Pietsch,  Unterricht  in  Versicherungsmathematik.

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dann  nicht  ausreichen,  wenn  man  mit  der  Entwicklung  von  Formeln
in  den  Vorlesungen  so  weit  ginge,  als  es  bei  für  die  Allgemeinheit
oder  für  Juristen  besonders  bestimmten  Vorlesungen  über  Versicherungsmathematik ­
  überhaupt  denkbar  wäre.  Nun  wird  möglicherweise ­
  ein  Teil  der  Zuhörer  gern  etwas  von  den  Formeln  der
Versicherungstechnik  kennen  lernen  wollen.  Deshalb  wäre  es  zweckmäßig, ­
  wenn  zwei  Vorlesungen  von  je  einer  Stunde  wöchentlich
nebeneinander  herliefen,  die  eine  wäre  in  der  eben  angedeuteten
Weise  zu  gestalten,  und  die  andere  hätte  sich  mit  der  Entwicklung
der  zugehörigen  Formeln  in  der  denkbar  einfachsten  Weise  zu  beschäftigen. ­
  Die  erstere  müßte  ohne  die  zweite  verständlich  sein,  die
zweite  aber  würde  den  gleichzeitigen  Besuch  der  ersteren  voraussetzen.
Sollen  besondere  Vorlesungen  für  Versicherungsmathematiker ­
  gehalten  werden?  Das  Selbststudium  ist  jetzt  leichter
als  früher;  selbst  schwierigere  Probleme  aus  der  Invaliden-,  Witwenund
  Waisen  Versicherung  findet  man  jetzt  in  Lehrbüchern  oder
sonstigen  der  Öffentlichkeit  übergebenen  versicherungstechnischen
Arbeiten  behandelt.  Auch  an  der  Anregung  zum  Studium  der
Versicherungstechnik  würde  es  in  Zukunft  nicht  fehlen,  wenn  man
überall  gemeinverständliche  Vorlesungen  über  die  Grundzüge  der
Versicherungsmathematik  einrichtete.  Aus  diesen  Gründen  wird  von
besonderen  Vorlesungen  für  Versicherungsmathematiker  an  den
I  niversitäten  usw.  abgesehen  werden  können,  zumal  der  Bedarf  an
selbständig  arbeitenden,  akademisch  gebildeten  Versicherungsmathematikern ­
  doch  nur  ein  sehr  kleiner  ist  und  auch  immer  bleiben
wird.  Nicht  zweckmäßig  wäre  es,  etwa  eine  oder  einige
wenige  bestimmte  Universitäten  usw.  ausdrücklich  als  Ausbildungsstätten ­
  für  Versicherungsmathematiker  zu  bezeichnen. ­
  Jungen  Mathematikern,  die  Neigung  zum  Versicherungsfach
besaßen,  habe  ich  wegen  des  geringen  Bedarfs  an  Versicherungsmathematikern ­
  stets  empfohlen,  den  regelmäßigen  Studiengang  durchzumachen ­
  und  mit  der  Oberlehrerprüfung  abzuschließen,  mit  dem
Versicherungswesen  sich  bis  dahin  aber  nur  nebenbei  zu  beschäftigen.
Bei  Schaffung  bestimmter  Ausbildungsstätten  würde  sich  mancher
Mathematiker  zu  seinem  Nachteil  von  vornherein  lediglich  dem
Studium  des  Versicherungswesens  widmen.  Sollen  aber  an  einzelnen
Universitäten  usw.  eingehende  Vorlesungen  über  Versicherungsmathematik ­
  gehalten  werden,  so  schaffe  man  nicht  besondere  Einrichtungen, ­
  sondern  füge  die  betreffenden  Vorlesungen  und  Übungen
in  den  Rahmen  der  sonstigen  ein.  Ob  besondere  Prüfungen  als
Versicherungsmathematiker  stattfinden  sollen,  lasse  ich  dahingestellt.
Sollen  solche  aber  stattfinden,  so  mache  man  entweder  die  Zulassung
zur  Prüfung  vom  Besitz  des  Oberlehrerzeugnisses  oder  eines  gleichwertigen ­
  Zeugnisses  abhängig,  oder  aber  man  gestalte  die  Prüfungsordnung ­
  so,  daß  die  Prüfung  als  Versicherungsmathematiker  als
gleichwertig  mit  der  Oberlehrerprüfung  betrachtet  werden  kann.
Tut  man  dies  nicht,  begnügt  man  sich  vielmehr  mit  einer  kürzeren
als  der  üblichen  Studienzeit  oder  stellt  man  an  die  Prüflinge  mäßigere ­
  Anforderungen  als  bei  der  Oberlehrerprüfung,  so  ist  zu  be-VeröU’entl.
  &lt;1.  Deutsch.  Vereins  f.  Vers.-Wissensclnift.  III.