Bisehoff,  Die  Forderungen  der  Praxis.

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Fassung  und  Anwendung  der  Begünstigungsklausel  usw.  mit  den
Bedürfnissen  und  Wünschen  der  verschiedenartigen  Versicherungsinteressenten ­
  machen.  Und  wie  viele  wertvolle  Erfahrungen  liegen
nicht  z.  B.  in  unseren  Akten  der  Unfallversicherungs-  und  Haftpflichtversicherungsstreitfälle ­
  aufgehäuft!  Die  rechte  Verarbeitung  dieser
und  ähnlicher  Materialien  würde  eine  ausgezeichnete  Förderung  der
Wissenschaft  bedeuten.
Zu  solcher  Mitarbeit  sind  übrigens  keineswegs  nur  die  großen
und  größten  Gesellschaften  befähigt;  auch  kleine  können  dazu  sehr
wohl  das  Ihrige  beitragen.  Ich  möchte  in  dieser  Beziehung  beispielsweise ­
  daran  erinnern,  daß  ein  Vorstandsmitglied  der  ehemaligen
Gesellschaft  »Gegenseitigkeit«,  Herr  Professor  Heym,  durch  die
Verarbeitung  seiner  Krankenversicherungserfahrungen  auf  diesem
speziellen  Wissenschaftsgebiete  geradezu  grundlegend  gewirkt  hat.
Wenn  man  bei  alledem  ängstlich  auf  die  Kosten  blickt,  die  eben
bei  der  wissenschaftlichen  Nebentätigkeit  dieses  oder  jenes  Beamten
in  Frage  kommen,  so  möchte  doch  immer  das  Eine  berücksichtigt
werden,  daß  auch  für  die  Versicherungsgesellschaften  eine  solche
wissenschaftliche  Betätigung  auf  die  Dauer  keineswegs  so  unrentabel
ist.  Die  Wissenschaft  ist  doch  schließlich  dazu  da,  um  Irrtümer  zu
besiegen,  die  über  das  Versicherungswesen  verbreitet  sind  und  uns
das  Leben  schwer  machen.  Neuerdings  wird  doch  auch  gerade  der
Wissenschaft  die  Aufgabe  zufallen,  mit  dafür  zu  sorgen,  daß  die
Aufsichtsbehörden  nicht  Auffassungen  entwickeln  und  betätigen,  die
den  berechtigten  Interessen  unseres  Gebietes  zuwiderlaufen.  Seitdem
die  Aufsichtspraxis  die  gewaltige  Bedeutung  gewonnen  hat,  die  sie
heute  besitzt,  ist  in  gleicher  Weise  die  Bedeutung  der  Versicherungswissenschaft ­
  gewachsen,  da  diese  nunmehr  zu  der  eigentlichen
Trägerin  und  Vertreterin  der  Freiheit  für  uns  geworden  ist.  Mit
nichts  anderem  als  mit  wissenschaftlichem  Rüstzeug  vermögen  wir
heute  unsere  Interessen  wahrhaft  zu  verteidigen,  wo  sie  etwa  durch
unberechtigte  Maßnahmen  des  Gesetzgebers  oder  der  Behörde  gefährdet ­
  werden.  Und  diese  Faktoren  selbst,  mit  denen  wir  heute
in  so  reichem  Maße  zu  rechnen  haben,  werden  uns  für  eine  solche
\  erteidigung  gewiß  nur  dankbar  sein,  denn  auch  ihren  eigentlichen
Interessen  und  Absichten  wird  ja  durch  eine  fleißige  wissenschaftliche
Aufklärungsarbeit  im  Grunde  nur  ein  höchst  wertvoller  Dienst  erwiesen.
Freilich  kann  bei  der  Förderung  der  Entwicklung  unserer
Wissenschaft  die  Teilnahme  der  Praktiker  immer  nur  in  beschränktem
I  rnfange  in  Betracht  kommen.  An  einen  wissenschaftlichen  Betrieb
allein  oder  vorwiegend  durch  Praktiker  ist  natürlich  nicht  zu  denken;
auch  stehe  ich  nicht  an  zu  bekennen,  daß  man  bei  den  Männern
der  Praxis  doch  im  allgemeinen  mit  einer  gewissen  Einseitigkeit
wird  rechnen  müssen,  die  im  Interesse  der  Wissenschaft  einer
Korrektur  von  anderer  Seite  bedarf.  Die  Hauptarbeit  werden
im  vorliegenden  Falle  immer  die  berufsmäßigen  Vertreter
der  Wissenschaft  zu  leisten  haben.
Bei  diesen  Gelehrten  aber,  die  die  Entwicklung  der  Versicherungswissenschaft ­
  betreiben,  wäre  es  sehr  zu  wünschen,  daß  sie  in  mög-Vcriiffentl.
  d.  Deutsch.  Vereins  f.  Vers  -Wissenschaft.  III.  3