
hatte  ein  dringendes  Bedürfnis,  mit  mir  in  Beziehung  zu  treten,
und  ich  habe  es  ihm  auch  gar  nicht  schwer  gemacht.  Ich  habe
ihn  gesehen,  und  von  dem  Augenblicke  an,  wo  ich  mit  ihm  eine
Stunde  gesprochen,  habe  ich  es  nicht  bereut.  Ich  habe  ihn  nicht
in  jeder  Woche  drei-  bis  viermal  gesehen“  —  wie  Bebel  behauptet
hatte  —  „sondern  im  ganzen  dreimal,  meinethalben  viermal,  ich
weiss  es  nicht.  Unsere  Beziehung  konnte  gar  nicht  die  Natur
einer  politischen  Verhandlung  haben.  Was  hätte  mir  Lassalle
bieten  oder  geben  können  ?  Er  hatte  nichts  hinter  sich.  In  allen
politischen  Verhandlungen  ist  das  do  ut  des“  (ich  gebe,  damit
Du  gibst)  „eine  Sache,  die  im  Hintergründe  steht,  auch  wenn
man  anstandshalber  einstweilen  nicht  davon  spricht  (Heiterkeit).
Lassalle  hatte  nichts,  was  er  mir  als  Minister  hätte  geben  können.
Was  er  hatte,  war  etwas,  was  mich  als  Privatmann  ausserordentlich ­
  anzog  :  er  war  einer  der  geistreichsten  und  liebenswürdigsten
Menschen,  mit  denen  ich  je  verkehrt  habe,  ein  Mann,  der  ehrgeizig ­
  im  grossen  Stil  war,  durchaus  nicht  Republikaner;  er  hatte
eine  sehr  ausgeprägte  nationale  und  monarchische  Gesinnung,
seine  Idee,  der  er  zustrebte,  war  das  deutsche  Kaisertum,  und
darin  hatten  wir  einen  Berührungspunkt.  .  .  Den  kümmerlichen
Epigonen,  die  sich  jetzt  mit  ihm  brüsten,  hätte  er  ein  Quosego!“
(Ich  will  Euch!)  „zugeschleudert,  sie  mit  Hohn  in  ihr  Nichts  zurückgewiesen, ­
  und  würde  sie  ausser  stände  gesetzt  haben,  seinen
Namen  zu  missbrauchen.  Mit  ihm  zu  sprechen,  war  sehr  lehrreich; ­
  unsere  Unterredungen  haben  stundenlang  gedauert,  und
ich  habe  immer  bedauert,  wenn  sie  beendet  waren.  Von  Verhandlungen ­
  war  schon  deshalb  nicht  die  Rede,  weil  ich  in  unseren
Unterredungen  wenig  zu  Worte  kam  (Heiterkeit),  er  trug  die
Kosten  der  Unterhaltung  allein,  aber  er  trug  sie  in  angenehmer
und  liebenswürdiger  Weise.  Er  war  nicht  der  Mann,  mit  dem
bestimmte  Abmachungen  über  das  do  ut  des  abgeschlossen  werden
konnten“.
Dagegen  musste  nun  sowohl  der  „Allgemeine  deutsche
Arbeiterverein“  Lassalles  als  auch  Bismarck  mitäusserstem
        <pb n="8" />
        Misstrauen  schon  die  ersten  Versuche  betrachten,  im  stärksten
Gegensätze  zu  dem  nationalen  Sozialismus  Lassalles  den  Vaterlands ­
  los  en  revolutionären  Kommunismus  unter  die
deutschen  Arbeiter  auszusäen  und  einzupflanzen,  den  der  deutsche
Flüchtling  Karl  Marx  schon  seit  1847  im  Auslande  gepredigt
und  in  ein  System  gebracht  hatte.  Marx  lebte  seit  1849  in  London. ­
  Die  Genossen  und  Schüler  um  ihn  hiessen  „die  Schwefelbande“. ­
  Von  seinem  Herrn  und  Meister  Karl  Marx  hatte  W  ilhelm
  Liebknecht  den  blinden  und  unbelehrbaren  Fanatismus
geerbt;  auch  gelernt,  mit  allen  Mitteln  die  Massen  für  sein  Ziel  zu
gewinnen,  das  in  der  Hauptsache  darin  bestand,  dem  ehrlichen
deutschen  Arbeiter  die  Liebe  zum  Vaterlande  aus  dem  Herzen
zu  reissen.  Liebknecht  hatte  1*49  an  der  badischen  Revolution
teilgenommen.  Als  König  Wilhelm  von  Preussen  nun  eine  allgemeine ­
  Amnestie  erliess,  kehrte  Liebknecht  1862  nach  Deutschland ­
  zurück,  und  zwai  zunächst  nach  Berlin,  wurde  hier  aber
I860  ausgewiesen  und  wandte  sich  nun  nach  Leipzig.  Hier  gelang
ihm,  sich  in  dem  bis  dahin  liberalen  und  nationalen  Arbeiterverein ­
  einzunisten,  dessen  Leiter  der  Drechsler  August  Bebel  war.
Bebels  warme  Beredsamkeit,  reiche  Begabung,  ungemeine  Volkstümlichkeit ­
  waren  Dinge,  die  Liebknecht  durchaus  abgingen.
Mit  Bebel  und  seinem  starken  Anhang  in  der  Arbeiterschaft  liess
sich  die  Partei  gründen,  die  Herrn  Liebknecht  fehlte  In  jahrelanger ­
  zäher  Arbeit  gelingt  es  diesem  nun,  Bebel  zuerst  mit  Misstrauen ­
  gegen  Preussen  und  die  deutsche  Sache  zu  erfüllen,  und
ihn  dann  vollständig  und  widerstandslos  in  die  kommunistischen
Träume  einzuspinnen,  in  denen  Liebknecht  selbst  lebte.  Langsam
folgten  Bebels  Genossen  auf  dieser  traurigen  Bahn.  Vorsichtig
wird  die  kommunistische  Klaue  anfangs  vor  Bebel  und  dann  auch
noch  vor  den  Genossen  verborgen.  Erst  im  August  1869  ward
auf  dem  Kongress  in  Eisenach  der  Name  „Sozialdemokratische ­
  Arbeiterpartei“  und  damit  ein  Programm
angenommen,  das  in  allen  Hauptpunkten  wortgetreu  dem
Marxscheu  Statut  für  den  Internationalen  Kommunistenbund  (der
„Internationale“)  entsprach.  Und  erst  im  Mai  1875  gelang  es,
auf  dem  Vereinigungskongress  in  Gotha  auch  die  Lassalleaner
zu  diesem  vaterlandsloscn  Kommunismus  zu  bekehren.
Bismarck  hatte  sich  durch  die  heftige  Feindseligheit  dieser
neuen  deutschen  Arbeiterführer  und  der  von  ihnen  verhetzten
Massen  gegen  ihn  und  durch  ihre  dreiste  Behauptung,  dass  sie
allein  die  Wohlfahrt  des  deutschen  Arbeiterstandes  vertreten,
keinen  Augenblick  abhalten  lassen,  das  auch  seinerseits  nach
besten  Kräften  zu  tun.  Sowie  nach  den  preussischen  Siegen  von
1866  der  Norddeutsche  Bund  gegründet  und  ein  Deutsches
Zoll  parla  m  ent  geschaffen  war,  betätigte  Bismarck  seine  sozialpolitische ­
  Fürsorse  für  die  deutschen  Arbeiter  durch  seine  Vorlagen
an  den  Norddeutschen  Reichstag  und  an  das  Deutsche  Zollparlament ­
  in  grossartigster  Weise.  Und  wenn  Bismarck  bei  allen
        <pb n="9" />
        6

