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Debatte.

berg  angeregt  ist,  ob  eine  Zentralakademie  geschaffen  werden  soll
oder  nicht.  Ich  glaube,  daß  derartige  Fragen  späteren  Erwägungen
Vorbehalten  bleiben  müssen  und  sich  innerhalb  des  Rahmens  der
hier  vorgelegten  Leitsätze  bewegen.  Wenn  diese  so,  wie  sie  lauten,
angenommen  werden,  so  gibt  der  Verein  für  Versicherungswissenschaft ­
  den  Reichs-  und  Staatsbehörden  gegenüber  zu  erkennen,  daß
er  die  Pflege  der  Versicherungswissenschaft  in  ausgedehntem  Maße
wünscht,  d.  h.  also,  m.  H.,  die  vorzugsweise  aus  Praktikern
bestehende  Versammlung  erkennt  dann  an,  daß  auf  den
Hochschulen  eine  Pflege  der  Versicherungswissenschaft
stattfinden  soll,  und  das  ist  außerordentlich  wichtig.  Wie  aber
im  einzelnen  die  vorhandenen  Bildungsstätten  benutzt  werden  sollen,
führt  zu  Detailfragen,  und  ich  glaube,  daß  wir  nicht  darauf  einzugehen ­
  brauchen.
Wenn  ich  hiermit  auch  den  Antrag  auf  en  bloe-Annahme
stelle,  gestatten  Sie  mir  aber  doch  wohl,  m.  H.,  daß  ich  zu  dem  einen
oder  anderen  Punkt  noch  eine  Bemerkung  mache.  Worum  dreht  sich
eigentlich  der  Streit?  Ich  glaube,  es  ist  im  wesentlichen  die  Frage
der  Prüfungen.  Es  ist  davon  die  Rede  gewesen,  daß  in  den
Seminaren  auf  den  Hochschulen,  die  jetzt  Versicherungswissenschaft
betreiben,  sogenannte  Versicherungsverständige  gezüchtet  werden,
und  daß  die  jungen  Leute,  welche  man  zum  Examen  zuläßt,  ohne
daß  dieselben  in  der  Praxis  tätig  waren,  sich  schon  auf  Grund  des
bestandenen  Examens  als  fertige  Versicherungsfachmänner  betrachten.
M.  H.,  ich  glaube,  es  ist  vielleicht  der  Ausdruck  »Versicherungsverständige« ­
  etwas  schief  gewählt  ;  aber  sonst  liegt  die  Sache  nicht
so  schlimm.  Es  gibt  alle  möglichen  Prüfungen  im  Deutschen  Reiche,
und  es  ist  allgemein  der  Brauch,  daß  den  Prüfungen  von  bestimmten
Anstalten  eine  gewisse  Qualität  beigemessen  wird,  und  daß  diejenigen,
welche  jemand  auf  Grund  von  Studienzeugnissen  anstellen  wollen,  sich
darüber  klar  sein  oder  erkundigen  müssen,  welcher  Art  diese  Zeugnisse ­
  sind,  und  welches  die  Voraussetzungen  für  die  Zulassung  zum
Examen  sind.  Jede  Versicherungsanstalt  konnte  z.  B.  darüber  informiert ­
  sein,  daß  die  Prüfung,  welche  die  Studierenden  des  Versicherungsseminars ­
  in  Göttingen  ablegen,  zunächst  nur  den  Nachweis
über  die  theoretische  Beschäftigung  mit  den  Grundlagen  des  Versicherungswesens ­
  geben  soll.
Was  der  Erwerb  eines  solchen  Zeugnisses  schaden  soll,  wenn
diesem  nur  die  richtige  Bedeutung  beigelegt  wird,  ist  aber  nicht
einzusehen.  M.  H.,  ich  glaube,  es  wird  dieser  Frage  eine  etwas  zu
große  Bedeutung  beigelegt.  Die  Privatinstitute  sind  ja  nicht  gezwungen, ­
  auf  ein  Diplom  besonderen  Wert  zu  legen.  Allerdings
könnte  eine  gewisse  Gefahr  daraus  erwachsen,  daß,  wenn  an
mehreren  Universitäten  solche  Prüfungen  stattfinden,  wie  z.  B.  im
Göttinger  Seminar  für  Versicherungswissenschaft,  unter  Umständen
Leute,  die  ein  umfassenderes  Fachexamen  als  Juristen  oder  Mathematiker ­
  nicht  machen  können  oder  wollen,  das  Examen  für  Versicherungsverständige ­
  ablegen,  um  wenigstens  irgend  ein  Abschlußexamen ­
  einer  Universität  in  der  Tasche  zu  haben.  Da  ist  aber