Verlag  der  Königl.  Hofbuchhandiung  von  E.  S.  Mittler  &amp;  Sohn  in  Berlin  SW12.

Über  Heft  II  der  „Veröffentlichungen“,
die  Kritik  des  Gesetzentwurfs  über  den  Versicherungsvertrag  enthaltend,
schreibt  die  „Neue  Preussische  (Kreuz-)  Zeitung“,  Berlin,  unterm  15.  Dezember  1903.
„Wohl  selten  ist  ein  Gesetzentwurf,  den  das  Reichsjustizamt  zur  Kritik  veröffentlicht
hat,  in  den  in  erster  Linie  an  ihm  beteiligten  Interessentenkreisen  einer  gründlicheren  Prüfung
unterzogen  als  der,  mit  dessen  Beratung  der  Verein  für  Versicherungs-Wissenschaft  am  10.,
11.  und  12.  Dezember  in  einem  ihm  hierzu  zur  Verfügung  gestellten  Raume  des  Abgeordnetenhauses ­
  beschäftigt  war.  Vorwiegend  besteht  dieser  Verein  freilich  aus  praktischen  Vertretern
des  so  außerordentlich  weitverzweigten  und  reichgegliederten  deutschen  Versicherungswesens.
Wir  erwähnen  nur  die  Lebensversicherung,  die  Unfall-,  die  Haftpflicht-,  die  Rückversicherung,
die  Feuerversicherung,  die  Transportversicherung,  die  Vieh  Versicherung,  die  Hagelversicherung.
Jeder  dieser  Versicherungszweige  hatte  mehrere  Referenten  zur  Erörterung  der  gerade  sie  berührenden ­
  Normen  des  Gesetzentwurfs  gestellt.  Die  rein  wissenschaftliche  und  mehr  objektive
Seite  des  Gegenstandes,  die  rein  wirschaftlichen  Momente  des  Gesetzentwurfs,  wurden  durch
Professor  Dr.  Lexis—Göttingen,  die  formal  juristischen  durch  Professor  Dr.  Ehrenberg  —
Göttingen  und  Professor  Dr.  Kuhlenbeck—Lausanne  sowie  Justizrat  Boyens—Leipzig
beleuchtet.  Das  Reichsjustiz  amt  und  das  Reichsamt  des  Innern  waren  durch  mehrere
ihrer  Mitglieder  vertreten,  die  den  Verhandlungen  mit  größter  Aufmerksamkeit  folgten.“
Über  das  gleiche  Heft  II  schreibt  Oberlandesgerichtsrat  Schneider  —  Stettin  im  „Centralblatt ­
  für  Rechtswissenschaft“  (1904.)  XXIII.  Band,  8.  Heft.
„Diese  Veröffentlichung  des  Deutschen  Vereins  für  Versicherungs-Wissenschaft  umfaßt
die  Berichte  und  Verhandlungen  auf  dessen  Mitgliederversammlung  vom  10.—12.  XII.  1903  zu
Berlin.  Sie  betreffen  die  z.  Zt.  wohl  bewegendste  Frage  auf  dem  Gebiete  des  deutschen  Versicherungsrechts, ­
  ob  den  Vorschlägen  des  vom  Reichsjustizamt  ausgearbeiteten  und  veröffentlichten ­
  Entwurf  beizupflichten  oder  welche  Abänderungen  bei  ihm  zu  befürworten  seien.
Die  Verhandlungen  gründeten  sich  auf  29  Berichte,  von  denen  8  durch  Juristen  erstattet
wurden,  die  nicht  in  unmittelbarer  Beziehung  zum  Versicherungswesen  stehen  :  an  den  Erörterungen ­
  selbst  nahmen  außer  3  Vertretern  der  Reichsbehörden  noch  12  Herren  teil
Am  Schlüsse  der  Versammlung  bezeugte  der  eine  Vertreter  des  Reichsjustizamts,  er  glaube
sagen  zu  dürfen,  daß  die  geleistete  Arbeit  in  der  Tat  eine  Förderung  der  Reichs-Gesetzgebung
zum  Erfolge  haben  und  zum  Wohle  des  deutschen  Versicherungswesens  ausschlagen  werde.
Dem  darf  man  im  Hinblick  auf  die  sachliche  Haltung  der  Erörterungen  und  den  Nutzen,
den  gerade  auf  diesem  schwierigen  Rechtsgehiete  die  gegenseitige  unvoreingenommene  Verständigung ­
  bringen  muß,  durchaus  beistimmen.“
Das  „Juristische  Literaturblatt“  Nr.  157,  Band  XVI  No.  7,  vom  15.  Sept.  1904,  enthält  eine
Kritik  des  Professors  Dr.  Gierke  —Königsberg,  aus  der  das  Folgende  zu  entnehmen  ist:
„Besonders  förderlich  und  großartig  ist  die  Kundgebung  gewesen,  welche  der  Deutsche
Verein  für  Versicherungs-Wissenschaft  durch  seine  Versammlung  im  Anfang  Dezember  v.  J.
veranstaltet  hat.  Die  dort  gehaltenen  Vorträge  und  Reden  liegen  nunmehr  in  einem
starken  Bande  gedruckt  vor.  Über  die  wichtigsten  Fragen  sind  Referate  erstattet  worden,
an  diese  Referate  hat  sich  eine  lebhafte  und  interessante  Diskussion  angeschlossen.  Die
Erörterungen  waren  um  so  lehrreicher,  als  Vertreter  der  Regierung,  namentlich  aus  dem
Reichsjustizamt,  sich  häufig  an  der  Debatte  beteiligten.  Was  die  Referate  betrifft,  so  sind
sehr  viele  als  vortreffliche  und  wertvolle  Leistungen  zu  bezeichnen.  —  Jedenfalls  ist  die  Ver
öffentlichung  des  Vereins  mit  Freuden  zu  begrüßen.  Sie  wird  bei  einer  Umarbeitung  des
Entwurfs  ausgezeichnete  Dienste  leisten.“

In  einer  Kritik  über  die  „Zeitschrift  für  die  gesamte  Versieh  er  un  gs  Wissenschaft“ ­
  im  „Recht“,  25.  März  1904,  heißt  es:
„Der  überaus  /eiche^Inhalt  der  sich  auf  die  verschiedensten  Zweige  der  Versicherungs-Wissenschaft
  in  weitestem  Sinne  erstreckenden  Hefte  zeigt,  daß  der  Verein  mit  allen  Kräften
daran  arbeitet,  seine  Zeitschrift  zu  dem  führenden  Organ  auf  versicherungs-w  issenschaftlichem
Gebiete  zu  machen;  es  ist  unverkennbar,  daß  die  deutsche  Versicherungs-Wissenschaft  sich  in
aufsteigender  Bewegung  befindet.“