48  Leitsätze  zur  Förderung  der  Versieh.  Wissenschaft  in  Deutschland.
b)  Die  Abordnung  von  Staatsbeamten  zwecks  Studiums
des  praktischen  Betriebs  in  den  Versicherungsanstalten. ­

5.  Neben  der  Förderung  der  Kenntnisse  über  das  Versicherungswesen ­
  in  weiteren  Kreisen  ist  die  Pflege  des
wissenschaftlichen  Studiums  seitens  der  theoretischen  wie
praktischen  Fachmänner  ins  Auge  zu  fassen.
Diesem  Zwecke  könnten  dienen:
a)  Die  Errichtung  einer  wissenschaftlichen  Zentralstelle, ­
  welche  die  gesamte  Literatur  und  alle
sonstigen  in  Betracht  kommenden  Drucksachen  usw.,
welche  für  das  Versicherungswesen  des  In-  und
Auslandes  von  Bedeutung  sind,  zu  sammeln  und
den  Fachkreisen  zugänglich  zu  machen  hat.
b)  Die  Förderung  des  Fachstudiums  in-  und  ausländischer ­
  Versicherungseinrichtungen  durch  Verleihung ­
  von  Stipendien.
c)  Die  Anregung  und  Unterstützung  literarischer  Veröffentlichungen ­
  aus  dem  Gebiete  der  gesamten  Versicherungswissenschaft ­
  durch  Preisausschreiben
u.  dgl.  m.
Zur  Lösung  der  unter  Nr.  5a  bis  c  verzeichneten
Zwecke  scheint  insbesondere  der  Deutsche  Verein  für  Versicherungs-Wissenschaft ­
  berufen,  dessen  dauernde  finanzielle ­
  Förderung  durch  das  Reich  daher  mit  Genugtuung
zu  begrüßen  wäre.
Antrag  1  wurde  einstimmig  angenommen,  Antrag  2  mit  allen
gegen  vier  Stimmen.  (Vgl.  den  Schluß  der  Debatte.)