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        <title>Der gesetzgeberische Ausbau des Deutschen Reiches und seine Wirtschaftlichkeitspolitik</title>
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            <forname>Franz</forname>
            <surname>Huber</surname>
          </persName>
        </author>
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            <idno>861748913</idno>
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        Bibliothek
des  Instituts  für  Weltwirtschaft
an  der  Universität  Kiel

Signatur
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        AUS  DER  BIBLIOTHEK  VON
JULIUS
LANDMANN
6.  Vili.  1877  —  8.  XI.  1931

PROFESSOR  DER
STAATSWISSENSCHAFTEN
BASEL  1910-1927
KIEL  1  927  —  1931
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F.  HuLer
1906

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gesetzgàischè  àsôau
dee  Deutschen  (Ueichee

und

seine  Wirtschastepottkik.

Von

Pros.  vr.  Z.  L.  yuber.

Stuttgart
3)tuc?  ber  Şoffmann#en  %ud)brucferei  geiiŗ  Xrds
1906.
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nìgrf.ļ.mï  &amp;lt;g\
Bibliothek  '

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        Inhaltsver?eichnis.

Seite
Einleitung  5
).  Abschnitt.
wirtschaftliche  Konzentration  vor  der  politischen  Einigung.
I.  Gewerbe  recht  und  Gewerbefreiheit  7
II.  Gesetzliche  Normen  für  den  Handelsverkehr  9

1.  Handelsrecht
2.  Maß  und  Gewicht
3.  Münzuinlauf  .  io

2.  Abschnitt.
Grundlegung  und  Ausbau  der  Sozial-  und  Wirtschaftspolitik.

Einleitung  12
A.  Verwaltung  und  Reglementierung  von  Handel  und  Verkehr
I.  Münz-  und  Geldumlauf;  Börsenverkehr  13
II.  Transport-  und  Verkehrspolitik
Allgemeines
1.  Eisenbahnen  15
2.  Eisenbahngemeinschaft  und  Großschiffahrt
a)  Eisenbahngemeinschaft  17
b)  Großschiffahrt
3.  Binnenschiffahrt-  und  Wasserrechtsgesetz
III.  Reglementierung  des  Handelsverkehrs  20
1.  Schutz  des  geistigen  Eigentums  .  20
2.  Wechselverkehr  21
B.  Steuerpolitik  21
1.  Steuerreform  21
2.  Reichssteuern  22
C.  Export  und  Auswanderung  23
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        -

4

Inhaltsverzeichnis.

Seite
D.  Stellung  der  Regierung  zur  äußeren  und  inneren  Konkurrenz  26
I.  Zoll-  und  Handelspolitik  26
II.  Staatlicher  Schutz  der  Unternehmer-  und  Arbeiterklasse  28
Einleitung  .  28
1.  Staatlicher  Schutz  des  Mittelstandes  .  .  31
a)  Kleingewerbe  und  kleingewerbliche  Organisation  31
b)  Gewerbliche  und  kaufmännische  Fortbildung  36
c)  Kleinhandel  42
d)  Unlauterer  Wettbewerb  ..................  44
2.  Arbeiterschutz  und  Arbeiterversicherung  48
a)  Die  organisatorischen  Einrichtungen  und  die  reichsgesetzlichen  Normativbestiinmungen
  für  die  Neuordnung  der  Arbeiterverfassung  50
b)  Arbeiterversicherung  53
c)  Ausbau  der  staatlichen  Reglementierung  und  Kontrolliernng  des  Arbeitsverhältnisses ­
  54
Soziale  Sondergerichte  55
Arbeitsvermittlung  57
Arbeiterrecht  57
Arbeiterkammern  58
ITI.  Verstaatlichungsbestrebungen  60
E.  Die  aus  der  neuzeitlichen  Entwicklung  sich  ergebende  Wirtschaftspolitik  62
Einleitung  62
1.  Die  bisherige  Gesetzgebung  62
a)  Das  Programm  des  Schutzes  der  Schwachen  63
b)  Sozialethik  67
c)  Die  Agrarfrage  71
2.  Das  Entwicklungsproblem  73
3.  Das  Konkurrenzproblem  74
        <pb n="9" />
        Einleitung.

Um  die  Mitte  des  vorigen  Jahrhunderts  stand  die  Frage  im  Vordergrund  des
öffentlichen  Interesses:  was  ist  die  Ursache  für  den  drückenden  Mangel  an  Arbeit  und
Verdienst,  für  die  zeitweise  —  z.  B.  schon  in  den  40er  Jahren  wiederholt  eingetretene
—  Geschäftsstockung  und  die  Verarmung,  namentlich  der  süddeutschen  Bevölkerung?
Cine  der  Ursachen  lag  darin,  daß,  im  Gegensatz  zu  anderen  Staaten,  vor  allem
in  bezug  auf  die  Zoll-,  Transport-  und  Verkehrspolitik,  dann  aber  auch  in  bezug  auf
die  Bankorganisation,  das  Maß-  und  Gewichtswesen,  den  Münzumlauf,  das  Patentrecht ­
  u.  s.  f.  eine  einheitliche  und  kraftvolle  Regelung  durch  die  politische  Zersplitterung
ausgeschlossen  war,  und  die  Mängel  durch  die  verschiedenartige  Handhabung  in  den
einzelnen  Bundesstaaten  in  ihrer  Schwere  noch  potenziert  wurden.  Cs  liegt  im
Wesen  und  der  fortschreitenden  Jnternationalisierung  der  heutigen  Verkehrs-  und
Wirtschaftsverhältnisse  begründet,,  daß  ihre  staatliche  Regelung,  insbesondere  z.  B.
des  Eisenbahn-,  Post-  und  Telegraphemvesens,  des  Patentwesens,  des  Arbeiterschutzes,
itu'x'  im  Großb  etriebe  möglich  ist.  In  den  Kleinstaaten  tonnte  die  Regierung
ungeachtet  des  besten  Willens  nichts  Besseres  leisten  und  ihre  Fürsorge  dem  über  die
Staatsgrenzen  hinausreichenden  Bedürfnis  nur  in  beschränktem  Maße  entsprechen.
Wie  in  Oesterreich,  -hielt  man  auch  in  Süddeutschland  lange  hartnäckig  an
der  Ansicht  fest,  das  Land  sei  nur  für  den  Ackerbau,  nicht  für  das  Gewerbe  geschaffen. ­
  Nun  waren  aber  inzwischen  die  Leinwand-  und  Baumwollspinnereien  und
-Webereien,  die  Glas-  und  Papierfabriken,  die  Werkstätten  für  Edel-  und  Unedelmetall,varen ­
  unter  dem  Druck  der  Konkurrenz  zum  Großbetrieb  iibergegangen.  Ein
Teil  der  zünftigen  Gewerbe  hatte  sich  aus  den  Schranken  der  Zunft  herausgearbeitet.
Wo  solche  noch  bestanden,  waren  sie  nicht  imstande,  die  von  außen  hereindringenden
Gewebe,  Maschinen  und  sonstigen  Erzeugnisse  fernzuhalten.
In  den  fünfziger  Jahren  machte  die  Einstellung  von  Dampf-  und  Arbeitsmaschinen ­
  Fortschritte.  Während  z.  B.  Süddeutschland  1840  erst  einige  wenige
Dampfmaschinen  aufwies,  zählte  man  hier  zwei  Jahrzehnte  später  schon  viele  tausend
Pferdekräfte.  Diese  Fortschritte  bewirkten  eine  allmühlige  Umgestaltung  aller  wirtschaftlichen ­
  Verhältnisse  und  machten  eine  Neuregelung  der  auf  der  Zunftorganisation
beruhenden  gesetzlichen  Grundlagen  des  Erwerbslebens  notwendig.
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        6  Der  gesetzgeberische  Ausbau  des  Deutschen  Reiches  und  seine  Wirtschaftspolitik.
Bisher  hatten  verschiedene  Faktoren,  so  die  territoriale  Zerrissenheit  des  Reiches,
die  auseinandergehenden,  oft  einander  bekämpfenden  politischen  Ziele  und  Bestrebungen
der  Einzelstaaten,  die  dem  wirtschaftlich-politischen  Fortschritt  feindlich  gesinnten  reaktionären ­
  Strömungen,  namentlich  in  Norddeutschland,  in  den  50er  und  60er  Jahren  eine
einheitliche  oder  großzügige  Behandlung  wirtschaftlicher  Fragen  nicht  aufkommen  lassen.
Es  galt  erst,  das  deutsche  Volk  an  den  Gedanken  eines  größeren  einheitlichen  Wirtschaftskörpers, ­
  als  des  Vorläufers  seiner  politischen  Einigung,  zu  gewöhnen.  Ein
einheitliches  Band  schien  schon  in  den  30er  Jahren  durch  die  Zollvereinsbestrebungen
(Fr.  List),  in  den  40er  und  50er  Jahren  in  den  neuen  Verkehrsorganisationen  gefunden ­
  worden  zu  sein.  Aber  es  fehlte  diesen  Faktoren  mangels  eines  inneren  Haltes
an  Kraft.  Nach  dem  Scheitern  der  Hoffnungen,  die  das  deutsche  Volk  auf  das
Frankfurter  Parlament  gesetzt  hatte,  war  eine  dumpfe  Erstarrung  des  politischen
Lebens  eingetreten.  Erst  gegen  Ende  der  50er  Jahre  begann  sich  wieder  ein  frischerer
Hauch  zu  regen.
Man  fühlte  und  erkannte:  die  Zeiten  der  Absonderung,  in  denen  die  Werkstätte
des  Handwerksmeisters  die  einzige  Trägerin  der  gewerblichen  Tätigkeit  war,  sind  dahin.
Schon  vor  der  Gründung  des  Deutschen  Reiches  stand  die  Regierung  vor  der
Aufgabe,  die  freie  Konkurrenz  unter  Aufhebung  der  überkommenen  Schranken  nach
innen  und  nach  außen  durchzuführen  und  das  Erwerbsleben  nach  den  Gesichtspunkten
des  wirtschaftlichen  Liberalismus  entsprechend  den  neueren  Anforderungen  der  Technik
und  des  Großverkehrs  auszubauen.  In  jenen  Tagen  bildeten  die  Ausbreitung  der
internationalen  und  großkapitalistischen  Konkurrenz,  die  Einführung  der  Gewerbefreiheit ­
  und  des  Freihandels  für  die  Handel-  und  Gewerbetreibenden  Lebensfragen.
In  den  50er  Jahren  erhielt  das  öffentliche  und  Erwerbsleben  seine  Signatur
von  den  kleinbürgerlichen  Interessen.  Nunmehr  galt  es,  in  das  Erwerbsleben
einen  größeren  Zug  zu  bringen,  in  technisch-wirtschaftlicher  Richtung  dem
Fortschritt  und  damit  der  Freiheit  eine  Gasse  zu  bahnen.  Die  Meinungen  waren
den  verschiedenen  Interessen  entsprechend  geteilt.  Von  den  Handwerkern,  deren
Zahl  damals  für  das  ganze  Deutsche  Reich  1^—2  Millionen  umfaßte  —  heute
beträgt  die  Gesamtzahl  1%  Millionen  —  hielt  ein  großer  Teil  in  der  Hoffnung,  daß
sich  das  Vordringen  der  neueren  treibenden  Kräfte  von  Regierungs  wegen  aufhalten
lasse,  an  den  Resten  des  Zunftzwanges  fest  und  protestierte  gegen  die  „Pest  freigewerblicher ­
  Zustände"  (so  Deutscher  Handwerkertag  1862),  wenn  auch  der  Zunftzwang ­
  im  allgemeinen  nicht  mehr  tauge;  die  öffentliche  Meinung  aber  war  für  Einführung ­
  der  vollen  Gewerbefreiheit.  Daß  von  ihr  die  weitere  Entwicklung  des
gewerblichen  Lebens  und  die  Konkurrenzfähigkeit  abhänge,  darin  herrschte  allgemeines
Einverständnis.
Neue  Impulse  für  die  industrielle  Initiative  und  zugleich  auch  für  die  liberalen
Ideen  hatten  die  beiden  Weltausstellungen  von  London  und  Paris  1851  und  1856
für  Gewerbe  und  Handel  erbracht.
Wie  im  Außenhandel  —  in  Gestalt  des  Zollvereins  —  mußten  sich  die  Einzelstaaten ­
  auch  in  der  inneren  Gewerbe-  und  Wirtschastsverfassung  einander  anpassen
und  anschließen.  Einsichtige,  weitblickende  Männer  ahnten  die  Entwicklung  voraus ­
  und  gewannen  die  Ueberzeugung,  daß  diese,  wenn  sie  gleich  für  den  Staat  und
den  Einzelnen  Beschwerden  und  Opfer  bedeutete,  durch  Maßregeln  der  einzelnen
Bundesstaaten  nicht  länger  aufgehalten  werden  könne.  Damit  erwuchsen  der  Staats-
        <pb n="11" />
        I.  Gewerberecht  und  Gewerbefreiheit.

7

Verwaltung  im  gleichen  Moment,  da  man  glaubte,  ihrer  Aufsicht  und  Beihilfe  entraten
zu  können,  neue  Ausgaben,  aber  auch  ungeahnte  Kräfte  und  Mittel.
Die  neuere  deutsche  Wirtschaftsgeschichte  laßt  sich  in  vier  Epochen  einteilen:
1.  Die  Jahre  von  1847—1862:  Politische  und  wirtschaftliche  Gärung.
2.  Die  ^ahre  von  1862  187s.  Politische  Einigung  und  Durchbruch  der  liberalen
1862,  ^0^6^06^(16,
Hochkonjunktur  bis  1873.
3.  Die  ^zahre  von  13^8  1894.  Eisenbahuversiaatlichung,  Auskommen  der  Arbeiterund
  Agrarbewegung,  der  Mittelstaudspartei.  Schwenkung  in  der  Wirtschaftspolitik ­
  des  Reichs:  Arbeiterschutz  und  Arbeiterversicherung,  Kornzoll  und  Prohibitivsystem, ­
  Kolonialerwerb.
4.  Seit  1894:  Imperialismus  und  Expansion;  Zolltarif  von  1903.

j.  Abschnitt.  -
wirtschaftliche  Uonzentration  vor  der  politischen  Einigung.

I.  Gewerberecht  und  Gewerbefreiheit.
Bis  in  die  60er  Jahre  hinein  zeigte  die  gewerberechtliche  Verfassung  des
Deutschen  Reiches  eine  verwirrende,  unübersehbare  Mannigfaltigkeit  und  Unklarheit  *).
Hier  bildete,  ähnlich  wie  beim  Münz-  oder  Eisenbahntarifwesen,  die  Herstellung  gemeinsamer ­
  einheitlicher  Grundbestimmungen  ein  drillgendes  Bedürfilis.
Dieses  Bedürfnis  nach  Herstellung  eines  gemeinsamen  einheitlichen  Gewerberechts ­
  fand  1848  in  den  Frankfurter  Verhandlungen  des  Handwerkerkougresses,  der
zur  Zeit  der  Nationalversnlnmlìlng  tagte,  einen  kräftigen  Ausdruck;  nur  gingen  die
grundsätzlichen  Ansichten  über  die  Ziele  und  Aufgaben  der  Neuregelung  weit  auseinander. ­
  Die  einen  verlangten,  was  erst  heute  wieder  aufgegriffen  wird,  einen
Reichsverband  für  alle  Jnnungsgenossen,  eine  Zentralorganisation,  die  sämtliche
Fachverbände  zusammenfasse  und  ihre  Gesamtinteressen  vertrete.  Andere,  wie  namentlich ­
  die  linksrheinischen  Vertreter,  verlangten  die  Einführung  unbedingter  Gewerbeund
  Koukurrenzfreiheit.  Die  Arbeiterkongresse  wiederum  versprachen  sich  alles  Heil  von
der  radikalen  Umgestaltung  des  Erwerbslebens  durch  Schaffung  von  Produktivgenossenschaften; ­
  ihre  Anschauungen  wurden  allerdings  als  abenteuerlich  befunden.
So  gingen  hierüber  schon  die  theoretischen  Anschauungen,  wie  sich  der  Chemnitzer
Handwerkerverein  damals  ausdrückte,  „mindestens  ebenso  weit  auseinander,  wie  die  über
die  einstige  Gestaltung  des  deutschen  Bundesstaates".  Neben  den  abstrakten  Prinzipien
aber  trat  mehr  und  mehr  zutage,  daß  es  sich  hierbei  für  verschiedene  Bevölkerungsgruppen
auch  um  einen  folgenschweren  Existenz-  und  Jnteressenkampf  handelt.  Angesichts  dieses
Kampfes  sprach  sich  der  eben  genannte  Chemnitzer  Handwerkerverein  folgendermaßen  aus:
ff  Ein  lebendiges  Beispiel  für  die  Nachteile  einer  derartigen  Zersplitterung  für  das  gewerbliche ­
  Leben  bietet  heute  noch  die  Kantonalgesetzgebung  der  Schweiz.
        <pb n="12" />
        8  1.  Abschnitt.  Wirtschaftliche  Konzentration  vor  der  politischen  Einigung.
„Alle  sprechen  immer  nur  von  ihren  Interessen  und  sehen  die  übrigen  Landsleute  als
ihr  ausschließliches  nutzbares  Eigentum  an,  das  sich  geduldig  alle  die  Einrichtungen
gefallen  lassen  muß,  die  zum  Vorteil  jener  Herren  gereichen,  und  ständen  sich  ihre
Interessen  nicht,  wie  eben  gezeigt  worden,  zuweilen  direkt  entgegen,  so  daß  einer  den
andern  bekämpft  und  neutralisiert,  so  möchte  Gott  uns  gnädig  sein.  Bei  der  Entschiedenheit, ­
  mit  welcher  die  verschiedenen  Interessen  geltend  gemacht  werden,  muß
vor  der  Hand  die  Hoffnung  aufgegeben  werden,  sür  ganz  Deutschland  eine  gemeinschaftliche, ­
  auf  einem  Prinzip  beruhende  Gewerbeordnung  zu  erlangen."
Das  damalige  Projekt  der  gewerberechtlichen  Einigung  teilte  das  Schicksal
der  erträumten  politischen.  Die  kleingewerblichen  und  kaufmännischen  Zünfte
sollten  noch  einige  Jahre  das  Recht  behalten,  andere  vom  Gewerbebetrieb  auszuschließen, ­
  und  für  eine  größere  Anzahl  von  Gewerben  den  Befähigungsnachweis  zu
verlangen.  Lauter  und  zahlreicher  als  hellte  ertönten  damals,  wie  schon  seit  den
20er  und  30er  Jahren,  die  Klagen  und  Hilferufe  der  Kleingewerbetreibeilden.  Der
Kredit  war  teuer  und  konnte  nur  auf  dem  Wege  privater  Gefälligkeit  gedeckt  werden;
die  Massenfabrikation  riß  in  bedenklicher  Weise  vom  Absatz  Stück  um  Stück  an  sich;
der  Bezug  von  Rohmaterialien  stellte  sich  noch  unverhältnismäßig  hoch.  Nur  der
Staat  schien  Hilfe  bringen  zu  können.
Die  Ursache  der  Bedrängnisse  lag  in  der  Steigerung  der  Konsumentenallsprüche,
in  dem  Vordringen  der  Eisenbahnen,  der  Ausbreituilg  der  Maschinen,  der  Überlegellen
Organisation,  feineren  Spezialisierung  und  volleren  Ausllützung  der  verschiedensten
Fähigkeiten  in  der  Großunternehmung,  den  Kardinalfehlern  der  Handwerker  in  der
Kalkulation,  der  Lieferung,  iln  Eillkauf  u.  a.  —
Dem  raschell  Wechsel  der  Konjunkturen  bezlv.  der  Mode  und  namentlich  den
Fortschritten  der  Technik  vermochte  der  Kleingewerbetreibende  nicht  zu  folgen,  jedenfalls ­
  nicht  im  gleichen  Maße  wie  der  kapitalistische  Unternehmer.
Gegen  all  das  konnten  die  Zunstschrankell  keinerlei  Schutz  gewährell.  Trotzdem
dachte  die  Mehrzahl  der  Handwerker  nur  daran,  sie  noch  weiter  auszubauen.
Auch  heute  noch  hängt  ein  großer  Teil  derselben  am  Prüfungszwang  und
Befähigungsnachweis.  Erklären  läßt  sich  dies  nur  daraus,  daß  der  kleine  Mann
überhaupt  nie  aus  der  Geschichte  lernt,  daher  jede  Generatioll  wieder  die  alten
Interessen-  und  Anschauungsverschiedenheiten  auskämpferl  muß.
Die  Einführung  der  Gewerbefreiheit  war  jedoch  mit  Rücksicht  auf  die  erwähnten
Verschiebungen,  auf  die  hauptsächlich  durch  die  Eisenbahnen  eingetretene  Erleichterung
und  Erweiterung  des  Verkehrs  im  Interesse  einer  kräftigeil  Weiterentivicklung  ein
unabweisbares  Bedürfnis  geworden.
Im  Jahre  1861  gab  die  württembergische  Zeiltralstelle  für  Gewerbe  und  Haildel
ihr  Gutachten  dahin  ab:  Bei  dem  derzeitigen  Stand  von  Handel  und  Gewerbe
könne  man  nicht  ein  abgeschlossenes,  sondern  lediglich  ein  der  stetigen  Weiterentwicklung ­
  fähiges  Gemerbeordnungssystem  aufstellen.  Fiir  ein  derartiges  System  bestünden
die  Grundlagen:!
1.  in  Kräftigung  des  korporativen  Verbandes  der  Gewerbe  durch  gemeinschaftliche ­
  Bezirksorgane  *);
i)  Als  mit  der  um  1878  eingetretenen  Schwenkung  der  Wirtschaftspolitik  des  Reiches  die
Zunftbewegung  wieder  erstarkte,  ergab  es  sich  von  selbst,  ihr  die  beideir  eben  genannten  Programmpunkte ­
  von  1861  entgegenzustellen.  Es  war  nicht  leicht,  die  verwaltnngs-  und  gesetzestechnische
        <pb n="13" />
        9

II.  Gesetzliche  Normen  für  den  Handelsverkehr.

2.  in  Ausbildung  eines  —  vom  Erwerb  zu  trennenden  —  lediglich  der  gewerblichen
Fortbildung  dienenden  Prüfungswesens,  als  Hauptaufgabe  des  Bezirksbethen

  ^mfte  mürben  bei  ber  @inf%un9  ber  (Bemerbefrei#  nie#
berücksichtigt  und  bildeten  von  da  an  jahrzehntelang  einen  Gärungsstoff
%Bie  nie#  anberë  311  ermatten  mar,  mnrben  bur^  bie  neue  Gewerbe,  nnb
ßontnrren3fre^^elt  melfad,  lange  beftanbene,  gemerle  %er^äItnt^^e  nnb  SBerbinbnngen
beeinträc^tigt,  nnb  manche  Gekäste  ans  weniger  lo^nenbe  nnb  nnbeqnemere  %ßege

9si»  ímttpftpn  fsnsitp  bpr  ®sptnfinrihps  cj.  &amp;lt;

auch  die  Klage  darüber  am  heftigsten.  Da  jedoch  die  allgemeine  Prosperität  sicht:
Ytrkn  QínvHssivifto  mnrti+n  1t1l8  8pV  ^tfiprnstSimtS  dip  rrsírtDtvtst*.»«  f\r.  ..  r  .  ^

II.  Gesetzliche  Normen  für  den  Handelsverkehr.
Worin  sich  auf  wirtfchafltichem  Gebiet  vor  der  Reichsgründllng  die  politische
Zersplitterung  am  fühlbarsten  kundgab,  das  war  außer  dem  über  die  staatlichen
Grenzen  hinübergreifenden  Transportverkehr  der  Auslandverkehr  überhaupt,  ferner
das  Maß-,  Geld-  und  Münzwesen,  sowie  der  Handels-  und  Wechselverkehr  und  der
Patent-  und  Markenschutz,  endlich  die  gesamte  Gewerbeverfassung.  Die  notwendigen
Post-  und  Eisenbahnanschlüsse  kamen  erst  nach  jahrzehntelangen  Verhandlllngen  zustande. ­
  Der  Patent-  und  Markenschutz  war  nahezu  illusorisch,  da  man  darum  bei
einigen  Dutzend  Regierungen  einkommen  mußte.  An  Arbeiterschntz  und  Arbeiterversicherung ­
  konnte  man  innerhalb  der  Kleinstaaten  nicht  denken.  Nur  durch  die  Bildung ­
  eines  größeren  Wirtschaftskörpers,  wie  ihn  die  Reichsgriindung  brachte,  konnte
auf  allen  den  eben  erwähnten  Gebieten  die  gesetzliche  Regelung  eine  grundlegende
oder  bahnbrechende  Bedeutung  für  das  Gewerbeleben  erlangen.
Ans  diesen  Gebieten  ergab  sich  auch  zuerst  die  Notwendigkeit  zur  Einigung.
So  zunächst  in  dem  Zollverein,  dann  in  der  deutschen  Wechselordnung  von
1848,  der  Münzkonvention  von  1857,  dem  Handelsgesetzbuch  von  1861/65.
Konstruktion  auszuklügeln  und  die  richtige  Mitte  zwischen  den  beiden  extremen  Parteien  zu  behaupten. ­
  Bei  der  Umbildung,  in  der  sich  das  Handwerk  seit  dem  Aufkommen  der  Großindustrie
befand,  bei  dem  schweren  Konkurrenzdruck  und  der  chronischen  Krisis,  in  der  manche  Handwerkszweige
standen,  war  jedes  angepriesene  Heilmittel  des  Beifalls  sicher.
9  Jahrzehnte  lang  verfolgten  die  Nächstbeteiligten  nur  das  eine  Ziel,  eine  Organisation  des
Handwerks  in  Innungen  und  Handwerkskammern  zustande  zu  bringen.  Der  anderen  Aufgabe, ­
  der  Verbesserung  der  Fachbildung,  unterzogen  sich  die  einzelnen  Bundesstaaten,
nachdem  Württemberg  schon  in  den  60er  Jahren  vorangegangen  war,  erst  seit  den  Wer  Jahren.