diesen  Vorlagen  auch  dem  obersten  Grundsatz  seines  ganzen  amtlichen ­
  Lebenswirkens  treu  blieb,  den  er  später  einmal  (am  24.  Februar ­
  1881  im  Reichstag)  in  die  schönen  Worte  fasste:  „Für  mich
bat  immer  nur  ein  einziger  Kompass,  ein  einziger  Polarstern,
naclr  dem  ich  steuere,  bestanden  :  Salus  publica!“  (das  öffentliche
Gemeinwohl),  so  ist  doch  unzweifelhaft,  dass  alle  jene  Gesetzentwürfe, ­
  die  Bismarck  von  1867  bis  mit  1870  dem  Norddeutschen ­
  Reichstag  und  deutschen  Zoll  pariament
unterbreitete,  und  die  hier  stets  mit  grösster  Mehrheit,  —  allerdings ­
  auch  stets  gegen  die  Stimmen  der  sogenannten  Arbeitervertreter ­
  Bebel  und  Liebknecht  —  angenommen  wurden,  in  erster
Linie  und  ganz  besonders  das  Wohl  unserer  arbeitenden
Klassen  förderten.
Denn  in  diesen  vier  Jahren  sind  gesetzlich  gewährleistet
worden:  die  Freizügigkeit,  die  Gewerbefreiheit  einschliesslich ­
  der  Koalitionsfreiheit,  die  Aufhebung  des  Passzwanges, ­
  die  Verehelichungsfreiheit,  die  Aufhebung
der  Schuldhaft  und  der  Beschlagnahme  des  Arbeitsund ­
  Dienstlohnes,  ein  Genossenschaftsgesetz,  die  Einheit ­
  von  Mass  und  Gewicht,  die  Aufhebung  der  Spielbanken, ­
  das  Reichswahlgesetz,  die  Massregeln  zur
Abwehr  der  Rinderpest,  das  Flaggenrecht  der  deut-  ^
sehen  Handelsflotte,  ein  Banknotengesetz,  das  deutsche
Bürger-  und  Heimatsrecht  einschliesslich  des  Unterstützungswohnsitzes, ­
  ein  Post-  und  Posttarifgesetz,  die  deutsche
Rechtseinheit  auf  dem  Gebiete  des  Handels-  und  Wechselrechts ­
  samt  Einsetzung  des  Bundesoberhandelsgerichts,  ferner  ein
einheitliches  Urheberrecht  und  Strafgesetzbuch,  das  u.  a.
die  volle  Redefreiheit  aller  Einzellandtage  gewährleistete  und  politische ­
  Vergehen  unendlich  viel  milder  und  gerechter  behandelte
als  bisher,  ein  Volljährigkeitsgesetz,  die  Unabhängigkeit ­
  der  politischen  Rechte  vom  religiösen  Bekenntnis, ­
  das  Verbot  der  Doppelbesteuerung,  die  Errichtung
von  Berufskonsulaten.  Daneben  wurde  eine  Fülle  internationaler ­
  Verträge  geschlossen,  die  den  deutschen  Verkehr
mit  dem  Ausland,  namentlich  den  Absatz  der  Erzeugnisse  deutscher ­
  Arbeit  im  Ausland,  wesentlich  erleichterten,  zuletzt  der  wichtige ­
  Vertrag  über  die  Gotthardbahn.
Sowie  nun  1871  nach  dem  siegreichen  Kriege  gegen  Frankreich ­
  die  volle  deutsche  Einheit  unter  Preussens  Vormacht,  Kaiser
und  Reich  errungen  waren,  und  fortan  ein  gesamtdeutscher  Reichstag ­
  tagte,  sorgte  Bismarck  auch  als  Fürst  und  Reichskanzler  dafür,
dass  sowohl  seine  auswärtige  Politik  als  auch  die  innere  Gesetzgebung ­
  des  neuen  Deutschen  Reiches  der  salus  publica,  dem  allgemeinen ­
  Wohl,  und  damit  namentlich  auch  dem  der  arbeitenden
Klassen  diene  und  zu  gute  komme.  Zunächst  ziehen  wir  hierfür
die  Jahre  1871  bis  1878  in  Betracht.  In  diesen  acht  Jahren
ist  Bismarcks  auswärtige  Politik  immer  und  mit  grösstem
        <pb n="10" />
        Erfolg  darauf  gerichtet  gewesen,  das  teure  und  für  friedliche  Lohnarbeit ­
  unentbehrliche  Gut  des  Völkerfriedens  zu  erhalten,  trotz
aller  kriegerischen  Anläufe,  die  von  Oesterreich,  Frankreich  und
dem  russischen  Staatskanzler  Gortschakoff  ausgingen.  Ja,  Bismarcks ­
  tatkräftige  und  grundehrliche  Friedenspolitik  errang  sfchon
wenige  Jahre  nach  1871  einen  vollständigen  Umschwung  der
öffentlichen  Meinung  in  fast  allen  Staaten  der  Erde  —  ausser
Frankreich  natürlich  —  zu  Gunsten  des  jungen  Deutschen  Reiches.
Beim  Beginn  des  deutsch-französischen  Krieges  1870  hatte  Deutschland ­
  jn  der  ganzen  Welt  unter  allen  Mächten  nur  einen  einzigen
wahren  Freund  gehabt,  den  Zaren  Alexander  von  Russland.  In
diesem  Kriege  hatte  sich  Deutschland  als  stärkste  Waffenmacht
der  Erde  erwiesen,  und  nun  bangten  namentlich  die  kleinen  europäischen ­
  Staaten  vor  deutscher  Kriegs-  und  Eroberungslust.  Als
aber  Bismarck  die  ungeheure  Macht  des  Deutschen  Reiches  stetig
und  überall  nur  zur  Erhaltung  des  Friedens  einsetzte,  da  priesen
fast  alle  Staaten  der  Erde  die  Erstehung  und  Erringung  des
Deutsches  Reichs  als  eine  heilvolle  Segnung  und  Fügung  der  Vorsehung ­
  und  Bismarck  als  ,,den  ehrlichen  Makler“  des
Friedens  unter  den  Mächten  und  Staaten.
Die  innere  Gesetzgebung  des  Deutschen  Reiches
von  1871  bis  1878  trug  zwar  äusserlich  kein  sozialpolitisches
Gepräge,  förderte  gleichwohl,  wie  bereits  bemerkt,  das  Wohl  der
arbeitenden  Klassen  ausserordentlich.  Das  erste  dieser  Gesetze,
das  Rcichshaft  pflichtgesetz  von  1871  war  sogar  der  erste
direkte  Schritt  zur  deutschen  Sozialpolitik.  Ich  hatte  dessen  Erlass ­
  18G9  im  Norddeutschen  Reichstag  beantragt,  und  1871  kam
es  zustande,  allerdings  arg  belastet  und  verstümmelt  durch  Bedenken ­
  der  konservativen  Partei,  die  dem  bei  industriellen  Betriebsunfällen ­
  Verletzten  in  jedem  Einzelfall  den  Beweis  aufbürdeten, ­
  dass  nicht  er  selbst  die  Schuld  an  dem  Unfall  und  der
Verletzung  trage.  Diese  sehr  fühlbaren  Mängel  erkannte  namentlich ­
  Bismarck  deutlich,  und  sie  regten  bei  ihm  im  Laufe  der  Jahre
immer  eindringlicher  den  Gedanken  und  Plan  seiner  grossen  wirklichen ­
  Sozialpolitik  an.  Von  grosser  Bedeutung  auch  für  die  ar
beitenden  Klassen  war  dann  weiter  die  1871  beschlossene  Münz  -
reform,  die  in  dem  deutschen  Münzgesetz  1873  in  Kraft
trat.  Denn  dadurch  wurde  dem  bisherigen  Münzelend  der  deutschen ­
  Kleinstaaterei  —  mit  sieben  verschiedenen  Münzfüssen  bis
1871  —  ein  Endo  gemacht,  die  Goldwährung  als  Grundlage  des
gesamten  deutschen  Münzsystems  und  die  Mark  als  Rechnungseinheit ­
  ein  geführt.  Ebenso  segensreich  für  die  gesamte  Bevölkerung ­
  des  Reiches  wie  dieses  Gesetz  wirkte  dann  auch  die  einheitliche ­
  Regelung  des  deutschen  Staatspapiergeldes  durch  das  Reichsbankgesetz ­
  von  1875,  das  der  traurigen  alten  Zettelbankwirtschaft,
  der  Ausgabe  von  Hunderten  von  Millionen  ungedeckter
Banknoten  ein  Endo  machte,  indem  es  hinfort  an  deutschem  Papiergeld ­
  nur  Reichskassenscheine  und  nur  in  Höhe  von  385  Mil-
        <pb n="11" />
        Honen  Mark  (statt  der  bisherigen  1440  Millionen)  zuliess.  Auch
die  von  Bismarck  in  jenen  acht  Jahren  mit  zäher  Ausdauer  —
leider  bei  weitem  nicht  in  vollem  Umfang  seines  grossen  Reichseisenbahnplanes ­
  —  durchgesetzte  Eisenbahnreform  kam  den
arbeitenden  Klassen  sehr  zu  gute  durch  Beseitigung  der  unnützeigensüchtigen
  Privatbahnen  und  Einführung  grosser  Erleichterung
und  Verbilligung  des  Eisenbahnverkehrs  unter  der  Leitung  der
Staatsbahnen.  Nicht  minder  segensreich  wurde  den  arbeitenden
Klassen  das  Ende  187b  —  bis  auf  das  Bürgerliche  Gesetzbuch,
das  erst  1900  in  Kraft  trat,  aber  damals  schon  in  Angriff  genommen ­
  war  —  abgeschlossene  grosse  Werk  der  deutschen
Rechtseinheit  (Gerichtsverfassungsgesetz,  Strafprozessordnung,
Zivilprozessordnung,  Konkursordnung,  einige  Jahre  später  auch
Rechtsanwaltsordnung  und  Gebührenordnung,  Gerichtskostengesetz,
Sitz  des  Reichsgerichts).  Denn  mit  Recht  sagt  eine  Denkschrift
von  Weihnachten  1876  über  die  damals  errungene  Rechtseinheit:
„Auf  Grund  dieser  grossen  Reichsgesetze  wird  in  Zukunft  in  allen
deutschen  Landen  von  gleichmässig  und  unabhängig  besetzten
Gerichten  gleiches  Recht  für  alle  gesprochen  werden.  Die  gleichen
Vorschriften  über  das  Verfahren  werden  überall  gelten.  Jedermann ­
  aus  dem  Volke  wird  die  Gesetze  verstehen  und  handhaben
lernen,  nicht  bloss  rechtsgelehrte  Juristen.  Dem  Handel  und  Verkehr ­
  wird  dadurch  grosse  Förderung  zuteil.  Das  bereits  geschaffene ­
  einheitliche  Verkehrsleben  wird  erst  durch  das  einheitliche ­
  Rechtsleben  zur  vollen  Geltung  gelangen.  Alle  deutschen
Gerichte  leisten  sich  Rechtshilfe!“  Auch  das  Reichs-,  Zivilehe- ­
  und  Personenstandsgesetz  vom  6.  Februar  l87o  bezeichnet ­
  einen  grossen  sozialen  Fortschritt  gegen  früher,  da  es
die  obligatorische  Zivilehe  einführte  und  alle  auf  die  Eheschliossung
bezüglichen  kirchlichen  Bestimmungen  aufhob,  die  Beurkundung
aller  Geburten,  Aufgebote,  Eheschliessungen,  Sterbefälle  aber  dem
Staate  übertrug.  Wie  freisinnig  diese  ganze  Gesetzgebung  und
wie  stark  Bismarcks  Anteil  an  ihr  war,  liess  sich  daraus  deutlich
erkennen,  dass  die  hochkonservative  Partei  deshalb  jahrelang  zu
Bismarck  in  das  feindseligste  und  gehässigste  Verhältnis  trat.
Den  Führern  der  deutschen.Sozialdemokratie  im  Deutschen ­
  Reichstag  und  der  Partei  selbst  kommt  nun  aber  nicht  das
geringste  Verdienst  der  Mitwirkung  an  dieser  den  Arbeitern  so
segensreichen  Gesetzgebung  zu.  Im  Gegenteil  suchten  sie  nach
Kräften  das  Zustandekommen  aller  dieser  Gesetze  zu  hindern  und
zeichneten  sich  während  dieser  acht  ersten  Jahre  des
Deutschen  Reiches  durch  recht  bedenkliche  Leistungen  aus.
So,  indem  Herr  Bebel  schon  am  2ö.  Mai  1871  im  Deutschen  Reichstag ­
  sich  und  seine  Partei  „solidarisch“  erklärte  mit  den  Gliedern
der  Pariser  Kommune  von  1871,  die  von  Rechtswegen  zum  Tode
verurteilt  wurden  wegen  Ermordung  zahlreicher  unschuldiger  Gefangener, ­
  Inbrandsetzung  fast  aller  grossen  öffentlichen  Bauwerke
von  Paris,  Raub,  Plünderung,  Schändung  etc.  Und  Herr  Lieb-
        <pb n="12" />
        9

