Dr.  Hohlmann.

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und  nicht  veraltet  ist.  Sowohl  das  praktisch  Brauchbare  als  das
nur  theoretisch  Wichtige,  beides  müßte  in  den  Vorlesungen  über
Versicherungsmathematik  eingehend  behandelt  werden.  Zu  wünschen
wäre,  daß  die  Studierenden  der  Versicherungsmathematik  die  Wissenschaft ­
  um  ihrer  selbst  willen  betreiben,  unbekümmert  darum,  ob  sie
später  daraus  ein  Brotstudium  machen  oder  nicht;  wenigstens  müßte
das  für  eine  gewisse  Minderheit  von  Studierenden  gelten.
Natürlich  würden  nicht  nur  die  Bedürfnisse  eines  bestimmten
Zweiges,  z.  B.  der  privaten  Lebensversicherungs-Gesellschaften,  zur
Geltung  zu  bringen  sein,  sondern  auch  die  Fragestellungen,  die  sich
z.  B.  bei  staatlichen  Einrichtungen,  wie  der  Invalidenversicherung
des  Deutschen  Reiches,  nicht  in  erster  Linie  deshalb,  weil  der  Versicherungsmathematiker ­
  eine  staatliche  Stelle  dadurch  erreichen  will,
sondern  weil  diese  Probleme  studiert  zu  haben  zur  allgemeinen
Bildung  des  Versicherungsmathematikers  gehört,  und  weil  ihm  dies
auch  im  privaten  Dienst  von  Nutzen  sein  wird.
Für  das  Pensionskassenwesen  kommt  eine  ungeheure,  ganz  zerstreute ­
  Literatur  im  Inlande  und  Auslande  in  Betracht.  An  diesem
Beispiele  zeigt  sich  wieder,  daß  ein  Unterricht  in  Versicherungsmathematik ­
  nur  möglich  wäre  im  engsten  Anschluß  an  eine
literarische  Zentralstelle;  ohne  sie  kann  weder  der  Student  noch
der  Dozent  arbeiten.
Selbstverständlich  ist  es  mit  der  Aneignung  theoretischer  Kenntnisse ­
  nicht  getan.  Wer  Versicherungsmathematik  studiert,  muß
auch  die  finanzielle  Entwicklung  der  Versicherungsanstalten  und  der
staatlichen  Versicherung  kennen.  Er  muß  in  doppelter  Buchführung
Bescheid  wissen  und  muß  wissen,  wie  aus  der  Geschichte  einer
einzelnen  Police  sich  die  Gewinn-  und  Verlustrechnung  und  die
Bilanz  entwickelt.  Natürlich  könnte  dies  nur  ein  Mann  lehren,  der
auch  die  Praxis  gründlich  kennt.  Aber  ich  meine,  bei  diesem  Unterricht ­
  müßte  immer  der  rein  wissenschaftliche  Gesichtspunkt  im  Vordergründe ­
  stehen.  Eins  möchte  ich  aber  Herrn  Professor  Dr.  Ehrenberg ­
  gegenüber  hervorheben  :  Ich  weiß  nicht,  wie  es  für  die  andern
Fächer  der  Versicherungswissenschaft  ist,  für  den  Versicherungsmathematiker, ­
  der  dies  Fach  zu  lehren  hätte,  wäre  es  meiner  Ansicht
nach  ganz  unmöglich  gewesen,  eine  solche  Stelle  im  Nebenamt  zu
versehen.  Jemand,  der  diesen  Stoff  beherrschen  und  lehren  will,
müßte  sein  ganzes  Leben,  seine  ganze  Arbeitskraft  dieser  Aufgabe
widmen.
Ich  will,  da  es  noch  ein  in  der  Ferne  stehendes  Projekt  ist,
nicht  viel  darüber  sagen,  wie  eine  solche  an  der  Fniversität  durchgeführte ­
  oder  mit  ihr  im  engsten  Zusammenhang  stehende  Zentralstelle ­
  für  Versicherungsmathematik  eingerichtet  werden  könnte.  Ich
meine  aber,  Aufnahme  könnten  finden  sowohl  Studenten  mit
Gymnasialbildung  als  Praktiker  mit  ausreichender  Vorbildung.  Ein
vierjähriges  Studium  der  Versicherungsmathematik  wäre  von  den
Studierenden  sicher  zu  fordern.  In  einem  Examen,  wenn  man  ein
solches  einrichten  will,  hätten  sie  sich  auszuweisen  über  ihre  Kenntnisse ­
  in  den  nichtmathematischen  versicherungswissenschaftlichen