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Debatte.

aus  Berlin,  sondern  auch  von  auswärts  nach  einer  derartigen  Zentralstelle ­
  kommen  müßten.  Wie  sollte  es  möglich  sein,  daß  ein  Assessor
drei  Jahre  dazu  herkommt,  wenn  er  nicht  sehr  begütert  ist,  da  er
doch  seine  Stellung  aufgeben  müßte.  Aber  sehr  wohl  ist  es  möglich,
daß  ein  Versicherungsfachmann,  mag  er  Jurist,  Mathematiker  oder
selbst  nicht  akademisch  vorgebildet  sein,  der  sich  in  der  Versicherungswissenschaft ­
  vertiefen  will,  auf  kürzere  Zeit  herkommt
oder  von  der  Gesellschaft  hergeschickt  wird,  um  sich  an  einem
Kursus  zu  beteiligen.  Jedenfalls  darf  aber  kein  Fach  examen  damit
verbunden  sein.  Das  ist  auch  wohl  der  Haupteinwand  gewesen,
den  Herr  Professor  Dr.  Ehrenberg  erhob,  daß  keine  Versicherungsverständigen ­
  ausgebildet  werden  sollten,  denen  ein  Diplom  gegeben
wird  ;  denn  in  Göttingen  ist  die  Hauptsache  das  Diplom,  das  den
jungen  Mann  auf  eine  falsche  Fährte  leitet  und  das  auch  das
Publikum  irreführt.  Dasselbe  glaubt,  der  Betreffende  sei  Versicherungsfachmann, ­
  während  er  es  tatsächlich  nicht  ist,  weil  er  die
Praxis  noch  nicht  kennen  gelernt  hat.
Sehr  angenehm,  muß  ich  sagen,  hat  mich  der  Vortrag  des  Herrn
Dr.  Bisehoff  berührt  wegen  der  Verbindung  der  Versicherungspraxis ­
  mit  der  Wissenschaft,  und  da  glaube  auch  ich,  daß  die
Institute  und  Gesellschaften  viel  dazu  beitragen  können,  die  Wissenschaft ­
  zu  pflegen.  Denken  Sie  nur  daran,  daß  in  der  Praxis  fortwährend ­
  Fragen  auftreten,  deren  Erklärung  dem  Theoretiker  überlassen ­
  werden  muß.  Als  die  Invalidenversicherung  für  das  private
Versicherungsgeschäft  auftauchte,  sind  Schriften  und  Reden  hin  und
her  geschwungen  worden,  in  denen  gesagt  wurde,  das  statistische
Material  sei  so  geringfügig,  daß  der  Sache  nicht  näher  getreten
werden  könne,  und  manche  Gesellschaften  stehen  noch  heute  auf
dem  Standpunkte,  daß  diese  Versicherungsart  für  das  Geschäft  noch
nicht  geeignet  sei,  weil  sie  glauben,  es  seien  noch  nicht  Unterlagen
genügend  vorhanden.  Dieselben  Bedenken  treten  jetzt  bei  der
Arbeitslosigkeitsversicherung  auf.  Ich  habe  augenblicklich  eine  Arbeit
in  Auftrag,  um  zu  untersuchen,  wie  weit  die  Arbeitslosenversicherung
für  die  Privatversicherung  möglich  ist.  M.  H.,  das  sind  Fragen,
deren  Klärung  der  Versicherungswissenschaft  obliegt,  und  für  deren
Bearbeitung  der  Punkt  5  der  Leitsätze  sehr  günstig  ist,  nämlich
einmal  dadurch,  daß  dem  Bearbeiter  die  erforderliche  Literatur  zur
Verfügung  gestellt  wird,  und  dann  dadurch,  daß  Preise  dafür  ausgesetzt ­
  werden  ;  und  da  kann  gerade  auch  die  Praxis  mit  eingreifen,
indem  die  Gesellschaften  Material  zur  Verfügung  stellen,  praktische
Fragen  anregen  und  zeigen,  wie  sie  diese  Fragen  praktisch  behandelt
haben  möchten.  Das  ist  gerade  der  Punkt  —  so  habe  ich  wenigstens
Herrn  Dr.  Bisehoff  verstanden  —,  wo  die  Gesellschaften  am  besten
eintreten  könnten  in  Verbindung  mit  unserem  Verein  und  den  betreffenden ­
  Behörden.
Dann  aber,  m.  H.,  möchte  ich,  ehe  ich  meine  Ausführungen
schließe,  darauf  aufmerksam  machen,  daß  bei  allen  diesen  Fragen,
wie  ich  nochmals  wiederhole  und  auch  Herr  Dr.  Manes  betont  hat,
die  Sozialversicherung  nicht  außer  acht  gelassen  werden  darf.  Die