Vereins  *).

gedrängt.
        <pb n="14" />
        IQ  1.  Abschnitt.  Wirtschaftliche  Konzentration  vor  der  politischen  Einigung.
1.  Handelsrecht.
Im  Dezember  1856  wurde  die  Nürnberger  Kommission  zur  Beratung  eines
allgemeinen  deutschen  Handelsgesetzbuches  eingesetzt.  (Schlußsitzung  im  März  1861.)
Damit  wurde  für  das  deutsche  Handelsrecht  eine  einheitliche  Grundlage  geschaffen.
Es  bürgerte  sich  rasch  ein  und  bewährte  sich  in  säst  40jähriger  Praxis.  Infolge
Fertigstellung  des  Bürgerlichen  Gesetzbuchs  ergab  sich  jedoch  die  Notwendigkeit,  auch
das  Handelsgesetzbuch  nach  Form  und  Geist  mit  dem  Bürgerlichen  Recht  in  Uebereinstimmung ­
  zu  bringen.
Mitte  der  60er  Jahre  beschäftigte  die  öffentliche  Diskussion  die  Frage  der
Regelung  der  Rechtsstellung  und  Haftung  der  sich  rasch  ausbreitenden  Genossenschaften
  (Konsumvereine  und  Gewerbebanken).  Diese  Regelung  erfolgte  durch  Gesetz
vom  4.  Juli  1868  und  12.  April  1896.
2.  Maß  und  Gewicht.
Das  langjährige  Bestreben  des  Gewerbe-  und  Hnndelsstandes  nach  einheitlichem
Maß  und  Gewicht  fand  am  Zollverein  und  der  Notwendigkeit,  die  Technik  der
Warenverzollung  zu  vereinfachen,  einen  neuen  Stützpunkt;  im  Jahre  1840  erfolgte
die  Einführung  des  sog.  Zollzentners.
Mit  der  Vereinheitlichung  des  Maßwesens  hing  der  Gesetzentwurf  vom  Jahre
1856  betreffs  Einführung  eines  gemeinsamen  Ellenmaßes  in  den  Zollvereinsstaaten
zusammen.
Eine  einheitliche  Maß-  und  Gewichtsordnung  wurde  für  den  norddeutschen
Bund,  nachdem  einige  deutsche  Staaten  schon  zu  Anfang  der  60er  Jahre  vorangegangen
waren,  im  Jahre  1868  erlassen  und  mit  der  Gründung  des  Reiches  zum  Reichsgesetz ­
  erhoben.
Das  Reichsgesetz  bezweckt  Sicherung  der  Urmaße  (Mutter-,  Normalmaße,
Dezimalsystem),  Bestellung  von  Eichämtern,  die  nach  ben  amtlichen  Kopien  der  Urmaße ­
  alle  für  den  Verkehr  bestimmten  Maße  zu  prüfen  und  die  richtig  befundenen  zu
stempeln  haben,  und  das  Verbot  des  Gebrauchs  ungestempelter  Maße  im  Verkehr.  Um
auch  jede  spätere,  absichtliche  oder  unabsichtliche  (etwa  durch  Putzen  hervorgerufene)
Aenderung  der  gestempelten  Maße  zu  verhüten,  ist  die  fortwährende  polizeiliche  Aufsicht ­
  eingerichtet.

3.  Ar  il  n  z  u  m  lauf.
Noch  mehr  als  im  Maß  imb  Gewicht  machte  sich  im  Münz-  und  Geldumlauf
die  territoriale  Zerrissenheit  Deutschlands  fühlbar.  Das  Geldwesen  zeigte  ungeachtet ­
  der  raschen  Entwicklung  des  Geld-  und  Bankverkehrs  noch  Mitte  des  vorigen
Jahrhunderts  große  Verwirrung.  Zwei  Drittel  der  umlaufenden  Zahlungsmittel
waren  für  die  öffentlichen  Kassen  unbrauchbar  und  hatten  keine  gesetzliche  Zahlungskraft.
Ein  Kulturbild  von  den  Münz-  und  Geldzustanden  aus  der  Zeit  des  alten  deutschen
Bundes  geben  uns  folgende  in  den  württ.  Handelskaminerberichten  von  1864  und  1867  wiedergegebenen ­
  Spezisikationen.
Die  vom  Jahre  1864  über  einen  ca.  7000  fl.  betragenden  Kassenbestand  einer  Fabrik
nimmt  einen  Raum  von  nahezu  zwei  Druckseiten  ein.  In  der  Kasse  befanden  sich  neben
24  Kronentalern  doppelte,  ganze  und  halbe  Franken,  ferner  ca.  12  verschiedene  Talerarten,  neun
Gulden-  und  fünf  Kreuzersorten;  ferner  waren  262  österr.  Guldenstücke  (=  305,,g  fl.),  251
        <pb n="15" />
        1.  Handelsrecht.  2.  Maß  und  Gewicht.  3.  Münzumlauf.

11

preuß.  Taler  (—  439, 16  fl.)  und  230, 32  fl.  in  doppelten  und  halben  Franken  vorhanden.  Kleinere
Beträge  fanden  sich  in  geränderten  Sechs-  und  Dreibätznern,  Sechsern,  Groschen  und  in  italienischen, ­
  holländischen,  amerikanischen,  hessischen,  badischen,  bayerischen,  schweizerischen  und  preußischen
Geldstücken  vor.
Die  Erhebung  von  1867  erstreckt  sich  auf  115  Kassenbestände  von  Bank-,  Fabrik-  und
Warengeschäften.  Danach  befanden  sich  durchschnittlich  in  den  Kassen  30,66°/  Silber-,  31,0%
Gold-,  38,33%  Papiergeld.  (Die  Kassen  von  sechs  Kameralämtern  wiesen  auf:  66°/'  Silber-",
11%  Wb,,  23%  Şapierge(b).  15%  ber  Barvorräte  bestauben  in  %apierge(b¡  barunter  :#í
weniger  als  die  Hälfte  (502  fl.)  in  Coupons;  ferner  176  fl.  in  Talerscheinen,  sowie  in  3  badischen ­
  2  fl.-  und  14  hessischen  1  fl.-Noten.  Bezeichnend  für  die  süddeutschen  Verhältnisse  war  die
baß  tro%  ber  ber  9%ün;forten  65%  in  Wb  uor%anben  moren,  barunter
allein  420  Napoleonsdor  (3958  fl.  30),  preußische  Friedrichsdor,  Pistolen,  10-  und  5  'fl.-Stücke
Dukaten,  Guineen,  Carolins,  päpstliches  Gold  u.  s.  w.
Jedermann  und  namentlich  der  Kleinhandel  litt  unter  dem  Ueberflus;  an
minderwertiger  Scheidemünze  und  dem  Umlauf  entwerteter  und  abgenützter  Wertzeichen. ­
  Ausgabeverbote  gegen  einzelne  Banknoten  und  Scheidemünzen  blieben  wegen
des  Mangels  an  genügenden  gesetzlichen  Zahlungsmitteln  unbeachtet.
Eine  weitere  Folge  der  Kleinstaaterei  war  die  Privilegierung  von
Banken  zur  Ausgabe  unverhältnismäßig  großer  Mengen  von  Banknoten*).  Trotz
des  Prinzips  der  teiliveisen  Deckung  war  das  Notenprivileg  sehr  geşilcht;  in  den
Jahrzehnten  1850/70  wurde  die  Konzession  ohne  jedes  einheitliche  System  erteilt,  und
zwar  zum  großen  Teile  ohne  Auferlegullg  der  für  den  Kreditverkehr  notwendigen
Borsichtsmaßregelll.  Namentlich  in  den  kleineren  Staaten  wurden  Zettelbanken  errichtet, ­
  deren  Betrieb  in  der  Hauptsache  außerhalb  ihres  Staates  lag.  Sie  gaben
Noten  zum  Teile  in  Abschnitten  bis  zu  einem  Taler  herab  aus.  Sie  waren  bemüht,
ihre  Noten  auf  jede  Weise  unterzubringen,  sich  dagegen  der  Einlösung,  soweit  angängig, ­
  zu  entziehen.
Bei  der  Mannigfaltigkeit  der  Noten,  deren  es  1873  in  Deutschland  mehr  als
140  verschiedene  Arten  gab,  war  es  dem  großen  Publikmn  unmöglich,  alle  Noten,
oder  auch  nur  die  Bonität  aller  Notenbntlken  zu  kennen;  oft  war  es  nur  mit  Verlust
möglich,  eine  an  ^ahlungsstatt  erhaltene  Banknote  unterzubringen.
Neben  den  „wilden  Noten"  („Talernoten!")  bildete  das  Eindringen  ausländischen, ­
  auch  auf  geringe  Beträge  lautenden  Papiergeldes,  sowie  der  Kassenscheine
—  es  gab  über  vierzig  verschiedene  Gattungen  Kassenscheine;  hatte  doch  z.  B.  selbst
die  Leipzig-Dresdner  Eisenbahngesellschaft  das  Recht  zur  Ausgabe  von  Papiertalern
erhalten!  —  eine  Gefährdung  des  Großverkehrs^),  anderseits  der  massenhafte  Umlauf ­
  der  Zins  coupons  aus  aller  Herren  Länder,  deren  Echtheit  oft  kaum  zu  prüfen
war,  eine  nicht  geringe  Belästigung  des  K  l  e  i  u  v  e  r  k  e  h  r  s.  Vor  allem  aber  stellte  eine
derartige  Zirkulation  eine  ständige  Gefährdung  für  die  Zahlungsausgleichung  und  den
')  So  Noten  der  preußischen,  sächsischen,  hannoverischen,  Leipziger,  Geraer,  Gothaer,  Königsberger, ­
  Lübecker,  Thüringer,  Meininger,  Dessauer,  Bückeburger,  Bauzener,  Chemnitzer,  Brannschweiger,
  Kölner,  Luxemburger,  Posener,  Breslauer,  Anhalter,  Schanmbnrger,  Weimarer,  Lansnitzer,
  Waldecker  u.  s.  w.  Banken.
*)  Welche  Unzuträglichkeiten  das  Papiergeld  verursachte,  geht  ans  einer  Notiz  der  Handelskammer ­
  Halle  (1871)  hervor,  wonach  eines  der  größten  Etablissements  in  einem  Jahre  für  die
Einwechselung  der  in  Zahlung  erhaltenen  sogenannten  wilden  Talerscheine  nahezu  600  Taler  an
Agio  verausgabte.
        <pb n="16" />
        12  2.  Abschnitt.  Grundlegung  u.  Ausbau  der  Sozial-  u.  Wirtschaftspolitik.
Kreditverkehr  dar.  Das  mächtige  Emporstreben  von  Handel  und  Industrie  bedurfte
eitler  starken,  solid  fundierten  Zentralbank,  die  imstande  war,  den  Notenumlauf,  die
Geld-  und  Goldzirkulation  zu  regulieren  und  die  Garantie  für  einen  stetigen  und
mäßigen  Zinsfuß,  sowie  für  eine  ausreichende  Kapitalreserve  zu  übernehtnen.

r.  Abschnitt.
Grundlegung  und  Ausbau  der  Sozial-  und  Wirtschaftspolitik.

Einleitung.
In  der  Grundlegung  und  dem  Ausbau  der  deutschen  Sozial-  unb  Wirtschaftspolitik, ­
  die  nach  Gründung  des  Deutschen  Reiches  auszufiihren  waren,  lassen  sich
zwei  scharf  getrennte  Abschnitte  unterscheiden.  Die  erste  Epoche  hatte  die  einheitliche ­
  Verwaltung  und  Reglementierung  der  Handel  und  Verkehr  berührenden ­
  Angelegenheiten,  daneben  zugleich  auch  den  Abschluß  des  Kampfes  gegen  eine
veraltete  Bevormundung  seitens  der  Regierung  zur  Aufgabe.  In  der  zweiten  Periode,
in  der  wir  heute  noch  stehen,  wurde  dein  Verhalteil  der  Regierung  gegenüber  der
inneren  und  äußeren  Konkurrenz  eine  neue  Grundlinie  vorgezeichnet;  sie
dreht  sich  um  den  staatlichen  Schutz  des  Arbeiter-  und  Mittelstandes,  um  das
Protektions-  und  Expansionssystem.
In  den  48er  Jahren  hatte  die  ganze  gebildete  Welt  gegen  den  Bureaukratismus
und  für  die  individuelle  Freiheit  gekämpft.  Auf  das  Erwerbsleben  iibertragen,  bedeutete ­
  dieser  Kampf  Beseitigung  aller  Monopole  und  Privilegien,  der  Zünfte,  des
Prüfungs-  und  Wanderzwangs  u.  s.  s.  Der  Kampf  für  politische  Gleichberechtigung,
für  eine  liberale  Wirtschaftspolitik  und  für  die  nationale  Einheit.floß  in  Eins  zusammen. ­
  In  der  Konstitution  und  Gewerbefreiheit  glaubte  man  —  selbst  in  den
maßgebenden  Kreisen  —  das  Universalmittel  gegen  alle  wirtschaftlichen  und
sozialen  Schäden  gefunden  zu  haben.  Diese  Ideen  wurden  Ende  der  50er  Jahre
neu  belebt  einerseits  durch  das  Wiedererwachen  des  politischen  Lebens,  anderseits
durch  den  industriellen  Aufschwung,  der  zu  einer  Quelle  von  Reichtum  geworden,
sich  gleichsam  wie  ein  Strom  durch  das  Land  ergoß,  mid,  was  noch  mehr  bedeutete,
das  Volk  lehrte,  den  reichen  Besitz  wirtschaftlich  zu  verwerten  unb  zu  vergrößern.
Es  mar  dies  die  Zeit,  in  der  der  Liberalismus  seinen  Siegeslaus  antrat.  Aber
eben,  als  er  auf  der  ganzen  Linie  zum  Durchbruch  gelangt  war,  wurde  er  durch  Eingriffe
und  Erfahrungen  verschiedener  Art  unterbrochen.'  Dem  anfänglich  enthusiastischen
Optimismus  und  seiner  Uebertreibung  folgte  eine  Reaktion.  Ihren  Nährboden  fand  sie  vor
allem  an  der  langanhaltenden  Krise  von  1873.  Unter  ihrem  Druck  wurden  die  Mißstände ­
  zunächst  im  Betrieb  der  Aktien-  und  Versicherungsgesellschaften,  dann  in  der  Anlage ­
  und  Verwaltung  des  deutschen  Eisenbahnnetzes,  in  der  Tarifgestaltung  der  Eisenbahneil, ­
  im  gewerblichen  Fortbildungswesen,  im  gewerblichen  Urheberrecht  (Patentschutz),
in  den  Auswüchsen  des  Kleinvertriebs  (unlauterer  Wettbewerb)  u.  s.  f.  schwerer  als
bisher  empfunden.  All  das  waren  bloße  Begleiterscheinungen  der  Gewerbefreiheit;
        <pb n="17" />
        I.  Münz-  und  Gelduinlauf;  Börsenverkehr.

13

man  glaubte  jedoch,  sie  sei  deren  innere  Ursache.  Insbesondere  gewannen  die  mißvergnügten ­
  Kreise  der  Kleingewerbetreibenden  einen  verstärkten  Halt,  um  von  da  aus
gegen  die  liberale  Gewerbefreiheit  („Gewerbefrechheit")  und  „anarchische  Produktion"
eine  Bewegung  in  Gang  zu  bringen.  Die  Hauptangriffspunkte  boten  zunächst  das
Hausier-,  Konsumvereins-  und  Jnnungswesen,  dann  das  Aktienwesen  und  der  Versicherungsbetrieb. ­


A.  Verwaltung  und  Reglementierung  von  Handel  und  Verkehr.
I.  Miin;-  und  Geldumlauf;  Börsenverkehr.
Der  Hauptpunkt  der  reichsgesetzlichen  Regelung  des  Geldumlaufs  war  die
Vereinheitlichung  des  Geld-  und  Mnnzspstems^)  und  die  Einführung  einer
Reichswährung.
Die  in  prinzipieller  Beziehung  belangreichste  Frage  betraf  den  Kamps  um  die
Währung,  der  nur  einen  Ausschnitt  aus  dem  allgemeinen  Kampfe  gegen  das  Vordringen ­
  der  weltwirtschaftlichen  Konzentration  darstellte.
Im  Jahre  1872  brachte  die  Kölner  Handelskammer  das  Verbot  des  Umlaufs  aller  ausländischen ­
  Silber-  und  Kupfermünzen  in  Anregung  mit  der  Begründung:  die  durch  die  reine
Goldwährung  bedingte  Beschränkung  des  Umlaufs  von  silbernen  Scheidemünzen  werde  von  dein
Momente  ab  illusorisch,  wo  ausländische  Silbermünzen  in  den  diesseitigen  Münzumlauf  sich  eindrängen ­
  und  in  demselben  geduldet  werden.  Schon  das  heutige  Wertverhültnis  (vom  Juli  187B)
zwischen  Silber  und  Gold  am  Weltmärkte  gewährt  dem,  welcher  100  österreichische  Gulden  im
Deutschen  Reiche  gegen  200  M.  in  deutschen  Goldmünzen  einwechselt,  letztere  einschmelzt  und  das
Gold  verkauft,  einen  Vorteil  von  ca.  4  M.  Mit  der  weiteren  Silberentwertung  werde  dies  noch
mehr  der  Fall  sein.
Wenn  man  sich  erinnert,  daß  Bismarck,  als  er  1879  die  Schwenkung  der  Neichshandelspolitik
  durchführte,  auch  in  bezug  auf  die  Doppelwährung  sich  vollständig  in  den  Bahnen  der
Schule  des  Amerikaners  Carey  bewegte,  so  wird  nran  airerkennen,  das;  hier  die  Handelskammern
und  der  1895  irr  Anlehnung  an  sie  gegründete  „Verein  zunr  Schutz  der  deutschen  Goldwährung"
auf  ihrem  Posten  standen.
Heute  erscheint  der  Bimetallismus  unter  der  steigenden  Goldproduktion  endgültig ­
  begraben.  Es  ist  jetzt  über  drei  Jahrzehnte  her,  daß  Deutschland  zur  Goldwährung ­
  übergegangen  ist.  Dieser  lange  Zeitraum  bedeutet  eine  glänzende  Rechtfertigung ­
  des  damals  gewagten  Schrittes.  Der  gesamte  Welthandel  vollzieht  sich
heute  auf  der  Basis  des  Goldstandards.  Alle  am  Welthandel  beteiligten  Länder
haben  sich  zur  gleichen  Maßregel  entschließen  müssen.  Diese  Währung  ist  nur  in
denjenigen  Staaten  noch  nicht  durchgeführt,  die  überhaupt  kein  geordnetes  Geldwesen
haben.  Unsere  Stellung  aus  dem  Weltmarkt  ist  ohne  unsere  Währung  kaum  denkbar.
Heute  ist  wohl  alle  Welt  darüber  einig,  daß  die  bimetallistischen  Bestrebungen  auf
eine  aussichtslose  Utopie  hinauslaufen,  und  damit  ist  unsere  Goldwährung,  dieser
Grundpfeiler  des  deutschen  Wirtschaftslebens,  vor  ernsteren  Erschütterungen,  wenigstens ­
  auf  absehbare  Zeit,  bewahrt.
i)  Die  Vereinheitlichung  erfolgte  im  Jahr  1873  durch  das  M  ü  n  z  g  e  s  e  tz  vom  9.  Juli
(revid.  1.  Juni  1900)  und  das  R  e  i  ch  s  b  a  n  k  g  e  s  e  tz  vom  31.  März  1873  und  14.  März  1875
(revid.  7.  Juni  1899  und  23.  Mai  1903).
        <pb n="18" />
        14

2.  Abschnitt.  Grundlegung  u.  Ausbau  der  Sozial-  u.  Wirtschaftspolitik.

Börsenverkehr.
Das  Börsengesetz,  welches  nach  jahrelanger  umfangreicher  Vorbereitung  und
Durchberatung  vom  1.  Januar  1897  in  Kraft  getreten  ist,  war  in  bezug  auf  die
Beschränkung  des  Terminhandels,  die  Einführung  des  Börsenregisters  u.  a.  bald
einer  gründlichen  Reform  bedürftig,  ein  deutliches  Beispiel  einesteils  dafür,  wie
unfruchtbar  eine  Tendenzgesetzgebung  ist,  mag  auch  ihr  Grundgedanke  noch  so
gesund  sein,  andernteils  wie  schwer  es  ist,  einen  gesetzgeberischen  Fehlgriff  zu  reparieren. ­
  —  Allseits,  auch  vou  den  verbündeten  Regierungen,  wird  anerkannt,
daß  mit  dem  Börsengesetz  ein  Ausnahmerecht  statuiert  ist,  das  den  Geschäftsverkehr
demoralisiert.  Trotzdem  will  die  Revision  nicht  in  Fluß  kommen.  Solange  ein
Gesetz  in  Kraft  bleibt,  wonach  es  möglich  ist,  noch  nach  Jahren  auf  abgeschlosseue
Geschäfte  zurückzugreifen,  wird  der  Verkehr  das  Börsentermingeschäft  meiden.  In
der  Novelle  zum  Reichsstempelgeseh  vom  Dezember  1905  werden  Ermäßigungen  der
Umsatzsteuern  für  den  Arbitrageverkehr  und  den  Handel  in  deutschen  Reichs-  und
Staatsanleihen,  um  eine  Besserung  und  größere  Befestigung  der  Kurse  dieser  Werte
herbeizusühreu,  in  Aussicht  genommen;  es  soll  das  Reportgeschäft,  das  dem  Reiche
größere  Einnahmen  aus  der  Umsatzsteuer  erbringt,  wieder  gehoben  werden.  Das
setzt  jedoch  voraus,  daß  au  der  Börse  einwandfreie  Termingeschäfte  abgeschlossen
werden  können.  —
Schutzgesellschaft  für  fremdländische  Wertpapiere.  Auf  dem  Deutschen
Handelstag  von  1891  hatte  der  Stuttgarter  Delegierte  die  Gründung  einer  der
Londoner  „Corporation  of  foreign  Bondholders“  nachzubildenden  Schutzgesellschaft
für  fremdländische  Wertpapiere  zu  vertreten.  Das  Projekt  scheiterte  indes
an  der  gegenseitigen  Eifersucht  der  Berliner  Banken.  Wer  einen  Blick  auf  die  neuere
Kursbewegung  verschiedener  exotischer  Staatsobligationen,  der  amerikanischen  Bahnen,
der  afrikanischen  und  australischen  Minen-Shares  wirft,  wird  sich  der  Ueberzeugung
nicht  verschließen  können,  daß  ein  solches  Komitee  imstande  gewesen  wäre,  unserem
Lande  Verluste  von  Millionen  zu  ersparen.
II.  Transport-  und  Verkrhrspolitilr.
Allgemeines.
Wenn  man  auf  die  Art  und  auf  die  zeitliche  Aufeinanderfolge  der  verschiedenen
Fragen  des  Großverkehrs  einen  Rückblick  wirft,  so  erhält  man  zugleich  ein  Beispiel  dafür,
wie  die  gesamte  Staatsverwaltung  allmählich  in  ben  letzten  Jahrzehnten  ganz  neue  Aufgaben ­
  und  Ziele,  einen  andern  Inhalt  und  einen  neuen  Geist  gewonnen  hat,  sowie
auf  neue  prinzipielle  Grundlagen  gestellt  worden  ist.  Bis  gegen  die  Mitte  des
vorigen  Jahrhunderts  hin  bestand  die  ganze  Wirtschaftspolitik  in  der  Hauptsache  in
der  gewerbe-  und  zum  Teil  armenpolizeilichen  Aufsicht  des  Ministeriums  des  Innern
über  die  kleingewerblichen  Zünfte,  in  Versuchen,  dem  bedrohlichen  Rückgang  mancher
Handwerkszweige  zu  steuern,  daneben  auch  in  der  Oberaufsicht  über  die  gesamte  Arbeitstätigkeit ­
  des  Landes.  Als  das  Eisenbahnnetz  sich  mehr  und  mehr  ausdehnte,  auch  die  Post
an  den  Staat  überging,  kam  die  Bedeutung  der  Verkehrsanstalten,  zunächst  als  hoher
Wertobjekte  für  die  S  t  a  a  t  s  f  i  n  a  n  z  e  n,  mehr  und  mehr  zum  allgemeinen  Bewußtsein. ­
  Schon  in  den  nächsten  Jahrzehnten  machte  sich  immer  deutlicher  fühlbar,
        <pb n="19" />
        II.  Transport-  und  Verkehrspolitik.

