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Florschütz,  Unterricht  in  Versichern  ngsmedizin.

wenn  er  auf  dem  Pariser  Kongreß  1902  dem  deutschen  Worte  das
französische  médecine-assurance  nachbildete  und  sagte,  daß  erst  die
internationalen  Kongresse  der  Versicherungsärzte  sie  zur
Wissenschaft  erhoben  hätten,  denn  es  ist  schon,  wie  die  Fachliteratur
zur  Genüge  lehrt,  seit  Jahrzehnten  auf  diesem  Gebiet  recht  tüchtig
gearbeitet  worden.  Richtig  ist  aber,  daß  die  internationalen  Kongresse ­
  durch  ihre  Arbeiten  viel  zu  ihrer  allgemeinen  Würdigung
beigetragen  haben,  und  daß  in  diesem  Sinne  die  Geschichte  der
internationalen  Kongresse  der  Versicherungsärzte  die  der  Versicherungsmedizin ­
  für  das  private  Versicherungswesen  der  letzten  Jahre
geworden  ist.  Mit  der  Begründung  ihrer  Fachabteilung  innerhalb
unseres  Vereins  beschreitet  sie  aber  erst  die  Bahn,  die  ihr  eröffnet
werden  mußte,  um  erst  zur  eigentlichen  Versicherungswissenschaft ­
  zu  erstarken,  d.  h.  zu  der  Wissenschaft,  die  als  Grundlage  ihrer
Forschungen,  als  den  eigentlichen  Boden  ihrer  Erkenntnis,  nur  die
Statistik  kennt.  Denn  damit  erst  wird  sie  das  abgegrenzte  Gebiet
der  praktischen  Medizin,  das  ihre  Sonderstellung  rechtfertigt,  erst
damit,  wenn  auf  dieser  Grundlage  in  letzter  Instanz  die  Fragen  entschieden ­
  werden,  die  die  Versicherung  heute  vergeblich  an  die
Medizin  richtet,  die  Spezialwissenschaft,  die  der  Versicherung
dient  und  ihr  vorwärts  hilft.
Ich  kann  die  Stellung,  die  die  Versicherungsmedizin  so  in
dem  großen  Haushalt  der  Gesamtmedizin  einnimmt,  auch  heute  nicht
besser  charakterisieren  als  mit  den  Worten,  mit  denen  ich  die  erste
Sitzung  der  Fachabteilung  im  Vorjahre  ein  leitete  —  sie  spiegeln
auch  das  Programm  wider,  das  die  Fachabteilung  sich  gegeben  hat,
und  ich  werde  nur  diesem  zu  folgen  haben,  um  zu  den  Vorschlägen
zu  kommen,  die  ich  für  notwendig  erachte,  um  die  Durchführung
eben  dieses  Programms  und  einer  weiteren  Förderung  bedürfen
wir  nicht  —  zu  gewährleisten.
»Die  Versichernngsmedizin  ist  kein  Teil  der  Gesamtmedizin, ­
  sie  ist  in  diesem  Sinne  nichts  weniger  als  eine  Spezialität,
im  Gegenteil,  sie  ist  die  Gesamtmedizin  selbst,  denn  keines
ihrer  Gebiete  kann  sie  bei  ihren  Arbeiten  entbehren,  und  jeder  Fortschritt ­
  auf  einem  von  ihnen  wird  auch  für  sie  zum  Gewinn,  und
doch  ist  sie  wieder  Spezialität,  weil  sie  von  allen,  die  sie  zu  ihrem
Dienst  beruft,  besondere  Arbeit  und  damit  besondere  Vorkenntnisse
fordert.  Es  kann  ein  Arzt  ein  vortrefflicher  Kliniker  sein  und
doch  kein  Versicherungsarzt,  für  den  es  sich  nicht  um  das  Konstatieren ­
  pathologischer  Veränderungen  einzelner  Organe  handelt,  um
danach  einen  Heilplan  zu  entwerfen,  sondern  immer  nur  darum,  ein
Urteil  abzugeben,  ob  und  in  welchem  Grade  diese  Veränderungen
oder  auch  nur  die  Heredität,  die  Anamnese,  der  allgemeine  Status
die  Lebenserwartung  des  Untersuchten  herabsetzen,  oder  ob  und  in
welchem  Grade  ein  Unfall  die  Lebensenergie  des  Betroffenen  beeinflußt, ­
  oder  endlich,  ob  und  in  welchem  Grade  bestimmte  Lebens-,
Berufs-  und  Gesundheitsverhältnisse  den  Eintritt  einer  Invalidität
wahrscheinlich  machen.  Solche  Urteile  verlangen  andere  Kenntnisse,
als  sie  gemeinhin  auf  der  Universität  erworben,  andere  Erfahrungen,