knecht  rühmte  sich  noch  1895,  dass  er  als  oberster  Leiter  aller
Parteiorgane  in  den  Jahren  1875  bis  1878  in  seiner  Parteipresse
nur  den  „Mistgabelstil“  zur  Anwendung  gebracht  habe.  In  der
Tat  war  die  damalige  Verhetzung  der  Genossen  in  Wort  und
Schrift  und  die  tägliche  freche  Verhöhnung  aller  Heiligtümer  des
deutschen  Volkes  einfach  unbeschreiblich.  So  war  nicht  zu  verwundern, ­
  dass  die  mit  Herrn  Liebknechts  „Mistgabelstil“  ausgestreute ­
  Saat  schliesslich  zu  Versuchen  des  Kaisermordes
reifte.  Am  11.  Mai  1878  schoss  der  noch  nicht  21jährige  Genosse
Max  Hödel  aus  Leipzig  —  dem  damaligen  Hauptquartier  der  Parteiführer ­
  —  unter  den  Linden  in  Berlin  auf  das  geweihte  Haupt
Kaiser  Wilhelms,  das  unversehrt  blieb.  Der  Mordbube  wurde
überführt,  mit  vollbewusster  Ueberlegung  gehandelt  zu  haben  und
nach  Fug  und  Recht  enthauptet.  Herr  Liebknecht  aber  erklärte
ihn  für  „wahnwitzig“,  dann  für  ein  von  der  Polizei  gedungenes
Werkzeug,  und  als  das  alles  nicht  verfing,  schrieb  er  in  seinem
„Vorwärts“:  „Auf  die  Anklagebank!  Nicht  mit  dem  Verbrecher  !
Nein,  mit  der  Gesellschaft!“
Schon  einen  Tag  nach  Hödels  Attentat,  am  12.  Mai,  erliess
Bismarck,  der  in  Friedrichsruh  an  Gürtelrose  erkrankt  war,  die
Weisung  an  die  preussischen  Minister,  ein  Gesetz  gegen  die
Sozialdemokratie  dem  Bundesrat  vorzulegen.  Bereits  am
20.  Mai  wurde  der  vom  Bundesrat  genehmigte  Entwurf  dem  Reichstag ­
  unterbreitet.  Er  war  indess  in  seiner  Fassung  kaum  annehmbar, ­
  da  er  in  §  1  bestimmte:  „Druckschriften  und  Vereine,  welche
die  Ziele  der  Sozialdemokratie  verfolgen,  können  vom  Bundesrat
verboten  werden“,  und  damit  auch  berechtigte  „Ziele“,  ja  wissenschaftliche ­
  Erörterungen  dom  Verbot  aussetzte!  Zudem  war  aber
der  Bundesrat,  d.  h.  eine  nur  während  einiger  Monate  des  Jahres
versammelte  und  nach  den  Instruktionen  der  Einzelstaaten  abstimmende ­
  Behörde  durchaus  nicht  geeignet,  diese  verbietende
Tätigkeit  auszuüben!  Noch  bedenklicher  fast  war  aber  der  §  2
der  11.  Vorlage,  der  dem  Reichstag  die  Nachprüfung  der  vom  Bundesrat ­
  erlassenen  Verbote  und  die  Befugnis  ihrer  Aufhebung  zuteilte.
Eine  Versammlung  von  400  Köpfen,  die  gleichfalls  nur  einige
Monate  lang  versammelt  war,  sollte  über  jede  Beschlagnahme
richten!  Und  wenn  sie  aufgehoben  wurde,  triumphierte  die  Sozialdemokratie. ­
  Diese  Bedenken  machte  namentlich  der  Führer
der  Nationalliberalen  v.  Bennigsen  geltend,  worauf  die  Vorlage
am  21.  Mai  mit  251  gegen  57  Stimmen  abgelehnt  und  der  Reichstag ­
  geschlossen  wurde.
Da  beging  am  2.  Juni  ein  zweiter  sozialdemokratischer  Genosse, ­
  Dr.  Nobiling,  abermals  einen  Mordversuch  gegen  Kaiser
Wilhelm  und  verwundete  den  Heldengreis  schwer  durch  etwa  40
Schrotkörner  am  Kopfe,  an  beiden  Armen  und  im  Rücken.  Dieser
Meuchelmörder  entzog  sich  durch  einen  Selbstschuss  in  den  Kopf
der  irdischen  Gerechtigkeit.  Schon  am  3.  Juni  traf  der  nur  halbgenesene ­
  Bismarck  in  Berlin  ein.  Nach  seinem  Vorschlag  wurde
        <pb n="13" />
        10

