Leitsätze  zur  Förderung  der  Versieh.  Wissenschaft  in  Deutschland.  47

Leitsätze  zur  Förderung  der  Versicherungs-Wissenschaft  in
Deutschland:
1.  Der  hervorragenden  Bedeutung  des  deutschen  Versicherungswesens, ­
  und  zwar  des  öffentlichen  wie  des  privaten, ­
  entsprechen  die  in  Deutschland  vorhandenen  staatlichen ­
  Einrichtungen  zur  Pflege  der  mit  dem  Versicherungswesen ­
  verbundenen  wissenschaftlichen  Fächer  nur
in  geringem  Maße.
2.  Die  Kenntnis  der  privat-  und  volkswirtschaftlichen
Bedeutung  des  gesamten  Versicherungswesens  muß  Gemeingut ­
  des  ganzen  Volkes  werden.
Zu  diesem  Zweck  empfiehlt  sich:
a)  Die  Belehrung  der  Schüler  über  die  elementarsten
Begriffe  der  Versicherung.
b)  Die  Förderung  gemeinverständlicher  Darstellungen
des  Versicherungswesens  insbesondere  auch  in  der
Tagespresse.
3.  Den  Angehörigen  der  Gelehrtenberufe  muß  auf  den
Universitäten  und  den  sonstigen  Hochschulen  im  Gegensatz ­
  zu  den  bisherigen  unzulänglichen  Zuständen  ausreichend ­
  Gelegenheit  geboten  werden,  sich  über  die  Grundzüge ­
  des  gesamten  Versicherungswesens  zu  unterrichten.
Zu  diesem  Zwecke  ist  zu  erstreben:
a)  Eine  entsprechende  Berücksichtigung  des  Versicherungswesens ­
  in  den  Vorlesungen  über  Volkswirtschaftslehre, ­
  Privatrecht,  Handelsrecht,  Verwaltungsrecht, ­
  Mathematik,  Geschichte  der  Medizin,
ärztliche  Rechtslehre  usw.
b)  Die  Veranstaltung  besonderer  Vorlesungen  über  Versicherungswesen ­
  unter  hauptsächlicher  Beachtung
seiner  wirtschaftlichen  Seite.
4.  Den  Staats-  und  Privatbeamten  sowie  den  Kaufleuten, ­
  welche  sich  beruflich  mit  dem  Versicherungswesen
zu  beschäftigen  haben,  ist  Gelegenheit  zur  Ausbildung  und
Fortbildung  zu  geben.
Zu  diesem  Zwecke  ist  erforderlich:
a)  Eingehende  Pflege  aller  Zweige  der  Versicherungswissenschaft ­
  auf  den  Handelshochschulen,  den
Akademien  für  praktische  Medizin,  der  Vereinigung
für  staatswissenschaftliche  Fortbildung  und  ähnlichen ­
  Instituten.