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Bischoff,  Die  Forderungen  der  Praxis.

gemeineren  und  höheren  Gesichtspunkten  fehlt,  ohne  welche
die  Wissenschaft  nun  einmal  nicht  auskommen  kann.  Hin
und  wieder  hat  man  in  den  Kreisen  der  Praktiker  dabei  auch  mit
jener,  überhaupt  viel  verbreiteten  Einseitigkeit  zu  kämpfen,  gegen  die
sich  gerade  Seine  Exzellenz  der  Herr  Staatssekretär  v.  Posadowsky
einmal  gewendet  hat  mit  einem  bekannten,  ja  berühmten  Worte:
»Das  höchste  Gut  eines  Volkes  ist  nicht  die  Dividende  und
ist  nicht  der  Reinertrag.«  Sehr  häufig  kommt  bei  unseren
Praktikern  ja  auch  die  Fülle  der  gewöhnlichen  Berufsarbeit  als
Hinderungsgrund  in  Betracht;  es  mangelt  so  sehr  an  Zeit  für
eine  Beschäftigung  mit  allgemeineren  Fragen,  wie  solche  in  der
Wissenschaft  eine  Rolle  spielen.  Ich  bin  aber  nach  aller  Erfahrung
doch  der  Ansicht,  daß  sich  bei  einigem  guten  Willen  erheblich ­
  mehr  im  Interesse  der  Wissenschaft  tun  ließe,  als
dies  bisher  der  Fall  ist.  Manche  rühmliche  Beispiele  geben
uns  übrigens  Aufschluß  über  diese  Möglichkeit.  Ich  stehe  nicht  an
zu  bekennen,  daß  mir  das  wissenschaftliche  Arbeiten  der  Gothaer
Lebensversicherungsbank  von  jeher  besonders  gefallen  hat  und
nachahmenswert  erschienen  ist.  In  neuester  Zeit  hat  diese  Gesellschaft ­
  in  Gestalt  des  Karu])schen  Werkes  wiederum  eine  tüchtige
wissenschaftliche  Tat  gezeitigt;  das  wird  auch  der  anerkennen,
der  etwa  nicht  mit  allen  Ergebnissen  dieses  Werkes  einverstanden
ist.  Solcher  wissenschaftlichen  Taten  bedürfen  wir  vielleicht  im
Rahmen  der  hier  zur  Erörterung  stehenden  Aufgabe  in  allererster
Linie;  gerade  sie  sind  in  hohem  Maße  dazu  geeignet,  die  rechte,
fruchtbare  Entwicklung  unserer  Wissenschaft  zu  fördern.  Deshalb
sollte  es  bei  den  Versicherungsgesellschaften  nicht  nur  als  ein  nobile
officium,  sondern  als  eine  praktische  Notwendigkeit  erachtet  werden,
wissenschaftlich  befähigten  Beamten  die  Muße  und  die  Freiheit  zu
einer  solchen  wissenschaftlichen  Betätigung  zu  gewähren.  Dabei
handelt  es  sich  nicht  darum,  daß  der  betreffende  Techniker  oder
Jurist  sich  monatelang  der  Ausarbeitung  irgend  eines  Werkes  widmet;
es  schadet  nicht,  wenn  solche  wissenschaftliche  Leistungen  nur  langsam, ­
  nebenher  zutage  gefördert  werden;  die  Hauptsache  ist,  daß
überhaupt  für  solche  Aufgaben  Verständnis  und  Interesse  betätigt
wird;  wo  der  Wille  vorhanden  ist,  da  wird  sich  dann  auch  der  Weg
finden.
Gerade  bei  den  Versicherungsgesellschaften  lagert  ja,  bislang
unverwertet,  ein  gewaltiges  Tatsachenmaterial,  wie  es  die  Wissenschaft ­
  vor  allem  benötigt.  Dabei  kommen  keineswegs  nur  die
eigentlichen  versicherungstechnischen  Erfahrungen  (Sterblichkeitsstatistik ­
  usw.)  in  Frage;  auch  unsere  medizinischen  Beobachtungen
z.  B.  sind  für  die  Versicherungswissenschaft  von  hohem  Werte,  so
daß  wir  auch  die  auf  diesem  Gebiete  sich  abspielenden  wissenschaftlichen ­
  Bestrebungen  der  »Gothaer«  dankbar  begrüßen  müssen.
Nicht  minder  sind  für  die  rechte  juristische  Beurteilung  unseres
Gebietes  beispielsweise  die  außerordentlich  vielgestaltigen  wirtschaftlichen ­
  Erfahrungen  von  großer  Wichtigkeit,  die  wir  in  unserem
Betriebe  bei  den  Policen  Verpfändungen,  bei  den  Zessionen,  bei  der