der  Reichstag  aufgelöst  und  die  Neuwahl  auf  den  30.  Juli  angesetzt. ­

Diese  Neuwahlen  ergaben  zum  erstenmal  eine  klerikal-konservative ­
  Mehrheit,  wenn  auch  die  nationalliberale  Partei  mit  107
Mitgliedern  auch  im  neuen  Reichstag  die  stärkste  blieb.  Die
Sozialdemokratie  zählte  6  Abgeordnete.  Das  neue  Sozialisten  -
4  gejsetz  lag  wesentlich  verbessert  vor.  Der  entscheidende  §  1
läutete  jetzt:  ,,Vereine,  welche  durch  sozialdemokratische,  sozialistische ­
  und  kommunistische  Bestrebungen  den  Umsturz  der  bestehenden ­
  Staats-  und  Gesellschaftsordnung  bezwecken,  sind  zu
verbieten.“  Im  §  25  war  eine  Zentralbeschwerde-Kommission
gegen  die  erlassenen  Verbote  eingesetzt.  Gegen  gewerbsmässige
Agitatoren  konnte  auf  Beschränkung  ihres  Aufenthaltes  erkannt
werden  (§  22).  Ueber  Ortschaften  und  Bezirke,  die  von  der  sozialdemokratischen ­
  Verhetzung  besonders  verseucht  waren,  konnte
das  Reich  den  sog.  ,,kleinen  Belagerungszustand“  verhängen,  d.  h.
das  Versammlungsrecht  und  die  Verbreitung  von  Druckschriften
erheblich  beschränken  und  die  Führer,  Agitatoren  etc.  ausweisen.
Bismarck  hatte  allerdings  ein  noch  wesentlich  schärferes  Gesetz
gewünscht.  Namentlich  wollte  er  allen  Mitgliedern  der  sozialdemokratischen ­
  Partei  das  Wahlrecht  und  die  Wählbarkeit  entziehen. ­
  Aber  da  der  mildere  Entwurf  vorzeitig  veröffentlicht
wurde,  so  waren  die  von  Bismarck  gewünschten  Verschärfungen
nicht  mehr  nachzuholen,  vielmehr  wurde  jener  Entwurf  dem  Reichstag ­
  vorgelegt.  Hier  trat  Bismarck  am  17.  September  und  9.  Ok-»
  tober  für  diese  Vorlage  in  zwei  grossen  Reden  ein,  in  denen  er
den  Frevel  der  sozialdemokratischen  Verhetzung  und  die  Täuschung
und  Entsittlichung  der  Massen  in  ergreifenden  Worten  darlegte.
In  der  Schlusssitzung  vom  19.  Oktober  wurde  das  Gesetz  mit  221
gegen  149  Stimmen  angenommen.  Mit  der  Mehrheit  stimmte  nur
ein  einziger  Abgeordneter  des  Zentrums  und  der  Fortschrittspartei.
Am  21.  Oktober  1878  wurde  das  Gesetz  verkündet.  In-„
  folge  seiner  Geltung  wurden  schon  in  den  nächsten  Monaten  250
Verbote  erlassen,  die  135  Vereine,  35  Zeitungen  —  darunter  alle
Hauptorgane  der  Partei  —  und  100  Druckschriften  betrafen.  Die
gesamte  sozialistische  Organisation  und  Agitation  verschwand  von
der  Oberfläche  und  grub  nur  in  dunkler  Tiefe  ihre  Minengänge
weiter.  Dieses  Gesetz  blieb  bis  zum  1.  Oktober  1890  in  Kraft,
und  aus  den  eigenen  Reden  der  sozialdemokratischen  Führer  auf
ihrem  Parteikongress  in  Hallo  1890  Hess  sich  erkennen,  dass  das
Gesetz  ganz  in  dem  Sinne  gewirkt  hat,  den  Bismarck  bei  Erlass
des  Gesetzes  im  Oktober  1878  im  Auge  hatte.
Gerade  weil  aber  durch  dieses  Gesetz  diejenige  Partei  lahmgelegt
  worden  war,  die  von  sich  behauptete,  die  alleinige,  wirkliche ­
  Vertreterin  des  Arbeiterstandes  zu  sein,  so  betätigte  Bismarck ­
  von  1878  an  seine  Fürsorge  für  das  Wohl  der  deutschen ­
  Arbeiter  noch  viel  eifriger  und  umfassender  als  bisher.
Er  tat  dies  zunächst  in  seiner  grossen  nationalen  Wirt-
        <pb n="14" />
        B  t  K

561  **$??*'  1  2.  5.46.
—  11  —

Schafts-  und  Zollreform,  die  1879  zustande  kam  und  die
gesamte  deutsche  Industrie  und  Landwirtschaft  ausserordentlich
hob,  so  dass  die  Arbeitslöhne  erheblich  stiegen,  die  deutsche
Waarenausfuhr  bis  in  die  fernsten  Erdteile  den  Wettbewerb  mit
der  ausländischen  erfolgreich  und  siegreich  aufnahm,  und  dass
die  deutschen  Einzelstaaten,  die  1878—79  noch  70  Millionen  Mark
Matrikularbeiträge  an  das  Reich  bezahlt  hatten,  1882—83  nur
noch  O3  Million  zu  bezahlen  brauchten,  und  in  den  folgenden
Jahren  fast  41  Millionen  Mark  Ueberscküsse  vom  Reich  ausbezahlt
erhielten.  So  stiegen  denn  auch  die  Einlagen  in  den  Sparkassen
stetig.  In  Preussen  hatten  diese  1878  insgesamt  1385  Millionen
Mark  betragen,  1887  waren  sie  auf  2261  Millionen  Mark  gestiegen.
Ebenso  segensreich  wirkten  andere  wirtschaftlichsozialpolitische ­
  Gesetze  Bis  marks  aus  derselben
Zeit,  so  die  1881  beschlossene  Börsensteuer  und  Lotteriesteuer, ­
  die  seit  1880  eingeführte  Bestrafung  des  Wuchers,
das  für  die  Redlichkeit  des  Verkehrs  und  die  Gesundheit  der  Bevölkerung ­
  sehr  wichtige  Reichsgesetz  vom  14.  Mai  1879,  das
den  Verkehr  mit  Nahrungs-  und  Genussmitteln  (sowie
mit  Spielwaren,  Tapeten,  Farben,  Ess-,  Trink-,  Kochgeschirr  und
Petroleum)  einer  polizeilichen  Aufsicht  unterwarf  und  jede  Fälschung ­
  sowie  jedes  Feilbieten  oder  Verbreiten  gesundheitsschädlicher ­
  Xahrungs-  und  Genussmittel  und  Waren  der  aufgezählten
Gattungen  mit  Strafe  belegte.  Die  Redlichkeit  in  Handel  und
Wandel  wurde  ferner  wesentlich  gestärkt  durch  das  sogen.  Anfechtungsgesetz ­
  vom  21.  Juli  1879,  das  die  Anfechtung  von
Rechtshandlungen  gestattete,  die  ein  Schuldner  (ausserhalb  des
Konkurses)  zum  Nachteil  seiner  Gläubiger  vornahm.
Der  mächtige  Aufschwung  der  Wirtschaft  des  deutschen
Volkes  infolge  der  eben  erwähnten  Reformen  ermunterte  Bismarck ­
  schon  1880  aber  auch  dazu,  seinen  seit  Jahrzehnten,
namentlich  seit  1871  verfolgten  Lieblingsplan  der  Verwirklichung
entgegenzuführen,  die  staatliche  Sozialpolitik,  um  durch
dieselbe  die  dringlichsten  sozialen  Notstände  mit  Hilfe  des  deutschen ­
  Reiches  zu  beseitigen.  Namentlich  erschien  ihm  das  Haftpflichtgesetz ­
  von  1871  (s.  0.  S.  7)  verbesserungsbedürftig,  ,,die
Rechtsunsicherheit  bei  Unfällen  als  der  wundeste  Punkt  in  der
Lage  der  Arbeiter“,  weil  ,jede  Ausdehnung  der  Haftpflicht  nur
eine  Vermehrung  der  die  Arbeiter  erbitternden  I  laftpfiichtprozesse
zur  Folge  haben  würde.“  Deshalb  setzte  Bismarck  mit  der  Unfallversicherung ­
  ein.  Der  dem  Reichstag  im  März  1881
unterbreitete  erste  Gesetzentwurf  gewährte  den  Arbeitern
in  besonders  gefährlichen  Betrieben  (Bergwerken,  Salinen,  Fabriken, ­
  Gruben,  Brüchen,  Hüttenwerken,  Werften  usw.)  bei  allen
Unfällen  eine  Rente  oder  Entschädigung,  auch  den  Betriebsbeamten, ­
  die  bis  2000  Mk.  Jahresverdienst  haben,  ajich  den
Hinterbliebenen  eines  durch  einen  Berufsunfall  Umgekommenen.
Die  Unfallversicherung  sollte  nur  bei  einer  Reichsversicherungs-
        <pb n="15" />
        12

