Dr.  y.  Bortkiewiez,  Dr.  Bleicher.

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»Die  leitenden  Persönlichkeiten  einer  großen  Versicherungsanstalt ­
  müssen  über  dem  bloß  handwerksmäßigen  Betrieb  stehen  und
wissenschaftlichen  Sinn  und  die  Weite  des  geistigen  Blickes  besitzen,
die  jedenfalls  durch  eine  bestimmt  gerichtete  akademische
Bildung  am  leichtesten  zu  gewinnen  ist.  Aber  freilich,  auch  wer  ein
volles  Triennium  dieser  wissenschaftlichen  Vorbildung  gewidmet  hat
und  den  günstigen  Erfolg  seiner  Studien  durch  ein  Prüfungszeugnis
beweisen  kann,  wird  sich  doch  immer  bescheiden  müssen,  als  bloßer
Anfänger  und  Lehrling  in  die  Praxis  einzutreten.  Daß  jedoch
auf  diese  Art  das  Bildungsniveau  des  Beamtenzuwachses  der  Versicherungsanstalten ­
  wesentlich  gehoben  wird,  ist  unbestreitbar,  und
diese  Anstalten  haben  allen  Grund,  die  Einführung  eines  besonderen
wissenschaftlichen  Unterrichts  an  Universitäten  oder  technischen  Hochschulen ­
  günstig  aufzunehmen.«
Aus  all  den  angeführten  Gründen  komme  ich  zu  einer  Ablehnung ­
  derjenigen  Forderungen,  die  in  den  Leitsätzen  1
bis  3  zum  Ausdruck  gebracht  sind.  Ich  glaube,  man  kann  sie
schon  zum  Teil  aus  dem  Grunde  streichen,  weil  da  etwas  verlangt
wird,  was  bereits  geschieht,  und  weil  die  gewählte  Ausdrucksweise  in
eine  etwas  unliebenswürdige  Kritik  ausklingt,  die,  wie  mir  scheint,
jedenfalls  nicht  vollständig  berechtigt  ist.
Mit  dem  Punkt  4a  kann  ich  mich  nur  teilweise  für  einverstanden ­
  erklären,  da  in  ihm  die  Rede  ist  von  den  Handelshochschulen,
von  der  Vereinigung  für  staatswissenschaftliche  Fortbildung  und  von
den  Akademien  für  praktische  Medizin.  Ich  meine  daher,  daß  man  am
besten  tut,  wenn  man  in  diesem  Punkt  nur  die  Akademien  für
praktische  Medizin  beibehält;  denn  das  sind  Anstalten,  von  denen
es  noch  nicht  feststeht,  ob  sie  sich  der  Versicherungswissenschaft
anzunehmen  beabsichtigen.  Was  aber  die  Handelshochschulen  anlangt,
so  haben  wir  heute  gehört,  wie  von  ihnen  die  Versicherungswissenschaft
hochgehalten  wird,  und  in  dem  Studienplan  der  Vereinigung  für
staatswissenschaftliche  Fortbildung  ist  das  Versicherungswesen  anderen
analogen  Gebieten  vollständig  gleichgestellt.  Dagegen  würde  ich
für  4b  stimmen  und  für  die  Forderungen  unter  5.  Aber
wie  gesagt,  Punkt  4a  und  die  vorhergehenden  Punkte  würde
ich  am  liebsten  gestrichen  wissen.
Professor  Dr.  Bleicher-Frankfurt  a.  M.  :
M.  II.,  ich  möchte  Ihnen  vorschlagen,  die  Leitsätze  so,
wie  sie  uns  vorliegen,  einfach  en  bloc  an  zu  nehmen.  Mir
scheint,  daß  diese  maßvoll  gehaltenen  Leitsätze  im  großen  und  ganzen
wohl  auch  die  Grundstimmung  der  Versammlung  widerspiegeln,  wonach ­
  die  Pflege  der  Versicherungswissenschaft  eine  intensivere  sein
muß  als  bisher,  und  daß  die  vorhandenen  Bildungsanstalten,  d.  h.  die
Hochschulen,  gleichgültig,  wie  sie  heißen  und  welcher  Art  sie  sind,  die
Pflege  der  Versicherungswissenschaft  sich  angelegen  sein  lassen  sollen.
Ich  glaube  nicht,  daß,  wenn  wir  über  einzelne  Punkte  hier  im  Detail
diskutieren  wollten,  wir  uns  einigen  können.  Ich  darf  in  dieser
Beziehung  nur  die  Frage  hervorheben,  die  von  Herrn  Prof.  Ehren-