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Debatte.

Derartige  Arbeiten  werden  m.  E.  am  besten  von  einer  behördlichen ­
  Zentralstelle,  wie  dem  Statistischen  Amt  des  Deutschen  Reichs,
ausgeführt.  Die  einzelnen  Lebensversicherungs-Anstalten  haben  ganz
andere  Aufgaben  zu  erfüllen.  Die  Herstellung  allgemein  gültiger
Sterblichkeitstafeln  ist  schon  deswegen  bei  der  Mehrzahl  der  Gesellschaften ­
  ohne  weiteres  ausgeschlossen,  weil  das  Beobachtungsmaterial ­
  viel  zu  gering  ist.
Die  Lebensversicherungs-Anstalten  würden  wohl  ausnahmslos  mit
Freuden  den  Behörden  das  statistische  Material  in  der  gewünschten
Form  zur  Verfügung  stellen.  Mehr  kann  aber  auch  von  den  Gesellschaften ­
  nicht  wohl  verlangt  werden.
Wenn  Sie,  hochgeehrte  Herren,  das  Bedürfnis  für  die  Herstellung ­
  bezw.  Verbesserung  statistischer  Grundlagen  für  verschiedene
Versicherungszweige  ebenfalls  anerkennen  und  zugleich  der  Ansicht
sind,  daß  hier  ein  Gebiet  vorliegt,  auf  welchem  die  Reichsregierung
in  hohem  Grade  Segensreiches  schaffen  kann,  dann  bitte  ich  Sie,
meinen  Antrag  anzunehmen,  der  keinem  Versicherungszweige  vor
dem  andern  den  Vorzug  gibt.
Ich  bitte  um  Annahme  der  Resolution  :
Der  Deutsche  Verein  für  Versiehe  rungs-Wissenschaft ­
  gibt  dem  Wunsche  Ausdruck,  daß  die  Deutsche
Reichsregierung  mehr  noch  als  bisher  die  Herstellung ­
  bezw.  die  weitere  Ausbildung  der  statistischen ­
  Grundlagen  für  die  Versicherungszweige  sich
angelegen  sein  läßt.
Vorsitzender:  Meine  Herren,  der  Antrag  liegt  durchaus  in  der
Richtung  unserer  heutigen  Verhandlung,  und  ich  werde  mir  daher
erlauben,  den  Antrag  im  Anschluß  an  die  Abstimmung  über  die
Leitsätze  gleichfalls  zur  Abstimmung  zu  bringen.
Mathematiker  Dr.  Bloch-Cöln  :  M.  H.  !  Ich  wollte  mir  gestatten,  in
der  besonderen  Frage  der  Akademie  einen  Gesichtspunkt  geltend  zu
machen.  Wir  haben  bereits  gehört,  und  ich  schließe  mich  dem  ohne
weiteres  an,  daß  genügend  Gelegenheit  vorhanden  ist  zur  Ausbildung
oder  zur  Belehrung  von  kaufmännischen  oder  von  anderen  Angestellten
in  Versicherungsangelegenheiten,  und  ich  möchte  deshalb,  einem
Ideengang  folgend,  welchen  auch  Herr  Rechtsanwalt  Alexander-Katz
geltend  gemacht  hat,  meine  Ausführungen  nur  auf  diejenigen  beziehen, ­
  welche  einen  gewissen  Abschluß  in  ihrer  spezialwissenschaftlichen ­
  Ausbildung  genossen  haben  und  den  Wunsch  hegen,  eine
ihrem  wissenschaftlichen  Bildungsgrade  entsprechende  Information
über  alle  Gebiete  der  Versicherungswissenschaft  zu  erhalten.  Dies
betrifft  Juristen  ebenso  wie  Mediziner  wie  Mathematiker.  Der  Jurist
würde  es  dankbar  begrüßen,  wenn  er  Gelegenheit  hätte,  sich  über
technische  und  medizinische  Fragen  zu  informieren,  um  ihm  begegnende ­
  derartige  Gutachten  oder  Atteste  würdigen  zu  können.
Der  Mediziner  wird  seine  Statistik  gewissenhafter  und  sachgemäßer