anstatt  abgeschlossen  werden.  Die  Prämien  hatte  zu  2 / :1  der  Arbeitgeber, ­
  zu  V 3  der  Arbeiter  zu  entrichten,  doch  erhielt  dieser
einen  Reichszuschuss  und  Rente  oder  Entschädigung  auch  dann,
wenn  er  den  Unfall  selbst  verschuldet  hatte.  Bei  Befürwortung
dieser  Vorlage  im  Reichstag  bezeichnete  Bismarck  am  2.  April  1881
die  Ziele  seiner  Sozialpolitik  als  „praktisches  Christentum“. ­
  Die  Vorlage  scheiterte  jedoch  an  dem  Widerspruch  ■Res
Zentrums  und  der  Fortschrittspartei  gegen  die  Reichsversicherungsanstalt. ­
  Die  „arbeiterfreundliche“  Sozialdemokratie  aber  bekämpfte
Bismarcks  Sozialpolitik  von  Anfang  an  bis  zu  Ende  aufs  heftigste,
weil  sie  voraussah,  dass  dadurch  die  Unzufriedenheit  und  der
Klassenhass  vermindert  werde.  So  fiel  denn  dieser  erste  Entwurf
im  Reichstag.
Da  der  am  27.  Oktober  1881  neu  gewählte  Reichstag  in  seiner
grossen  Mehrheit  aus  Gegnern  Bismarck’s  bestand,  so  galt  es,
vor  dem  deutschen  Volke  feierlich  zu  bekunden,  dass  der  Kaiser
selbst  die  Sozialpolitik  seines  Kanzlers  als  die  Hauptaufgabe  der
letzten  Jahre  seiner  rühm-  und  erfolgreichen  Regierung  ansehe.
Das  war  der  Hauptzweck  und  Inhalt  der  berühmten  kaiserlichen ­
  Botschaft  an  den  Reichstag  vom  17.  November
1881.  Hier  erklärte  der  ehrwürdige  Kaiser  :  „Wir  würden  mit
um  so  grösserer  Befriedigung  auf  alle  Erfolge,  mit  denen  Gott
Unsere  Regierung  sichtbar  gesegnet  hat,  zurückblicken,  wenn  es
Uns  gelänge,  dereinst  das  Bewusstsein  mitzunehmen,  dem  Vaterland ­
  neue  und  dauernde  Bürgschaften  seines  inneren  Friedens
und  den  Hilfsbedürftigen  grössere  Sicherheit  und  Ergiebigkeit  des
Beistandes,  auf  den  sie  Anspruch  haben,  zu  hinterlassen.“  Deshalb ­
  wurde  eine  erneute  Vorlage  der  Unfallversicherung,
eine  solche  über  die  Arbeiter-Krankenversicherung,  angekündigt ­
  und  endlich  verheissen,  dass  auch  die  Versicherung
gegen  Alter  und  Invalidität  der  Arbeiter  im  Bereiche
der  kaiserlichen  Fürsorge  liege  Die  Botschaft  endete  mit  der
Erklärung  :  der  Kaiser  halte  sich  „zur  Anregung  dieser  weitgreifenden ­
  und  schwierigen  Aufgaben,  deren  Lösung  in  der  kurzen
Frist  einer  Session  nicht  zu  bewältigen  ist,  vor  Gott  und  Menschen
ohne  Rücksicht  auf  den  unmittelbaren  Erfolg  derselben,  verpflichtet.“ ­

Im  Mai  1882  wurde  dem  Reichstag  der  zweite  Entwurf
eines  Unfall  vers  ich  o  r  n  n  g  xgr  s  etzes  vorgelegt,  der  nach
Bismarcks  Ansicht  auch  noch  zu  „burcaukratisch“  zugeschnitten
war,  und  den  er  daher  ohne  Kummer  in  der  Reichstagskommission
scheitern  sah.  Dagegen  zeigte  die  dritte  Vorlage  eines
Reichs-Unfallversicherung^  gesetzes  gleich  von  Anfang
an  reife  Vollkommenheit.  Sie  ging  dem  Reichstag  1888  zu,  wurde
hier  am  27.  Juni  in  dritter  Lesung  angenommen  und  am  G.  Juli
1883  als  Gesetz  verkündet.  Gegenstand  der  Versicherung
ist  der  Ersatz  des  Schadens,  der  durch  Körperverletzung  oder
Tod  entsteht,  für  alle  in  den  schon  in  der  ersten  Vorlage  (s.  o.
        <pb n="16" />
        13

S.  11)  genannten  Betrieben  beschäftigten  Arbeiter,  die  bis  zu
2000  Mk.  Jahreseinkommen  haben.  Das  Gesetz  wurde  aber  später
noch  auf  zahlreiche  andere  Betriebe  ausgedehnt  (s.  u.  S.  14),  für
die  alle  die  Zwangsversicherung  ihrer  Arbeiter  gegen*  Unfall  eingeführt ­
  wurde.  Zu  alleinigen  Trägern  der  Versicherungspflicht ­
  wurden  die  Berufsgenossenschaften  gemacht
und  ihnen  bezüglich  ihrer  Errichtung,  Statuten,  Veränderung  und
Selbstverwaltung  die  grösste  Freiheit  gewährt.  Sie  stehen  unter
der  Aufsicht  des  Reichsversicherungsamtes.  Die  Kosten
der  Versicherung  tragen  nur  die  Arbeitgeber,  nicht  die  Arbeiter,
und  werden  nicht  nach  festen  Versicherungsprämien  im  voraus,
sondern  nach  dem  jeweiligen  wirklichen  Jahresbedarf  erhoben.
Viel  früher  und  leichter  war  das  Krankenversicherungsgesetz ­
  zustande  gekommen.  Denn  der  am  8.  Alai  1882  vorgelegte ­
  Entwurf  wurde  vom  Reichstag  schon  Mitte  Mai  in  erster
Lesung  beraten  und  an  eine  Kommission  verwiesen,  die  den  Entwurf ­
  mit  grossem  Fleiss  in  53  langen  Sitzungen  durchberiet,  sodass
  der  Reichstag  am  19.  April  1883  die  dritte  Lesung  abschliessen
  honnte.  Mit  216  gegen  99  Stimmen  wurde  das  Gesetz
angenommen.  In  der  Minderheit  standen  auch  diesmal  vornehmlich ­
  die  Fortschrittler  und  Sozialdemokraten.  Durch  dieses
Gesetz  wurden  zur  Zwangsversicherung  gegen  Krankheit  genötigt
alle  in  der  Industrie,  im  Gewerbe  oder  Handwerk  gegen  Lohn
oder  Gehalt  beschäftigte  Personen.  Die  Versicherung  konnte
nach  Belieben  abgeschlossen  werden  bei  der  Fabrikkrankenkasse
der  Pflichtigen,  bei  der  Ortskrankenkasse  oder  bei  einer  freien
Hilfskasse.  Der  Unternehmer  (Arbeitgeber)  war  für  die  Erfüllungspflicht ­
  seiner  Arbeiter  verantwortlich  und  musste  ein  Drittel  zu
den  Prämien  zahlen,  ausser  wenn  der  Arbeiter  sich  bei  einer
freien  Hilfskasse  versicherte.  Der  eigentliche  Träger  der  Versicherung ­
  war  die  Gemeinde.  Die  schon  vor  Erlass  des  Gesetzes
errichteten  Krankenkassen  durften  forthestehen.
Der  grosse  Segen  dieses  Gesetzes  beruht  hauptsächlich ­
  darin,  dass  es  den  verhängnisvollen  Folgen  ein  Ende  machte,
die  bis  dahin  so  häufig  an  die  Erkrankung  des  mittellosen  Arbeiters ­
  sich  knüpften,  für  dessen  Gesundheit  wie  für  den  Lebensstand ­
  seiner  Familie.  Wie  oft  schon  war  der  Tod  an  ein  solches
Krankenbett  getreten,  weil  der  Arzt  zu  spät  gerufen  wurde.  Wie
oft  hatte  die  Familie  des  Ernährers  mit  ihrer  völligen  Verarmung
die  Pflege  und  Heilung  desselben  bezahlen  und  erkaufen  müssen.
Jetzt  war  gegen  ein  winziges  Opfer  (2'/%  Prozent  des  ortsüblichen
Tagelohnes)  das  Recht  auf  unentgeltliche  ärztliche  Pflege  während
der  ganzen  Krankheit,  der  Anspruch  auf  unentgeltliche  Gewähr
von  Arznei  und  sonstigen  Heilmitteln  (Brillen^  Bruchbändern  etc.)
erworben,  und  ausserdem  wurde  bei  Erwenmahigkeit  vom  dritten
Tage  an  das  Krankengeld  für  jeden  Arbeitstag  in  der  vollen  Höhe
des  ortsüblichen  Tagelohns  gewährt.
Aber  auch  der  Segen  des  Unfallversicheruugsge-
        <pb n="17" />
        14

