Bise  hoff,  Die  Forderungen  der  Praxis.

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Aufgaben  unseres  Vereins  zu  sein.  Aber  die  Vereinsmittel  werden
zu  diesem  Zwecke  vielfach  nicht  ausreichen.  Da  wäre  dann  eine
finanzielle  Beihilfe  des  Staates,  insbesondere  der  Reichsregierung,  im
Interesse  der  Förderung  der  Versicherungswissenschaft  sehr  erwünscht. ­

Was  überhaupt  die  Mitwirkung  der  Regierungen  bei  der  Förderung ­
  der  Versicherungswissenschaft  betrifft,  so  kann  ich  mich  bezüglich ­
  dieser  Frage  gleichfalls  im  wesentlichen  den  Ansichten  der
anderen  Herren  Referenten  anschließen.  Man  könnte  eine  Betätigung ­
  der  Regierungen  etwa  in  folgenden  Punkten  wünschen:  Einrichtung ­
  einer  Akademie  für  versicherungswissenschaftliche  Forschung,
eventuell  Unterstützung  der  auf  dieses  Ziel  gerichteten  privaten  Bestrebungen; ­
  Vermehrung  der  versicherungswissenschaftlichen  Vorlesungen ­
  an  den  Universitäten  und  Handelshochschulen;  Sorge  für
eine  gewisse  praktische  Vorbildung  der  betreffenden  Dozenten,
eventuell  auch  Heranziehung  von  Versicherungspraktikern  zum  Lehrdienste; ­
  Einführung  der  Versicherungswissenschaft  als  Prüfungsgegenstand ­
  für  bestimmte  Beamtenkategorien;  Sorge  für  eine  gewisse ­
  Aufklärung  über  das  Versicherungswesen  in  den  Schulen;
Zuziehung  der  Versicherungswissenschaft,  auch  der  beteiligten  Praktiker, ­
  zur  Bearbeitung  der  Gesetzgebungsprobleme  des  Versicherungsgebietes; ­
  Anregung  der  Aufsichtsbehörden  zur  wissenschaftlichen
Mitarbeit;  Gewährung  von  Reisestipendien  zum  Zwecke  des  Studiums
ausländischer  Versicherungseinrichtungen;  Gewährung  materieller  Beihilfe ­
  zum  Zwecke  der  Ausschreibung  von  Preisen  für  versicherungswissenschaftliche ­
  Arbeiten,  der  Herausgabe  einschlägiger  Werke,  der
Einrichtung  einer  literarischen  Zentrale  für  Versicherungswissenschaft ­
  und  der  Veranstaltung  von  versicherungswissenschaftlichen
Kongressen.  In  diesem  Sinne  wäre  auch  der  Deutsche  Verein  für
Versicherungswissenschaft  in  seinen  Bestrebungen  seitens  der  in  Betracht ­
  kommenden  staatlichen  Faktoren  zu  unterstützen.
Ob  dies  die  gesamte  überhaupt  mögliche  staatliche  Mitwirkung
darstellt,  und  ob  diese  Mitwirkung  in  jedem  der  erwähnten  Punkte
notwendig  ist,  möchte  ich  dahingestellt  sein  lassen;  darüber  kann
man  verschiedener  Ansicht  sein.  Für  mich  handelt  es  sich  hier
nicht  um  abschließende  Forderungen,  sondern  nur  um  unmaßgebliche
Vorschläge,  die  ich  hiermit  zur  Diskussion  stelle.
Schließen  aber  möchte  ich  meine  Ausführungen  mit  dem  Hinweis ­
  darauf,  daß  man  gut  daran  täte,  sich  von  der  Mitwirkung  des
Staates  in  Sachen  der  Versicherungswissenschaft  keine  übertriebenen
Vorstellungen  zu  machen.  Die  Hauptsache  ist  und  bleibt  hier  das
wissenschaftliche  Streben  selbst,  und  dieses  Streben  muß  im
wesentlichen  durch  andere  Mittel  erzeugt  und  gepflegt  werden.  Der
Staat  kann  dabei  immer  nur  unterstützend  mitwirken.  Jene  anderen
Mittel,  die  der  Erzeugung  und  Pflege  des  versicherungswissenschaftlichen ­
  Strebens  in  erster  Linie  dienen  müssen,  herauszufinden  und
anzuwenden,  das  aber  ist  recht  eigentlich  die  Lebensaufgabe  des
Deutschen  Vereins  für  Versicherungs-Wissenschaft.