15

welche  Bedeutung  dem  Großverkehr  für  die  Weckung  der  Produktivkraft  des  Landes
zukomme.  Daraus  erwuchs  mehr  und  mehr  ein  Interessengegensatz  zwischen  der
fiskal-bureaukratischen  Verwaltung,  die  aus  der  Eiserlbahndomäne  und  dem  Postmonopol ­
  möglichst  reiche  Erträgnisse  herauszuwirtschaften  suchte,  und  den  tatsächlichen ­
  Bedürfnissen  und  Lebensbedingungen  der  gewerblichen  und  landwirtschaftlic#
  ^0^001,.  (seinen  ersten  ÄuSkrud  sinket  kieset  ©egenf^  in  kern  Rmnpf
um  das  Pennyporto  und  um  den  Frachttarif  für  die  Steinkohlen.
1.  Eisenbahnen.
Unter  den  Gesetzen  und  Regierungsmaßregeln  berühren  wenige  so  tief  die  Interessen ­
  der  weitesten  Kreise  und  finden  trotzdem  so  wenig  Beachtung,  wie  die  trockenen
und  verwickelten  Fragen  der  internen  Eisenbahnverwaltung.
Das  Rückgrat  der  heutigen  Industrie  bilden  Wasser,  Kohle  und  Eisen-  ie
näher  sie  diesen  drei  Faktoren  liegt,  umso  konkurrenzfähiger  ivird  sich  ihre  Stelluna
auf  dem  Weltmarkt  gestalten.  In  diesem  Punkte  ist  die  deutsche  Industrie  infolge
der  fast  durchweg  großen  Entfernungen  ihres  Standorts  von  den  Förderungsstätten
im  Vergleich  zu  der  französischeu,  belgischen  und  englischen  Industrie  wesentlich
im  Nachteil.  Daher  bildete  in  der  Mitte  des  vorigen  Jahrhunderts  die  billige  Beschaffung ­
  des  Feuerungsmaterials  die  erste  Bedülgung  für  das  Voranschreiten  und  das
weitere  Gedeihen  der  jungaufstrebenden  Massenindustrie.  Da  zudem  die  Massenartikel ­
  das  wichtigste  Frachtgut  stellen,  so  betraf  naturgemäß  die  erste  Eisenbahnfrage
von  grundsätzlicher  Bedeutung  die  Steinkohlensracht.
Was  hernach,  nach  der  Einigung  des  Deutschen  Reiches,  die  Geschäftswelt
weiter  als  einen  Mangel  besonders  empfand  und  heute  noch  empfindet,  das  ist  das
Fehlen  eines  einheitlichen  Betriebs  des  deutschen  Eisenbahnnetzes.  Damit  hing
der  störende  und  schädliche  sogenannte  „Klassifikationswirrwarr"  sowie  —  namentlich ­
  auf  den  Privatbahuen  —  eine  unverhältnismäßige  Höhe  des  Gütertarifs
zusammen.
Diese  neuauftauchenden  Fragen  mußten  unter  einem  oberen  Gesichtspunkt
zusammengefaßt  werden  und  gaben  den  Anstoß  zur  Herausbildung  des  allgemein-wirtschaftlichen
  Standpunktes  gegenüber  dem  fiskal-bureaukratischen.
Aus  dieser  Differenzierung  ergaben  sich  nun  für  den  öffentlichen  Verkehr  und  die
Gesamtwirtschaft  Probleme,  die  im  gleichen  Schritt  mit  der  weiteren  Entwicklung  von
Handel  und  Industrie  sowohl  nach  Unlfang  wie  an  Tiefe  wuchsen,  und  mit  den  großen
Kulturaufgaben  der  Gegenwart  aufs  engste  zusammenhingen.
Zu  Anfang  der  60er  Jahre  hatte  das  Gütertarifwesen  durch  die  enormen
Frachtunterschiede  und  die  unentwirrbaren  Klassifikationen  allmählich  eine  Unsicherheit
erlangt,  die  noch  größer  war  als  im  Münzwesen,  und  durch  die  Handel  und  Verkehr
sowie  die  Unternehmungslust  gehemmt  wurden.  Dazu  kam  1874,  daß  der  Bundesrat
die  Erhöhung  der  Eisenbahnfrachttarife  um  durchschnittlich  20%  genehmigte;
er  setzte  daber  voraus,  daß  die  Eisenbahnverwaltungen  im  eigenen  Interesse  auf  die
damalige  ungünstige  Lage  von  Industrie  und  Handel  gebührende  Rücksicht  nehmen
und  von  der  erteilten  Ermächtigung  nur  insoweit  Gebrauch  machen  würden,  als  dies
unter  angemessener  Beachtung  der  Interessen  von  Handel  und  Industrie'nötig  sei.
Die  Eisenbahngesellschaften  aber  beuteten  die  Ermächtigung  so  aus,  daß  dies  dem
        <pb n="20" />
        10  2.  Abschnitt.  Grundlegung  u.  Ausbau  der  Sozial-  u.  Wirtschaftspolitik.
Verstaatlichungsprojekte  Vorschub  leistete.  Der  nächstdringende  Gegenstand  war  daher,
daß  für  alle  Bahnen  ein  gemeinsamer  Ranmtarif  —  an  Stelle  der  Frachtberechnung
nach  dem  Wert  —  und  ein  einheitliches  deutsches  Betriebsreglement  geschaffen  wurde.  —
Im  Jahre  1876  wurde,  um  diesen  „Klassifikationswirrwarr"  zu  beseitigen,
das  elsässische  gemischte  System  nach  Wagenraum  und  Gewicht,  mit  Spezialklassen ­
  eingeführt.  Bald  darauf  machten  sich  Bestrebungen  wegen  Einführung
einer  II.  ermäßigten  Stückgutklasse  geltend.  Die  Sache  ruhte  dann  eine  Zeitlang,
bis  auf  einmal  am  1.  Mai  1887  im  Verkehr  der  preußischen  Staatsbahnen  mit  den
Reichseisenbahnen  für  einige  Artikel  der  Spezialtarifklassen  ein  modifizierter  Tarif
für  die  II.  Stückgutklasse  ins  Leben  trat.  Im  Jahre  1897  drang  der  preußische
Eisenbahnminister  mit  der  staffelförmigen  Herabsetzung  der  Stückgutsätze,  gegen  die
sich  anfänglich  alle  übrigen  Eisenbahnverwaltungen  und  sogar  der  preußische  Eisenbahnrat ­
  verwahrt  hatten,  durch.
Von  allgemeiner  Bedeutung  mar  die  Einfiihrung  kombinierter  Eisenbahn-  und
Seetarife,  wie  des  1890  geschaffenen  Levantetarifs,  der  Ausnahmetarife  für  die
Ausfuhr  über  die  Seehäfen  und  für  bestimmte  Massengüter,  wie  des  Roh  stofstarifs,
  ferner  die  Frage  der  Tarifierung  von  Kohlen  (1886/1888),  Holz  (1877  und
1890),  Emballagen  (1882),  Hopfenblechzylindern  (1880  und  1881),  Mostobst  (1890),
Getreide  und  Mehl  (1885,  1893,  1899,  1904).
Einen  politischen  Beigeschmack  bekam  im  Jahre  1899  die  Frage  des  Getreide- ­
  und  Mehltariss,  als  sich  ihr  der  „Bund  der  Landwirte"  zuwandte,  um
die  Mühleninteressenten  aus  die  Seite  der  agrarischen  Bestrebungen  herüberzuziehen.
Die  Landtagsverhandlungen  vom  13.  Januar  1906  sollten  den  Nächstbeteiligten  die
Ueberzeugung  von  der  einstweiligen  Aussichtslosigkeit  der  nun  Jahrzehnte  alten
Agitation  beigebracht  haben.  —
Internationales  Frachtrecht.  Aus  den  großen  Eisenbahnlinien  mit
ihrem  bedeutenden  Verkehr,  auf  dessen  Pflege  Deutschland  durch  seine  zentrale  Lage
ganz  besonders  hingewiesen  ist,  ergaben  sich  mancherlei  Streitfälle,  die  in  vielen
Fällen  ganz  unlösbar  erschienen,  da  die  Güter  oft  verschiedene  Gesetzgebungs-  und
Verwaltungsgebiete  zu  durchlaufen  hatten.  Um  solchen  Streitigkeiten,  die  sich  mit
der  Steigerung  des  Verkehrs  vermehrteil  uub  dadurch  um  so  fühlbarer  wurden,
vorzubeugen  und  um  die  Rechtsunsicherheit  zu  beseitigen,  wurde  im  Jahre  1878  der
Beruer  Vertrag  über  das  internationale  Eisenbahntransportrecht  abgeschlossen,  in
dem  die  Grundsätze  des  deutschen  Handelsgesetzbuches  und  des  deutschen  Eisenbahnbetriebsreglements
  in  der  Hauptsache  zur  internationalen  Anerkennung  gebracht  wurden.
2.  Eisenbahngemeinschaft  und  Großschiffahrt.
Es  liegt  in  der  ganzen  wirtschaftlichen  Entwicklung,  namentlich  in  der  auf
allen  Gebieten  fortschreitenden  Konzentration  des  Betriebs  und  Verkehrs,  sowie  in
dem  Fortschreiten  der  direkten  und  indirekten  Konkurrenz  neuer  Eisenbahn-  und
Dampserlinien  begründet,  daß  sich  sämtliche  Kulturstaaten  zum  weiteren  Ausbau  und
zur  Vereinheitlichung  des  Eisenbahnnetzes,  sowie  zur  Durchführung  großzügiger  Kanalprojekte
  gezwungen  sehen.
In  dem  großen  wirtschaftlichen  Wettkampfe  der  Länder,  der  immer  größere
Dimensionen  annehmen  wird,  hängt  die  Konkurrenzfähigkeit  der  Industrie  in  erster
Linie  von  verbesserten  Transporteinrichtungen  und  Frachtbedingungen,  sowie  von  der
        <pb n="21" />
        JJ.  Transport-  und  Verkehrspolitik.  17
stetigen  Betbiüigung  be§  iRoí)mateiiaíbcgug§  nnb  be§  %etfanb§  ab  Stur  mo  bet
Gr°ß°°rk°hr  sich  ausbreitet,  werde»  die  hergebrachten  kleinliche»  Verhältnisse
und  Anschauungen  überwunden  und  stellt  sich  der  Geist  fraheu  Wagemuts  ein.
Es  bildet  eme  der  obersten  Staatsanfgabe»  für  die  nächste  Reit  den  dring-^emetnoe
  ab.
a)  Eisenbahngemeinschaf  t.
d.  äs  t  äs  w
schsstllche  Zerfahrenheit  heraus  und  kommt  zu  der  Ueberzeugung,  daß  ein  cnacrer
Zusammenschluß  aus  diesem  Gebiete,  aus  dem  die  Anfänge  der  Kartellier»»/und
Fusionierung  liegen,  heute  in  bem  Zeitalter  ber  allgemeinen  wirtschaftlichen  Kon-eutrationsbestrebungen
  nur  eine  Frage  der  Zeit  sein  kann.  Mehr  noch  als  in  Handel
unb  Jnbustrie  ist  im  Transportwesen  ber  Großbetrieb  im  Vorteil  acacmiW
kleineren  Betrieben.  Es  ist  baher  im  Interesse  ber  Rentabilität  ber  deutschen
Bahnen  selbst  ein  solch  engerer  Zusammenschluß  geboten,  ba  sie  sonst  ber  auslänbischen
Konkurrenz  (z.  B.  ber  Arlbergbahn)  nicht  gewachsen  stub.
Zubem  bilbet  ben  Hemmschuh  einer  Verkehrspolitik  großen  Stils  bie  von  paAikülaristischen
  Tenbenzen  getragene  Kleinstaaterei,  bie  es  unserer  Eisenbahnverwaltung
erschwert,  ben  einheitlich  geleiteten  Konkurrenzbestrebnngen  bie  Spitze  zu  bieten.  Die  Geschichte ­
  ber  Eisenbahnanschlüsse  unb  ber  Tarifgestaltung  ber  letzten  fünf  Jahrzehnte  ist
eine  Kette  kleinlicher  unb  unwirtschaftlicher  Reibereien,  Eifersüchteleien  unb  Kuudenabfangungen.
  Jebe  Verwaltung  hat  mehr  ihre  Sonberinteressen  im  Auge  unb  überläßt
ben  lukrativen  internationalen  Verkehr  anderen.  Wer  die  Zeche  bezahlt,  bas  ist  bas
Publikum.  Nur  sind  ihm  diese  mißlichen  Verhältnisse  leider  zum  Teil  heute  noch  verhüllt, ­
  sonst  wäre  es  nicht  möglich,  daß  manche  Parteimänner  immer  noch  einer  süddeutschen ­
  Tarifgemeinfchaft  nachstreben,  während  in  Wirklichkeit  eine  derart  innige
Gemeinschaft  süddeutscher  Tarif-Interessen  noch  nie  existiert  hat.
Wer  am  klarsten  die  Schäden  der  Zersplitterung  erkannte,  das  mären  naturgemäß ­
  Handel  und  Industrie.
Im  September  1904  fanden  in  Heidelberg  Besprechungen  zwischen  den  süddeutschen
Bahnverwaltungen  statt.  Dabei  wurde  eine  Vereinbarung  dahin  erzielt,  daß  ans
weiteren  Konferenzen  unter  Zuziehung  auch  der  übrigen  Bahnen  eine  Betriebsmittelgemeiuschaft
  aller  deutschen  Bahnen  auf  der  Grundlage  einer  Lokomotiven-,  Personenund
  Güterrvagengemeinschaft,  einer  einheitlichen  Beschaffung  derBetriebsmaterialien  und
einheitlichen  Werkstättenverwaltmlg  erstrebt  werden  solle.
Mit  dem  Plane  der  Betriebsmittelgemeinschaft  wurde  auch  sofort  eine  Reform
der  Personen  tarife  im  Sinne  einer  Vereinheitlichung  für  das  ganze  Reich
verbunden.  Diese  Kombinierung  lag  insofern  nahe,  als  man  hoffen  konnte,  daß  die
ans  der  Betriebsmittelgemeinschaft  resultierenden  Mehreinnahmen  den  Ausgleich  für
den  möglicherweise  infolge  der  Verbilligung  der  Fahrpreise  entstehenden  Ausfall
herbeiführen  werden.
Die  in  der  Folge  in  Süddeutschland  erhobenen  Einwendungen  in  Presse  und
        <pb n="22" />
        ļg  2.  Abschnitt.  Grundlegung  u.  Ausbau  der  Sozial-  u.  Wirtschaftspolitik.
Landtag  hefteten  sich  nun  gerade  an  diese  Unterfrage,  namentlich  an  die  Einführung
der  IV.  Wagenklasse;  insbesondere  verlangte  man  in  Baden  die  Beibehaltung  der
Preise  der  bisherigen  Kilometerhefte,  die  sich  für  die  IIL  Klasse,  wenigstens  bei
Schnellzügen,  billiger  stellten  als  die  vorgesehenen  neuen  Sätze.  In  Preußen  andererseits ­
  sprachen  sich  weite  Kreise  gegen  die  vorgeschlagene  Aufhebung  d'es  Freigepäcks ­
  der  Reisenden  aus.  So  zeigte  sich  auch  hier  wieder,  daß  man  kleine
Sondervorteile,  kleine  persönliche  Annehmlichkeiten  in  ihrer  Bedeutung  übermäßig  hoch
einschätzte,  während  man  die  Bedeutung  und  Rückwirkung  der  einheitlichen  Gesamtverwaltung,
  einheitlicher  Tarife  und  gleicher  Verkehrsmittel  nur  gering  anschlug  und
den  allein  maßgebenden  Standpunkt  des  Allgemeininteresses  kaum  berücksichtigte.
Das  Bedauerliche  dabei  aber  ist,  daß  damit  die  Vereinheitlichung  des  deutschen  Bahnwesens ­
  abermals  vereitelt  wurde.
b)  G  r  o  ß  s  ch  i  f  f  a  h  r  t.
Ende  der  70er  Jahre  vollzog  sich  in  der  öffentlichen  Meinung  ein  Umschwung
zugunsten  der  Binnenwasserstraßen.  Der  eine  Grund  lag  in  den  neuen  technischen
Verbesserungen  im  Strom-,  Kanal-  und  Schiffbau,  der  andere  darin,  daß  sich  als
eines  der  charakteristischen  Wahrzeichen  des  Maschinenzeitalters  die  Produktionssteigerung ­
  und  das  daraus  hervorgehende  rasche  und  fortwährende  Anwachsen  des  Transportverkehrs ­
  und  besonders  der  zu  transportierenden  Gütermenge  immer  schärfer  ausprägte. ­
  Besonders  deutlich  ergibt  sich  dies  aus  der  neuesten  Förderung  und  Verfrachtung ­
  von  Kohle  und  Eisen.  Die  Förderungsstatistik  zeigt  ein  anhaltendes,
enormes  Wachsen  dieser  tonangebenden  Industriezweige,  so  daß  schon,  wie  auch
ein  Blick  auf  den  allein  im  vergangenen  Jahre  auf  das  Doppelte  gestiegenen
Rheinverkehr  bestätigt,  in  einem  Jahrzehnt  voraussichtlich  das  Doppelte  der  heutigen
Menge  zu  transportieren  sein  wird.  Die  Eisenbahnen  im  Westen  sind  seit  geraumer ­
  Zeit  au  der  Grenze  ihrer  Leistungsfähigkeit  angekommen.  Die  Aufgabe
  der  Massenbewältigung  tritt  mit  solcher  Wucht  auf,  daß  sie  im  Transportverkehr ­
  eine  gleich  fundamentale  Umwälzung  hervorruft  wie  die  Massenfabrikation
in  der  Gesamtproduktion.  Und  diese  Umwälzung  liegt  in  dem  Antrieb  für  die
Transportanstalten,  für  welche  bisher  die  Raschheit  der  Beförderung  ausschlaggebend ­
  war,  die  andrängenden  Massengüter  wieder,  wie  es  früher  bis  zur  Ausbreitung ­
  der  Eisenbahnen  hergebracht  war,  bem  billigeren  Wasserweg  zuzulenken,  und
neue  Wasserstraßen  vermittels  der  Kanalisierung  zu  erbauen.
Alle  diese  Neuerungen,  sowie  das  Aufkommen  neuer  (indirekter)  Konkurrenzlinien ­
  haben  bewirkt,  daß  der  Wettbewerb  im  Ausball  der  Wasserstraßen  im  vergangenen ­
  Jahrzehnt  den  Aufwand  der  meisten  Staaten  —  Preußen  und  Frankreich  werfen
je  400,  Oesterreich  625  Mill.  M.  aus  —  in  einem  Maße  gesteigert  hat,  daß  er  an  den
Wettbeiverb  im  Ausbau  der  Kriegs-  und  Haildelsmarine  erinnert.  Das  ist  namentlich
für  Süddeutschland,  das  in  seiner  Lage  zu  dem  die  heutige  Weltwirtschaft  beherrscheuden
Weltmeer  besonders  ungünstig  daran  ist,  ein  Fingerzeig.  Will  es  die  Ungunst  der
geographischen  Lage  ausgleichen,  soll  es  nicht  von  den  Konkurrenten  überflügelt
werden,  so  darf  es  vor  Aufwendungen  in  entsprechender  Höhe  nicht  zurückschrecken;
die  letzten  Jahre  haben  ja  schon  die  maßgebenden  Kreise  mit  Zahlen  vertraut  gemacht,
die  man  noch  vor  zwei  Jahrzehnten  kaum  zu  neunen  gewagt  hätte.
        <pb n="23" />
        II.  Transport-  und  Verkehrspolitik.

19

lieber  die  heute  vorliegenden  Bestrebungen  gewinnt  man  einen  Ueberblick,  wenn
man  eine  Linie  von  Regensburg  über  Ulm,  Mannheim  und  Mainz  zieht.
Im  einzelnen  bestehen  folgende  Kanalprojekte:
1.  Ulm,  Saumgett,  Aalen,  Gmünd,  Neckarrems,  H-ilbronn,  Mannheim;
2.  Ulm,  Donauwörth,  Kelheim;
3.  Uhu,  Boimitmö#,  %ütnbei:g,  Bambetg,  %ütgbntg,  gfantfutt,
mögen  bie  #üne  %n  meitnuggteifenb  %bct  sic  men  im
æct^äítni§  31t  bet  tief  eingteifenben  metf^^ieb1mg,  bie  in  bet  mette^gíagc  @iibdeutschlands
  in  dem  abgelaufenen  Halbjahthundert  eingetreten  ist.  Daß  dieser  Verschiebung ­
  Rechnung  getragen  werden  müsse,  fühlte  man  schon  beim  ersten  Aufkommen ­
  der  Eisenbahnen.  Schon  damals  wurde  ein  Projekt  wie  der  Filderdurchstich
  für  einen  Neckarkanal  nach  Stuttgart  und  die  Erbauung  eines  schiffbaren
Kanals  von  Ulm  nach  Friedrichshafen  ausgearbeitet,  und  hierfür  von  dem  für  die
neuen  Verkehrsmittel  vorgesehenen  Gesamtaufwand  ein  Fünftel  bestimmt.
3.  Binnenschiffahrts-  und  Wasserrechtsgesetz.
Mit  der  wachsenden  Ausdehnung  und  Bedeutung  des  deutschen  Binnenschifffahrtsverkehrs ­
  war  der  Umstand,  daß  im  Handelsgesetzbuch  die  privatrechtlichen  Verhältnisse ­
  der  Binnenschiffahrt  ungeregelt  geblieben  waren,  immer  fühlbarer  geworden.
Das  Seerecht  konnte  nicht  ohne  weiteres  herangezogen  werden,  und  die  handelsgefetzlichen
  Bestimmungen  über  das  Frachtgeschäft  waren  vorwiegend  auf  den  Landtransport ­
  zugeschnitten.
Ende  der  60er  Jahre  ließ  der  Teutsche  Handelstag  zur  Ergänzung  des  Handelsgesetzbuchs ­
  einen  Gesetzentwurf  über  die  Binnenschiffahrt  ausarbeiten.  Die  Hauptpunkte ­
  betrafen:  Beschaffung  genereller  Schiffsregister  behufs  Feststellung  der  Eigentumsverhältnisse ­
  und  der  Rechte  des  Pfandgläubigers,  Einführung  des  Systems
der  Ladescheine,  Vorschriften  über  Lade-  und  Löschzeit  und  über  die  Folgen  einer
Fristenüberschreitung,  über  den  Rücktritt  des  Absenders,  die  Haftung  des  Frachtführers ­
  für  Verlust  oder  Beschädigung  des  Frachtgutes,  Anwendung  der  Havarie
grosse  über  die  Haftung  beim  Zusammenstoße  von  Schiffen,  dann  Verordnungen  über
die  Stellung  des  Schiffseigners,  des  Schiffsherrn  und  der  Schiffsmannschaft.  Drei
Jahrzehnte  später  kam  das  Reichsgesetz  vom  15.  Juni  1895  zustande.
Wasserrechtsgesetz:  In  allen  Bundesstaaten  ergaben  sich  mit  der  Ausbreitung ­
  der  Industrie  verschiedene  Jnteressenkollisionen  zwischen  Industrie,  Landwirrschaft ­
  und  Fischerei;  daneben  ließen  auch  die  Abwasserfragen  und  das  Quellenrecht,
nachdem  die  Grundlinien  des  Bürgerlichen  Gesetzbuchs  feststanden,  eine  landesgesetzliche
Regelung  als  erwünscht  erscheinen.  Das  Wasserrechtsgesetz  erschien  unter  dem
16.  Dezember  1900.  Darin  ist  die  Grenzlinie  zwischen  öffentlichen  und  privaten  Gewässern ­
  (Art.  1  und  2)  tunlichst  zu  gunsten  der  öffentlichen  Gewässer  gezogen.  Für
die  Verleihung  von  Wasserkräften  zum  gewerblichen  Betrieb  waren  bisher  unter  dem
Namen  „Wasserregalzinse"  periodisch  zu  entrichtende  niedrig  bemessene  Rekognitivnsgelder
  von  den  Finnnzbehörden  angesetzt  morden.  Das  Gesetz  beseitigte  stillschweigend
das  Wasserregal  und  erklärte  die  Wasserregalzinse  für  ablösbar  (Art.  1191).  —
Unterschieden  wird  der  für  die  Regel  jedermann  ohne  weiteres  freigegebene
Gemeingebrauch,  die  darüber  hinausreichende,  der  polizeilichen  Erlaubnis  bedürfende
        <pb n="24" />
        20

2.  Abschnitt.  Grundlegung  u.  Ausbau  der  Sozial-  u.  Wirtschaftspolitik.

Benützung  und  das  durch  staatliche  Verleihung  bedingte  Sonderrecht  zu  einzelnen
Nutzungen.  Der  Gemeingebrauch  umfaßt  die  Benützungen  der  öffentlichen  Gewässer
zum  Waschen,  zum  Schöpfen,  zur  Eiuleitung  des  gewerblichen  Abwassers  u.  s.  f.