seizes  war  so  handgreiflich,  dass  es,  wie  schon  bemerkt,  im
Laufe  der  Jahre  auf  weite,  bisher  unversicherte  Yolkskreise  ausgedehnt ­
  wurde.  So  durch  ein  Gesetz  vom  28.  Mai  1885  auf  die
Arbeiter  im  Transportgewerbe,  am  5.  März  1886  auf  die  im  landund
  forstwirtschaftlichen  Betriebe  beschäftigten  Personen,  am
15.  März  1886  auf  die  infolge  von  Betriebsunfällen  verunglückten
Beamten  und  Personen  des  Soldatenstandes,  am  11.  und  13.  Juli
1687  auf  die  hei  Bauten  beschäftigten  Personen,  Seeleute  und
andere  bei  der  Seeschiffahrt  beteiligten  Arbeiter  und  Beamte.
Nun  war  nur  noch  das  letzte  in  der  kaiserlichen  Botschaft
vom  17.  November  1881  aufgestellte  Ziel  zu  erreichen:  die
Alters-  und  Invalid  idäts  ver  Sicherung  der  Arbeiter
und  Dienstboten.  Die  Kosten  dieser  Versicherung  waren
zweifellos  noch  höher  zu  bemessen  als  die  für  Krankheit  und
Unfälle  und  daher  ohne  Beisteuer  des  Reiches  kaum  aufzubringen.
Bismarcks  Ideal  war  aber  ausserdem,  die  Arbeiter  überhaupt ­
  mit  Beiträgen  zu  den  ihnen  zwangsweise  auferlegten
Versicherungen  zu  verschonen  und  die  Leistungen  des
„praktischen  Christentums“  der  deutschen  Sozialpolitik,  namentlich ­
  diejenigen  für  alte  und  invalide  Arbeiter,  recht  ausgiebig  zu
gestalten.  Aus  diesen  Gründen  hatte  Bismarck  1881  die  Losung
ausgegeben,  das  Tabakmonopol  im  Deutschen  Reiche  einzuzuführen
  und  dessen  reiche  Erträgnisse  für  die  sozialpolitischen ­
  Bedürfnisse  und  Ausgaben  als  „Patrimonium“  (Vatergut) ­
  „der  Enterbten“  zu  verwerten.  In  der  Tat  forderte
Bismarck  vom  Reichstag  im  April  1882  das  Tabakmonopol  zu
diesem  Zwecke.  Doch  der  Reichstag  «lehnte  das  Tabakmonopol
mit  ungeheurer  Mehrheit  (277  gegen  43  konservative  Stimmen)
am  15.  Juni  ab.  Ein  beklagenswerter  Beschluss,  da  die  deutsche
Reichseinnahme  aus  dem  Tabakmonopol  schon  1882  auf  165  Millionen ­
  Mark  geschätzt  wurde,  und  die  Monopolländer  (Frankreich,
  Italien,  Oesterreich-Ungarn)  ihre  sichersten  und  stattlichsten ­
  Staatseinnahmen  daraus  beziehen.
Die  Ablehnung  des  Tabakmonopols  verlangsamte  die  Vorlegung ­
  des  Alters-  und  Invaliditätsversicherungsgesetzes ­
  bedeutend.  Doch  waren  die  Grundzüge  der  Vorlage
schon  im  Dezember  1887  fertiggestellt.  Kaiser  Wilhelm  I.  erlebte
noch  die  Freude,  dass  sie  von  weiten  Kreisen  des  deutschen
Volkes  beifällig  und  mit  Freuden  begrüsst  wurde.  Aber  der
Bundesrat  unterzog  den  Entwurf  im  Frühjahr  und  Sommer  1888
eingehender  Beratung  und  Umgestaltung,  so  dass  erst  Kaiser
Wilhelm  II.  in  seiner  Thronrede  vom  22.  November  1888  dem
Reichstag  die  abgeschlossene  Vorlage  ankündigen  konnte.  Der
Reichstagsausschuss,  der  die  Vorlage  beriet,  verwendete  darauf
grossen  Fleiss  und  legte  sie  schon  am  22.  März  1882  dem  Reichstag ­
  wieder  vor.  In  der  dritten  Lesung,  die  vom  18.  bis  24.
Mai  dauerte,  hielt  Bismarck  am  18.  Mai  seine  letzte
Reichstagsrede  —  eine  merkwürdige  Fügung,  dass  der  Mann,
        <pb n="18" />
        der  von  seinen  Gegnern,  namentlich  von  der  Sozialdemokratie,
als  „scheusslicher  Junker“,  als  „recht-  und  menschenverachtender
Staatsmann“  verschrieen  wurde,  zum  letzten  Male  im  Deutschen
Reichstag  sein  gewichtiges  Wort  einsetzte  für  die  Versorgung  der
alten  und  gebrechlichen  deutschen  Arbeiter.  Die  „arbeiterfreundliche“ ­
  Sozialdemokratie  dagegen  stimmte  am  24.  Mai  in  der  löblichen ­
  Gesellschaft  des  Zentrums,  Freisinns,  der  Polen,  Welfen
und  Elsässer  einhellig  gegen  das  Gesetz,  das  nur  mit  20
Stimmen  Mehrheit  angenommen  wurde.  Am  1.  Januar  1891
trat  es  in  Kraft.  Seine  Grundzüge  dürfen  als  bekannt  vorausgesetzt ­
  werden.  An  seinen  Fehlern,  wie  dem  Arbeiterbeitrag,  dem
unleidigen  Markensystem  („Klebegesetz!“)  usw.,  trägt  Bismarck
keine  Schuld.
Der  grossartige  Segen  der  deutschen  Sozialpolitik ­
  Bismarcks  erhellt  am  besten  aus  den  amtlichen
Berichten,  die  das  Eeiçhsversicherungamt  alljährlich
dem  Reichstag  vorlegt.  Danach  kam  schon  im  Jahre  1895  aus
der  Unfall-,  Kranken-,  Alters-  und  Invaliditätsversicherung  mehr
als  3%  Millionen  Arbeitern  ein  Gesamtbetrag  von  über  102  Millionen ­
  Mark  zugute.  Und  über  590  Millionen  Mark  wurden  bis
dahin  von  den  Berufsgenossenschaften  der  Arbeiter  an  gesammelt,
um  auch  in  Zukunft  den  aus  jenen  Gesetzen  fliessenden  Verpflichtungen ­
  genügen  zu  können.  Für  die  gesamte  Versicherung  gegen
Unfall,  Krankheit,  Alter  und  Gebrechlichkeit  hat  der  einzelne
Arbeiter  im  Durchschnitt  nur  12,22  Mk.  im  Jahre  zu  zahlen,
während  die  jährliche  Auszahlung  für  den  Kopf  jedes  Versicherten ­
  21,33  Mk.  beträgt,  also  57%  mehr  als  die  Einzahlung ­
  des  Arbeiters!  Die  „arbeiterfreundliche“  Sozialdemokratie
dagegen  fordert  von  jedem  „Genossen“  eine  jährliche  Parteisteuer
von  15  Mk.  „Schweissgroschen“  und  von  jedem  Mitglied  einer
sozialdemokratischen  Gewerkschaft  ausserdem  noch  45—60  Mk.
jährlich,  ohne  dem  Arbeiter  dafür  irgend  etwas  anderes  zu  bieten,
als  den  Verlust  von  Zeit,  Kraft,  Friede  und  Glück.
Dem  neuesten  Bericht  des  Reichsversicherungsamtes ­
  an  den  Reichstag  vom  März  19ü4  entnehmen  wir
folgende  Zahlen.  Ende  1903  bezogen  1  737  104  Personen  Rente
(also  dauernde  Leistungen)  auf  Grund  der  Arbeiterversicherungsgesetze; ­
  von  diesen  waren  903100  Unfallrentner,  833  944  Personen
Invaliden-,  Alters-  usw.  Rentner.  Die  Renten,  die  an  diese  Personen ­
  bezahlt  wurden,  beliefen  sich  auf  118,3  Millionen  Mark  bei
der  Unfall-  und  120,2  Millionen  Mark  bei  der  Invalidenund
  Altersversicherung.  An  Invalidenrenten  wurden
94%  Millionen  Mark,  an  Altersrenten  22  Millionen,  an
Krank  en  renten  2,3  Millionen  Mark  gezahlt.  Die  gesamte
Rentenzahlung  des  Jahres  1903  bezifferte  sich  bei  beiden  Versicherungsarten ­
  auf  244%  Millionen  Mark.  Die  Unfallentschädigungssumme ­
  stieg  im  Jahre  1903  gegen  das  Vorjahr
um  fast  11  Millionen  Mark.  Entschädigungen  wurden  gezahlt  an
        <pb n="19" />
        Druck-:  Fr.  Andrä’s  Nachf.,  Leipzig.

