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Bischoff,  Die  Forderungen  der  Praxis.

liehst  enger  Fühlung  mit  der  Praxis  sich  halten.  Ganz  mit
Recht  hebt  Moldenhauer  in  seinem  bei  Manes  angeführten  Gutachten ­
  hervor:  »Nur  in  beständiger  Berührung  mit  der  Praxis  kann
und  wird  sich  eine  wirkliche  Versicherungswissenschaft  entwickeln.  «
Die  Männer  der  Wissenschaft  sollen  sich  da,  sei  es  vor  Beginn  ihrer
Dozentenlaufbahn,  sei  es  zwischendurch,  praktischer  Arbeit  im  Dienste
der  privaten  oder  öffentlichen  Versicherungsbetriebe  unterziehen.
Ein  bis  zwei  Jahre  sollten  auf  eine  solche  praktische  Studientätigkeit
verwendet  werden.  Die  bei  dieser  Gelegenheit  erworbenen  Erfahrungen ­
  würden  außerordentlich  dazu  beitragen  können,  den  betreffenden ­
  Theoretiker  vor  falschen  Voraussetzungen  und  Folgerungen
zu  bewahren  und  seine  Arbeit  wirklich  fruchtbar  zu  gestalten.
Unter  Umständen  könnte  beispielsweise  auch  die  Beteiligung  im
Aufsichtsrate  oder  in  anderen  Organen  eines  Versicherungsbetriebes
dem  Theoretiker  einen  solchen  Nutzen  gewähren.  Wenn  ich  nicht
irre,  ist  mein  verehrter  Lehrer,  Herr  Professor  Dr.  Ehrenberg,  in
dieser  Weise  bei  einem  großen  Feuerversicherungsbetriebe  interessiert
und  könnte  dabei  gewiß  mancherlei  Einblicke  gewinnen,  die  ihm  bei
seinen  theoretischen  Arbeiten  von  Nutzen  sind.  Ebenso  dürfte  die
Tätigkeit  bei  den  Aufsichtsbehörden  bis  zu  einem  gewissen  Grade
geeignet  sein,  dem  Vertreter  der  Versicherungswissenschaft  zu  jenen
praktischen  Erfahrungen  und  Einblicken  zu  verhelfen,  deren  er  im
Interesse  der  Förderung  unserer  Wissenschaft  bedarf.
Überhaupt  sind  die  nunmehr  eingerichteten  Aufsichtsbehörden
unter  Umständen  nicht  ungeeignet,  die  Entwicklung  der  Versicherungswissenschaft ­
  in  beträchtlichem  Maße  fördern  zu  helfen.  Sammelt
sich  doch  gerade  bei  diesen  Behörden  vielfach  ein  Erfahrungsmaterial
an,  wie  es  keiner  anderen  Arbeitsstelle  unseres  Gebietes  in  gleichem
Maße  zur  Verfügung  steht.  Jene  Behörden  sind  ja  in  vielen  Fällen
allein  in  der  Lage,  diejenigen  statistischen  Erhebungen  durchzuführen, ­
  ohne  deren  Ergebnisse  in  mancher  Beziehung  der  Aufbau
eines  versicherungswissenschaftlichen  Urteils  überhaupt  nicht  möglich
ist.  Die  wissenschaftliche  Betätigung  der  Aufsichtsbehörden  muß
also  gegenüber  der  Frage,  wie  die  Entwicklung  unserer  Wissenschaft
am  besten  gefördert  werden  könnte,  sehr  ernstlich  mit  ins  Auge
gefaßt  werden.
An  das  Eine  haben  wir  uns  bei  alledem  zu  erinnern  :  Alle  diese
Förderer  der  Versicherungswissenschaft  müssen  frei  sein  von  jeder
Voreingenommenheit  und  müssen  die  Praxis,  aus  der  sie  ihre  Erfahrungen ­
  ziehen,  unter  dem  Gesichtswinkel  klarer  und  richtiger
sozialer  Prinzipien  betrachten  und  würdigen.
Soviel  über  die  Frage,  wer  denn  an  der  Förderung  der  Entwicklung ­
  unserer  Wissenschaft  beteiligt  werden  könnte.  Nunmehr
ist  kurz  die  Frage  zu  behandeln,  wo  diese  wissenschaftliche  Entwicklungsarbeit ­
  sich  am  besten  vollziehen  würde.
Ich  meine,  daß  wir  für  die  Fortentwicklung  der  Versicherungswissenschaft ­
  eines  besonderen  Instituts,  einer
eigenen  Versicherungsakademie  bedürfen.  In  gewissem  Sinne
könnte  für  diese  Akademie  jenes  englische  Institut,  das  der  Ent-