52 2. Abschnitt. Grundlegung u. Ausbau der Sozial- u. Wirtschaftspolitik. gingen weit auseinander, je nachdem sie hervorgingen aus einer theoretischen (sozial ethischen) Auffassung oder aus der Verfolgung agitatorischer Zwecke, oder aus der praktischen Beurteilung der Verhältnisse und dein allen gebildeten und humanen Kreisen eigenen Wohlwollen für die Arbeiter, das ebenfalls zur grundsätzlichen Anerkennung der Notwendigkeit des Arbeiterschutzes geführt hatte. Wie in der Agrar- und Mittel standsfrage, läßt sich auch, wie gesagt, in der Arbeiterfrage der Meinungsstreit auf den Versuch, die mannigfaltigsten Bedrängnisse auf eine Formel zu bringen, sowie auf die pessimistische Auffassung der Bedrängnisursachen zurückführen. Im Gegensatz zu den pessimistisch-radikalen Lösungsversuchen drängte sich den objektiv Urteilenden, nicht allein den Industriellen, denen die Opfer angesonnen wurden, sondern auch allen, die aus der Praxis die Beziehungen zwischen dem Arbeiter- und Unternehmer- stand kennen gelernt hatten, auf Grund ihrer genauen Kenntnis der Wirklichkeit und der Vorbedingungen für den Bestand und die gesunde Entwicklung des wirtschaftlichen Lebens, das lebhafte, wenn auch mehr instinktive Gefühl auf, daß es, sollten nicht die Nächstbeteiligten eine schwere Schädigung erleiden, geboten sei, den unübersehbaren, wenn auch vou den besten Absichten getragenen Forderungen der Sozialethik bestimmte feste Grenzen zu stecken. Nach dem Gefühle der Sozialethik und Humanität kann wohl ein ideales Endziel vorgezeichnet werden. Nur ist die Verfolgung eines solchen mit einer doppelseitigen Gefahr verknüpft, nämlich mit der, daß a) sich dadurch die Erwartungen der Bedrängten wie ihre Ansprüche an die Regierungshilfe, je entgegen kommender sich letzterer erweist, umso rascher steigern; b) der Aufwand außer Ver hältnis zu dem zu erwartenden Effekt zu stehen kommt. Wie für jede wirtschaftliche Maßregel, muß auch hier die Abmessuug des Ver hältnisses der Opfer zum Effekt, der disponiblen Mittel und des augenblicklich Er reichbaren, sowie des damit zusammenhängenden Endpunktes, dem die Konsequenzen zutreiben, den Ausschlag geben. Aus dieser Abwägung ergibt sich als Richtlinie für die einzelnen Etappen, auf denen man sich diesem Ziel allmählich nähern kann, die weitere Entfaltung der technischen und kommerziellen Leistungs- und Konkurrenz fähigkeit, für welche der kulturelle Fortschritt und die Hebung des ganzen Standes Vorbedingung ist. Bei dieser Abwägung kommt auch der individualistische Stand punkt wieder zu seinem Rechte; ein System sozialpolitischer Maßregeln läßt sich mit dem liberalen Konkurrenzprinzip sehr wohl vereinen, ja noch mehr: beide Prinzipien, das der Konkurrenz und des Schutzes, müssen sich ständig und gegenseitig korrigieren und durchdringen. Nur dadurch läßt sich die auch heute noch schwankende, unsicher tastende Empirie durch eine exakte Sozialpolitik ersetzen. Die reichsgesetzliche Regelung nahm folgenden Verlauf: Den ersten Schritt unternahm der Bundesrat damit, daß er in den Jahren 1874 und 1875 Erhebungen über die Verhältnisse der Lehrlinge, Gesellen und Fabrik arbeiter und über die Frauen- und Kinderarbeit in den Fabriken einleitete. Denn bei allem Wohlwollen gegen die Arbeiter mußte die Regierung doch die ersten polizei rechtlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen für ein erfolgreiches Einschreiten haben: sichere Gewähr für die Kontrolle bei Erhaltung der Leistungs- und Konknrrenz- fähigkeit der Industrie klarlegen. Vom Jahre 1876 ab erfolgten die mancherlei Abänderungen der Gewerbe ordnung, namentlich 1885 und 1891. Es handelte sich hauptsächlich um Bestimmungen