16

697  76Õ  Verletzte,  61267  Witwen  Getöteter,  94062  Kinder  und
Enkel  und  3505  Eltern  usw.  Mit  Einschluss  der  an  Angehörige
von  Verletzten,  die  in  Heilanstalten  untergebracht  waren,  gezahlten ­
  gesetzlichen  Unterstützungen  sind  im  Jahre  1903  im  Ganzen
903160  Personen  Bezüge  auf  Grund  der  Unfallversicherung  zuteil ­
  geworden.  Wenn  man  bedenkt,  dass  1866  die  Unfallentschädigungen ­
  insgesamt  nur  1,9  Millionen  Mark  ausmachten,  1893
nur  38,2  Millionen,  jetzt  dagegen  (1903)  schon  118,3  Millionen
Mark,  so  kann  man  hieran  sehr  gut  die  Steigerung  der  Lasten
erkennen,  die  aus  einem  einzigen  Versicherungszweige  den  Arbeitgebern ­
  erwachsen,  die  allein  die  Kosten  der  Unfallversicherung
bestreiten.  Deshalb  sind  die  gewerblichen  Berufsgenossenschaften
bemüht,  auf  alle  nur  mögliche  Weise  die  Kosten  zu  ermässigcn,
nämlich  durch  Unfallverhütungsvorschriften,  die  nunmehr ­
  60  von  den  61,  dem  Reichsversicherungsamt  ausschliesslich ­
  unterstellten  gewerblichen  Berufsgenossenschaften  erlassen  haben. ­
  Die  Folgen  der  entschädigungspflichtigen  Unfälle  werden
immer  mehr  durch  rechtzeitige  Uebernahme  des  Heilverfahrens
und  sorgsamere  Ausgestaltung  des  letzteren  gemildert.  Auch  hier
wird,  wie  auf  dem  Gebiete  der  Unfallverhütung,  durch  einen  sorgsameren ­
  Ausbau  der  Unfallverhütungsvorschriften,  auf  eine  Ermässigung
  der  Unfallkosten  hingewirkt.
Jedenfalls  zeigen  die  Zahlen  der  im  Jahre  1903  gezahlten
Renten,  dass  die  Arbeiterversicherung  Deutschlands  —  Bismarcks
Sozialpolitik,  die  von  den  Führern  der  deutschen  Sozialdemokratie
mit  den  verächtlichen  Schimpfnamen  „Bettelpfennige“,  „Armon-■hausgesetzgebung“
  belegt  wurde  —  von  Jahr  zu  Jahr  einem
grösseren  Kreise  Segen  spendet,  und  dass  Deutschland  mit  diesem
Kulturwerk  immer  noch  an  der  Spitze  aller  Völker  bleibt,  wie
1889,  als  der  italienische  Senator  und  spätere  Finanzminister
Luzzati  auf  einem  internationalen  Kongress  der  Volkswirte  in
Paris  das  treffendste  Urteil  über  Bismarcks  deutsche
Sozialpolitik  in  den  Worten  aussprach:  „Es  ist  ein  riesenhaftes ­
  Werk,  geschmiedet  mit  dem  Hammer  eines
sozialen  Cyklopen!“
        <pb n="20" />
        In  der  Sammlung
„Sozialer  Fortschritt“
Helte  und  Flugschriften
zur  Verbreitung  volkswirtschaftlich-sozialpolitischer  Kenntnisse
sollen  etwa  die  nachstehenden  Gebiete  sowie  andere  einschlägige  Fragen  behandelt
werden  :

Aktiengesellschaften
Alkoholfrage
Altersversicherung
Anarchismus
Ansiedlung  u.  Rentengüter
Arbeit  und  Arbeitsteilung
Arbeiterbildungsvereine
Arbeiter-  u.  Arbeiterinnenschutz ­

Arbeitervereine,  konfess.
Arbeiterwohlfahrt  u.  Angriffe ­
  auf  dieselbe
Arbeitgeberverbände
Arbeitseinstellungen
Arbeitslohn
Arbeitslose
Arbeitsvermittlung
Arbeitszeit
Armenwesen
Auswanderung
Bankwesen
Bauvereine
Berufswahl
Bibliotheken  u.  Lesehallen
Bildung  u.  soziale  Frage
Bismarck  u.  soziale  Frage
Bodenreform,  Erbbau
Börse
Buchdruckerorganisation
Bürgerliches  Gesetzbuch,
soziale  Wünsche  zum
Christentum  und  soziale
Frage
Darwinismus  u.  soz.  Frage
Dienstbotenfrage
Einkommen  und  seine  Ver-Erbrecht
  [teilung
Ethische  Bewegung
Fabrikinspektion
Finanzwesen
Fortbildungsschule
Frauenarbeit  u.  Frauen-Frauen
  frage  [löhne
Frauenstimmrecht
Friedensbewegung
Fürsorgeerziehung
Gartenbau,  -stadtbewegg.
Gasthausreform
Gefänguiswesen
Geld  und  Kredit
Gemeindesozialismus
Genossenschaften
Geschichtswissenschaft  u.
soziale  Frage

Gesundheitswesen
Getreidebau
Gewerbegericht
Gewerblicher  Unterricht
Gewerkschaften
Gewinnbeteiligung
Handfertigkeitsunterricht
Handelsgeschichte  u.  -geo-Handelsverträge
  [graphie
Handwerk
Haushaltungsunterricht
Hausindustrie
Heerwesen  (Volksheer,
stehendes  Heer)
Heilsarmee,  soziale  Be-Herbergswesen
  [deutung
Individualismus
Industrie
Invalidenversicherung
Internationalismus
Jugendliche  Verbrecher
Jugendliteratur
Jünglingsvereine,  Jugend-Kapitalismus
  [klubs
Kartelle
Kinderarbeit
Klassenkampf
Kleingewerbe
Koalitionsrecht
Koloniale  Bestrebungen
Konsumvereine
Krankenkasse  u.  -versiche-Krüppelfürsorge
  [rung
Kunsterziehung
Landarbeiter,  Landflucht
Ländl.  Wohlfahrtspflege
Landwirtschafts-Krise
Lassalle  und  Arbeiterbewegung ­

Lebensversicherung
Mädchenhandel  -  Bekämp-Malthus
  [fung
Manchesterlehre
Marx,  K.
Maschinenwesen,  volkswirtsch.
  Bedeutung  des
Medizin,  soziale
Mission,  innere
Mittelstandskrise
Morris,  Will.
Nährwesen
Obdachlosenfrage
Pari  amentar  i  smus
Parteien  in  Deutschland

Philosophie  und  soziale
Presse  [Frage
Prostitution
Rassenfrage  [schichte
Rechtsentstehung  u.  -ge-Republik
  und  Monarchie
ltuskin
Säuglingsfrage
Schulorganisation
Settlements
Sozialdemokratie  (Ideenkreis, ­
  Kritisches,  Geschichte, ­
  Programm)
Soziales  Bureau,  Berlin
Sozialmuseen
Sozialpolitik,  Ueberblick
Sparkassen
Staat,  Geschichtliches
Steuerwesen
Strafrecht,  soziale  Seiten  d.
Tarifverträge
Technik  und  soziale  Frage
Theater  und  soziale  Frage
Toleranz,  politische
Tolstoi  und  soziale  Frage
Trusts
Uneheliche  Kinder
Unfallversicherung
Unlauterer  Wettbewerb
Utopien  (Idee  V.  Zukunftsstaat ­
  i.  Laufe  d.  Zeiten)
V  ereins-u.  V  ersammlungsrecht

