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schulen  sind,  die  Nationalökonomen,  die  an  jeder  technischen  Hochschule ­
  vorhanden  sind.  In  Aachen  ist  ja  die  günstigste  Kombination
von  Handelslehrkursen  und  von  technischer  Hochschule,  so  dah
Aachen  z.  B.  eine  sehr  geeignete  Stätte  wäre,  an  der  Unterricht  in
Versicherungswissenschaft  erteilt  werden  könnte  und  er  wird,
wie  ich  eben  höre,  dort  schon  erteilt.  Dasselbe  würde  nicht  von
Berlin  gelten.  Da  wir  sehen,  daß  in  Berlin  eine  Handelshochschule
gegründet  wird,  an  der  eine  besondere  Abteilung  für  Versicherungswissenschaft ­
  entstehen  wird,  so  glaube  ich,  daß  für  Berlin  der
zweckmäßigste  Ort  des  Unterrichts  die  Handelshochschule  und  nicht
die  technische  Hochschule  sein  wird.  Nicht  geeignet  erscheint  es,
daß  die  Universitäten  berufen  werden,  die  Versicherungswissenschaften ­
  zu  verbreiten  und  zu  lehren;  und  ich  glaube,  daß  die
Gründung  des  Versicherungsseminars  in  Göttingen  lediglich  eine
Verlegenheitsschöpfung  war,  weil  zur  Zeit  der  Begründung  dieses
Seminars  geeignete  Anstalten,  an  denen  eine  solche  Unterrichtseinrichtung ­
  geschaffen  werden  konnte,  noch  nicht  existierten.
Wenn  somit  die  Handelshochschulen  im  wesentlichen  die  Träger
des  Unterrichts  in  der  Versicherungswissenschaft  sein  werden,  so
kann  ich  den  Thesen  durchaus  beipflichten,  indem  ich  sie  dahin
verstehe,  daß  die  Vorlesungen  dort,  wo  sie  vorhanden  sind,  noch
fortgesetzt  werden,  und  zwar  auf  technischen  Hochschulen  in  solchen
Orten,  an  denen  keine  Handelshochschulen  vorhanden  sind,  wie
künftig  in  Breslau  und  in  Danzig,  in  Braunschweig,  in  Darmstadt ­
  usw.  Dabei  handelt  es  sich  aber  nur  um  den  Unterricht  für
heranwachsende  Versicherungsinteressenten,  nur  um  den  Unterricht
solcher  Leute,  die  eben  die  Schule  verlassen  haben  und  die  nunmehr ­
  eine  Hochschule  besuchen,  vielleicht  nachdem  sie,  ebenso  wie
die  Techniker,  ein  praktisches  Jahr  hinter  sich  haben.  Es  entsteht
dann  die  Frage,  was  denn  für  erfahrenere  Leute  getan  werden  soll.
Diese  erfahreneren  Leute,  von  denen  in  Punkt  5  der  Leitsätze  die
Rede  ist,  können  an  Handelshochschulen  ihren  Unterricht  erhalten.
Aber  der  Unterricht  dort  ist  doch  nicht  darauf  berechnet,  gerade
von  solchen  älteren  Leuten  besucht  zu  werden.  Es  sind  auch  die
Staats-  und  Gemeindeanstalten  im  allgemeinen  nicht  dazu  da,  erwachsene ­
  Personen  fortzubilden,  sondern  Staat  und  Gemeinde  haben
im  allgemeinen  nur  für  den  Unterricht  der  heranwachsenden  Jugend
zu  sorgen.  Hier  wird  in  der  Tat  die  Begründung  einer  Akademie,
wie  sie  Herr  Prof.  Ehrenberg  im  Auge  hat,  meines  Erachtens  zweckmäßig ­
  sein.  Aber  ob  heute  schon  der  Zeitpunkt  dafür  gekommen
ist,  die  Begründung  einer  solchen  Akademie  zu  fordern,  das  ist  mir
doch  sehr  zweifelhaft.  Ich  glaube,  die  Begründung  einer  solchen
Akademie  wird  erst  zweckmäßig  sein,  wenn  sich  die  sonstigen  Lehreinrichtungen, ­
  ich  möchte  sagen,  erster  Instanz  für  Versicherungswissenschaft ­
  ausgebildet  haben,  und  wenn  in  diesen  geeignetes
Material  zur  Gründung  einer  solchen  Akademie  erwachsen  ist.
Landrichter  Otto  Hagen-Berlin  :
M.  H.  !  Ich  muß  Sie  trotz  der  vorgerückten  Stunde  bitten,  ein
paar  kurze  Bemerkungen  von  mir  anzuhören,  deren  Zusammenhang