III.  Reglementierung  des  Handelsverkehrs.
1.  Schutz  des  geistigen  Eigentums.
Ein  Gebiet,  auf  dem  sich  in  der  Mitte  des  vorigen  Jahrhunderts  eine  staatliche ­
  Regelung  immer  mehr  als  unentbehrlich  erwies,  ist  eine  Unterart  des  unlauteren
Wettbewerbs,  nämlich  der  Schutz  des  sogenannten  geistigen  Eigentums.  Um  die
treffende  Formulierung  für  den  Rechtsschutz  zu  finden,  bedurfte  es  mehrerer  Jahrzehnte: ­
  Man  faßte  nämlich  den  Schutz,  wie  auch  heute  noch,  als  eine  Privilegierung
oder  Monopolisierung  auf  —  zutreffender  wäre  die  Formulierung,  daß  die  illoyale
Aneignung  des  richterlicher:  Schutzes  unwürdig  ist  —  und  hielt  es  für  unmöglich,  eine
derartige  Privilegierung  mit  der  eben  gewonnener:  Gewerbefreiheit  zu  vereinen.
Noch  am  frühesten  ergab  sich  eine  gewisse  Uebereinstimmung  der  Ansichten  ii:
der  Frage  des  Markenschutzes,  auch  „Firmenschutzes"  genannt,  der  schon  zu  Anfang
der  60er  Jahre  in  einigen  Bundesstaaten  eingeführt  wurde.  Mitte  der  60er  Jahre
wiesen  Vertreter  der  Champagner-  und  Eisenwarenfabrikation  und  die  Handelskaminern
  Ludwigshasen  (1865)  und  Hagen  (1868  und  1872)  auf  die  Notwendigkeit  und
Nützlichkeit  des  Markenschutzes  hin.  Im  Jahre  1868  arbeitete  der  Deutsche  Handelstag ­
  einen  Gesetzentwurf  aus.  Seitdem  verschwand  die  Frage  nicht  wieder  aus  der
öffentlichen  Diskussion.
Weiter  führten  wegen  des  Schutzes  kunstgewerblicher  Entwürfe  die  Weltausstellungen ­
  eindringlich  vor  Augen,  wie  das  künstlerische  Schaffen  in  jenen  Staaten
(z.  B.  Frankreich),  wo  schon  ein  Schutz  gewährt  wurde,  eine  gesundere  und  kräftigere
Entwicklung  genommen  hatte.  In  den  Jahren  1871  und  1873  wurden  daher  verschiedene ­
  Anträge  auf  Einführung  eines  Reichsmusterschutz  g  esetzes  gestellt.
Wegen  des  Patentschutzes  war  es  vor  der  Begründung  des  Deutschen
Reiches  überhaupt  nicht  möglich,  einen  wirksamen  Schutz  durchzuführen,  weil  die  Einholung ­
  in  den  damals  ungefähr  drei  Dutzend  Kleinstaaten  mit  ihren  verschiedenen
Prinzipien  und  Behördenorganisationen  unverhältnismäßig  erschwert  oder  geradezu
unerreichbar  war.  Mit  der  Einigung  des  Reiches  war  es  naheliegend,  auch  zu  gunsten
dieses  Schutzes  eine  Bewegung  in  Gang  zubringen;  logischerweise  mußte  man,  wenn
man  den  künstlerischen  Schutz  für  empfehlenswert  und  berechtigt  hielt,  auch  die  Notwendigkeit ­
  eines  Schutzes  des  technischen  Autors  zugestehen.  Die  Wandlung  in  den  Anschauungen ­
  wurde  zu  Anfang  der  1870er  Jahre  (Wiener  Kongreß  1873)  namentlich
durch  die  Agitation  des  deutschen  Jngenieurvereins  hervorgerufen.
Im  Jahre  1874  veröffentlichte  denn  auch  die  Regierung  Entwürfe  zu  den
Gesetzen  über  Patent-,  Marken-  und  Musterschutz.
Zu  ihrem  Abschluß  gelangte  die  Bewegung  durch  die  nachfolgenden  Reichsgesetze: ­
  Urheberrecht  an  Schriftwerken,  Abbildungen,  musikalischen  Kompositionen  und
dramatischen  Werken,  Gesetz  vom  19.  Juni  1901  (Stammgesetz  11.  Juni  1870).
Patentgesetz,  Gesetz  vom  7.  April  1891  (Stan:n:gesetz  25.  Mai  1877).  Musterschutz
(Schutz  der  originellen  Zeichnung,  „Geschmacksmuster",  und  der  Modelle),  Gesetz
        <pb n="25" />
        III.  Reglementierung  des  Handelsverkehrs.

21

vom  11.  Januar  1876;  Verordnung  vom  25.  Oktober  1887.  Gebrauchsmusterschutz,
Gesetz  vom  1.  Juni  1891,  Markenschutz  (Schutz  der  Warenbezeichnungen),  Gesetz  vom
12.  Mai  1894  (Stammgesetz  30.  November  1874).  —
Aus  dem  Bedürfnis  nach  einer  internationalen  Verstäitdigung  iiber  die
Aufstellung  einheitlicher  Grundsätze  und  über  die  Gewährung  wechselseitigen  Schutzes
des  gewerblichen  Eigentums  ging  1883  die  I  n  t  e  r  n  a  t  i  o  n  a  l  e  N  n  i  o  n  hervor.
3)a§  %)eu#e  SR#  licit  i%r  #  1903  (Bef.  v.  9.  %?%)  bei.
2.  Wechselverkehr.
Bei  der  im  Jahre  1878  im  deutschen  Reichstage  gepflogenen  Beratung  über
die  Einführung  der  Wuchergesetze  war  vom  Abgeordneten  Reichensperqer  ein
Antrag  auf  Beschränkung  der  Wechselfühigkeit  intb)  auf  Einführung  eines
Registers  der  als  wechselfähig  erkannten  Personen  eingebracht  worden.  Der  Antrag
richtete  sich  nur  gegen  ein  Symptom  des  Wuchers,  nicht  aber  gegen  die  Ursachen.
Der  Amrag  hielt  sich  noch  einige  Jahre  auf  der  Oberfläche,  siel  aber  dann  der  Vergessenheit ­
  anheim.
bet  %it§iDÜ#  im  %Be^^feIuetf#  Gilbet  baë  &amp;amp;iinelimciibe
Vorkommen  von  Wechseln  über  kleine  Beträge.  Die  Gewohnheit,  durch  Postanweisung
  zu  bezahlen,  nimmt  mehr  und  mehr  ab,  diese  Klage  ist  schon  drei  Jahrzehnte ­
  alt;  dafür  werden  Wechsel  über  Betrüge  von  12,  15,  20  u.  s.  ni  Mark
immer  gangbarere  Zahlungsmittel,  was  für  die  Fabrikanten  große  Unannehmlichkeiten ­
  und  Verluste  durch  Einzugsspesen  u.  s.  w.  zur  Folge  hat.
Der  Ausschuß  des  Deutschen  Handelstags  trat  in  seiner  Novembersitzung  im
Jahre  1905  dafür  ein,  daß  neben  den  Notaren  und  Gerichtsbeamten  auch  den  Postbeamten ­
  die  Berechtigung  zur  Aufnahme  des  Protestes  erteilt  werden,  daß  aber  die
Postverwaltung  anderseits  für  den  durch  die  Postbeamten  in  Ausübung  der  Befugnis  zur
Aufnahme  des  Wechselprotestes  erwachsenen  Schaden  haften  solle.  Das  Reichsjustizamt
kam  dem  Antrag  Mitte  1906  durch  Ausarbeitung  eines  Gesetzes-Entwurss  entgegen.
Beziiglich  der  gesetzlichen  Regelung  des  im  Zusammenhang  mit  dem  Wechselsystem ­
  stehenden  Scheckverkehrs  wurde  im  März  1892  vom  Bundesrat  beim
Reichstag  ein  Gesetzesentwurf  eingebracht;  er  ist  jedoch  seitdem  noch  nicht  zur  Beratung ­
  gelangt.
Eine  andere  handelsrechtliche  Frage  wurde  nach  dem  Krach  von  1873  aktuell'
sie  betrifft  die  Regelung  des  Aktienwesens.  Die  Erörterung  darüber  gab  einen
Vorgeschmack  davon,  wie  die  Geister  in  der  Frage  der  freien  Konkurrenz  noch  aufeinander ­
  stoßen  sollten.

I!.  Steuerpolitik.
1  Steuerreform.
Die  ordentlichen  Ausgaben  betragen  heute  für  das  Reich  rund  2,  für  Preußen
nahezu  2,  für  die  übrigen  Bundesstaaten  1%  Milliarden  Mark.  Diese  Summen
bedeuten  nahezu  das  Dreifache  der  Ausgaben  vor  noch  drei  Jahrzehnten.  In
gleichem  Maße  wie  der  staatliche  Aufwand  ist  auch  der  der  Gemeinden  in  diesem
Zeitabschnitt  gestiegen.
        <pb n="26" />
        22  2.  Abschnitt.  Grundlegung  u.  Ausban  der  Sozial-  u.  Wirtschaftspolitik.
Eine  Folge  dieser  Steigerung  war,  daß,  wie  sich  von  Mitte  des  vorigen  Jahrhunderts ­
  an  immer  deutlicher  erwies,  die  Steuersysteme  nicht  mehr  den  Ansprüchen
gegenüber  Staat  und  Reich  und  namentlich  auch  gegenüber  der  Geineinde  zu  entsprechen
vermochten.  Die  Ertragsstener  war  nicht  elastisch  gerlng.  Das  nengegriindete  Reich
mußte  auch  finanziell  selbständig  und  unabhällgig  von  den  Matrikularbeiträgen  gestellt
werden.  Aus  beiden  Gründen  war  eine  Reform  der  direkten  Steuern  in  der  Richtung
der  Einkommensteuer,  sowie  der  Ausbau  der  indirekten  Steuern  und  die  Aufstellung
eines  befriedigenden  Verteilungsprinzips  der  Steuern  zwischen  den  drei  Faktoren  nicht
länger  aufzuschieben.
Seitdem  suchten  die  einzelnen  Bundesstaaten,  Sachsen  voran,  eine  Modernisierung ­
  des  veralteten,  auf  den  Ertrags-  und  Objektensteuern  beruheilden  Systems.
Die  Hauptpunkte  bilden:  Besteuerung  nach  der  tatsächlichen  Leistungsfähigkeit,
Gewährung  eiiles  steuerfreien  Existenzminimums,  weitgehende  Ausmessung  der  abzugsfähigen ­
  Posten,  Berücksichtigung  besonderer,  die  Leistungsfähigkeit  schmälernder
Umstände,  Stenertarif,  eine  auf  Selbstangaben  der  Pflichtigen  sich  gründende  Steuererklärung, ­
  Herabdrückung  der  Ertragssteuer  auf  die  Stufe  der  Ergänzungssteuer.
2.  Reichssteuern.
Die  indirekten  Reichssteuern  bilden  bei  den  steigenden  Ansprüchen  an
das  Reich  die  notwendige  Ergänzung  seiner  Einkünfte  und  ein  unentbehrliches
Mittel  zur  Sicherung  seiner  fillanziellen  Selbständigkeit.  Schon  am  22.  Nov.  1875
hatte  es  Fürst  Bismarck  im  Reichstag  offen  ausgesprochen,  daß  er  an  einer  völligen
Umwälzung  der  Steuerverhältnisse  int  Reiche  und  in  den  Einzelstaaten  arbeite.  Mit
der  Vorlage  über  den  Börsenstempel  machte  er  den  ersten  Vorstoß;  unbekümmert  um
den  Mißerfolg,  verfolgte  er  mit  großer  Zähigkeit  neben  der  Zollerhöhtutg  den  Ausbau ­
  der  Zucker-  und  Branntweinsteuer,  der  Reichswein-  und  Tabakstetter.
Unter  den  Reichsstempelabgaben  nahmen  die  erste  Stelle  der  Börsen-  tmb  der
Quittungsstempel  ein.  Der  erstere,  der  Börsenstempel,  war  schon  1809  zugleich  mit
dem  Wechselstempel  in  Vorschlag  gebracht  worden;  immer  wieder  abgelehnt,  kehrte  seitdem ­
  der  Antrag  ebenso  oft  wieder.  Ende  der  70er  Jahre  erschien  er  zum  fünftenmal.
Vom  Börsenstempel  —  der  allerdings  int  Jahre  1905  über  30  Mill.  Mark
abgeworfen  hat  —  gilt  dasselbe,  was  wir  oben  im  2.  Abschnitt  über  das
Börsengesetz  kurz  angedeutet  haben.  Der  antikapitalistische  Nebenzweck,  das  Großkapital ­
  mit  der  Steuer  zu  belasten,  wurde  nicht  erreicht,  da,  wie  vorauszusehen
war,  die  Steuer  sofort  auf  das  Publikum  abgetvälzt  wurde.  Im  Gegenteil  trat  eine
Stärkung  des  Uebergewichts  der  Großbanken,  sowie  eine  Förderung  des  Differenzspiels
  (in  auswärtigen  Spekulationspapieren)  ein.  Eine  Nebenerscheinung  ist  der
unerwünschte  Druck  auf  den  Kurs  der  Reichs-  unb  Staatsanleihen,  sowie  die  Gefahr, ­
  daß  der  inländische  Markt  in  Zeitelt  einer  Krise  dem  Bedarf  nicht  gewachsen
ist,  und  die  Unterbindung  des  Provinzialbörsengeschäfts.  Auf  diese  Weise  wird  der
finanzielle  Vorteil  durch  die  allgemein  wirtschaftlichen  Nachteile  lvettgemacht.  Die
unermüdlichen  Bemühungen  der  Bank-  und  Handelskreise  für  eine  Abänderung  waren
im  Jahre  1906  insofern  von  Erfolg  gekrönt,  als  wenigstens  eilte  teilweise  Aenderung ­
  vorbereitet  wird.
Zum  Schluffe  sei  noch  die  Zucker-  und  Schaumw  e  insteuer  berührt.  Wir
können  hier  auf  die  verschiedenen  Wandlungen  der  Zuckersteuer  (R.-G.  vom  27.  Mai
        <pb n="27" />
        C.  Export  und  Auswanderung.

23

1896  und  0.  Januar  1903;  Süßstoffgesetz  vom  7.  Juli  1902)  nicht  näher  eingehen.
Das  Prinzip  des  staatlichen  Schutzes  der  „Schwachen"  hatte  eine  übertriebene  Ausdehnung ­
  in  den  Ausfuhrzuschüssen  für  die  Zuckerindustrie  gefunden;  sie  waren  in  der
Zeit  von  1893—1901  von  11,4  auf  31 1 / 2  Millionen  Mark  gestiegen.  Durch  die
internationale  Abschaffung  der  Zuckerprämie  in  der  Brüsseler  Zuckerkonvention  vom
5.  März  1902  sind  wenigstens  in  der  Zuckerindustrie  wieder  normale  Zustände  hergestellt ­
  worden.

C.  Export  und  Auswanderung.
Unser  Auslandverkehr  bekam  in  den  letzten  Jahrzehnten  seine  Richtung
durch  zwei  Neuerungen.  Auf  der  einen  Seite  entstanden  manche  neue  Industriezweige, ­
  für  die  der  Export  eine  Lebensbedingnng  bedeutete.  Zugleich  hob  sich  für
viele  Zweige  mit  der  Ausbreitung  des  Großbetriebs  die  Leistungsfähigkeit  so,  daß
der  Export  zum  Sicherheitsventil  gegen  die  periodisch  wiederkehrende  Überproduktion
wurde.  Die  andere  Neuerung  bestand  in  dem  Mitte  der  70er  Jahre  um  sich  greifenden
Protektionssystem  und  in  der  künstlichen  Großziehung  der  „nationalen"  Industrie  in  den
Vereinigten  Staaten,Oesterreich-Ungarn,  Italien,  Rumänien  u.s.f.  Das  Zusammenwirken
beider  Neuerungen  hatte  eine  Verschärfung  der  internationalen  Konkurrenz  zur  Folgeallerorts
  stiegen  die  Ansprüche  in  bezug  auf  Preis,  Güte  und  Ausstattung  der  Fabrikate.'
Eine  neue  charakteristische  Wendung  setzte  in  den  70er  Jahren  ein.  Zunächst
lenkte  die  sichtliche  Steigerung  der  Aufnahmefähigkeit  des  Binnenmarkts  die
Aufmerksamkeit  auf  sich.  Sodann  mußten  die  Nächstbeteiligten,  da  sich  die  industrielle ­
  Leistungsfähigkeit  im  abgelaufenen  Jahrzehnt  verdoppelte,  nicht  allein  auf  die
Erhaltung  der  ausländischen  Absatzgebiete  bedacht  sein,  sondern  ihre  Aufmerksamkeit
auch  der  Erschließung  neuer  Absatzguellen,  der  sog.  „Expansion"  zuwenden.  Wer
sich  diese  Entwicklung  vergegenwärtigte,  dem  mußte  die  Notwendigkeit  eines  zielgemäßen ­
  Vorgehens  klar  vor  Augen  treten.
Im  Herbst  1881  legte  hierfür  der  Verfasser  dem  Deutschen  Handelstag  ein
Programm  vor.  Aber  der  Mehrheit  desselben  klangen  damals  Dinge,  wie  eine  zielbewußte ­
  Kolonialpolitik  des  Reichs,  genossenschaftliche  Errichtung  von  Exportmnsterlagern
  und  Exportorganisation  noch  sehr  utopisch.  Für  weitere  Kreise  war
das  Referat  um  einige  Jahre  zu  früh  vorgetragen.  Einen  praktischen  Beleg  für
die  Art  der  Verwirklichung  eines  Stücks  dieses  Programms  lieferte  die  sofort  eingeleitete ­
  Gründung  des  Exportmnsterlagers  Stuttgart.
In  den  folgenden  Jahren  gewann  die  Erörterung  der  verschiedenartigen
direkten  und  indirekten  Maßnahmen  bei  den  nächstbeteiligten  und  bei  den  maßgebenden ­
  Kreisen  mehr  und  mehr  Beachtung,  so  z.  B.  Weltausstellungen,  schwimmende
Mnsterlager,  Herausgabe  eines  Exportadreßbuchs,  Errichtung  einer  Zentral-  oder
„Reichshandelsstelle",  bestimmt  für  Anregungen,  Informationen,  Nachweise  und  Auskünfte ­
  aller  Art,  vor  allem  durch  die  Konsulate.
Es  gibt  keinen  Staat  in  der  Welt,  in  dem  nicht  die  kommerzielle  Berichterstattung ­
  der  Konsulate  und  namentlich  die  wenig  prompte  Art  der  Zustellung  der  Winke
an  die  nächstbeteiligten  Firmen  als  unzureichend  beanstandet  wird.  Eine  Reform  des
        <pb n="28" />
        24  2.  Abschnitt.  Grundlegung  u.  Ausbau  der  Sozial-  u.  Wirtschaftspolitik.
Konsulatwesens  durch  weitere  Einstellung  von  Berufskonsuln  war  schon  1867
in  Anregung  gebracht.  Im  Jahre  1883  brachte  der  Verfasser  als  erster  die  Einführung ­
  des  Instituts  der  Konsular-Atta  ch«s  in  Vorschlag.
Die  Konsulate  lassen  es  sich  heute  sehr  angelegen  sein,  die  sich  um  Auskunft
an  sie  wendenden  Kaufleute,  wenn  irgend  angängig,  zu  beraten  und  zu  unterstützen.
Auch  bemühen  sie  sich  von  Jahr  zu  Jahr  mehr,  ihren  Berichten  einen  praktisch
verwertbareren  Inhalt  zu  geben.  Noch  aber  fehlt  es  an  einer  Organisation,
mit  Hilfe  deren  ihre  Winke,  z.  B.  vertraulichen  Mitteilungen  über  zweifelhafte  Firmen,
direkt  unb  rasch  in  die  Hand  der  Exportfirmen  gelangen.
Mit  dieser  Frage  hängt  die  der  Errichtung  einer  R  e  i  ch  s  h  a  n  d  e  l  s  st  e  l  l  e
eng  zusammen.  Auf  der  Vollversammlung  des  Deutschen  Handelstags  von  1899  sprach
sich  die  Mehrheit  unter  Zugrundelegung  der  Gesichtspunkte,  die  der  Verfasser  schon
im  Jahre  1881  in  systematischer  Weise  und  unter  prinzipieller  Begründung  vorgezeichnet ­
  hatte,  für  die  Errichtung  einer  solchen  Stelle  aus.  Jir  Ausfiihrmlg  dieses
Beschlusses  richtete  der  Deutsche  Hnndelstag  eine  Eingabe  an  den  Reichskanzler.
Seitdem  ruht  der  Antrag  bei  den  Akten,  zumal  die  Zollkämpfe  unb  Handelsvertrags-Verhandlungen
  anderweitige  Interessen  zuriickdrängten.  Die  mit  dem  Generaltarif  neu
eingeleiteten  Exportverhältnisse  dürften  der  endlichen  Ausführung  Vorschub  leisten.
D  a  m  p  f  e  r  s  u  b  v  e  n  t  i  o  n:  Fiir  den  Handel  nach  den  überseeischen  Gebieten ­
  bildet  die  Einrichtung  von  D  a  m  p  f  e  r  l  i  n  i  e  n  eines  der  wichtigeren  Förderungsmittel.
  In  den  damaligen  Regierungsvorschlägen  zeigten  sich  —  von  Freund
und  Feind  nur  instinktiv  erfaßt  —  die  ersten  Anfänge  der  Flottenpolitik  und  der  Versuche ­
  des  Deutschen  Reiches,  für  seinen  Handel  und  seine  Machtstellung  Seegeltnng
zu  erringen.  Die  seitherige  Entwicklung  der  Postdampfschiffahrt  und  namentlich  die
neueste  Ausdehnung  der  deutschen  Dampferlinien  (der  Hamburg—Amerikalinie  nach
Ostasieü  im  Mai  1901)  hat  die  damaligen  Erwartungen  durchaus  erfüllt.
Zu  den  „kleinen  Mitteln"  der  Exportförderung  gehören  die  Herausgabe  eines
E  x  p  o  r  t  a  d  r  e  ß  b  u  ch  e  s,  die  Errichtung  deutscher  H  a  n  d  e  l  s  k  a  m  m  e  r  n
im  Ausland  und  die  Aussendung  einer  schwimmendn  Ausstellung.
A  u  s  st  e  l  l  u  n  g  s  w  e  s  e  n.  Zu  fortwährenden  Erörterungen  prinzipieller  Art
gab  die  Frage  der  allgemeinen  R  e  f  o  r  m  des  Ausstellungswesens,  seit  der  Wiener
Weltausstellung  besonders  die  Reform  der  Weltausstellungen  Anlaß,  sowie  das
Projekt  einer  nationalen  oder  internationalen  Ausstellung  in  der  Reichshauptstadt.
Schon  1880  wurde  der  Gedanke  der  Gründung  einer  ständigen  deutschen  Reichsstelle ­
  für  internationale  Ausstellungen  erörtert.  Damit  würde  ein  Zentralorgan  geschaffen, ­
  das  einerseits  der  Zersplitterung  des  taktischen  Vorgehens  vorbeugen,  andererseits ­
  auch  zugleich  eine  staatliche  Auskunftsstelle  über  das  Ausstellungswesen  bilden
könnte.  Für  eine  derartige  Organisation  erwärmte  sich  erst  wieder  Ende  1905  der
„Verein  Deutscher  Maschinenbauanstalten"  sowie  der  „Zentralverband  deutscher
Industrieller".
Das  Projekt  der  B  e  r  l  i  n  e  r  W  e  l  t  a  u  s  st  e  l  l  u  n  g  ist  schon  nahezu  40  Jahre
alt,  konnte  jedoch  bis  heute  eine  ernstlichere  Gestalt  noch  nicht  gewinnen.
S  ch  w  i  m  mende  A  u  s  st  e  l  l  u  n  g.  Das  Projekt  wurde  Ende  der  80er
Jahre  fast  zu  gleicher  Zeit  mehrfach,  so  vori  Direktor  Jannasch  fiir  die  Anknüpfung
von  Beziehungen  in  Portugal,  von  Löhnis  fiir  die  in  der  Levante  ausgeführt  unb
        <pb n="29" />
        25

