50 2. Abschnitt. Grundlegung u. Ausbau der Sozial- u. Wirtschaftspolitik. a) D i e organisatorischen E i n r i ch t u n g e n u n b d i e r e i ch s gesetz lichen N o r m a t i v b e st i m m u n g e it für d i e N e u o r d n u n g der Arbeitsverfassung. Schon in den 60er Jahren hatten die einzelnen Bundesregierungen aus Für sorge für den Nachwuchs und für die notwendigen Voraussetzungen eines jeben Volks schulunterrichts ein Minimalalter für die Kinderarbeit festgesetzt und die Zu lassung an die Erfüllung dieser Unterrichtsbedingungen geknüpft. Spater erließen sie auch für besonders gefährliche und ungesunde Anlagen Verordttilngen zum Schutze von Leben und Gesundheit der Arbeiter und schritten gegen das in Wucher aus artende Trucksystem ein. Nachdem im Jahre 1871 die politische Einigung hergestellt war, trat deutlicher hervor, wo die geistigen und sozialen Strömungen ihren Treffpunkt finden sollten. Dringende praktische Bedürfnisse drängten auf einen Bruch mit dem System des Sichgehenlassens und des radikalen Freihandels; dazu gehörten in erster Linie — außer den alten Klagen der Baumwoll- unb Eisenindustrie über die englische Konkurrenz — diejenigen über die sozialen Mißstände. Schon mit dem Haftpflichtgesetz war die erste Durchbrechung des Prinzips der Konkurrenzfreiheit erfolgt. Seine Entstehung verdankte dieses Gesetz einer Anregung der Handelskammer Leipzig von 1865/66. Das Lugauer Grubenunglück hatte die Forderung auf Erweiterung des § 75 des früheren sächsischen Gewerbegesetzes, betreffend den Schutz der Arbeiter gegen Gefahren nahe gelegt, nachdem der Mühlhauser Verein zum Schutze der Arbeiter gegen Gefahren ein nachahmens wertes Vorbild geliefert hatte. Der Volkswirtschaftliche Kongreß von 1869 sprach sich für die Verschärfung der Haftpflicht aus. Nur wenige Jahre genügten, um in den gebildeten Kreisen die Ueberzeugung reisen zu lassen, daß die durch die neuzeitliche Industrialisierung hervorgerufenen Be drängnisse der Arbeiterklasse, schon aus Gründen der Sozialethik („staatlicher Schutz der Schwachen gegen die kapitalstarke Konkurrenz") eine systematische Abhilfe erheischen. Die Frage war: kann solche nur von der Regierung und in radikaler Weise erfolgen? Daß die patriarchalischen Wohlfahrtseinrichtungen und Bildungs bestrebungen, überhaupt die Selbsthilfemittel unzureicherld seien, mlißte man zugeben. Dies um so mehr, weil sie, das Ziel der Gleichberechtigung gefährdend von den Arbeitern mehr und mehr abgelehnt wurden. Demgemäß fragte es sich weiter: läßt sich theoretisch und praktisch mit dem damals eben erst errungenen Prinzip der freien Konkurrenz ein System positiver und negativ-repressiver Regierungsmaßregeln vereinigen? Dies erschien damals allgemein als unmöglich. Eine scheinbare wissen schaftliche Begründung erhielt diese Anschauung durch die marxistische Theorie über die kapitalistische Entwicklung. Aber gerade nach den Gesetzen einer stetigen naturgemäßen gesunden Entwick lung des wirtschaftlichen Lebens, wie nach den gegebenen Vorbedingungen für den Bestand der industriellen Leistungs- und Konkurrenzfähigkeit mußte das marxistische Endziel, staatliche Dekretierung einer neuen Wirtschafts- und Gesellschaftsverfassung/ als die Interessen aller Beteiligten schädigend erscheinen.