Bischoff,  Die  Forderungen  der  Praxis.

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hat:  Am  dringendsten  ist  das  Bedürfnis  für  die  Einrichtung  von
mathematischen  Vorlesungen  über  das  Versicherungswesen  bei  den
Juristen  vorhanden,  in  deren  Hand  die  Oberaufsicht  über  die  Versicherungsgesellschaften ­
  liegt,  und  die  als  Richter  über  Hunderte
von  Prozessen  in  Versicherungsangelegenheiten  zu  entscheiden  haben.
Auch  was  V.  Bortkiewicz  in  seinem  bei  Manes  erwähnten  Referate
in  dieser  Hinsicht  äußert,  ist  durchaus  zutreffend:  Es  wäre  ein
leichtes«,  so  meint  er,  »zu  zeigen,  daß  gewisse  verfehlte  oder  unzulängliche ­
  juristische  Konstruktionen  sowie  gewisse  unhaltbare
Forderungen,  mit  denen  von  nationalökonomischer  Seite  an  die
Versicherung  herangetreten  wird,  aus  einer  mangelhaften  Vertrautheit ­
  mit  den  Grundsätzen  der  Lebensversicherungsrechnung  entspringen.« ­

Wenn  man  dem  Versicherungswesen  wahrhaft  dienen  will,  so
muß  aber  die  versicherungswissenschaftliche  Kenntnis  mehr  oder
minder  auf  alle  Kreise  des  Publikums  erstreckt  werden.  Eine  Aufklärung ­
  in  Versicherungsfragen  wäre  insbesondere  auch  bei  den
Journalisten  und  Parlamentariern  außerordentlich  angebracht.  Die
Fnkenntnis  dieser  Herren  in  solchen  Fragen  ist  bekanntlich  für  das
Versicherungswesen  außerordentlich  gefährlich.  Zu  welch  scharfen
Erteilen  gibt  doch  z.  B.  die  irrige  Vorstellung  Anlaß,  daß  es  sich
im  Versicherungsbetriebe  auf  der  einen  Seite  um  die  »reiche  Gesellschaft«, ­
  auf  der  anderen  Seite  um  den  »armen  Versicherten«
handelt;  ein  wenig  versicherungstechnische  Aufklärung  darüber,  daß
bei  jeder  Versicherungsgesellschaft  —  auch  bei  einer  Aktiengesellschaft ­
  dieser  Art  —  im  Grunde  nur  ein  Betrieb  für  gemeinschaftliche ­
  Rechnung  der  Versicherten  stattfindet,  und  daß  deshalb  z.  B.
gegen  die  tatsächlich  stark  hervortretenden  Ausbeutungsversuche
einzelner  gerade  im  Interesse  aller  energische  Vorsorge  getroffen
werden  muß,  täte  in  diesen  Kreisen  außerordentlich  not.  Ebenso
aber  ist  es  im  Interesse  der  Versicherungspraxis  sehr  zu  wünschen,
daß  auch  alle  diejenigen,  die  die  Versicherungsbetriebe  für  ihre
Zwecke  in  Anspruch  nehmen,  also  alle  versicherungsbedürftigen
Staatsbürger  eine  gewisse  Aufklärung  über  das  Wesen  der  verschiedenen ­
  Versicherungsarten  erhalten.  Je  mehr  Aufklärung  dieser
Art  vorhanden  sein  wird,  desto  mehr  werden  die  Gehässigkeiten  und
Verdächtigungen  verschwinden,  unter  denen  vielfach  die  Versichei'ungspraxis
  heute  zu  leiden  hat,  desto  mehr  werden  aber  auch  die
wirklichen  Schäden  und  Härten  dieser  Praxis  verstanden  und
kritisiert  werden,  wenn  in  der  Konkurrenz  oder  auf  andere  Weise
die  Augen  des  Publikums  auf  derartige  Mängel  hingeleitet  werden.
Die  zweite  Frage  in  bezug  auf  die  Ausbreitung  versicherungswissenschaftlicher ­
  Kenntnisse  ist  die:  Von  wem  soll  diese  Aufklärungsarbeit ­
  verrichtet  werdenV
Bei  der  Beantwortung  dieser  Frage  kann  ich  mich  im  allgemeinen ­
  dem  anschließen,  was  die  vorausgegangenen  Referate  gebracht ­
  haben.  Auch  ich  meine,  daß  mehr  oder  minder  alle  Universitäten ­
  und  Handelshochschulen  dazu  berufen  sind,  an  jener  Aufklärungsarbeit ­
  im  Dienste  des  Versicherungswesens  teilzunehmen.
Es  ist  bedauerlich,  daß  gerade  unsere  bedeutendste  Handelshoch-