Dr.  Ehrenberg,  Dr.  Bohlmann.

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Ich  möchte  nun  zweitens  noch  einige  Bemerkungen  zu  der
Frage  des  Unterrichts  machen,  speziell  vom  Standpunkte  des  Versicherungsmathematikers ­
  aus.  Wenn  ich  dabei  zunächst  einige
Wiederholungen  bringen  muß,  so  bitte  ich,  mir  dies  nicht  übel  zu
nehmen;  ich  kann  das  nicht  anders  tun,  ohne  den  Hauptgedanken
zum  Ausdruck  zu  bringen,  den  ich  in  der  Beratung  des  vorliegenden
Themas  noch  berücksichtigt  wissen  möchte.  Es  bezieht  sich  auf  die
Förderung  der  Versicherungsmathematik  als  Wissenschaft  durch  den
Unterricht.
Es  ist  allerdings  klar,  daß  die  heutige  Diskussion  gerade  in
der  Frage  des  Unterrichts  nur  provisorischer  Natur  sein  kann.
Seine  Exzellenz  der  Herr  Staatssekretär  des  Innern  hat  sich  an  den
Verein  gewandt,  lediglich  um  sich  zu  orientieren  über  die  Meinungen,
die  hier  geäußert  werden.  Die  Entscheidung  wird  durch  viele
Instanzen  gehen,  das  Kultusministerium  und  die  Hochschulen  und
die  Universitäten  haben  hier  mitzusprechen.  Da  aber  die  Frage  des
Unterrichts  einmal  angeregt  ist,  möchte  ich  in  Ergänzung  der  Ausführungen ­
  des  Herrn  Regierungsrats  Dr.  Pietsch  auch  meinen  persönlichen ­
  Standpunkt  zur  Geltung  bringen.
Soweit  ein  Unterricht  in  Versicherungswissenschaft  —  ich
nehme  zunächst  Versicherungswissenschaft  im  allgemeinen  —  an
einer  Vielheit  von  Hochschulen  stattfinden  soll,  so  unterschreibe  ich,
daß  die  Mathematik  elementar  sein  soll,  und  daß  ebenso  in  den
anderen  Gebieten  des  Versicherungswesens,  wie  in  Nr.  3  der  Leitsätze ­
  ausgesprochen  ist,  nur  die  Grundzüge  gelehrt  werden  sollen.
Man  wird  sich  auf  das  allernotwendigste  beschränken  müssen,  da
man  lediglich  Leute  vorbilden  will  für  den  Fall,  daß  sie  mit  der
Versicherung  in  ihrem  eigenen  Berufe  gelegentlich  zu  tun  haben,
nicht  etwa  aber  Sachverständige  für  dieses  Fach.  Gerade  die  Überproduktion ­
  muß  jedenfalls  vermieden  werden,  und  selbstverständlich
nehme  ich  an,  daß  der  Unterricht,  soweit  eine  Vielheit  von  Hochschulen ­
  in  Betracht  kommt,  mit  Prüfungen  nicht  verbunden  ist.
Dagegen  erscheint  mir  in  Ergänzung  dieses  Elementarunterrichts ­
  oder  des  Unterrichts  in  den  Grundzügen  an  einer  Vielheit
von  Hochschulen  wesentlich  erforderlich  zu  sein,  daß  ein  eingehender
Unterricht  in  allen  Zweigen  der  Versicherungswissenschaft  an  einer
einzigen  Stelle  in  Deutschland  stattfindet,  und  zwar  würde  —  wenn
anders  die  Versicherungsmathematik  als  Wissenschaft  zur  Geltung
kommen  soll  —  meiner  persönlichen  Auffassung  nach  wesentlich
nur  die  Universität  in  Frage  kommen.  Die  Universität  gibt  den
notwendigen  Zusammenhang  mit  anderen  Wissensgebieten.  Ohne
Eiteratur  würde  anderseits  ein  solcher  I  nterricht  in  der  Versicherungsmathematik ­
  gar  nicht  möglich  sein.  Eine  Zentralstelle  für
Unterricht,  wie  Herr  Prof.  Ehrenberg  eventuell  in  die  Leitsätze  mitaufzunehmen
  vorschlägt,  würde  einen  eingehenden  Unterricht  in  allen
Zweigen  der  Versicherungswissenschaft  organisieren.  Das  Göttinger
Seminar  betrachte  ich  als  ein  Provisorium  in  dieser  Hinsicht.
Wenn  ein  so  eingehender  Unterricht  an  einer  Hochschule  in
allen  Zweigen  der  Versicherungswissenschaft  stattfinden  würde,  so