Dr.  Ehrenberg.

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wünscht  ist,  der  Wissenschaft  den  Dank  reichlich  für  das  abtragen,
was  er  von  ihr  bekommen  hat.  Ob  auf  einer  solchen  Akademie
viele  oder  wenige  ausgebildet  werden  würden,  das  kann  man  noch
nicht  absehen.  Jedenfalls  braucht  die  Aussicht  auf  eine  zu  große
Anzahl  uns  nicht  zu  schrecken,  denn  die  Leute,  die  nicht  schon
vorher  Versicherungspraktiker  waren,  brauchen  nachher  ja  gar  nicht
in  das  Versicherungsfach  einzutreten.  Wenn  ein  Assessor  sich  dort
ausgebildet,  von  dem  Versicherungswesen  etwas  gelernt  hat,  so  ist
er  nachher  allerdings  prädestiniert  für  die  betreffenden  Reichsämter
oder  Stellen  in  der  Landesverwaltung,  aber  er  kann  doch  auch  jede
andere  Stelle  übernehmen,  sei  es  in  der  Verwaltung,  sei  es  als
Richter.  Und  daß  die  meisten  Verwaltungsbeamten  und  Richter
—  das  muß  ich  voll  unterschreiben,  was  von  mehreren  Herren  gesagt
worden  ist  —  so  wenig  vom  Versicherungswesen  lernen,  das  ist
einfach  ein  Skandal  und  führt  zu  jenen  Verfehlungen  auf  dem
Gebiete  der  Judikatur,  wie  wir  sie  vielfach  erleben.  Es  gibt  nun
kein  Wirtschaftsgebiet,  welches  der  Rechtsprechung  leider  de  facto
mangels  Kenntnis  der  rechtsprechenden  Personen  so  unbekannt  ist,
wie  das  Versicherungswesen,  und  dabei  ist  es  eines  der  schwierigsten  ;
man  kann  nicht  darüber  Recht  sprechen,  wenn  man  nicht  seine
wirtschaftlichen,  sozialen  und  ethischen  Grundlagen  kennt.
Auf  der  Universität  kann  jetzt  meist  fast  gar  nichts  davon  gelernt ­
  werden  und  wird  auch  künftig  nur  das  Elementarste  erlernt
werden  können.  Auf  der  in  Vorschlag  gebrachten  Akademie  aber
wird  alljährlich  eine  —  kleinere  oder  größere  —  Zahl  von  Richtern
und  Verwaltungsbeamten  ausgebildet  werden,  welche  später  in  ihren
Regierungs-  und  Gerichtskollegien  wirkliche  »Versicherungsverständige« ­
  sein  werden.
Diese  von  mir  in  Vorschlag  gebrachte  Zentrallehranstalt  wird
dann  zugleich,  wie  es  Herr  Dr.  Bischoff  schon  hervorgehoben  hat,
die  Stätte  für  die  wissenschaftliche  Zentralstelle  sein,  die  in  den
Leitsätzen  verlangt  wird.  Beides  wird  Hand  in  Hand  gehen.  Aber
wenn  man  nur  Gelegenheit  hat,  bei  den  sogenannten  Fortbildungskursen ­
  —  ich  bin  nicht  orientiert  genug,  um  zu  sagen,  welchen
praktischen  Erfolg  sie  gehabt  haben  ein  paar  Vorlesungen  im
Jahre  zu  hören,  das  macht  nichts  aus.  Im  übrigen  will  ich  auf  die
Organisationsfrage  nicht  näher  eingehen,  nur  so  viel  sei  noch  ebenfalls ­
  gegenüber  der  geäußerten  Bedenken  gesagt:  an  großen  nationalökonomischen ­
  und  juristischen  Vorlesungen  bietet  die  Universität
für  den,  der  sie  noch  nicht  gehört  hat,  genug;  das  braucht  nicht
besonders  an  der  Akademie  gelehrt  zu  werden.  Wer  nichts  von
Nationalökonomie  versteht,  der  wird  vom  Versicherungswesen  nicht
viel  verstehen  lernen.  Ebenso  ist  es  richtig,  daß,  wer  vom  Obligationen- ­
  und  Handelsrecht  nichts  versteht,  auch  von  dem  Versicherungsrecht ­
  nichts  verstehen  kann.  Aber  in  Berlin  werden  eben  alle
diese  allgemeinen  Vorlesungen  drei-,  viermal  in  jedem  Semester  gelesen,
so  daß  jedermann  Gelegenheit  hat,  auch  diesen  Stoff  sich  anzueignen.
Was  nun  die  Medizin  anbetrifft,  die,  wie  Herr  Professor  Dr.  Florschütz ­
  hervorhob,  an  den  einzelnen  Akademien  gelehrt  werden