Tildar.

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Daß  dio  Vorlesungen  vielfach  keine  genügende  Hörerzahl
gehabt  haben  —  und  das  ist  doch  für  jede  Vorlesung  immer  das
wichtigste  —,  das  liegt  daran,  daß  diese  Vorlesungen  zu  beschränkt
waren;  es  wurde  lediglich  über  Sozialversicherung  doziert  und  auch
darin  nur  ganz  allgemein  über  Themata,  die  wenig  vertieften.  Meist
haben  die  Herren,  die  Nationalökonomie  lasen,  ganz  nebenbei  etwas
über  Sozialversicherung  doziert,  oder  es  haben  einige  Herren,  die
im  Dienste  von  Gesellschaften  standen,  nur,  um  den  Namen  »  Privatdozent
  «  beibehalten  zu  können,  darüber  gelesen.  Kurz,  die  Vorlesungen ­
  wurden  nicht  beachtet,  weil  sie  nicht  entsprechend  waren.
Ich  meine  aber,  wenn  tatsächlich  eine  Vorlesung  über  allgemeine
Versicherungswissenschaft  und  -praxis  gehalten  wird,  in  welcher  den
Technikern  die  nötigen  Begriffe  der  Versicherungswissenschaft  beigebracht ­
  werden  und  die  historische  Entwicklung  des  Versicherungswesens ­
  gelehrt  wird,  dazu  das  Sozialversicherungsrecht,  selbstverständlich ­
  ohne  größere  Vertiefung,  auch  die  Elemente  der  Versicherungsmathematik, ­
  ebenfalls  nur  ganz  allgemein,  so  würde  das
bei  den  Hörern  entschieden  ein  größeres  Entgegenkommen  finden.
Ich  möchte  mich  als  Versicherungsmathematiker  im  Gegensätze  zu
Herrn  Professor  Dr.  Bleicher  aber  doch  auf  den  Standpunkt  stellen,
daß  man  die  Elemente  der  Versicherungstechnik  nicht  ganz  ohne
Formeln  lehren  kann.  Ich  weiß  wenigstens  nicht,  ob  ich  recht
verstanden  habe.  (Zuruf:  Für  Juristen!)  Auch  da  stehe  ich  auf
dem  Standpunkt,  daß  es  ganz  ohne  Formeln  nicht  geht.  Selbst
unsere  populärsten  Lehrbücher  sind  nicht  ohne  Formeln  ausgekommen. ­
  Wir  brauchen  nicht  die  Entwicklung  der  Formeln  bis
in  die  äußersten  Grenzen  verfolgen,  aber  etwas  Formelkram  läßt
sich  bei  mathematischen  Vorlesungen  nicht  vermeiden,  mag  er  noch
so  geringfügig  sein.  Ich  weiß  wenigstens  nicht,  wie  es  zu  machen
wäre,  und  würde  für  Belehrung  sehr  dankbar  sein.
Was  nun,  m.  H.,  die  Akademie  betrifft,  so  ist  verschiedentlich
für  und  wider  gesprochen  worden.  In  den  Leitsätzen  ist  die
Akademie  nicht  erwähnt  worden  und  doch  läßt  sich  meines  Erachtens
die  Akademie  sehr  gut  vereinbaren  auch  mit  denjenigen  Tendenzen,
die  sich  gegen  eine  direkte  Ausbildung  von  Versicherungsverständigen
ausgesprochen  haben.  Ich  meine  nämlich,  wenn  wir  eine  Zentralstelle ­
  schaffen,  die  sich  speziell  die  Punkte  zur  Richtschnur  nimmt,
die  in  Nummer  5  der  Leitsätze  niedergelegt  sind,  so  würde  bereits
eine  derartige  Lehranstalt  gegeben  sein,  mag  man  sie  Akademie  oder
Zentralstelle  nennen.  Mit  einer  solchen  Zentralstelle  könnten  Sie
eine  Fortbildungsanstalt  auf  jeden  Fall  verbinden,  aber  nur  für
Versicherungsfachleute,  die  sich  in  der  Versicherungswissenschaft  mehr
vertiefen  wollen.  Nehmen  Sie  dagegen  eine  Akademie,  die  in  erster
Linie,  wie  vorgeschlagen  worden  ist,  Juristen,  Assessoren  z.  B.  für
das  Versicherungsfach  ausbilden  will,  so  meine  ich,  daß  das  nicht
geht,  daß  dies  ein  Unding  ist,  Ein  Assessor  oder  auch  ein  Referendar,
der  sich  dem  Versicherungsfache  widmen  will,  kann  die  Ausbildung
auf  einer  derartigen  Zentralanstalt  nicht  nebenher  betreiben,  wenn  er
nicht  F’achmann  ist.  Sie  müssen  bedenken,  daß  nicht  nur  Herren