C.  Export  und  Auswanderung.
für  ein  größeres  Programm  von  einer  Reihe  einflußreicher  Unternehmer,  hinter  de,len
Krupp,  Gruson  u.  a.  standen,  betrieben.  Die  Howaldt  -  Werst  in  Kiel  hatte  bereits
Pläne  ausarbeiten  lassen,  allein  durch  den  Dod  des  Hanptunternehmers  ivllrde  das
(Banse  ncreitelt.  S)et  (Bébanse  mürbe  Mter  uoii  nnterne^m^mg§ín^^igen  Simeritanern
aufgegriffen  ititb  zu  verwirklichen  gesucht.  —
Ueber  seeische  Auswanderu  n  g.  In  den  letzten  Jahrzehnten  hat
bic  übetfeetMe  Staffe  nanëm  an  berung  ue#iebene  (Bntmidlnng^
Phasen  durchgemacht  und  dementsprechend  nach  mehrfachen  Richtungen  Anlaß  zur
Untersuchung  gegeben.
mtte  be§  norigen  3a^r^mlbert§  mar  in  bie  %u§manbererfrage
am  schwerwiegendsten.  In  den  Jahren  1854/55  verließen  jährlich  50-65  000  Württemberger
  ii^e  ^einiat,  ^1116  beträgt  bie  9In§manberlmg§gt^^ct  für  ba§  gesamte
^entMe  ^ei^  %ie  ^6^611  ^egiernngen  betrieben  beim
^entfc^en  %mib  SMitte  ber  50er  ^a^e  eine  MtematiMie  Organisation  ber  ^00611=auswanderung,
  wofür  ein  wohldurchdachter  Plan  vorlag.  Dem  hielt  die  Offenbâcher
  Handelskammer  in  ihrem  Jahresbericht  für  1866  entgegen:
„Vermehrte  Verwendung  der  Staatsmittel  zu  produktiven  Zwecken,  einheitliche  u  d  f-,%
heitliche  Regelung  der  deutschen  Sozialgesetzgebung,  vollständige  Gewerbefreiheit  mid
feit  in  ganz  Deutschland,  Vermehrung  der  Verkehrsanstalten,  einheitliche  Entwickluna
ganzen  deutschen  Güterlebens:  dadurch  wird  die  Auswanderung  am  sichersten  aut  bag  s
;utüd8efübrt."  '
Die  Zurückstauung  der  Auswanderung  Ende  der  90er  Jahre  hat  ihr  Reckt
gegeben.
Eine  andere  Seite  war  die  Frage  der  Organisation  der  M  assen  -
auswanderung  itnb  des  Erwerbs  von  Kolonien.
In  den  50er  Jahren  war  in  Süddeutschland  die  Notwendigkeit  der  Organisation
und  planmäßigere  Leitung  der  zersplitterten  Massenauswanderung  —  die  z.  B.  auch
schon  Fr.  List  eifrig  befürwortet  hatte  —  deutlich  vor  Augen  gerückt  worden.  Dazu  kamen
die  Befürchtungen  wegen  der  wachsenden  Abschließung  der-Vereinigten  Staaten  gegen
die  Zuwanderung  aus  Europa.  Mit  dem  binnenländischen  Ziel,  die  Massenauswanderer ­
  nach  bestimmten  Landstrichen  zu  leiten,  verband  sich  in  den  70er  Jahren  das
Bestreben  der  Hamburgischen  Kaufleute  nach  Handelsniederlassungen  und  das  Bedürfnis ­
  unserer  Marine  nach  Kohlenstationen.  Alles  das  gab  den  Nährboden  für  das
Streben  nach  überseeischem  Eigenbesitz,  nach  einem  Neu-  oder  Großdeutschland.  Aber
Mitte  der  80er  Jahre  boten  fühlbare  Mißstände,  vor  allem  im  Agentenwesen,  anderseits ­
  agrarische  Klagen  über  den  „mit  verwerflichen  Mitteln"  geförderten  Fortzug  der
ländlichen  Bevölkerung  den  mehr  idealen  Bestrebungen  einen  realen  Untergrund
Sie  wurden  zugleich  ihrem  Ziele  näher  gerückt,  als  das  Deutsche  Reich  den  Weg
zum  Erwerb  von  Kolonialbesitz  einschlug.  Aber  auf  unerwartete  Weise  erprobte  sich
hier  die  alte  Erfahrung,  daß  wirtschaftliche  Fragen  nicht  mathematisch  gelöst  werden
können;  denn  inzwischen  hatten  sich  die  Produktions-  und  Arbeitsbedingungen  innerhalb ­
  des  Reiches  wesentlich  gebessert;  als  man  die  Kolonien  endlich  besaß,  fehlte  es  an
Ansiedlern  hierfür.
Nicht  allein  hinsichtlich  ihres  Umfangs,  sondern  auch  ihres  Charakters
hat  die  Auswanderung  eine  Aenderung  erfahren.  Heute  ist  die  überseeische  Auswanderung ­
  in  Süddeutschland  auf  einen  normalen  Stand  angelangt.  Dagegen  spielt
        <pb n="30" />
        26  2.  Abschnitt.  Grundlegung  u.  Ausbau  der  Sozial-  u.  Wirtschaftspolitik.
die  Einwanderung  Südtiroler  und  italienischer  Arbeiter  in  Deutschland  eilte  wachsende ­
  Rolle.  War  die  Auswanderungspolitik  in  den  40er  Jahren  noch  mehr  gemeinnütziger ­
  Art,  insofern  als  der  oberste  Zweck  lediglich  die  Beschaffung  von  Verdienst ­
  und  Brot  für  den  kleinen  Man  n  war,  so  ist  die  Nebersee-  nnb  Expansionspolitik ­
  der  neuesten  Zeit  ein  Produkt  des  großen  Kapitals  und  in  den  letzterl
Gründen  des  Großverkehrs.  —

I).  Stellung  der  Regierung  zur  nutzeren  und  inneren  Konkurrenz.
I.  Zoll-  und  Handelspolitik.
Um  die  Mitte  des  vorigen  Jahrhunderts  erwuchs  der  voit  freihändlerischen
Ideen  beherrschten  Theorie  aus  den  Streifen  der  jnnganfstrebenden  Industrie  eine
immer  stärkere  Gegnerschaft.  In  Süddeutschland  empfand  man  das  Andrängen  der
ausländischen  Konkurrenz,  aber  auch  der  Rheinlande  und  Sachsens,  deren  Industrie
einen  Vorsprung  von  einigen  Jahrzehnten  hatte,  besonders  unangenehm.  Dazu  kam
die  direkte  Einwirkung  der  Ideen  Fr.  Lists.  Der  Zollschntz  hatte  daher  dort  eine
starke  Anhängerschaft.  Auf  der  andern  Seite  gab  es  verschiedene  Spezialitäten,  ivie  die
Bijouterie  in  Gmünd,  oder  die  Leinen-  und  Tuchweberei  aus  der  Alb  und  im  Schwarzwald, ­
  die  nachwiesen,  daß  ihr  Gedeihen  von  einer  weiteren  Oefsnnng  der  Nachbargrenzen ­
  abhänge.  Zudem  ging  in  den  akademischen  und  Beamtenkreisen  nachgerade
die  allgemeine  Ueberzeugung  dahin,  die  deutsche  Industrie  könne  ihre  Konkurrenzfähigkeit ­
  auf  dem  Auslandsmarkt  nur  in  der  Qualitätsindustrie  nnb  nur  vermittelst
erhöhter  Anstrengungen  in  bezug  ans  gewählten,  selbständigen  Geschmack,  sowie  durch
erhöhte  Kapitalinvestierung  behaupten.
Diese  Interessengegensätze,  die  internationaler  Natur  waren,  wiesen  iloch
eine  speziell  süddeutsche  Seite  in  Gestalt  der  Frage  auf,  ob  ein  engerer  Allschluß
an  Oesterreich  oder  an  Norddeutschland  zweckmäßig  sei?  Die  einen  wurden
scholl  durch  politische  Erwägnllgen  in  die  letztere  Richtuilg  gedrängt,  die  anderen
neigten,  namentlich  auch  ails  Furcht  vor  der  starken  Konkurrenz  der  norddeutschen
und  rheinischen  Industrie  zu  einem  engeren  Anschluß  an  Oesterreich,  dessen  industrielle
Leistungsfähigkeit  an  die  Siiddeutschlands  nicht  heranreichte.
Für  die  weitere  Propaganda  im  Listschen  Sinne  tat  sich  im  gleichen  Frankfurt,
wo  Fr.  List  drei  Jahrzehnte  zllvor  eine  führende  Stelle  im  Fabrikantenverein  eingenommell ­
  hatte,  gleichsam  als  sein  Testamentsvollstrecker  im  Sommer  1848,
zur  Zeit  der  Taguilg  der  Nationalversammlung,  der  „Allgemeine  Verein  zum
Schutze  der  vaterländischen  Arbeit"  aus,  hauptsächlich  mit  der  Aufgabe,  den  seestädtischen
  Freihalidelsbestrebungen  elltgegenzutreten.  Diese  Bestrebungen  fanden  allch
in  Preußen  (Rheinland,  Schlesien)  und  Sachsen,  vor  allem  aber  ill  Oesterreich
Anklang,  wo  sich  die  Regierung  veranlaßt  sah,  die  Aufnahme  ihrer  sämtlichen
Länder  in  den  deutschen  Zollverein  zu  beantragen.  Damit  erlangte  der  Gedanke
eines  Zusammenschlusses  der  mitteleuropäischen  Staaten  zu  einem  Zollbund  eine
hochpolitische  Bedeutung,  verschwand  aber  nach  dem  1852  erfolgten  Ableben  des
österreichischen  Ministerpräsidenten  v.  Schwarzenberg  wieder  von  der  Bildfläche.
        <pb n="31" />
        I.  Zoll-  und  Handelspolitik.

27

3  nt  Sciare  1861  begannen  bte  Verhandlungen  über  einen  neuen  Handels-»etttag
  gmijcben  bem  godnetetn  unb  81011^0(0^.  ^)ie  in  biefen  æet^anbínngen
enthaltene  wirtschaftspolitische  Annäherung  Preußens  an  Frankreich  von  1864  war
bet  ÄnSbtnd  bet  fteibônbíet#en,  abet  a#  bet  anti=ö^^ettei^^if^^en  Gttömung.  @t
flelíte  M  in  einen  boppeiten  @egenfab,  nömlid)  gn  bem  0anbebßoetttag  nom  ^te
1853  mit  Oeftetteicb,  bet  eine  Zünftige  BoGeinißnnß  in  9lu§^^^^t  genommen  i,atte  nnb
5n  bet  1862  in  bet  SKotiibiü  beginnenben  fptnngmeifen  @^0^1^  bet  ametitanifd)en
@^^1^30^6.  3m  Reime  lag  in  biefcn  ptenßif^^^tangö^^f^^cn  %etbanbïnngcn  bet
Austrag  bes  inneren  politischen  Gegensatzes  zwischen  Preußen  nnb  Oesterreich  bet
Sc^titt  gut  politischen  ^n§einanbetfe^^unß  beibet  mäd)te  nnb  gut  Einigung  sentid),
íanb§  enthalten.  9Inf  fübbentfchet  (Seite  übetmogen  bte  Bebenfen  gegen  ba§  nene
Freihandelssystem  nnb  bte  Sympathien  für  eine  engere  Zolleinigung  mit  Oesterreich
Sadiíid)  fanbcn  bamalß  bie  %efnt^^tnnßen  in  bet  Uebetlegenbeit  bet  enaiifrfim  '
französischen  nnb  belgischen  Industrie  ihre  Begründung.  Es  wurde  dies  beim  aneli
in  fpäteten  3a#ef)nten  tücthait§Io§  anetiannt,  aüetbingë  —  nnb  batin  lient  eiJ
Atonie  be§  6d,idfal§  -  gn  einet  ^eit,  alß  bet  ®ntnb,  bie  llebeticaenbcit
bet  französischen  und  belgischen  Industrie  nicht  mehr  existierte.  9
9W)  betn  3al)te  1866  biente  ba§  ben  Gäben'  nnb  %otben  einiaenbe  mitt,
fd)aftlid;e  %anb,  bet  ^odoetetn,  bet  and)  mäi)tenb  be§  Rtiegg  nnacfLt  weiter
ücftanben  i,alte,  fomie  ba§  #oüpatlament  nnb  bet  Boübnnbeätat  bagn  bet  nolitifdm,
einignng  beß  %eicheë  ootgnatbeiten.  linset  engeteß  %atetlanb  batte  nun  bie  ¿obc
ans  ben  Gab  gn  machen,  ben  einige  ^ahtgehnte  gnoot  8t.  Bist  einbtingíicb  nnb  nnetmüdlich
  bem  ganzen  deutschen  Volke  gepredigt  hatte,  wie  nämlich  nach  ben  Lehren
bet  Geschichte  jederzeit  bie  materielle  nnb  geistige  Wohlfahrt  eines  Volkes  im  gleichen
Verhältnis  mit  bet  Ausdehnung  seiner  politischen  Einigung  nnb  seiner  kommerziellen
Verbindungen  gewad)sen  ist.
Zu  Ansang  bet  70er  Jahre  breitete  sich,  im  direkten  Gegensatz  zu  bet  damals
freihänbletischen  Reichstagsmehrheit,  in  mandan  Industriezweigen,  namentlich  der
Baumwoll-  und  Eisenindustrie,  bie  Anschauung  aus,  baß  ihr  weiteres  Gedeihen  von
einer  Zollverschärfnng  abhänge.  Mitte  bet  70er  Jahre  trat  Fürst  Bismarck,  wie
oben  erwähnt,  an  bie  „Finanzierung",  bie  finanzielle  Selbständigmachung  des  Reiches,
anfangs  mehr  in  der  Richtung  auf  Finanzzölle  und  innere  Verbrauchssteuern,  sehr
bald  jedock)  auch  in  bet  Richtung  auf  bie  Umkehr  in  der  Zollpolitik  heran
Die  Geschichte  bet  Zoll-  nnb  damit  bet  Wirtschaftspolitik  Deutschlands  hat
zwei  Marksteine,  mit  denen  eine  Wendung  ihren  sichtbaren  Anfang  nahm,  den
preußisch-französischen  Handelsvertrag  und  Bismareks  Kundgebung  an  ben  Bundesrat
vom  15.  Dezember  1878.  Der  erstere  bezeichnete  ben  Sieg  des  liberalen  Freihandelsgebankens,
  die  letztere  die  Umkehr.  Nach  der  Gründung  des  Reichs  war  man  darin
einig,  daß  man  bie  vielen  Zolltarissätze  —  nach  englischem  Vorbild  —  allmählich
aus  einige  wenige  Massenkonsumartikel  beschränken  müsse.  „Finanzzölle  an  (Stoss,
bet  Schutzzölle"  mat  bie  Losung.
Deil  Wendepunkt  in  der  Reick)spolitik  bezeichnet  die  eben  etwähnte  Ku  ndg
  ebnn  g  vom  Dezember  1878.  In  erste  Linie  wurde  darin  programmatisck)  die
finanzielle  Reform  gestellt,  b.  i  die  Verminderung  bet  direkten  Steuerlast  durch  Vermehrung ­
  bet  aus  inbireften  Abgaben  beruhenden  Einnahmen  des  Reichs,  wozu  in
etfiet  Binie  bie  ^^#11^  bienen  foüte.  %a§  ®ntfd)eibcnbe  mat  bie  3Biebetein=
        <pb n="32" />
        28  2.  Abschnitt.  Grundlegung  n.  Ausbau  der  Sozial-  u.  Wirtschaftspolitik.
führung  der  allgemeinen  Zollpflicht  aller  iiber  die  Grenze  eingehenden  Gegenstände,
mit  einigen  Ausnahmen  bei  Rohstoffen.
„So  lange  die  meisten  der  Länder,"  so  schrieb  Bismarck,  „ans  welche  wir  mit  unserem
Verkehr  angewiesen  sind,  sich  mit  Zollschranken  umgeben  und  die  Tendenz  ans  Erhöhung  derselben ­
  noch  im  Steigen  begriffen  ist,  erscheint  es  mir  gerechtfertigt  und  im  wirtschaftlichen  Interesse ­
  der  Nation  geboten,  uns  in  der  Befriedigung  unserer  finanziellen  Bedürfnisse  nicht  durch
die  Besorgnis  einschränken  zu  lassen,  daß  durch  dieselben  deutsche  Produkte  eine  geringere  Bevorzugung ­
  vor  ausländischen  erfahren."
Die  so  ausgegebene  Parole  von  erhöhtem  Schutz  nationaler  Arbeit  fand  auch
im  Reichstag  sofort  eine  Mehrheit.  Die  Korn-  und  Eisenzölle  wurden  von  ihm  um
das  Doppelte  des  Regierungsvorschlags  erhöht.  Die  Zollerhöhung  warf  145  Millionen
Mark  Mehreinnahmen  ab.
In  den  erbitterten  Zollkämpfen  wurde  rasch  der  Freihandel  und  mit  ihm  allmählich ­
  auch  der  Liberalismus  nach  seinen  verschiedenen  Richtungen  durch  das
Agrariertnm  zurückgedrängt.  Eine  ungeahnte  Stütze  erlangte  das  Schutzsystem  an
der  überraschenden  Verschiebung  der  internationalen  Absatzbedingungen  einesteils  infolge ­
  Erstarkung  des  binnenläudischen  Marktes,  andernteils  infolge  der  Ausdehnung  der
„nationalen"  Industrie,  wodurch  der  innere  Markt  an  Wert  ebenso  stieg,  als  der
Anslandmarkt  einbüßte.

II.  Staatlicher  Schuh  der  Unternehmer-  und  Arbeiterklasse.
Einleitung.
Mitte  des  vorigen  Jahrhunderts  standen  Volk  und  Regierung  vor  einer  folgenschweren ­
  Wandlung  aller  wirtschaftlichen  Verhältnisse.  Es  galt  nichts  weniger  als
den  Bruch  mit  dem  Agrikulturstaat  und  seinen  altherkömmlichen  von  der  korporativen
Gebundenheit  abhängigen  Interessen  und  Anschauungen.  Mail  fühlte  das  Wehen
einer  neuen  Zeit,  den  Anbruch  des  Maschinenzeitalters  und  der  Weltwirtschaft,  man
war  aber  ungewiß,  ob  sich  nicht  das  Binnenland  erfolgreich  dieses  Prozesses  erwehren
könne.  Der  Einblick  in  die  Verhältnisse  jener  Tage  führt  eindringlich  vor  Augen,
wie  die  Vereinheitlichung  und  Ausgleichung  der  landesrechtlichen  Zoll-  und  Gewerbeverfassung
  eine  wirtschaftliche  Notwendigkeit,  ein  Gebot  der  Selbsterhaltung  war.
So  wenig  aber  als  die  wirtschaftliche  Einheit  innerhalb  der  einzelnen  Bundesstaaten,
ebensowenig  konnte  ohne  Freigebung  des  Unterbietungs-Wettbewerbs  die
Maschinenanwendung  eingebürgert  werden.
Auf  dem  Gebiete  des  Niederlassungs-,  Handels-  und  Wechselrechts,  des  Patentrechts, ­
  des  Münzumlaufs,  der  Bankorganisation  herrschte  eine  verwirrende,  schädigende
Mannigfaltigkeit.
Noch  bis  in  die  sechziger  Jahre  hatte  man  die  Vereinheitlichung  nur  als  fernliegende ­
  Möglichkeit  in  Erwägung  gezogen.  Aber  fast  über  Nacht  wurde  sie  zu  einer
dringenden  Angelegenheit,  dies  umsomehr,  als  die  genannten  Wirtschaftsgebiete  für  das
Allgemeinwohl,  die  Steuerkraft  uitb  den  Staatskredit  rasch  eine  so  große  Bedeutung
erlangten,  daß  eine  großzügige,  einheitliche  Erledigung  geboten  war.  Eine
solche  jedoch,  sowie  eine  zielbewußte,  kraftvolle,  des  Erfolges  sichere  Handels-,  Zoll-,
        <pb n="33" />
        II.  Staatlicher  Schutz  der  Unternehmer-  und  Arbeiterklasse.

29

Verkehrs-,  Kolonial-  und  Sozialpolitik  war  innerhalb  des  nicht  geeinigten  Deutschst
Reiches  ebenso  ausgeschlossen,  als  die  Abwehr  ausländischer  Einmischung  in  unsere
inneren  politischen  Angelegenheiten.
Die  andere  Voraussetzung  für  die  Vereinheitlichung  bestand  iti  der  Fpeigebung
des  Wettbewerbs  oderinder  Einführung  der  freien  Konkurrenz,  die  auch  aus  anderen
Gründen  nicht  mehr  hinausgeschoben  werden  konnte.  In  den  sechziger  Jahrelt  nämlich ­
  beginnt  in  der  Arbeitsweise  eine  Verschiebung  einzutreten;  die  handwerksmäßige,
von  den  Lokalaufträgen  abhängige  Erzengungsweise  wird  allmählich  durch  die  maschinelle, ­
  methodisch  organisierte  Fabrikation  erseht.  Kurz  darauf  setzt  auch  der  Großund
  Weltverkehr  in  Gestalt  der  Ausdehnung  des  Eisenbahn«  und  Dampfernetzes  ein.
In  den  folgenden  Jahrzehnten  trat  für  Deutschland  eine  Periode  großer
Kräftigung  in  industrieller  und  kommerzieller  Hinsicht  ein;  was  England  in  einem
Jahrhundert  erreichte,  hat  Deutschland  in  diesen  wenigen  Jahrzehnten  erzielt.  Diese
Kräftigung  war  nicht  möglich  ohne  Aufgabe  der  bisherigen  Gebundenheit.  Die  Gewerbefreiheit
  wurde  daher  zu  einem  der  neuzeitlichen  Grundrechte.
Im  gleichen  Schritt  mit  der  auf  immer  weitere  Gebiete  übergreifenden
Maschinentechnik  vollzog  sich  der  rasche  Fortschritt  des  Großbetriebs  und  Großverkehrs, ­
  der  internationalen  Konzentration,  das  Hinausdrängen  auf  den  Weltmarkts.
Allmählich  gewannen  die  Grundsaktoren  mehr  und  mehr  an  Boden,  welche  der  Volkswirtschaft ­
  ein  neues  Gepräge  und  einen  festeren  Körper  geben  sollten;  es  sind  das  die
Zunahme,  Konzentration  und  Jnternationalisierung  der  Bevölkerung
(Großstadt,  Jndustriebezirk),  der  Großindustrie,  des  Großkapitals  und  des
Großverkehrs,  die  Wirksamkeit  der  Massenkräfte  (Arbeits-und  Kapitalkrast),
sowie  des  Massen  ko  nsums  und  ein  erhöhtes  politisches  Leben.  Eine  Wirkung
der  fortschreitenden  Betriebskonzentration  war  die  Herausbildung  einer  abhängigen
Arbeiterklasse,  die  Entstehung  des  modernen  Proletariats,  eine  Wirkung  der  Anhäufung ­
  der  Vermögenskomplexe,  der  sogenannten  Akkumulation,  die  Verschärfung
der  Klassengegensätze.
So  wichtig  als  die  erste  Folge,  die  Vermehrung  der  Bevölkerung,  der  Arbeiter-, ­
  Kapital-'  und  Produktenmenge,  ist  die  Umwandlung  der  Quantität  in  die
Qualität  (Differenzierung  und  Organisierung),  die  allzeitige  Dffponibilität  nnd  Allgegenwart ­
  der  gefragten  Waren  und  der  ebengenannten  Produktionsfaktoren,  ferner
das  ständige  Ueberangebot  und  die  scheinbare  „Überproduktion"  (Uebervölkerung,
die  sich  in  einem  Bezirk  anstauende  Reservearmee,  Geldabundanz  u.  s.  f.),  die  Verschärfung ­
  der  Unterbietungskonkurrenz,  der  ständige  Druck  ans  Zins,  Lohn,  Preis
(Spezialisierung)  und  Unternehmergewinn.
All  das  bewirkt  eine  sich  mit  elementarer  Wucht  durchsetzende  Umgestaltung
der  sozialen  und  wirtschaftlichen  Grundlagen  der  gesamten  Kulturwelt.
i)  „Von  nicht  geringerer  Bedeutung,"  legt  Lexis  in  der  „Kultur  der  Gegenwart"  (1906)  dar,
„als  die  Maschinenarbeit  in  der  Fabrikation,  war  die  Verwendung  der  Dampfkraft  im  Dienst  des
Transports  der  Güter  und  der  Personen.  Die  Intensität  des  Weltverkehrs  wurde  dadurch
in  ihrer  Art  noch  weit  stärker  gesteigert,  als  einst  feine  Extensität  im  16.  Jahrhundert.  Die
fortwährende  Erleichterung  und  Verbilligung  der  Produktion  und  des  Transports  durch  wirksamere ­
  technische  Hilfsmittel  führte  zu  einer  großartigen  Vermehrung  der  Gütererzeugung,
mit  der  in  den  meisten  Ländern  auch  eine  beträchtliche  Zunahme  der  Bevölkerung
zusammenging."
        <pb n="34" />
        30  2.  Abschnitt.  Grundlegung  u.  Ausbau  der  Sozial-  u.  Wirtschaftspolitik.
Bis  in  die  60er  Jahre  gingen  Liberalismus  und  Sozialismus  Hand  in  Hand
in  der  Bekämpfung  des  veralteten  Zunftzwanges,  und  der  polizeilichen  Gebundenheit,
worin  sie  ihren  gemcinsametl  Feind  sahen.  Nachdem  jedoch  diese  gemeinsamen  Bestrebungen ­
  zur  Niederwerfuug  der  zünftlerischen  Schraukeu  gefiihrt  hatten,  brach
der  innere  Gegensatz  zwischen  den  bisher  Verbündeten  grell  hervor.  Dem  Sieg  der
liberalen  Ideen  folgte  auf  dem  Fuße  ihr  Niedergang.
Kaum  war  das  Freiheits-  und  Fortschrittsideal  des  Liberalismus  —  Mitte
der  70er  Jahre  —  verwirklicht,  so  wurde  es  erweitert  durch  den  Gedanken  der
wirtschaftlichen  Gleichberechtigung  der  Arbeiterklasse  lind  Beschränkung  der  Unternehmerklasse. ­
  Der  Sozialismus  wurde  zu  dem  ben  Individualismus  und  das  bisherige ­
  Ideal  der  Konkurrenzfreiheit  zurückdrängenden  Fortschrittspriilzip  und  zum
Wegweiser  für  die  Wirtschaftspolitik,  die  den  bisherigen  Mittelpunkt  der
Staatsverwaltung  gebildet  hatte.  Die  Reichsregierung  versuchte  die  Lösung  des
sozialen  Problems  durch  das  System  staatlicher  Protektion  der  Kapitalschwachen
gegen  die  Uebermacht  des  sich  ausbreitenden  Kapitals  (genauer  der  Großvermögen). ­

