Manes,  Errichtung  einer  Zentralstelle  zur  Sammlung  aller  Materialien  usw.  43
Ausschußsitzung  meinte,  nach  seiner  Erfahrung  im  Amte  müsse  er
gestehen,  daß  man  insbesondere  für  das  Ausland  nur  sehr  schlechtes
Material  habe,  und  das  wenige,  was  man  habe,  sei  so  zerstreut,  daß
es  für  die  praktischen  Zwecke  nicht  nutzbar  zu  machen  sei.  Es
würde  viele  Monate  und  Jahre  dauern,  um  das  Material  zusammenzustellen ­
  und  nutzbringend  zu  verwerten.  Deshalb  glaubte  Herr
Präsident  Grüner,  eine  finanzielle  Unterstützung  durch  das  Reich
zur  Schaffung  einer  solchen  Zentralstelle  warm  befürworten  zu
müssen.  Ich  darf  vielleicht  aus  meiner  eigenen  Erfahrung  während
der  zwei  Jahre,  seit  welchen  ich  die  Bibliothek  des  Deutschen  Vereins
für  Versicherungs-Wissenschaft  zu  leiten  habe,  hinzufügen,  daß  in
zahlreichen  Fällen,  in  denen  Theoretiker  oder  Praktiker  Nachfrage
nach  versicherungswissenschaftlichen  Schriften  hielten,  ich  ihnen
sagen  mußte,  in  Deutschland  könnten  sie  die  Schriften  nicht  haben,
sie  müßten  nach  Utrecht  reisen  oder  nach  New  York,  um  die  Werke
einzusehen.  Eine  wesentliche  Förderung  könnte  eine  solche  Zentralstelle ­
  dadurch  erfahren,  daß,  wie  Herr  Professor  Emminghaus  vorschlug, ­
  die  diplomatischen  Vertreter  des  Reichs  in  allen  Staaten,  in
denen  überhaupt  vom  Versicherungswesen  die  Rede  ist,  beauftragt
würden,  alle  offiziellen  Veröffentlichungen  in  den  betreffenden  Staaten
zu  beschaffen.
Von  welchem  Vorteile  für  die  Theorie,  für  die  Praxis,  für  die
Gesetzgebung  eine  solche  internationale  Zentralstelle  ist,  zeigt  u.  a.
das  Internationale  Arbeitsamt  in  Basel,  dessen  Leistungen  Ihnen
wohl  alle  bekannt  sind,  zeigt  die  Zentralstelle  für  Arbeiter-Wohlfahrtseinrichtungen ­
  hier  in  Berlin.
Ein  gemeinsames  Vorgehen  der  Reichsverwaltung  und
des  Deutschen  Vereins  für  Versicherungs-Wissenschaft,
der  einen  ansehnlichen  Grundstock  für  eine  solche  Zentralstelle  bereits
besitzt,  dürfte  als  die  beste  Lösung  dieser  Frage  erscheinen.
Die  Zentralstelle  hätte  nicht  nur  die  Sammlung  und  Sichtung
der  gesamten  Materialien  vorzunehmen,  sondern  auch  durch  Herausgabe ­
  entsprechender  Kataloge,  durch  sofortige  Veröffentlichung  aller
neuer  Gesetzentwürfe  und  ähnlicher  Erscheinungen  des  Auslandes
allen  Interessenten  in  ebenso  zuverlässiger  wie  erschöpfender  Weise
die  Materialien  zugänglich  zu  machen  —  etwa  nach  Art  des  Handels-Archivs
  oder  des  Bulletins  des  internationalen  Arbeitsamtes.
Aufs  engste  verbunden  mit  dieser  Einrichtung  wäre  eine  Förderung ­
  der  versicherungswissenschaftlichen  Literatur  durch  Preisausschreiben ­
  und  durch  die  Verleihung  von  Stipendien.  Was
diese  letzteren  anbelangt,  so  müßten  die  Stipendien  freilich  nicht
dem  Zwecke  dienen,  dadurch  den  Einzelnen  zu  fördern,  sondern  die
gesamte  Wissenschaft.  Nur  bereits  als  tüchtig  anerkannte  Fachleute
dürften  solche  erhalten  und  nur  unter  der  Verpflichtung,  ihre  Erfahrungen ­
  der  Allgemeinheit  kundzugeben.
Daß  auch  die  internationalen  Kongresse  für  Versicherungswissenschaft ­
  ein  wirksames  Förderungsmittel  der  Wissenschaft  sind,
hat  die  Reichsverwaltung,  insbesondere  gelegentlich  des  New  Yorker
Kongresses  durch  die  Entsendung  dreier  Kommissare  anerkannt.