Mol  den  ha  u  er,  Versicherungsrecht  und  Versicherungswirtschaft.  13
Ich  wende  mich  nun  zu  den  jüngsten,  aber  für  unser  Wirtschaftsleben ­
  ganz  besonders  wichtigen  deutschen  Hochschulen,  den
Handelshochschulen.  Ihre  Aufgabe  ist  es,  wissenschaftlich  gebildete ­
  und  geschulte  Männer  für  die  Tätigkeit  im  Großhandel
und  der  Großindustrie  heranzubilden.  Da  nun  dem  Großhandel  in
gleicher  Weise  wie  das  Bankwesen  auch  das  Versicherungswesen  zuzurechnen ­
  ist,  so  sind  die  Handelshochschulen  vor  eine  doppelte
Aufgabe  gestellt,  sie  müssen  das  Versicherungswesen  behandeln
einmal  mit  Rücksicht  auf  die  Bedeutung  desselben  für  Handel  und
Industrie  überhaupt,  und  zweitens  müssen  die  besonderen  Ansprüche
derer  berücksichtigt  werden,  die  sich  das  Versicherungswesen  als
ihren  Lebensberuf  erwählt  haben.
Betrachten  wir  zunächst  die  erstere  Aufgabe.  Es  liegt  in  der
Natur  der  Sache,  daß  für  den  Kaufmann  das  Verständnis  für  das
Versicherungswesen  noch  ungleich  wichtiger  ist  als  für  den  Richter  und
Verwaltungsbeamten.  Ich  glaube  nicht,  daß  ich  noch  nötig  habe,  in
dieser  Versammlung  auf  die  Bedeutung  der  Transportversicherung
für  den  Warenverkehr  hinzuweisen,  auf  die  Bedeutung  der  Feuer-,
ja  der  gesamten  Schadensversicherung  für  den  Industriellen,  den
Besitzer  von  Warenlagern  usw.  Dazu  kommt  die  soziale  Versicherung,
die  gerade  dem  Kaufmann  als  Arbeitgeber  eine  Fülle  der  verschiedenartigsten ­
  Rechte  und  Pflichten  auferlegt.  Fragt  man  sich  aber,  ob
denn  in  kaufmännischen  Kreisen  wirklich  das  Verständnis  herrscht,
welches  das  Versicherungswesen  verlangen  kann  und  muß,  so  muß
man  leider  diese  Frage  verneinen.  Es  ist  erstaunlich  und  zugleich
betrübend,  daß  gerade  der  Kaufmann,  der  doch  in  so  vielen  Fällen
auf  das  Versicherungswesen  angewiesen  ist,  ihm  häufig  mit  einer
großen  Verständnislosigkeit  gegenübersteht.  Ich  glaube,  daß  mir  alle
Praktiker  diese  Erfahrung  bestätigen  werden.  Weshalb  das  so  ist,
das  soll  hier  nicht  untersucht  werden.  Ich  will  nur  die  Folgerung
ziehen,  daß  es  eine  der  ersten  Aufgaben  einer  Handelshochschule ­
  sein  muß,  Licht  in  dieses  Dunkel  zu  werfen,  d.  h.
mit  anderen  Worten,  der  Versicherungswissenschaft  schon  um
dieses  Grundes  willen  einen  breiten  Raum  in  ihrem  Vorlesungsplane ­
  einzuräumen.  Juristische  und  volkswirtschaftliche
Vorlesungen,  verbunden  mit  Übungen,  müssen  sich  hier  ergänzen.
Aber  es  ist  auch  Rücksicht  zu  nehmen  auf  diejenigen,  die  das
Versicherungswesen  sich  als  Beruf  erwählen,  und  hier  komme  ich
zu  einer  der  schwierigsten  Fragen.  Man  ist  so  weit  gegangen,  die
Errichtung  einer  besonderen  Akademie  für  Versicherungswissenschaft ­
  zu  verlangen.  Dies  Projekt  war  zum  ersten  Male  in
Deutschland  im  Jahre  1874  aufgetaucht.  Es  verschwand  dann
wieder  von  der  Bildfläche,  bis  es  jetzt  unter  der  Einwirkung  des
Schreibens  des  Herrn  Staatssekretärs  des  Innern  aufs  neue.unter
andern  von  Herrn  Professor  Dr.  Ehrenberg  aufgeworfen  worden  ist.
Und  das  zwingt  mich,  mit  einigen  Worten  diesen  Plan  —  zu  bekämpfen. ­
  Ich  halte  die  Einrichtung  einer  solchen  Akademie  für
Versicherungswissenschaft  für  das  Deutsche  Reich  mit  dem  Sitz  in
Berlin  aus  folgenden  Gründen  für  verfehlt  :