Vererbung,  soziale  Rolle  d.
V  erfassungsfragen
Verkehrswesen
Versicherung  (im  allgern.)
Verwahrloste
Viehzucht
Volkshochschulen
Volksunterhaltgs.-Abende
Volkswirtschaft  (Ueberblick, ­
  Grundbegriffe,  Ge-Wahlrecht
  [schichtliches)
Waisenpflege
W  arenhäuser
W  eltanschauung  u.  soziale
Wohlfahrtspflege  [Frage
Wohnungsfrage
Zeissstiftung
Zollwesen
und  weiteres  mehr.
        <pb n="21" />
        Als  Heft  i  —  io  der  Sammlung

„Sozialer  Fortschritt”

werden  vorliegen  (jedes  Heft  i5  Pf.,  Doppelheft  ausnahmsweise
30  Pf.),:
Sombart,  Prof.  Dr.  W:  Warum  interessiert  sich  heute  jedermann ­
  für  Fragen  der  Volkswirtschaft  und  Sozialpolitik?
Schulz,  M.  V.,  Vorsitzender  des  Berliner  Gewerbegerichts  :  Koalitionsrecht ­
  !
Timmermann,  W.,  mit  Vorwort  von  A.  Damaschke:  Was
will  die  Bodenreform?  Wodurch  erstrebt  sie  eine  Besserung ­
  der  Wohnungsverhältnisse?
Agahd,  K:  Kinderarbeit  und  Kinderschutz,  mit  Text  des
Kinderschutzgesetzes.
Ostwald,  H:  Unsere  armen  Wandernden  —  und  wie  sie
unterstützt  werden.  Beitrag  zur  Arbeitslosenfrage.
Unold,  Dr.  J.,  Privatdozent:  Wie  das  Wahlrecht  war,  wie  es
ist,  und  wie  es,  zumal  in  den  deutschen  Einzelstaaten,
werden  soll.  (Doppelheft:  30  Pf.)
Kätscher,  L.:  Japanische  Wirtschafts-  und  Sozialpolitik.
Schaertlin,  Dr.  G.,  Direktor  der  Schweizer.  Lebensversicherungsanstalt: ­
  Fürsorge  für  Arbeitslose.
Leixner,  Otto  v.:  Zum  Kampfe  gegen  den  Schmutz  in  Wort
und  Bild.
Die  nächsten  Hefte  werden  voraussichtlich  enthalten:
Blum,  Dr.  H:  Bismarcks  Sozialpolitik.
Pappritz,  AL:  Errichtung  von  Wöchnerinnenheimen  und
Säuglingsasylen,  eine  soziale  Pflicht.  (Doppelheft  :  30  Pf.)
Borgius,  Dr.  W.:  Ideenwelt  des  Anarchismus.  Zur  Aufklärung. ­

Gaulke,  J.:  Kapital  und  Kapitalismus.
Kätscher,  L.:  Sozialmuseen  [Museen  für  Arbeiterwohlfahrt
und  Sozialpolitik  und  das  Pariser  Musée  social  als  Vorbild]. ­

Schreiber,  Adele:  Settlements.
Kellen,  T:  Arbeiterbildungsvereine.
Achelis,  Prof.  Dr.  Th.  :  Rechtsentstehung  und  -geschichte.
Reeves,  W.  P.  :  Frauenstimmrecht  in  Australien.  (Doppelheft: ­
  30  Pf.)

Verlag:  Felix  Dietrich,  Leipzig,  Brüderstrasse  49,  pt.
Druck:  Fr.  Andrä’s  Naclif.,  Leipzig.
        <pb n="22" />
        0
        <pb n="23" />
        206S02577747
        <pb n="24" />
        L  46.0  L  53.0  L  18.0  L  48.0  L  49.0  L  82.0  L  64.0  L  32.0  L  1.0  L  10.0  L  15.0  L  20.0  L  45
a  64.0  a  -4  5.0a  24.0  a  -34.0  a  56.0  a  3.0  a  20.0  a  20.0  a  0.0  a  0.0  a  0.0  a  0.0  a  0.0
b  34.0  b  38.0  b-61.0  b-31.0  b-14.0  b  90.0  b  19.0  b  23.0  b  0.0  b  0.0  b  0.0  b  0.0  b  0.0

—  14  —
setzes  war  so  handgreiflich,  dass  es,  wie  schon  bemerkt,  im
Laufe  der  Jahre  auf  weite,  bisher  unversicherte  Yolkskreise  ausgedehnt ­
  wurde.  So  durch  ein  Gesetz  vom  28.  Mai  1885  auf  die
Arbeiter  im  Transportgewerbe,  am  5.  März  1886  auf  die  im  landend ­
  forstwirtschaftlichen  Betriebe  beschäftigten  Personen,  am
15.  März  1886  auf  die  infolge  von  Betriebsunfällen  verunglückten
Beamten  und  Personen  des  Soldatenstandes,  am  11.  und  13.  Juli
1887  auf  die  bei  Bauten  beschäftigten  Personen,  Seeleute  und
andere  bei  der  Seeschiffahrt  beteiligten  Arbeiter  und  Beamte.
Nun  war  nur  noch  das  letzte  in  der  kaiserlichen  Botschaft
vom  17.  November  1381  aufgestellte  Ziel  zu  erreichen:  die
Alters-  und  Invalid  i  dätsver  Sicherung  der  Arbeiter
nnd  Dienstboten.  Die  Kosten  dieser  Versicherung  waren
zweifellos  noch  höher  zu  bemessen  als  die  für  Krankheit  und
Unfälle  und  daher  ohne  Beisteuer  des  Reiches  kaum  aufzubringen.
Bismarcks  Ideal  war  aber  ausserdem,  die  Arbeiter  überhaupt ­
  mit  Beiträgen  zu  den  ihnen  zwangsweise  auferlegten
Versicherungen  zu  verschonen  und  die  Leistungen  des
,,praktischen  Christentums“  der  deutschen  Sozialpolitik,  namentlich ­
  diejenigen  für  alte  und  invalide  Arbeiter,  recht  ausgiebig  zu
gestalten.  Aus  diesen  Gründen  hatte  Bismarck  1881  die  Losung
ausgegeben,  das  Tabakmonopol  im  Deutschen  Reiche  einzuzuführen
  und  dessen  reiche  Erträgnisse  für  die  sozialpolitischen ­
  Bedürfnisse  und  Ausgaben  als  „Patrimonium“  (Vatergut) ­
  „der  Enterbten“  zu  verwerten.  In  der  Tat  forderte
Bismarck  vom  Reichstag  im  April  1882  das  Tabakmonopol  zu
diesem  Zwecke.  Doch  der  Reichstag  .lehnte  das  Tabakmonopol
mit  ungeheurer  Mehrheit  (277  gegen  43  konservative  Stimmen)
um  15.  Juni  ah.  Ein  beklagenswerter  Beschluss,  da  die  deutsche
Reichseinnahme  aus  dem  Tabakmonopol  schon  1882  auf  165  Millionen ­
  Mark  geschätzt  wurde,  und  die  Monopolländer  (Frankreich, ­
  Italien,  Oesterreich-Ungarn)  ihre  sichersten  und  stattlichsten ­
  Staatseinnahmen  daraus  beziehen.
Die  Ablehnung  des  Tabakmonopols  verlangsamte  die  Vorlegung ­
  des  Alters-  und  I  n  valid  it  ätsversich  cru  ngsgesetzes
  bedeutend.  Doch  waren  die  Grundzüge  der  Vorlage
schon  im  Dezember  1887  fertiggestellt.  Kaiser  Wilhelm  I.  erlebte
noch  die  Freude,  dass  sie  von  weiten  Kreisen  dos  deutschen
Volkes  beifällig  und  mit  Freuden  begrüsst  wurde.  Aber  der
Bundesrat  unterzog  den  Entwurf  im  Frühjahr  und  Sommer  1888
eingehender  Beratung  und  Umgestaltung,  so  dass  erst  Kaiser
Wilhelm  II.  in  seiner  Thronrede  vom  22.  November  1888  dem
Reichstag  die  abgeschlossene  Vorlage  ankündigen  konnte.  Der
Reichstagsausschuss,  der  die  Vorlage  beriet,  verwendete  darauf
grossen  Fleiss  und  legte  sie  schon  am  22.  März  1889  dem  Reichstag ­
  wieder  vor.  In  der  dritten  Lesung,  die  vom  18.  bis  24.
Mai  dauerte,  hielt  Bismarck  am  18.  Mai  seine  letzte
Reichs  tagsrede  —  eine  merkwürdige  Fügung,  dass  der  Mann,
        <pb n="25" />
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
