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Bischoff,  Die  Forderungen  der  Praxis.

rechte  Entwicklung  der  Versicherungswissenschaft  heute  ganz  besonders ­
  ernst  nehmen.
M.  H.  !  Lassen  Sie  uns  jetzt  die  andere  Seite  des  hier  besprochenen ­
  Problems  betrachten:  Wie  ist  die  Ausbreitung  versicherungswissenschaftlicher ­
  Kenntnis  am  besten  zu  fördern?
Bei  der  Beantwortung  dieser  Frage  kann  ich  mich  viel  kürzer
fassen,  da  bereits  die  vorausgegangenen  Referate  gerade  diesen
Gegenstand  ausführlich  behandelt  haben.
Es  fragt  sich  zunächst:  Auf  wen  soll  die  Kenntnis  des  Versicherungswesens ­
  ausgedehnt  werden?
Da  kommen  natürlich  vor  allen  Dingen  als  zu  Belehrende  diejenigen ­
  in  Frage,  die  als  Beamte  der  öffentlichen  oder  der  privaten
Versicherungsbetriebe  ihr  Fortkommen  suchen.  Für  unsere  Berufsbildung ­
  muß  nach  aller  Erfahrung  heute  die  Parole  ausgegeben
werden:  Mehr  Wissenschaft!  Mannigfach  herrscht  in  unserer
Praxis  noch  zu  sehr  die  bloße  Routine  vor,  während  der  wissenschaftliche ­
  Überblick  mangelt.  Im  Interesse  der  Versicherungsbetriebe  selbst
ist  es  gelegen,  daß  diesem  Mangel  mehr  und  mehr  abgeholfen  wird.
Damit  soll  aber  keineswegs  gesagt  sein,  daß  der  wissenschaftlichen ­
  Ausbildung  die  allein  maßgebliche  Bedeutung  bei  jener  Berufsbildung ­
  zuzusprechen  sei.  Im  Gegenteil!  Ich  stimme  ganz  mit
der  von  Herrn  Dr.  Moldenhauer  vorgetragenen  Ansicht  überein,
daß  man  sich  vor  dem  Irrtum  hüten  muß,  als  ob  mit  einer  theoretischen ­
  Ausbildung  auf  einem  Versicherungsseminar  oder  einer
anderen  Bildungsstätte  die  Gewähr  für  die  erforderliche  Tüchtigkeit
gegeben  sei.  In  dieser  Beziehung  soll  man  ja  keine  übertriebenen
Erwartungen  hegen,  vielmehr  sich  klar  darüber  sein,  daß  die  theoretische ­
  Bildung  für  den  Versicherungsfachmann  zwar  sehr  erwünscht ­
  ist,  aber  doch  keineswegs  den  Hauptbestandteil  seiner
Qualifikation  ausmachen  kann.  Mit  der  rechten  Ausbildung  der
Offiziere  und  Unteroffiziere  des  Versicherungsbetriebes  steht  es  nicht
anders,  wie  mit  der  Heranbildung  der  Truppenführer  im  Heere,
von  der  der  Generalfeldmarschall  Graf  Blumenthal  einmal  gesagt
hat:  »Der  überspannte  Wert,  der  jetzt  im  allgemeinen  auf  das
Wissen  gelegt  wird,  ist  ein  großes  Hemmnis  für  das  Können.  Es
wäre  daher  auch  nicht  zu  verwundern,  wenn  einmal  im  Kriege  ein
Truppenführer  den  Wald  vor  Bäumen  nicht  sieht.«  Der  Versicherungspraktiker ­
  kann  seine  wahre  Berufstüchtigkeit  nur  erwerben,
wenn  er  sozusagen  im  Feuer  einexerziert  wird;  nur  der  tägliche
Kampf  mit  den  praktischen  Aufgaben  schult  in  richtiger  Weise  den
Blick  und  das  Urteil  und  lehrt  die  erworbenen  theoretischen  Kenntnisse ­
  in  rechter  Art  verwerten.
Weiter  ist  der  Unterricht  in  der  Versicherungswissenschaft  erforderlich ­
  bei  jenen,  die  in  den  Dienst  unserer  Aufsichtsbehörden
einzutreten  gedenken  oder  sonst  bei  Verwaltungsbehörden,  deren
Befugnisse  irgendwie  auf  das  Versicherungsgebiet  übergreifen,  sich
betätigen.  Desgleichen  ist  eine  gewisse  versicherungswissenschaftliche ­
  Belehrung  unserer  Gerichtsjuristen  im  Interesse  des  gesamten
Versicherungswesens  außerordentlich  erwünscht.  Ich  stimme  in
diesen  Beziehungen  mit  Kiepert  überein,  der  den  Satz  aufgestellt