22

Florschütz,  Unterricht  in  VorsieherungKinodizin.

usw.  auf  die  Lebensdauer  ausüben,  bevor  diese  dazu  übergehen
kann,  den  Kreis  der  Versicherungsnehmer  von  heute  zu  erweitern
und  auch  den  gesundheitlich  Minderwertigen,  der  sich  zu  versichern
wünscht,  wenn  auch  mit  anderen  Bedingungen,  zu  versichern.  Denn
dazu  reichen  weder  die  Einzelerfahrungen  der  klinischen  Medizin,
noch  auch  ihre  prognostischen  Untersuchungsmethoden  von  heute
aus,  welche  es  nur  in  den  seltensten  Fällen  ermöglichen,  die  Widerstandskraft ­
  eines  Antragstellers  auf  Jahre  hinaus  objektiv  festzustellen.
Die  Lebensversicherung  ist  eine  Wahrscheinlichkeitsrechnung, ­
  und  das  und  nichts  anderes  ist  ihre  Medizin.  Die
Unterlagen  der  Rechnung  aber  gibt  nur  die  Statistik,  die  Bearbeitung
des  reichlichen  Materials,  das  in  den  Versicherungs-  und  Sterbefallpapieren ­
  der  Gesellschaften  aufgespeichert  ist.  Quantitativ  und  qualitativ
hat  sie  es  zu  sichten,  quantitativ,  um  sich  die  Frage  zu  beantworten,
wie  hat  sich  ein  großer  Bestand  von  Versicherten  im  Laufe  der
Jahre  durch  den  Tod  gelichtet,  qualitativ,  um  den  erkennbaren  Ursachen ­
  nachzugehen,  die  zu  den  endlichen  Erkrankungen  und  Todesursachen ­
  mit  Wahrscheinlichkeit  geführt  haben.  Kennt  sie  erst  diese
Bedingungen  mit  einiger  Sicherheit,  und  das  Ungeheure  ihres
Materials  bürgt  für  ein  endliches  Resultat,  so  hat  sie  das  erreicht,
was  sie  beabsichtigt,  die  sichere  Auswahl,  mit  der  sie  aber  auch
losgelöst  von  den  Vorurteilen  der  Einzelbeobachtungen  die  Pforten
der  Versicherung  auch  denen  eröffnen  kann,  die  sie  jetzt  beim
Mangel  der  Kenntnis  von  der  ihnen  zukommenden  Lebensprognose
von  ihr  fernhalten  muß.
Unterstützung  von  außen  kann  ihr  bei  diesen  Arbeiten  nicht
werden,  und  so  sind  auch  Vorschläge  für  eine  theoretische
oder  praktische  Förderung  der  ersten  Aufgabe  in  dem
Rahmen  dieses  Referates  nicht  zu  machen.
Anders  bei  der  zweiten  Aufgabe.
Jede  Statistik  ist  ohne  Wert,  wenn  sie  nicht  aus  einwandfreien
Unterlagen  gewonnen  ist,  und  alle  aus  ihr  gewonnenen  Erfahrungen
werden  nutzlos,  wenn  sie  nicht  auf  Fälle  angewendet  werden  können,
die  dieselben  Vorbedingungen  der  Sicherheit  wie  jene  selbst  bieten.
Diese  Sicherheit  geben  kann  aber  nur  der  Vertrauensarzt.  Er  ist
die  Auskunftsperson,  auf  die  der  Gesellschaftsarzt  sein  Urteil  stützen
muß,  durch  seine  Augen  allein  lernt  er  den  Antragsteller  medizinisch
kennen.  Seine  Aufgabe  ist,  zu  erfragen,  zu  beobachten,  zu  untersuchen ­
  und  das  Gefundene  richtig  und  ausführlich  in  einem  Gutachten ­
  zu  beschreiben.  Zweifellos  untersucht  aber  der  Vertrauensarzt ­
  am  besten,  der  weiß,  worauf  es  ankommt,  und  ankommen  kann  es
in  der  Lebensversicherung  immer  nur  auf  die  Prognose.  Von  Wert
ist  aber  immer  nur  die,  die  auf  die  volle  Kenntnis  des  Sachverhaltes
hin  ausgesprochen  wird,  und  eben  dieser  ihr  Aufbau  aus  allen  Ergebnissen ­
  einer  genauen  Untersuchung  erklärt  es,  daß  jeder  Fehler
im  einzelnen  auch  die  Richtigkeit  des  Endergebnisses  in  Frage  stellen
muß.  Deshalb  müssen  die  Vertrauensärzte  darauf  hingewiesen  werden,
daß  sie  lediglich  für  eine  Prognose  arbeiten,  sie  müssen  es,  weil  sie
auf  der  Universität  fast  nur  in  ätiologischer,  diagnostischer  oder