Besonders  empfindlich  machte  sich  seit  Mitte  der  70er  Jahre,  als  man  anfing
die  Gewerbe-  und  Verkehrsverfassung  auszubauen,  eine  bisher  unbekannte  Erscheinung,
ein  dauernder  Druck  aus  die  Preise  der  Rohprodukte  und  Stapelwaren, ­
  sowie  ein  ständiges  Angebot  und  eine  scheinbare  Ueberproduktion  an  Kraft
und  Menge  und  damit  zusammenhängend  eine  kontinuierliche  Verschärfung  der  Unterbietungskonkurrenz ­
  bemerklich.
In  den  ersten  Jahren  gab  man  sich  der  Hoffnung  hin,  der  Druck  sei
wie  die  Krisen  früherer  Jahre  vorübergehend;  man  erblickte  seine  Ursache  in  einer
wirklich  vorhandenen  Ueberproduktion.  Tatsächlich  aber  war  der  Preisdruck  und  die
stetige  Konkurrenzverschärfung  nur  das  Symptom  eines  Prozesses  der  Weiterentwicklung, ­
  der  jahrzehntelang  anhielt,  dessen  neuartige  Teilerscheinungen  eine  Modifikation ­
  der  hergebrachten  Lehrsätze  und  Schlußfolgerungen  der  Nationalökonomie,  die
noch  bis  in  die  siebziger  Jahre  ihre  Berechtigung  gehabt,  notwendig  machten.
Eine  Begleiterscheinung  war  die  Vermehrung  und  Mobilisierung  der
Prodnktionsfaktoren,  des  Kapitals,  der  Arbeitskräfte  (Abwanderung  vom  Land,  Bildung
der  Großstädte  und  Jndustriebezirke),  des  Kredits,  des  Konsums  und  des  Absatzes
und  im  gleichen  Schritt  damit  die  „Industrialisierung"  und  „Kommerzialisierung",
in  weiterer  Folge  die  Konzentration  und  Jnternationalisierung  des  gesamten ­
  Wirtschaftslebens.  Auf  Grund  dessen  gewann  letzteres,  d.  h.  Produktion, ­
  Konsum  und  Verkehr  in  kurzer  Zeit  einen  anderen  Charakter.
Alle  diese  neuartigen  Erscheinungen  ließen  sich  nicht  in  die  landläufigen  Kategorien ­
  der  Nationalökonomie  einzwängen.  Zudem  war  die  Anpassung  an  die  veränderten ­
  Verhältnisse  für  alle  Bevölkerungsklassen  mit  vielen  Mühen  und  Opfern
verbunden.  So  wurde  von  den  siebziger  Jahren  an  die  Frage  aktuell:  Erwächst  von
selbst  eine  Jnteressenharmonie?  Ist  die  fortschreitende  Industrialisierung  und  Konzentration ­
  eine  Entwicklung,  die  höher  führt,  eine  Vorstufe  für  den  weiteren  Aufbau
zur  Besserung?  Soll  die  Regierung  sie  ungestört  ihren  Gang  gehen  lassen,  oder  soll
sie  dem  Jnteressenkamps  (o'\c§  insbesondere  zum  Schutz  und  zur  positiven  Förderung,
der  bedrängten  Klassen)  geregelte  Bahnen  anweisen?
Mit  der  Bejahung  der  letzten  Frage  wurde  die  staatliche  Regelung  des
        <pb n="35" />
        II.  Staatlicher  Schutz  der  Unternehmer-  und  Arbeiterklasse.

31

Wettbewerbs  im  modernen  Wirtschaftssystem  zu  dem  Punkt,  um  den  sich
die  Wirtschaftspolitik  der  nächsten  Jahrzehnte  drehen  sollte.  In  Frage  stand  dabei
die  Stellung  der  Regierung  1.  im  allgemeinen  gegenüber  dem  freien  Wettbewerb  aus
dem  Waren-,  Kapital-  und  Arbeitsmarkt  überhaupt,  2.  im  besonderen  —  zumal  infolge ­
  des  landwirtschaftlichen  Notstandes  und  unter  der  Einwirkung  des  sozialistischen
Pessimismus  —  ihre  Stellung  zwischen  dem  Groß  besitz,  dem  Mittelstand  und  den
nichtbesitzenden  Klassen,  ferner  gegenüber  dem  Gegensatz  zwischen  dem  wachsenden
Machtbereich  des  Weltverkehrs  und  dem  nationalen  Staat  (Produktions-  und
Expansionssystem,  See-  und  Weltwirtschaftspolitik).
Wo  überhaupt  die  Grundtendenz  einer  Volkswirtschaft  und  die  Starke  eines
Staatsmesens  immer  zuerst  und  am  deutlichsten  zutage  tritt,  wo  auch  in  den  letzten
Jahrzehnten  tatsächlich  Regierung  und  Gesetzgebung  am  kräftigsten  eingriffen  imb
eingreifen  mußten,  das  waren  folgende  Grundfragen:  1.  die  Mittelstands-  und
Arbeiterfrage  und  2.  die  negativen  und  positiven  Beziehungen  zum  Ausland,
oder  der  Schutzzoll,  sowie  der  Erwerb  von  Kolonialbesitz  und  die  Expansionspolitik. ­


1.  Staatlicher  Schutz  des  Mittclstaudcs.
a)  Kleingewerbe  und  kleingewerbliche  Organisation.
Den  Anfang  der  sozialen  Bewegung  bildet,  wie  schon  erwähnt,  die  gegen
die  Mitte  des  vorigen  Jahrhunderts  auftretende  Bedrängnis  des  Kleinbetriebs,  des
Handwerkerstandes,  der  damals  etwa  zwei  Millionen  Existenzen  repräsentierte.  Klar
vor  Augen  trat  sie  zuerst  in  der  geringeren  Widerstands-  und  Konkurrenzfähigkeit  des
Handwerks.  Vergeblich  suchte  man  nach  den  Mitteln  zur  „sozialen  Reform".  Am
dringendsten  erschien  die  Einführung  der  formalen  Gleichberechtigung.  So  wurde  denn
in  den  60er  Jahren  in  den  einzelnen  Bundesstaaten,  schließlich  1860  durch  das  norddeutsche ­
  „Notgewerbegesetz"  und  mit  seiner  Ausdehnung  auf  das  Deutsche  Reich  im
Jahre  1871  die  Gewerbe-  und  Konkurrenzfreiheit  im  ganzen  Reiche  eingeführt.  Bereits
im  Jahre  1873  jedoch  gelangten  auf  Grund  der  damaligen  Krise  die  zünftlerischen  Bestrebungen ­
  zum  Wiedererwachen.  Manche  Handwerkszweige,  wie  die  der  Leinenweber
Wollspinner,  Seiler,  Drechsler,  Nagelschmiede  lagen  in  einem  aussichtslosen  Existenzkampf. ­
  Andere  Kleinbetriebe  fühlten  sich  durch  spezielle  Neuerungen  im  Erwerb  beschränkt, ­
  so  durch  die  neuaufkommende  Konkurrenz  der  Gefängnisarbeit,  der  Konsumvereine,
  der  Abzahlungsgeschäfte,  der  Wandergewerbe,  durch  den  unlauteren  Wettbewerb ­
  re.  Alle  sehnten  die  früheren  Tage  zurück,  in  denen  diese  Bedrängnisse
noch  unbekannt  waren.  Die  Wiedereinführung  des  Zunftzwanges  sollte  sie  wieder
heraufführen.
Die  Beschwerdepunkte  und  die  Mittel  für  die  Nenbelebung  des  Kleinbetriebs
suchten  die  Fiihrer  Ende  der  70er  Jahre  zu  einem  Reorganisationsprogramm  zusammenzufassen, ­
  dessen  Kern  staatliche  Garantie  eines  Durchschnittseinkommens,  staatlicher ­
  Schutz  gegen  die  großkapitalistische  Preisunterbietung  im  Wege  der  Privilegierung
        <pb n="36" />
        32  2.  Abschnitt.  Grundlegung  u.  Ausbau  der  Sozial-  u.  Wirtschaftspolitik.
der  Innungen  und  Wiedereinführung  des  Befähigungsnachweises  war*).  Mit  dem
Kampf  um  den  Zunftzwang  begann  nun  eine  dreißigjährige  vielseitige  Agitation  gegen
die  Reichsgewerbeordnung  und  ihr  Grundprinzip.  In  der  ganzen  Rechtsgeschichte
gibt  es  wohl  kein  Gebiet,  auf  dem  in  wenigen  Jahrzehtlten  an  einem  neu  erlassenett ­
  Gesetz  so  viele  uttd  so  einschneidende  Aenderungen  vorgenommen  worden  sind,
ivie  an  der  Reichsgerverbeordnung  und  besonders  an  dem  Teile,  der  sich  auf  das
Kleingewerbe  bezieht.  Schon  äußerlich  stellt  sich  die  Gewerbeordnung  heute  nicht  als
ein  aus  einem  Guß  hervorgegangenes  Gesetz,  sondern  als  eine  „Novellensammlung"
dar.  Die  verschiedenett  Novellen  bezeichneir  ebensoviele  Etappen  in  dem  sich  abspielenden
  Kamps  gegen  das  liberale  Prinzip  der  Koukurrenzfreiheit.
Eine  andere  Seite  ist  die  pessimistische  Uebertreibung  des  Prozesses  der  „Expropriation" ­
  der  Kleingewerbe.  Mit  ihr  verhält  es  sich  wie  mit  dem  landwirtschaftlichen ­
  Notstatld:  je  mehr  man  sich  Mühe  gibt,  den  Notstand  statistisch  zu  fassen,
um  so  deutlicher  findet  man  statt  des  behaupteten  Rückgangs  eine  Zunahme  der  Betriebe, ­
  eine  Abnahme  der  Verschuldung.  Das  Ergebnis  der  modernen  Verschiebung
geht  dahin:  in  den  letzten  fünf  Jahrzehnten  hat  das  Handwerk,  das  ungeachtet  des
Verlustes  verschiedener  Erwerbszweige  heute  noch  l 3 /*  Millionen  Meister  zählt,  an
selbständigen  Berufsstellen  nicht  verloren,  sondern  300000  neue  erhalten  und  außerdem
im  Einkommen  und  in  der  Verdienstgelegenheit  beträchtlich  gewonnen.
Die  Novelle  vom  18.  Juli  1881  stellte  den  öffentlich  rechtlichen  Charakter  der
Innungen  wieder  her;  ihre  Rechte  wurden  durch  die  Gesetze  vom  8.  Dezember  1884
und  6.  Juli  1887  nach  und  nach  ausgedehnt,  sogar  auf  die  Befugnis,  die  Nichtinnungsmeister ­
  zu  Beitrügen  für  die  Juuungsschulen  und  Jnnungsherbergen  heranzuziehen.
Trotz  dieser  Begünstigung  faßten  die  Innungen  in  Rheinland  und  Westfalen,  in  den
thüringischen  Staaten,  in  Elsaß-Lothringen  und  in  Süddeutschland  keine  triebkräftigen
Wurzeln.  Wohl  gaben  einige  Gewerbezweige,  namentlich  das  Fleischer-  und  Bäckergewerbe, ­
  einen  gedeihlichen  Nährboden  für  freiwilligen  Zusammenschluß  ab.  Aber
davon  abgesehen,  wollte  die  Innung  in  Süddeutschland  gn  einem  rechten  Gedeihen
nicht  gelangen.  Die  geplante  Organisation  des  gesamten  deutschen  Handwerks  kam
aus  dem  Wege  der  gesetzlichen  Privilegierung,  wie  die  Jahrzehnte  alte  Erfahrung
erwies,  nicht  zustande.
Zu  Ansang  der  80er  Jahre  suchten  sich  drei  Systeme,  die  sich  gegenseitig  auszuschließen ­
  schienen,  im  Reich  Geltung  zu  verschaffen.  Das  eine,  in  Norddeutschlaud
vorwiegende,  wollte  sich  auf  die  Staatshilfe  und  den  Gesetzeszwaug  beschränken  in
der  Richtung,  daß  die  Zwangsorganisation  der  kleingemerblichen  Interessenvertretung
mit  der  obligatorischen  Meisterprüfung  verknüpft  werde.  Das  andere,  hauptsächlich
in  Süddeutschland  herrschende,  beschränkte  sich  in  der  Hauptsache  aus  die  gewerbliche ­
  Bildung.  Das  dritte  suchte  beide  Mittel,  Innung  und  Fortbildung,  zu
kombinieren  und  wurde  hauptsächlich  in  Sachsen  durchzuführen  gesucht.
Es  handelte  sich  demgemäß:  1)  um  eine  staatliche  Rettungsaktion,
2)  um  die  Frage,  ob  der  gewerblichen  Genossenschaft  und  dem  Jnnungszwang  noch
eine  belebende  Kraft  innewohne?  In  der  Innung  an  sich  liegt  ein  gesunder  und  ganz
moderner  Gedanke:  sie  bildet  die  Brücke  zwischen  dem  Individualismus  und  der  För-')

  Bezeichnenderweise  hatte  man  auf  allen  diesen  Versammlungen  für  die  Frage  der
Lehrlingsfortbildung  nur  wenig  übrig.
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        II.  Staatlicher  Schutz  der  Unternehmer-  und  Arbeiterklasse.

33

derung  oder  Einschränkung  seitens  der  Regierung,  sie  hat  die  Doppekfunktion  zu  erfüllen: ­
  der  direkten  Förderung  der  Mitglieder  sowie  der  Gesamtbranche  aus  eigener
Initiative  *)  und  durch  stetige  Kleinarbeit,  andererseits  der  Vermittelung  der  staatlichen
Mittel  und  der  Garantie  der  richtigen  Verwendung  (ein  Vorbild  hiesür  hat  z.  B.
die  „Preußenkasse"  geschaffen).  Aber  eine  solche  lebensfähige  Genossenschaft  kann
durch  Zwang  nicht  ins  Leben  gerufen  und  noch  weniger  erhalten  werden,  jedenfalls
nicht  für  das  gesamte  Handwerk.
Allerdittgs  findet  der  Jnnungszwang  einen  Halt  nicht  allein  in  veralteten
Reminiszenzen,  sondern  auch  an  der  Erfahrung,  wie  wenig  der  kleine  Mann  noch
reif  für  die  Selbsthilfe,  wie  wenig  geneigt  und  fähig  er  ist,  sich  den  neueren  Erwerbsverhältnissen ­
  anzupassen.  Wer  mit  den  Handwerkern,  insbesondere  aus  dem  Lande
zu  verkehren  hat,  in  dem  erwächst  allmählich  die  Neigung  zur  Befürwortung  der
Wiedereinführung  des  Zwangs.  Ein  Beispiel  bilden  die  langjährigen  Klagen  der
Baugewerbetreibenden  über  die  gegenseitige  Unterbietung.  Man  möchte  meinen,  es
komme  nicht  eher  zu  einer  Besserung,  als  bis  alle  Meister  in  die  Bauinnung  zusammengetrieben ­
  würden.  Und  doch  scheint  sich  ein  ganz  neues  Mittel  z.  B.  gegenüber ­
  den  Tünchern  als  wirksamer  zu  erweisen,  nämlich  das  Kartell  ihrer  Lieferanten,
der  Gipsfabrikanten,  die  im  Jahre  1905  im  Interesse  der  Zahlungsfähigkeit  ihrer
Kunden  sie  zu  einer  Vereinbarung  über  eine  einheitliche,  bindende  Preisliste  zusammenbrachten, ­
  und  sie  dazu  anhielten,  kaufmännisch  rechnen  und  kalkulieren  zu  lernen.
Einen  weiteren  Zwang  zum  Zusammenhalt  bilden  neuerdings  die  Gewerkvereine  ihrer
Gesellen.  So  werden  die  Meister  allmählich  von  oben  und  unten  zur  Organisation
genötigt.  Allerdings  gibt  es  unter  denselben  immer  wieder  „krippenneidige"  Konkurrenten, ­
  die  auf  Kosten  der  Loyalen  sich  kleine  Vorteile  zu  verschaffeil  streben.
Diese  vermag  jedoch  der  vielberufene  „Korpsgeist  der  Innung"  noch  weniger  im
Zaum  zu  halteu  als  der  geschäftsmäßige  Vorteil.
Es  gibt  kaum  eine  Genossenschaftsform,  die  nicht  als  ein  Allheilmittel  für  die
Lösung  der  sozialen  Frage  angepriesen  wurde  oder  noch  wird.  Seit  Mitte  dieses
Jahrhunderts  z.  B.  gilt  als  solches  den  konservativen  Kreiselt  die  Zunft  (ständige
Gliederung);  anderen,  wie  Laffalle  und  Bastiat  (auch  Schulze-Delitzsch),  erschien  die
Produktivgenossenschaft,  wieder  anderen  die  Aktiengesellschaft  oder  das  Kartell ­
  die  für  die  Zukunft  einzig  mögliche  Unternehmungsform.  Jede  Genossenschaftsform
indes  erweist  sich  erfahrungsgemäß  nur  für  einzelne,  ganz  bestimmte  Gewerbszweige,
  keineswegs  für  das  ganze  Gewerbe,  als  lebensfähig.  So  haben  die  Bau-  und
Nahrungsmittelgewerbe  eine  besondere  Jnnungskapazität,  d.  h.  die  Befähigung,  durch
den  Anschluß  an  die  Innung  den  eigenen  Mitgliedern  greifbare  Vorteile  zu  bieten.
Das  jedoch  ist  kein  Beweis  für  eine  Verallgemeinerung  aus  alle  anderen  Handwerkszweige.
Wenn  daher  bis  in  die  jüngsten  Tage  manche,  namentlich  auch  Theoretiker,
z.  B.  Schäffle  (1897),  von  den  kleingewerblichen  Zwangskorporationen  oder  Innungen
i)  Dies  insbesondere  durch  Spezialisierung  in  einzelnen  Gewerbezweigen,  durch  fruchtbringende ­
  Anregung  z.  B.  zur  Verbilligung  des  Einkaufs,  zur  Einschränkung  eines  zu  langen
Buchkredits  und  des  Borgunwesens  (Besserung  der  Zahlungsweise),  zur  Hebung  der  Solidarität
durch  Bekämpfung  unlauterer  Konkurrenz  (Regelung  der  Preise  und  des  Submissionswesens), ­
  zum  gemeinsamen  Rechtsschutz  in  gewerblichen  Streitigkeiten,  zur  Herbeiführung  gedeihlicher ­
  Verhältnisse  mit  den  Abnehmern  durch  Einsetzung  einer  Tarifkonnnission,  durch  regelmäßige ­
  Sitzungen  mit  den  Arbeitnehmern,  durch  Ausbau  des  Arbeitsnachweises.

3
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        34  2'  Abschnitt.  Grundlegung  u.  Ausbau  der  Sozial-  u.  Wirtschaftspolitik.
eine  Stärkung  des  Zusammenhalts  und  dainit  der  Leistnngs-  imb  Konkurrenzfähigkeit
des  Handwerks  erwarteten,  so  ist  dies  schon  aus  dem  Grunde  zu  sehr  verallgemeinert
und  daher  eine  Illusion,  weil  bei  dieser  Annahme  zu  hohe  Ansprüche  an  die  Selbstverwaltungskörper
  kleiner  Plätze,  sowie  an  den  Gemeinsinn,  die  Einsicht  und  Tatkraft  s
der  kleinstädtischen  Handwerker  mit  unterlaufen.  Je  kleiner  die  Plätze,  desto  primitiver
die  Erwerbsverhültnisse,  desto  größer  der  Brotneid  und  die  Gehässigkeit  unter  den
Handwerkern;  allerdings  ist  letztere  —  und  das  ist  zum  Teil  ein  Verdienst  der  Or-  '  I
ganisation  von  1897  —  in  den  letzten  Jahreil  im  Abnehmen  begriffen.  Aber  die
lnit  dem  Jnnungsgesetz  von  1881  gemachten  Erfahrungen  bestätigen  die  schon  früher
feststehende  Erfahrung,  daß  den  Innungen  nicht  die  Gemeinnützigkeit,  Intelligenz
und  Kraft  innewohnt,  um  als  Selbstverwaltungskörper  Aufgaben,  die  über  den  alltägkichell
  Erwerb  hinausgehen,  auf  sich  nehmen  zu  können.  An  den  größeren  Plätzen
und  in  den  Jndustriebezirken  hat  der  Zusammenhalt  der  Sozialdemokratie  für  die
Handwerksmeister  vieler  Gewerbezweige  eine  größere  Anziehlmgskraft  als  der  korporative ­
  Zusammenhalt  der  Innung.  —  Für  Württemberg  war  die  lokale  und  zentrale
Organisation  in  den  Gewerbevereinen  und  der  Kgl.  Zentralstelle  für  Gewerbe  und
Handel  seit  Jahrzehnten  gegeben.
In  Ermangelung  dieser  Organe  gewann  in  Norddeutschland  schon  frühzeitig
der  —  damals  noch  vage  —  Gedanke  der  Errichtung  von  Gewerbe-  (oder  Wirtschasts-)kammern,
  d.  h.  einer  das  Reich  umspannenden  Organisation  und  Interessenvertretung ­
  des  Kleingewerbes  manche  Anhänger.  In  ganz  Süddeutschland  konnten
sich  die  gewerblichen  Kreise  weder  mit  dem  Gedanken  der  lokalen  noch  der  territorialen
Organisation  befreunden.
Von  allgemeinerem  Interesse  ist  an  der  Zunftagitation  ihre  antikapitalistische ­
  Wendung.  Damit  wirft  sich  von  selbst  die  prinzipielle  Frage  auf,  nämlich:  ist
eine  staatliche  Rettungsaktion,  wohin  die  Mittelstandspolitik  teilweise  zielt,  möglich
und  aussichtsvoll?
Mehr  und  mehr  sieht  man  heute  ein,  die  industrielle  Entwicklung  treibt  dahin,
1)  daß  alle  gleichförmigen  Massenartikel  an  den  Großbetrieb  iibergehen,  2)  daß  durch
die  höheren  Ansprüche  der  Technik  und  des  Konsums,  mit  den  Veränderungen
in  den  Bedürfnissen  und  im  Geschmack  der  Käufer,  durch  das  Aufkommen  neuer
Maschinen,  Arbeitsmethoden  und  Rohstoffe  die  gewerblichen  Produttions-  und  Absatzverhältnisse ­
  einem  fortwährenden  Wechsel  unterworfen  sind.  Leben  heißt  heute  Anpassung; ­
  ohne  Anpassung  und  Unterordnung  gibt  es  im  Daseinskampf  kein  Vorankommen ­
  mehr.  Dieser  unabwendbaren  Tatsache,  der  gegenüber  jede  Regierung  machtlos ­
  ist,  wollten  die  Jnnungsfreunde  nicht  Rechnung  tragen  Z.
Von  Anfang  an  mußte  deshalb  die  Jnnungsagitation  verfehlt  sein.  Sie  war
zudem  auf  Erlangung  von  Vorrechten  gerichtet,  wollte  aber  von  Opfern  nichts  wissen.
Genossenschaftlich  handeln  heißt  nicht  allein  Vorteile  beanspruchen,  sondern  auch  Opfer
im  Interesse  des  Ganzen  bringen;  hiezu  aber  ist  das  Handwerk  in  seiner  heutigen
Gestalt  weder  willens  noch  überhaupt  imstande:  ein  Beweis  dafür  ist  die  Stellung

i)  Erst  in  den  letzten  Jahrzehnten  lieferte  hiezu  der  Versuch  der  österreichisch-ungarischen  Regierung ­
  mit  der  Wiedereinführung  des  Befähigungsnachweises  den  Experimentalbeweis:  nachdem
der  Jnnungszivang  dort  zwei  Jahrzehnte  wieder  in  Kraft  ist,  leitet  man  heute  wieder  eine  staatliche ­
  Enquete  über  die  Ursachen  des  Niedergangs  von  Gewerbe  und  Handel  ein.
        <pb n="39" />
        II.  Staatlicher  Schutz  der  Unternehmer-  und  Arbeiterklasse.

