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Bisehoff,  Dio  Forderungen  der  Praxis.

Referat  von  Direktor  Dr.  D.  Bi  sch  off  (Leipzig)
betreffend
Die  Forderungen  der  Praxis.
Es  ist  durchaus  nicht  das  erste  Mal,  daß  der  heute  zur  Verhandlung ­
  stehende  Gegenstand  die  Fachwelt  beschäftigt.  Bei  verschiedenen ­
  Gelegenheiten  haben  bereits  früher  Theoretiker  und
Praktiker  ihr  Urteil  über  die  Frage  abgegeben,  wie  die  Versicherungswissenschaft ­
  am  besten  gefördert  werden  könnte.  Diese  früheren
Urteile  sind  in  der  Schrift  des  Herrn  Dr.  Manes  in  dankenswerter
Weise  zusammengestellt  und  verarbeitet  worden  ;  dort  findet  man
sehr  brauchbares  Material  für  die  Zwecke  der  heutigen  Tagung.
Dieses  Material  aber  darf  ich  wohl  als  bekannt  voraussetzen,  so
daß  ich  dasselbe  hier  übergehen  kann.  Für  mich  handelt  es  sich
an  dieser  Stelle  nur  darum,  meinen  besonderen  Standpunkt  zu
der  auf  der  Tagesordnung  stehenden  Frage  darzulegen.  Dieser
Standpunkt  ist  der  des  Versicherungspraktikers.  In  dieser  Beziehung ­
  folge  ich  dem  Beispiel  der  geehrten  Herren  Mitreferenten,
die  auch  das  heutige  Thema  von  ihrem  Berufsstandpunkte  aus  betrachtet ­
  haben.  Eine  derartige  Betrachtung  erscheint  mir  auch  für
das  Referentenkollegium  am  fruchtbarsten  zu  sein,  und  außerdem
wird  auf  diese  Weise  den  Wiederholungen  einigermaßen  vorgebeugt.
Die  Fragestellung,  wie  sie  uns  heute  interessiert,  weicht  ein
wenig  ab  von  dem  bei  früherer  Gelegenheit  behandelten  Problem.
Die  zur  Verhandlung  stehende  Frage  ist  bekanntlich  von  einer
hohen  Regierungsstelle  aufgeworfen  worden.  Sie  ist  also  wohl  in
der  Hauptsache  in  dem  Sinne  gemeint:  Was  soll  der  Staat,  was
soll  insbesondere  die  Reichsregierung  zur  Pflege  der  Versicherungswissenschaft ­
  unternehmen?  Ich  meine  aber,  diese  Frage  läßt  sich
nicht  unabhängig  von  der  allgemeinen  Frage  beantworten,  wie
denn  überhaupt  die  Versicherungswissenschaft  am  besten  in  Pflege
genommen  werden  könnte.  Die  Richtlinien  dieser  allgemeinen
Wissenschaftspflege  haben  auch  zu  gelten  für  alle  staatlichen  Unternehmungen ­
  auf  diesem  Gebiete.  Und  weiter:  Wenn  man  klarstellen
will,  welche  Rolle  denn  überhaupt  der  Staatstätigkeit  bei  der  Förderung ­
  unserer  Wissenschaft  zufällt,  so  muß  man  auch  einen  Überblick ­
  darüber  besitzen,  welche  anderen  Faktoren  denn  auf  diesem
Gebiete  mitzuwirken  haben.  Nur  auf  diesem  allgemeineren  Hintergründe ­
  kann  man  meines  Erachtens  die  vorliegende  Frage  zweckmäßig ­
  zur  Beantwortung  bringen.  Ich  möchte  daher  diese  Frage
nach  der  staatlichen  Pflege  der  Versicherungswissenschaft  hier  in
einen  etwas  weiteren  Rahmen  einspannen,  als  dies  seitens  der
Herren  Mitreferenten  geschehen  ist.
Wenn  wir  die  Förderung  der  Versicherungswissenschaft  ins
Auge  fassen,  so  müssen  wir  dabei  zweierlei  auseinanderhalten,  wie
dies  auch  Herr  Regierungsrat  Pietsch  bereits  getan  hat.  Einmal