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Bischoff,  Die  Forderungen  der  Praxis.

Interesse,  das  bei  der  Behandlung  dieser  rivalisierenden  Einzelinteressen ­
  maßgeblich  zu  sein  hat,  will  hier  ebenso  klar  erkannt
sein  auf  Grund  einer  unbefangenen,  einsichtsvollen  Würdigung  der
tatsächlichen  Verhältnisse.  Bei  dem  Mangel  richtiger  sozialer  Zweckvorstellungen ­
  und  Zielsetzung  kann  uns  die  Versicherungswissenschaft ­
  keinesfalls  den  rechten  Nutzen  gewähren.
Das  klingt  vielleicht  recht  theoretisch,  ist  aber  von  außerordentlicher ­
  praktischer  Bedeutung.  Diese  Seite  der  Sache  wird
trotzdem  mannigfach  übersehen  oder  unterschätzt;  deshalb  möchte
ich  gerade  auf  sie  hier  ein  wenig  näher  eingeh  en.
Der  Einfluß  einer  falschen  Beurteilung  sozialer  Erfordernisse
auf  die  gesamte  Versicherungstheorie  ist  an  einem  Beispiel  leicht  zu
zeigen.
Nehmen  wir  einmal  an,  unsere  ganze  Wissenschaft  würde  von
der  Vorstellung  beherrscht,  daß  das  ganze  Versicherungswesen  mit
allen  Mitteln  dem  einen  Zweck  angepaßt  werden  muß,  dem  heute
überall  grassierenden,  im  sozialen  Unverstand  wurzelnden  Wunsche
des  Publikums  nach  billigster  Ware  zu  genügen.  Was  ergibt  sich
dabei?  Eine  solche  Wissenschaft  plädiert  dann  folgerichtig  für  die
Abschaffung  der  Agenten  und  befürwortet  den  konsumvereinsartigen
Betrieb  als  einen  Triumph  der  sozialen  Weisheit.  Sie  wirft  die
Frage  auf:  Warum  sollen  in  einem  Versicherungszweige  40  und
mehr  verschiedene  Gesellschaften  vertreten  sein,  warum  sollen  alle
diese  Vertreter  mit  ihren  Familien  vom  Versicherungsbetriebe  leben  ?
Ist  es  nicht  viel  rationeller,  daß  nur  einige  wenige  Vertreter  in
diesem  Berufe  ihr  Brot  finden?  Ja,  die  jenen  Grundgedanken  vertretende ­
  Wissenschaft  gelangt  konsequenterweise  schließlich  zu  der
Auffassung,  es  sei  im  sozialen  Interesse  gelegen,  den  ganzen  Versicherungsbetrieb ­
  zu  vereinheitlichen,  und  zwar  unter  staatlicher
Leitung  für  Rechnung  des  Gemeinwesens.  Diese  Idee  hat  ja  bekanntlich ­
  in  der  Wissenschaft  unseres  Gebietes  mannigfach  gewirkt,
man  hat  ihr  beispielsweise  auch  dadurch  zu  dienen  gesucht,  daß
man  der  allgemeinen  Zwangsversicherung  das  Wort  redete  oder
doch  meinte,  die  aufklärende  Agententätigkeit  könne  schließlich  auch
durch  den  Schulmeister  ersetzt  werden,  der  den  heranwachsenden
Staatsbürger  von  vornherein  für  die  rechte  Benutzung  der  gebotenen
staatlichen  Versicherungsgelegenheit  interessieren  würde.
Diese  ganze  folgenschwere  Theorie,  deren  Wirksamkeit  wir  auf
unserem  Gebiete  schon  vielfach  empfunden  haben  und  jederzeit  in
weitem  Umfange  gewärtigen  können,  entspringt  aus  irrigen  sozialen
Vorstellungen;  gerade  bei  ihr  zeigt  es  sich,  in  welch  falsche  Richtung ­
  eine  Wissenschaft  getrieben  wird,  wenn  sie  der  rechten  sozialen
Zielsetzung  ermangelt.  Es  tritt  bei  jener  Verstaatlichungstheorie
offenbar  ein  Mangel  an  Verständnis  für  die  wirklichen  Erfordernisse
sozialer  Gesundheit  zutage.
Bei  einer  Entwicklung  des  Versicherungswesens,  wie  sie  jene
Theorie  im  Auge  hat,  käme  man  tatsächlich  durchaus  nicht  zum
Fortschritt  und  zum  Wohlbefinden.  Denn  Eines  will,  wie  im  gesamten ­
  Kulturleben  der  Völker,  so  auch  auf  unserem  speziellen