35

der  Innungen  zur  Lehrlingsausbildung  oder  zu  ben  verschiedenen  Arten  von  Spezialgenossenschaften,
  worin  sich  das  Kleingewerbe  von  der  Landwirtschaft  weit  überflügeln
ließ.  Im  allgemeinen  jedoch  steht  nach  den  bisherigen  Erfahrungen  auch  diesen
Genossenschaftsformen  die  gegenseitige  Konkurrenz  der  Genossenschaftsmitglieder,  die
Kleinlichkeit  der  Gesinnung  und  der  Mittel  hemmend  im  Wege.  Deshalb  werden  derartige ­
  Versuche,  wenn  auch  da  und  dort  unter  besonders  günstigen  Umstünden  eine
lebensfähige  Genossenschaft  zustande  kommt,  doch  nie  die  allgemeine  Hebung  des
gesamten  Handwerks  zustarlde  bringen.
Ein  anderer  Prüfstein  für  die  Leistungsfähigkeit  der  gewerblichen  Genossenschaften  ist  die
Aus-  und  Fortbildung  der  Lehrlinge.  —
Das  Deutsche  Reich  zählt  8000  Innungen  und  kaum  100  Schulen,  die  von  ihnen  irgendwie
unterstützt  werden.  Die  württ.  Regierung,  die  jährlich  ca.  272000  Mk.  für  die  gewerblichen
Fortbildungsschulen  ihres  Landes  ausgibt,  bringt  z.  B.  mit  dieser  Summe  zehnmal  mehr  zustande
als  alle  Innungen  zusammen.
Den  Höhepunkt  erreichte  die  kleingewerbliche  Agitation  mit  dem  Gesetz  vom
26.  Juli  1897.  Es  gestattet  den  bisher  schon  bevorrechtigten  Innungen,  sich  ohne
weiteres  in  Zwangsinnungen  umzuwandeln  nnb  ermöglicht  auch  sonst  in  allen
^mtbmet(§smct0en  bie  @111^1^11110  bc§  %ettntt§ammi0§  gut  #iimiiiG,  menu  bie
bet  beteWßtcn  ®cn)ctMteibenben  ^  bu#  91^11111110  ^efm:  esHört.
Nachdem  dieser  Höhepunkt  kaum  erreicht  war,  flaute  die  Bewegung  jedoch  wieder
ab,  zum  Teil  deshalb,  weil  auch  die  Handwerkskammern  nicht  imstande  waren,  die  ermoitete
  1111106,#%^  911  btiiißeii.  ^eute  (mm  man  ben  ^mnpf  11111  ben
Nachweis,  um  Jnnungszwang  und  Monopolisierung  im  Hinblick  auf  die  Beschlüsse
des  Kölner  Handwerkskammertags  vom  9.  August  1905  als  abgeschlossen  ansehen.  Es
ist  ein  Glück  für  das  Handwerk,  daß  der  Bundesrat  und  die  großen  Reichstagsparteien ­
  in  der  Reichstagssitzung  vom  26.  Januar  1906  den  utopischen,  nicht  mehr  erfüllbaren ­
  Jnnungsträumen  eine  endgültige  Absage  erteilt  haben;  mit  Recht  erklärte
man  auf  dem  Kölner  Handwerkskammertag  vom  August  1905  das  Bestreben  nach
zunftmäßiger  Unterdrückung  der  Konkurrenz  als  eine  Krankheit  des
Handwerks.  Es  hätte  der  gewerblichen  Zukunft  viel  genützt  und  manche  Enttäuschung
erspart,  wenn  diese  Absage  rechtzeitig,  d.  h.  schon  vor  Jahrzehnten  erfolgt  wäre.
Die  dreißigjährige  Geschichte  der  Jnnungsgesetzgebung  gibt  viele  Lehren  für  die
Gewerbeverwaltung;  insbesondere  zeigt  sie  so  recht  die  Unmöglichkeit,  alles  gesetzlich
zu  reglementieren.  Mehr  als  alle  Reichsgesetze  hätte  eine  nach  Art  der  Preußenkasse
  für  Finanzierung  von  Genossenschaften  bankmäßig  eingerichtete  Zentralstelle
oder  eine  Organisation,  welche  den  Meister  zu  richtiger  Kalkulation  angeleitet  hätte
dem  Kleingewerbe  geholfen.
Ueberschaut  man  die  nun  zwei  Generationen  umfassende  Zeit,  so  haben  innerhalb
des  Kleingewerbes  die  wirtschaftlichen  Interessen  und  Anschauungen  vielfache  Wandlungen ­
  erfahren.
Die  positive,  fruchtbringende  Mittelstandspolitik  liegt  in  der  Richtung  der
Kleinarbeit,  der  besseren  Fachbildung  und  der  genossenschaftlichen  Schulung.
Bestätigt  wird  die  Richtigkeit  dieses  Satzes  durch  das  Schlußergebnis  der  nun  40jährigen
^m1bmetteIa0itation.  liefet  ^mn^f  ist  1905  mit  bein  8e0%äbni§  be§  %efä^i0lln0§:
Nachweises  dahin  zum  Abschluß  gebracht,  daß  künftig  die  Aufgabe  der  Handwerkskammern ­
  statt  im  agitatorischen  Kampfe,  in  der  eben  angedeuteten  „Erziehungsarbeit"
        <pb n="40" />
        36  2.  Abschnitt.  Grundlegung  u.  Ausbau  der  Sozial-  u.  Wirtschaftspolitik.
besteht.  Es  ist  das  ein  wertvoller  Fingerzeig  für  die  Kleinhandelsagitation.  Auch
sie  hat  nur  Aussicht  auf  Erfolg  in  einer  den  Handwerkskammern  analogen,  die
doppelseitige  Erziehungskampagne  sichernden  Organisation,  welche  die  kaufmännischen ­
  und  Schutzvereine  zu  größeren  Bezirksverbänden  vereinigt.
Submissionskonkurrenz.  Eine  der  Hauptbeschwerden  des  Kleingewerbes
bildet  naturgemäß  das  auf  den  großen  Verkehr  und  Betrieb  zugeschilittene  Submissio
  ns  system.  Es  stellt  nichts  anderes  dar  als  die  Ausbeutung  der
Unfähigkeit  des  kleinen  Mannes,  kaufmännisch  zu  rechnen  und  zu  kalkulieren  unb
seine  Preise  nach  seinen  Selbstkosten  unbekümmert  um  den  Konkurrenten  zu  stellen.
Seit  Ende  der  70er  Jahre  hören,  obgleich  an  der  Verbesserung  des  Verfahrens  fortwährend ­
  gearbeitet  wird,  die  Klagen  über  seine  Schattenseiten  und  Uebelstände
nicht  mehr  auf  und  darin  dürfte  sich  noch  längere  Zeit  nichts  ändern.  Das  Submissionswesen ­
  ist  —  neben  dem  Fortbildungsschulwesen  —  der  Prüfstein  dafür,  ob  eine
Regierung  tatsächlich  von  dem  Ernst  der  Sozial-  und  Mittelstandspolitik  durchdrungen
ist:  denn  hier  hat  sie  selbst  an  der  stetigen  Kleinarbeit  mit  Hand  anzulegen.
b)  Gewerbliche  und  kaufmännische  Fortbildung.
Zweifellos  habender  deutsche  Kaufmann  und  Techniker  dem  tatkräftigen  Eingreifen ­
  der  deutschen  Bundesstaaten  in  der  technischen  und  kommerziellen  Fortbildung
den  Vorsprung  zu  verdanken,  den  sie  vor  den  ausländischen  Konkurrenten  voraus
haben.  Es  ist  dies  eines  der  wenigen  Gebiete,  wo  dem  staatlichen  Eingreifen  und
Zwang  die  Berechtigung  und  Zweckmäßigkeit  von  keiner  Seite  mehr  bestritten  wird.
Gewerbliche  Fortbildungsschule.  Mitte  des  vorigen  Jahrhunderts
machte  sich  in  verschiedenen  deutschen  Staaten  lebhaft  das  Bedürfnis  nach  einem
Ausbau  der  Fortbildung  der  schulentlassenen  Jugend  geltend.  Eine  Verstärkung
gewannen  diese  Bemühungen  um  Ausbildung  des  Fortbildungsschulwesens  durch  die
neueren  sozialpolitischen  Bestrebungen.
Neben  dem  Ausbau  des  gewerblichen  und  kaufmännischen  Fortbildungsschulwesens ­
  wurde  auch  in  den  80er  Jahren  die  Errichtung  ländlicher  Lesevereine  und
Ortsbibliotheken  in  die  Wege  geleitet.
Der  Schulzwang  ist  ein  Mittel,  um  in  den  Meistern  das  heute  noch  vielfach
zu  vermissende  Pflichtbewußtsein  und  Verantwortlichkeitsgefühl  zu  wecken.  Ebenso
wie  die  Arbeiterversicherung  zu  einer  sozialpolitischen  Schulung  für  die  Unternehmer
geworden  ist,  so  würde  die  Einführung  des  Schulzwangs  eine  erzieherische  Rückwirkung ­
  auf  das  soziale  Empfinden  der  Lehrmeister  ausüben.  Das  soziale  Empfinden ­
  zu  stärken  muß  eine  Hauptaufgabe  der  korporativen  Organisation,  d.  h.  der
Innungen  und  Handwerkskammern,  werden.  Das  ist  die  richtige  Verbindung  zwischen
der  staatlichen  Organisation  und  der  Selbsthilfe.  Wie  auf  allen  anderen  Gebieten,
gibt  es  auch  im  Hinblick  auf  die  Lehrlingsausbildung  bei  der  Vorfrage,  ob  Staatsoder ­
  Selbsthilfe  einzutreten  habe,  kein  „entweder  —  oder",  sondern  die  richtige
Lösung  liegt  in  der  wechselseitigen  Ergänzung.
Kaufmännische  Fortbildungsschule.  Im  Jahr  1886  leitete  der
Reichskanzler  Erhebungen  über  die  Einführung  des  obligatorischen  kaufmännischen
        <pb n="41" />
        II.  Staatlicher  Schutz  der  Unternehmer-  und  Arbeiterklasse.

37

Fortbildungsunterrichts  ein.  Damals  war  man  über  die  Hauptfragen,  denen  man
heute  unverhältnismäßig  näher  gerückt  ist,  noch  nicht  einig.
In  Deutschland  ist  in  neuester  Zeit  eine  rege  Bewegung  für  Unterstützung ­
  der  kaufmännischen  Vereine  und  Verbände,  die  den  kaufmännischen  Unterricht ­
  pflegen,  für  Vermehrung  der  Handelsabteil  ungen  in  den  Realş
  ch  ulen,  für  die  Schaffung  der  Oberrealschule  und  der  gleichartigen  9  k  l  a  s  si  g  en
Handelsschule  im  Gange.  Sachsen  z.  B.  hat  Handelsrealschulen  eingerichtet,
bei  denen  der  rein  kauflnännische  Unterricht  einen  breiten  Raum  einnimmt.  Ein  Bild
von  der  Entwicklung  des  kaufmännischen  Fortbildungsschulwesens  z.  B.  in  Württemberg ­
  gibt  ein  Vergleich  des  heutigen  Standes  mit  dem  aus  dem  Jahre  1895/96:

Schulen  mit  Schulen  mit  Schulen  mit
direktem  Zwang  indirektem  Zwang  freiem  Besuch
1895/96  .  .  29  93  111
1904  ...  228  142  145

Insgesamt
233
516

ist  zugleich  ein  deutlicher  Fingerzeig,  wohin  auch  auf  dem  Gebiete  der
gewerblichen  Fortbildungsschule  die  Entwicklung  von  selbst  treibt.

srfpSS
lMemc^t§mefe,r  emgeiettet  iß  ta#  ti#  be»  (Wolg  tiefet  Ber
Me  iWoü  motte».  %öte  tie  %tec  »#t  gcfuut,  so  müßte»  %  tie  auffaHentcu
Berufungen  von  Gegnern  des  kaufmännischen  Unternehmertums  als  Dozenten  oder  die
Mangelhaftigkeit  mancher  Lehrprogramme  Abtrag  getan  und  die  Voreingenommenheit
der  Prinzipalschaft  noch  mehr  verschärft  haben.  Statt  dessen  hat  sich  die  Idee  der
Handelshochschulen  so  weit  abgeklärt,  daß  man  heute  darüber  einig  ist:

1.  ihr  Zweck  ist  nicht  mehr  nur  die  Beibringung  unmittelbar  in  der  Praxis
verwertbarer  fachtechnischer  Kenntnisse  oder  die  Förderung  des  Broterwerbs
sondern  die  Vermittlung  der  Grundlagen  zur  Erlangung  einer  universaleren
Bildung;
2.  die  Organisation  ist  nicht  mehr  eine  allgemeine,  prinzipielle  Frage,  sondern
nur  noch  eine  bloße  Lokalfrage  und  Frage  der  Ausführung,  dahingehend: ­
  für  welche  weiteren  Großstädte,  wie  Hamburg,  München'  Nürnberg, ­
  Danzig  u.  a.  O.,  läßt  sich  für  eine  derartige  Anstalt  ein  Bedüi4,,is
und  die  Lebensfähigkeit  nachweisen?  '
3.  da  hier  von  dein  bloße,,  Lokalinteresse  für  die  genannten  Großstädte  ab
S»#cn  %  lautet  (leute  tie  ^a»teí§^oc^f^^»^ftaße  ta#:  (am,  in  bc»
@to#übte»,  mo  uotetß  tie  ®ttic^t»U0  »0»  #^§^¡#16»  uod,  u„
ausführbar  ist,  durch  die  Veranstaltung  akademischer,  auf  staatswissenschaftlicher
  Grundlage  einzurichtender  Kurse  (d.  h.  organisch  ineinander-6teife»tet
  %ottta0§,G#e»)  ei»  ^tf#  gessasse»  mit  tct  Gtmetb  ei»ct
universaleren  Bildung  angeregt  werden?"
        <pb n="42" />
        38  2.  Abschnitt.  Grundlegung  u.  Ausbau  der  Sozial-  u.  Wirtschaftspolitik.
Die  Vereinfachung  und  schärfere  Präzisierung  des  Problems  hängt  mit  eitler
Scheidung  der  Anforderungen  zusammen,  wie  sie  sich  schon  vor  vier  Jahrzehnten  z.  B.
im  Baufach,  Maschinenbau  re.  vollzogen  hat.  Wie  es  auf  technischem  Gebiet  für  die
Aus-  bezw.  Weiterbildung  je  nach  der  sozialen  Stellung  und  Vorbildung  eine  Abstufung ­
  von  Fortbildnngs-,  Fach-,  Werkmeister-,  Baugewerkschulen,  „Techniken"  bis
hinauf  zur  Technischen  Hochschule  gibt,  ebenso  muß  auch  auf  dem  Gebiete  des  kanfmännischen
  Berufs  eine  Stufenfolge  der  Aus-  und  Fortbildung  für  die  künftigen
Betriebsleiter,  ihre  „Werkmeister"  imb  die  bloßen  Handlanger  geschaffen  werden.
Heute  besteht  noch  über  die  Frage  eine  Meinungsverschiedenheit,  was  den  Kern
der  Handelshochschulkurse  bilden  soll?  Die  einen  legen  das  Hauptgewicht  aus  die
Vertiefung  der  Kenntnis  der  wirtschaftlichen  Zusammenhänge  durch  die  Nationalökonomie, ­
  die  anderen  auf  die  Fachbildung  und  die  privatwirtschaftliche  Handelstechllik.
Wir  haben  bei  dieser  Unterfrage  eine  Reihe  einander  widersprechender  Bedürfnisse ­
  und  Gesichtspunkte  vor  uns.  Die  Entscheidung  wird  damit  zusammenhängen, ­
  ob  von  den  Begründern  der  Anstalt  deren  Zweck  so  gedacht  wird,  daß
für  die  kaufmännische  Jugend  die  akademische  Bildung  das  Vorankommen  erleichtern
soll.  Wäre  das  die  Bestimmung,  so  hätten  die  bisher  errichteten  Anstalten  ihren
Beruf  verfehlt;  denn  in  diesem  Punkt  haben  sie  gänzlich  versagt!  Sie  mußten
auch  zu  weit  gehende  Hoffnungen  von  Aspiranten  enttäuschen;  denn  die  Hochschulen
sind  nahezu  außerstande,  an  der  Vervollkommnung  der  Lehrlingsausbildung  und
Kontor-Routine  zu  arbeiten.
Einen  klareren  Einblick  verschaffen  wir  uns,  wenn  wir  einen  rohen  Ueberschlag
  über  die  Anzahl  der  Handlungsbeflissenen  zu  machen  versuchen,  für  die  der
Besuch  einer  Mittel-  oder  Handelshochschule  von  Nutzen  sein  kann.  Hiefür  stehen
ans  der  Berufszählung  von  1895  zwei  Anhaltspunkte  zu  Gebot:  sie  ergab  an
männlichen  Angestellten  (Bureau-  und  Kontorpersonal)  145000  und  an  Handelsbetrieben, ­
  die  sechs  und  mehr  Personen  beschäftigen,  32  000.  Die  künftigen  Chefs
der  letzteren  Firmen,  vor  allem  aber  die  der  größeren  unter  ihnen,  also  etwa  16000,
sollten  sich  eine  bessere  Allgemeinbildung  aneignen,  als  sie  in  den  gewöhnlichen
Fortbildungsschulen  vermittelt  werden  kann.  Die  Gesamtzahl  abziiglich  der  größeren
Firmen  (mit  16000)  ergiebt  129  000  Angestellte  oder  89  Prozent,  die  für  die  fraglichen ­
  Kurse  nicht  in  Betracht  kommen,  für  welche  die  herkömmliche  Lehrlingsausbildung ­
  und  zu  deren  Ergänzung  der  Besuch  der  Fortbildungsschule  genügt.  Von
den  restlichen  11  Prozent,  die  Aussicht  haben,  eine  leitende  Stellung  —  etwa  als
künftige  Geschäftsinhaber,  Direktoren,  Disponenten  —  zu  erlangen,  ist  nur  für  einen
Bruchteil,  etwa  3—5000,  der  hochschulmäßige  Studiumsbetrieb  geeignet.  Für  die
anderen  11—12  000  Angestellten  ist  der  Besuch  von  Mittelschulen  (höheren  Handelsschulen, ­
  Handelsrealanstalten,  Handelsfachklassen  u.  a.)  —  zweckmäßiger.
Den  Ausschlag  für  die  Art  der  Errichtung  kann  übrigens  hier,  wie  bei  allen
derartigen  gemeinwirtschaftlichen  Veranstaltungen,  nicht  der  private  Standpunkt  und
nicht  das  Einzelinteresse,  sondern  lediglich  das  des  ganzen  Berufsstandes  und
sein  Bedürfnis  geben,  für  die  Hebung  des  ganzen  Standes  Vorkehrungen  und
Garantien  indirekt  unb  von  langer  Hand  zu  schaffen  und  zu  erhalten.  In  dieser
Beziehung  wollen  wir  nur  einige  Gesichtspunkte  hervorheben.
Einmal  besteht,  wie  ein  Erlaß  des  sächsischen  Ministeriums  des  Innern  vorn
24.  April  1906  ausführt,  ein  bemerkenswerter  Mangel  an  qualifizierten  Bewerbern
        <pb n="43" />
        39

II.  Staatlicher  Schutz  der  Unternehmer-  und  Arbeiterklasse.
für  besser  befolbete  #ere  Stellungen,  in  benen  ein  größeres  %%aß  tanfmänmfdicr
Kenntnisse  nnb  bie  gäßigteit  )uni  felbftönbigen  Verfügen  nnb  Arbeiten  geļorbi
mirb,  mäßrenb  nicberc  lanfmönntfci)e  mngefteüte  im  Webers#  311  ßaben  imb.
Spegie«  an  bie  Reiter  ber  größeren  firmen  treten  ßente  Aufgaben  ßewi
meltnmfpannenben  ^iSpoßtionen,  in  üBerßanbinngen  mit  SRei#,  nnb  6taatSbe#ben,
in  parlamentarischen  nnb  Interessenvertretungen,  bie  es  wünschenswert  erschemen
lassen,  vor  allem  diesem  Teile  ber  kaufmännischen  Jugend  eine  Bildung  W  verschaffen, ­
  die  hinausgeht  über  das,  was  die  altherkömmliche,  „handwerksmäßige
Lehrlingsausbildung  leisten  kann.
Sodann  läßt  sich  in  Bezug  ans  den  allgemeinen  Stand  des  Betriebs  und  der
Handwerkstechnik  erwarten,  daß  ebenso  gute  Erfahrungen  wie  auf  anderen  Gebieten
gemacht  werden:  ohne  unsere  technischen  und  landwirtschaftlichen,  unsere  Berg-  nn
Forsthochschulen  nämlich,  ohne  unsere  naturwissenschaftlichen,  chemischen  und  technischen ­
  Laboratorien  hätte  sich  Deutschlands  Erwerbsleben  nicht  so  rasch  ans  die
Hohe  emporgeschwungen,  aus  der  es  heute  steht.  Das  gleiche  läßt  sich  auch  in  bezug
ans  den  Handel  und  seinen  allgemeinen  Fortschritt  erhoffen.
Einen  weiteren  Fingerzeig  gibt  das  Lehrprogramm  der  Handelshochschulen:  es
baut  sich  aus  jenem  Fach  als  dem  Fundament  ans,  das  heute  zur  allgemeinen  Bildung
gehörig  gerechnet  werden  muß;  das  ist  die  Lehre  von  der  Volks-  und  Staatswirtschaft ­
  und  von  der  Wirtschaftspolitik.  Bekannt  ist,  mit  welchem  Eifer
sich  die  Arbeiter-  und  Frauenwelt  bemüht,  sich  mit  diesem  Stoss  vertrant  za  machen;
das  gleiche  ist  in  noch  höherem  Grade  Ausgabe  der  heutigen  Betriebsleiter.
Heilte  gibt  es  keine  Bernssklasse,  die  sich  von  der  neueren  Massenbewegung
ausschließen  kann;  jede  folgt  dem  politischen  Trieb  der  Masse,  mit  dem  das  Gebot  der
Notwehr  gegenüber  ber  Konkurrenz  der  anderen  Klasse  forrejponbiert,  dem  Trieb  nani»
lid),  nach  Kräften  mitzuwirken  an  der  Losung  der  großen  sozialen,  wirtsd)astlichen  nnb
politischen  Aufgaben  unserer  Zeit.  Nur  ein  Symptom  davon  ist  die  Tatsaä)e,
das;  an  den  Technischen  Hochschulen  wie  an  den  Universitäten  seit  ben  achtziger
"saljren  die  Vorlesungen  über  diese  Gegenstände  eine  drei-  bis  fünfmal  höhere  Freqncns
  als  vordem  aufweifen.  Wer  heute  gegenüber  dem  öffentlichen  Leben  ein  selbständiges ­
  Urteil  erlangen  will,  muß  sich  wenigstens  die  Elementarkenntnisse  der
Nationalökonomie,  sei  dies  auch  nur  in  der  durch  die  Tagespresse  vermittelten  Form,
aneignen.  Wer  voraussichtlich  in  reiferen  Jahren  berufen  ist,  sich  am  öffentlichen ­
  Leben  ober  an  der  kommunalen  Kleinarbeit  zu  beteiligen,  der  sollte  mit
ben  zur  volkswirtschaftlichen  Weiterbildung  erforderlichen  Grundlagen  ausgerüstet
werden  *)•

