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Antrag  Baumert.

In  der  Debatte,  welche  sich  an  die  beiden  Referate  anschloß,
stellte  Justizrat  Dr.  Baumert-Spandau  nachfolgenden  Antrag:
Die  Kosten  des  Feuerlöschwesens  sind  von  den
privaten  und  öffentlichen  Feuerversicherungs-Gesellschaften ­
  nach  Verhältnis  der  von  ihnen  in  jedem
Orte  erhobenen  Prämien  zu  tragen.  Den  Versicherungsgesellschaften ­
  ist  eine  Mitwirkung  in  den
Feuerlöschkommissionen  ein  zu  räumen.
Die  Versammlung  beschloß,  die  weitere  Behandlung  der  Frage
der  Besteuerung  der  Abteilung  für  Versicherungsrecht  und  Versicherungswissenschaft ­
  einer  Kommission  zu  überweisen.
Diese  Kommission  soll  in  der  für  Mitte  Dezember  1904  in  Aussicht ­
  genommenen  Sitzung  der  Abteilung  für  Versicherungsrecht  und
Versicherungswissenschaft  gewählt  werden.

Gedruckt  in  der  Königlichen  Hofbuchdruckerei  von  E.  S.  Mittler  &amp;  Sohn,
Berlin  SWjs,  Koehstraße  68—  71.