-)  Beispielsweise  beklagt  man  an  einem  Teil  des  Lehrerstandes  jenen  Mangel  an  reifer
politischer  Ueberzeugung,  der  die  Nachläufer  der  Sozialdemokratie  kennzeichnet.  Der  Existenzkampf ­
  und  die  aufreizende  Verhetzung  wirken  heute  gleich  stark;  wird  ihnen  der  junge  Mann
ohne  feste  Richtlinien  ausgesetzt,  so  ist,  zumal  die  kleine  Presse  mit  ihrem  zersetzend  radikalen
Inhalt  vielfach  seine  einzige  geistig-politische  Nahrung  und  Quelle  bildet,  die  Folge  die,  das;  er
sich  der  großen  Schar  Unzufriedener  anschließt,  während  er  mit  einer  gereiften  politischen  Anschauung ­
  der  naturgemäße  Verteidiger  der  bestehenden  Wirtschaftsordnung  würde,  der  innerhalb
seines  Wirkungskreises  den  Irregeleiteten  beistehen  könnte.  —  Danach  kann  mau  den  heutigen
Lehrgang  fast  als  eine  gefährliche  Erziehungsart  ansehen.
        <pb n="44" />
        40  2.  Abschnitt.  Grundlegung  u.  Ausbau  der  Sozial-  u.  Wirtschaftspolitik.
Aber  auch  abgeseherl  davon  ist  heute  die  Volkswirtschaftslehre  geradezu  das
berufenste  Mittel  zur  Erlangung  einer  Allgemeinbildung,  namentlich  für  die  schon
in  die  Praxis  übergetretenen  Kaufleute,  Ingenieure,  Lehrer,  Aerzte  u.  a.,  wie  es
Grammatik,  Mathematik,  Geographie  und  die  Naturwissenschaften  für  die  Jugend
sind.  Wie  früher  die  Philosophie,  so  ist  heute  die  Volks-  und  Staatswirtschast
dazu  berufen,  die  Vor-  und  Universalbildung  für  alle  Berufsklassen  abzugeben,  die
überhaupt  im  öffentlichen  Leben  Berücksichtigung  beanspruchen.
Damit  verbindet  sich  folgende  Erwägung:  Die  Höhe  der  Kultur  eines  Volkes
oder  einer  Großstadt  beruht  auf  dem  Kulturinhalt  der  einzelnen  Familien  und  der
einzelnen  Persönlichkeiten.  Die  neue  Entwicklung  des  öffentlichen  und  wirtschaftlichen
Lebens  erhebt  an  jeden  Stand  höhere  Anforderungen,  nicht  nur  innerhalb  des  einzelnen ­
  Geschäftsbereichs,  sondern  insbesondere  auch  in  bezug  auf  seine  gesellschaftliche ­
  und  politische  Stellung.
Die  allgemeine  und  internationale  Bewegung  findet  ihren  Ausdruck  darin,
daß  sich  neuerdings  jeder  Stand,  z.  B.  die  Gruppe  der  Werkmeister,  Schullehrer,
Tierärzte,  Apotheker,  subalternen  Bureaubeamten  u.  a.,  die  soziale  Hebung  des
Standesansehens  durch  Erhöhung  der  Anforderungen  in  Bezug  auf  die  Allgemeinbildung ­
  zum  Ziel  setzt.  Sollte  sich  dieser  Bewegung,  die  einen  internationalen
Zwangscharakter  hat,  der  Kaufmannsstand  nicht  rechtzeitig  anschließen,  sollte  er  nicht
mit  allem  Eifer  suchen,  auch  in  politischer  Bildung  seinen  Konkurrenten  und  Gegnern
ebenbürtig  gegenüber  zu  stehen,  so  kann  er  auch  —  denn  „Wissen  ist  Macht"  —
feinen  Anspruch,  im  öffentlichen  Leben  den  ihm  gebührenden  Posten  zu  erlangen,
nicht  durchsetzen.
Nach  all  dem  liegt  der  maßgebende  Gesichtspunkt  für  die  Organisation
dieser  kaufmännischen  Hochschulkurse  in  der  Tatsache,  daß  einen  Hauptgrund  für  deren
Errichtung  das  allgemeine  Interesse  für  die  Volks-  und  Staatswirtschaft  und  das
soziale  Leben  abgibt.  Demgemäß  wird  die  Vermittlung  dieser  Kenntnisse  mit  an
erster  Stelle  zu  stehen  haben.
Auch  der  auf  diesem  Gebiete  erfahrene  Lexis  stellt  in  seinen  Abhandlungen  über  das
Handelswesen,  1906,  Heft  II  S.  95,  als  leitenden  Gesichtspunkt  auf:  „Der  Schwerpunkt  des
Unterrichts  der  Handelshochschulen  liegt  nicht  in  Fach-  und  Sprachkeuntuisseu,  sondern  in  den
Wirtschafts-  und  Staatswissenschaften,  die,  über  das  privatwirtschaftliche  Gebiet  hinausgehend,
die  inneren  Zusammenhänge  der  Volks-  und  Weltwirtschaft  erkennen  lassen.  Die  Aufgabe^  der
Handelshochschulen  kann  nicht  sein,  jungen  Kaufleuten  die  für  ihren  Beruf  erforderlichen  elementaren ­
  handelstechnischen  Kenntnisse  beizubringen.  Die  besten  Erfolge  wird  die  Handelshochschule
für  jene  haben,  die  nach  genügender  allgemeiner  Vorbildung  nicht  nur  ihre  Lehrzeit  durchgemacht
haben,  sondern  auch  schon  im  größeren  Geschäftsbetrieb  tätig  gewesen  sind."
Nicht  ausgeschlossen  ist  bei  diesem  Ausgangspunkt,  daß  die  Hochschulkurse
neben  der  Vermittlung  der  universalen  Bildung  immerhin  noch  als  Nebenzweck  verfolgen, ­
  auch  die  Fachbildung  wissenschaftlich  zu  vertiefen  und  zu  erweitern.  Beispielsweise ­
  ist  an  der  Kölner  und  der  neuen  Berliner  Handelshochschule,  sowie  seit
1903  an  dell  beiden  Züricher  Hochschulen,  die  Organisation  getroffen,  daß  etwa  ein
Dutzend  Vorlesungen  auf  so  späte  Abendstunden  angesetzt  sind,  daß  die  kaufmännische
Jugend  daran  teilnehmen  kann.  —  An  manchen  Plätzen  lvird  sich  die  Angliederung
        <pb n="45" />
        41

II.  Staatlicher  Schutz  der  Unternehmer-  und  Arbeiterklasse.
von  Abendkursen  an  eine  Mittelschule  empfehlen^).  In  kurzer  Zeit  wird  sich  auch  ein
Tagesunterricht  anschließen,  da  ein  solcher  schon  für  die  gewöhnliche  Fortbildungsschule ­
  an  allen  großen  Plätzen  obligatorisch  eingeführt  ist.  —
Heute  uoch  sieht  man  die  Verbindung  dieser  Kurse  mit  einer  Hochschule
als  notwendige  Voraussetzung  an.  Wo  sich  eine  solche  leicht  ermöglichen  läßt,
verdient  sie  selbstverständlich  den  Vorzug  vor  der  Isolierung.  Wo  aber  keine
Hochschule  vorhanden  ist,  bildet  dies  kein  Hindernis  für  die  Errichtung  der  Kurse.
Im  Gegenteil,  eine  Aufgabe  der  Handelshochschule  und  der  Hochschulkurse,  die  noch
zu  wenig  erkannt  wird,  besteht,  zumal  Betrieb  und  Stoff,  Lehrobjekt  und  Lehrzweck
notwendig  wesentlich  anders  sind,  als  an  den  Universitäten,  gerade  darin,  eine  anspornende ­
  Konkurrenz  mit  der  traditionellen  akademischen  Unterrichtsmethode  und  der
neueren  systematischen  Auffassung  ins  Leben  zu  rufen.  Handelshochschulen  und  -Kurse
sollen  die  Pfadfinder  werden  für  eine  dem  Maschinenzeitalter  gerecht  werdende  praktische
Nationalökonomie,  für  die  Auffrischung  in  der  Richtung  der  Beobachtung,  Erfassung
und  richtigen  Deutung  der  neuesten  Erscheinungen,  sowie  für  die  Popularisierung
der  Beobachtnngsergebnisse.  Schon  vor  Jahren  hat  dies  Verfasser  mit  folgendem
ausgeführt:  „Manche  Männer  auf  dem  Katheder  kleben  immer  noch  an  der  archäologischen ­
  Untersuchung  z.  B.  über  die  Ideen  der  französischen  Revolution  oder  gar
über  die  Einrichtung  der  Haus-  und  Bezirkswirtschaft  früherer  Jahrhunderte.  Es  ist
das  schon  an  sich  ein  schiefer  Standpunkt;  denn  die  Ausdehnung  der  modernen
Transportmittel  und  Maschinen  hat  in  wenigen  Jahrzehnten  das  Angesicht  der  Erde
total  verändert,  eine  Verschiebung  in  dem  öffentlichen  imb  sogar  in  dem  Familienleben, ­
  in  der  Volks-,  Produktiv-,  Gewerbe-,  Handels-  und  Bankkraft,  eine  Neuverteilung ­
  der  Welt  und  der  politischen  Gewalten  in  so  wesentlicher  Weise  zustande  gebracht, ­
  daß  den  aus  früheren,  ja  aus  den  unmittelbar  vorangegangenen  Epochen
abgeleiteten  Schlüssen  nur  wenig  Beweiskraft  für  die  neueste  Konzentration  und
Arbeitsteilung  zukommt.  In  der  Zeit  der  Expreßzüge  gehört  die  Idee,  wegen  der
heute  ein  Autor  verketzert  werden  mag,  schon  morgen  zum  alten  Plunder."  (Beilage
zur  Allg.  Ztg.  von  1903,  S.  546,  und  „Deutschland  als  Industriestaat",  1901,  S.  7).
Endlich  wird  sich  ans  der  Volkshochschulbewegung  immer  deutlicher  ergeben,
daß  die  Errichtung  dieser  Kurse  überhaupt  zur  modernen  Ausrüstung  einer  jeden
Großstadt  gehört.  Von  diesem  Standpunkt  aus  ist  es  nunmehr  geradezu  eine  Ehrenpflicht ­
  der  deutschen  Handelsstädte,  welche  bisher  die  Fürsorge  für  die  höhere  Vorbildung ­
  dem  Staate  überlassen  haben,  auch  für  die  Handelsmiffenschaft  einzutreten.  —
Ein  großer  Vorteil  der  Hochschulkurse  besteht  darin,  daß  sie  in  höherem  Maße,
als  eine  selbständige  Hochschule,  sich  den  lokalen  Erfordernissen  anzupassen  vermögen, ­
  ohne  hiebei  in  einen  Jnteressenwiderstreit  oder  in  Konkurrenz  mit  schon  bestehenden ­
  Einrichtungen  zu  geraten.
Zwischen  manchen  Städten  herrscht  vorerst  noch  eine  gewisse  Rivalität  wegen
der  staatlichen  Zuweisung  von  Handelshochschulen,  so  z.  B.  zwischen  München,  Nürnberg ­
  und  Würzburg,  oder  Darmstadt  und  Gießen,  oder  Karlsruhe  und  Mannheim,

9  Den  Mittelschulen  stehen  neben  ihrem  Ziel  der  fachmännischen  Berufsbildung  für
die  Allgemeinbildung  nur  wenig  Mittel  und  Zeit  zur  Verfügung.  Andererseits  sind  die  allgemeinen ­
  Fortbildungsschulen  für  die  Lehrlinge,  welche  das  Einjährigen-Examen  abgelegt  haben,
darauf  angewiesen,  Sonderkurse  einzurichten.  In  diese  Lücke  können  Hochschulkurse  ergänzend  eintreten'.
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        42  2.  Abschnitt.  Grundlegung  u.  Ausbau  der  Sozial-  u.  Wirtschaftspolitik.
oder  Danzig  und  Königsberg.  Die  Rivalität  löst  sich  sofort  ans,  wenn  die  Interessenten ­
  die  Errichtung  kaufmännischer  Hochschulkurse  selbständig  in  die  Hand
nehmen.  Solche  kann  und  soll  jede  größere  Handelsstadt,  etwa  in  Verbindung  mit
der  Handelskammer,  aus  eigenen  Mitteln  organisieren.  Die  für  die  Kostendeckung
erforderliche  Frequenz  ergibt  sich,  wie  der  steigende  Besuch  in  Mannheim,  Hamburg
it.  a.  O.  zeigt,  sofort,  zumal  erfahrungsgemäß  Beamte  der  Staats-  und  Gemeindeverwaltung, ­
  selbständige  Kaufleute  und  Fabrikanten,  Ingenieure,  Aerzte,  Lehrer  u.  a.
sich  an  den  Kursen,  seminaristischen  Uebungen,  Diskussionsabenden  u.  s.  s.  zahlreich
und  gerne  beteiligen.
c)  Kleinhandel.
Von  den  60er  Jahren  an,  zumal  nach  der  Einführung  der  Gewerbefreiheit,
nahm  auch  für  den  Kleinhandel  der  Existenzkampf  eine  bedrohliche  Wendung  an.
Noch  bis  in  die  50er  Jahre  wies  er  in  der  Hauptsache  nur  fünferlei  Geschäfte  auf,
nämlich  die  für  die  Landesprodukte,  Kolonial-,  Schnitt-,  Eisen-  und  Glaswaren,  in
den  größeren  Städten  auch  für  Papierwaren.  In  wenigen  Jahren,  zumal  mit  der
Einführung  der  Gewerbesreiheit,  bildeten  sich,  ähnlich  wie  beim  Handwerk,  drei  verschiedenartige ­
  Schichten  aus:  eine  Unterschicht  (der  kleinen  Minderkaufleute,  Viktualienhändler ­
  li.  s.  f.),  eine  Mittelschicht  und  eine  Oberschicht  mit  großkapitalistischem  Zuschnitt. ­
  Daneben  kamen  noch  Dutzende  neuer  Geschäfts-  und  Vertriebsarten  und  die
nicht  ortsansässige,  von  auswärts  hereinkommende  Konkurrenz  auf;  noch  gefährlicher
wurde  der  Schwarm  der  „Ungelernten".  Mitte  des  vorigen  Jahrhunderts,  wo  noch
die  lokale  Gebundenheit  des  Kleinvertriebs  vorherrschte,  war  dies  in  der  Hauptsache
der  Hausierhandel  alten  Stils  und  das  Meßgeschäst^).  In  den  60er  Jahren  gingen
die  Jahrmärkte  sichtlich  zurück;  dagegen  kam  das  Reise-  und  Filialgeschäft  empor
und  breiteten  sich  die  Konsumvereine  aus.  Zugleich  erhöhte  sich  die  Zahl  der
Hausierer  seit  I860  um  das  Zehnfache;  seit  Jahrzehnten  wird  der  Kleinhandelsstand
nicht  müde,  über  die  Bedrängnis  durch  die  auswärtige  Konkurrenz  (d.  h.  über  die
Hausierer)  lebhafte  Klage  zu  führen.
Früher  hatte  das  Kleindetailgeschäft  einen  zuverlässigen  Kundenkreis  und  einen
feststehenden  Jahresumsatz;  nunmehr  wurde  diese  Grundlage  der  gesicherten  Existenz
mehr  und  mehr  erschüttert.  Mit  der  Verkehrserleichterung  und  dem  Anwachsen  der
Großstädte  stiegen  auch  in  allen  Ständen  die  Ansprüche  an  die  Lebenshaltung,  wodurch ­
  das  Publikum  wohl  im  Geschmack  verfeinert,  aber  auch  zugleich  verwöhnt
wurde;  auch  im  abgelegenen  Dorf  wird  heute  reichere  Auswahl,  feinere  Ausstattung
und,  wenn  irgend  möglich,  bessere  Qualität  der  Ware  bei  gleichen  Preisen  verlangt.
Die  Klagen  richteten  sich  zuerst  gegen  die  kleine,  vielköpfige  Konkurrenz.  Von
den  70er  Jahren  ab  breiteten  sich  die  gefährlichen,  großkapitalistischen
Konkurrenten  aus,  und  zwar  zuerst  die  Wanderlager,  die  sich  schon  Ende  der
30er  Jahre  gezeigt  hatten,  und  die  Abzahlungsgeschäfte,  seit  den  80er  Jahren  die

*)  Mit  Einführung  der  Gewerbefreiheit  gingen  einesteils  verschiedene  Handwerker,  freiwillig ­
  oder  gezwungen,  dazu  über,  ausschließlich  oder  neben  ihrem  Betrieb  ein  Ladengeschäft  zu
führen,  —  z.  B.  Buchbinder  betrieben  eine  Papierwaren-,  Dreher  eine  Holzwaren-,  Schreiner
oder  Sattler  eine  Möbelhandlung  u.  s.  w.  —  andernteils  suchten  manche  im  Hausierbetrieb  einen
bequemen  Erwerb.
        <pb n="47" />
        II.  Staatlicher  Schutz  der  Unternehmer-  und  Arbeiterklasse.

43

Versandgeschäfte,  die  Wirtschaftsvereine  der  Offiziere  und  Beamten,  später  die  Ausverkäufe, ­
  der  Gutscheinhandel  u.  s.  f.  Wie  beim  Handwerk  nahm  auch  im  Kleinhandel
die  anfangs  nur  fallweise  vorkommende  Anbringung  und  Erledigung  der  verschiedenen
Einzelbeschwerden  mit  der  Häufung  der  Bedrängnisse  und  Klagen,  sowie  dem  Auivachsen
  der  bedrohten  Existenzen,  wodurch  man  auf  Erforschung  einer  gemeinsamen
Ursache  hingedrängt  wurde,  einen  prinzipiellen  Charakter  an.
Es  gibt  kaum  jemand,  der  den  in  ihrer  Existenz  Bedrängten  sein  Mitgefühl
versagt.  So  einig  man  aber  in  dem  Wunsche  zu  helfen  ist,  so  sehr  war  die  prinzipielle
Stellungnahme  Ende  der  70er  Jahre  noch  erschwert.  Damals  erschien  der  gebildeten
Welt  das  freie  Spiel  der  Kräfte  als  die  Gewähr  fiir  ein  normales,  gesundes
Wirtschaftsleben.  Die  Nächstbeteiligten  tjofften  Rettung  von  dem  gegenteiligen  Extrem,
dem  der  staatlichen  Prohibition.
Allmählich  gewann  das  Gefühl  die  Oberhand,  der  Gesetzgeber  sei  zu  weit
gegangen.  Man  erkannte  aber  nicht,  wo  der  Fehler  liege  und  noch  weniger,  wie
man  ihn  ohne  Verletzung  des  eben  erst  durchgeführten  Grundgesetzes  der  Gewerbefreiheit
  abstellen  könne.
3)Ie^^ltnfte  be§  bei  in  bet  mtitte  be§  notigen  ^a^^
Hunderts  den  Kern  der  sozialen  Frage  darstellte,  bildeten:  1.  die  Lage  und  die  Zuhmft
  be§  2.  bie  %otweitbigteit  unb  öw^tnößigfeit  bet
Stant##,  Jet  e§  int  $ßege  beë  3ttnftgwang§  obéi  int  BBege  bei  öuiüdbiöngwtg
bey  Großkapitals.  Die  Meinungen  über  diese  beiden  Punkte  sind  für  das  Kleingetoeibe
  i^ntc  int  gioßeit  ititb  gangen  abgetläit;  in  be&amp;amp;itg  ans  ben  mein^attbeí
auf  feine  beseitige  Sage  wie  auf  feine  wiItf^^aft#olitifc%e  8ei)aubiung,  1)61^^
jedoch  noch  eine  große  Verworrenheit  der  Ansichten.
Heute  betreffen  die  Hauptpunkte:
I.  Die  Diagnose.
1.  Der  kapitalistische  Preisdruck.
2.  Die  fundamentale  Umgestaltung  der  Konsumentenversorgung.
3.  Besteht  das  Wesen  der  Bedrängnis  in  einer  Existenznot?
II.  Die  Mittelstandspolitik;  die  staatliche  Rettung  der  Kleinen  vor  der
Uebermacht  des  Großkapitals  und  dem  kapitalistischen  Preisdruck.
1.  Ist  überhaupt  eine  radikale  Notstandsaktion  begründet  und  erfolgreich?  Jnteressenwiderstreit.

2.  Illoyale  Konkurrenz.  Weitere  Ausdehnung  des  Wettbewerbgesetzes  von  1896.
3.  Das  gewerbepolizeiliche  Reglementieren;  die  gesetzestechnische  Konstruktion.
4.  Die  radikalen  Maßregeln  und  die  „kleinen  Mittel".
III.  Das  Parteiinteresse  ander  Rettung  des  M  i  t  t  e  l  st  a  nd  e  s.
Zu  Anfang  der  80er  Jahre  trat  die  Kleinhandelsbewegung,  je  mehr  die  Agrarbewegung ­
  in  dem  Meinungs-  und  Parteienstreit  an  Terrain  gewann  und  anderseits
der  Liberalismus  an  Boden  verlor,  in  den  Vordergrund.  Die  Agitation  organisierte
zunächst  den  Jahrzehnte  alten  Kampf  gegen  die  direkten  Bedränger,  die  Hausierer, ­
  sodann  gegen  die  Detailreisendett,  gegen  Wanderlager  und  Konsumvereinespäter
  wandte  sie  sich  gegen  die  neuaufkommenden  großkapitalistischen  Vertriebsmethoden,
  die  Versandgeschäfte,  die  Ausverkäufe,  Warenhäuser,  Kouponszugaben
all  das  unter  „unlauterem"  Wettbewerb  zusammenfassend.  Der  Kampf  gegen
diesen  Wettbewerb  wurde  —  wie  auf  dem  kleingewerblichen  Gebiete  der  gegen  die
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        44

2.  Abschnitt.  Grundlegung  u.  Ausbau  der  Sozial-  u.  Wirtschaftspolitik.

Pfuscher  —  zum  Sammelpunkt  für  alle  Gegner  der  neuaufkommenden  wirtschaftlichen
Erwerbsmethoden.  .,
Anders  verhielt  es  sich  mit  dem  Grundzug,  auf  dem  das  Verlangen  nach  dem
Schutze  der  (kapital-)  schwachen  Produzenten  und  die  so  populäre  Warenhaussteuerbewegung ­
  beruht,  nämlich  mit  der  Voraussetzung,  daß  der  großkapitalistische  Betrieb
die  einzige  Ursache  der  Bedrängnis  sei.  Wie  im  folgenden  Abschnitt  geschildert
wird,  wurden  für  die  Massenagitation  in  dem  Reichsgesetz  vom  27.  Mai  1896  über
den  unlauteren  Wettbewerb  und  in  dem  Handwerkskammergesetz  vom  26.  Juli  1897,
das  dem  Befähigungsnachweis  vorarbeiten  sollte,  Ausgangspunkte  gewonnen,  um
den  Gesetzgeber,  der  sich  in  dem  Reichsgesetz  von  1896  noch  an  die  hergebrachten,
gemeinrechtlichen  Grenzen  der  Illoyalität,  der  Ausbeutung  uild  der  abhängigen
Stellung  des  Schuldners  hielt,  über  diese  Linie  hinauszudrängen.  Daneben  fiel  es
in  den  Landtagen  der  einzelnen  Bundesstaaten  nicht  schwer,  den  zweiten  Gedanken
der  steuerlichen  Mehrbelastung  der  großkapitalistischen,  den  kleineren  Konkurrenten
bedrängenden  Betriebsform  in  Gestalt  der  Progressivsteuer  für  die  Warenhäuser  und
Großbrauereien  durchzusetzen.
Nunmehr  hielten  die  Führer  der  Bewegung  den  Zeitpunkt  für  gekommen,  in
Anlehnung  an  die  agrarische  eine  Massenbewegung  in  Gang  zu  bringen.  Binnen
weniger  Jahre  gelang  es  ihnen,  in  200  neugegründeten  Schutzvereinen,  die  zur
größeren  Hälfte  aus  Detaillisten  bestanden,  ein  starkes  Organisationsnetz  zu
schaffen.  Von  Jahr  zu  Jahr  konnten  neue  Auswüchse  des  Konkurrenzkampfes  konstatiert ­
  und  die  gesetzgebenden  Faktoren  zu  Hilfe  gerufen  werden.  Beispielsweise
betrafen  die  Anträge  1897  die  Warenhäuser  und  das  „Lockvogelsystem",  1899  den
Gutscheinhandel,  1900  die  Ausverkäufe,  1901  den  Geheimmittelvertrieb,  1902  den
Boykott  seitens  der  Kartelle,  1904  den  Reklameunfug  des  Zugabewesens  und  der
Bestechung  der  Angestellten  u.  s.  f.
Den  allgemeinen  Hintergrund  zu  diesem  Kampf  bildete  das  mit  dem  Zoll-  und
Arbeiterschutz  aufgenommene  Programm  des  Schutzes  der  Schwachen  im  Wege
der  Bekämpfung  des  Großbetriebs  und  Großverkehrs,  nicht  nur  für
den  Kleinhandel,  sondern  auf  dem  gesamten  Erwerbsgebiet.  Dieses
sozial-agrarisch-zünftlerische  Ziel  bekam  eine  gewisse  politische  Bedeutung,  als  Mitte  der
90er  Jahre  der  „Bund  der  Landwirte"  zur  Drapierung  seiner  einseitigen  Interessenvertretung ­
  noch  die  Rettung  des  Mittelstandes  in  sein  Programar  aufnahm.  Dieses
Ziel  ist  seitdem  von  allen  Parteien,  insbesondere  vom  Zentrum,  zu  einem  besonderen
Programmpunkt  erhoben  worden.  Wir  haben  demgemäß  noch  auf  die  neuere  Entwicklung ­
  der  Gesetzgebung  1.  gegen  den  unlauteren  Wettbewerb,  2.  über  den
sozialen  Schutz  der  Schwachen,  genauer  die  negativ-repressiven  Maßregeln, ­
  andernteils  auf  die  positive  Förderung  des  Mittelstandes  einen  Blick
zu  werfen.
d)  Unlauterer  Wettbewerb.
Mit  der  eben  besprochenen  prinzipiellen  Frage  hängt,  nach  dem  Grundgedanken
der  Regierungsintervention,  das  große  Gebiet  des  „unlauteren  Wettbewerbs"  zusammen. ­
  Wie  jede  menschliche  Einrichtung,  so  ist  auch  die  Freiheit  des  Wettbewerbs
gewissen  Auswüchsen  und  Mißbräuchen  ausgesetzt.  Sobald  der  hergebrachte  Absatzund
  Kundenkreis  sich  als  zu  eng  erweist,  bringt  es  die  zunehmende  Verschärfung  des
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        II.  Staatlicher  Schutz  ber  Unternehmer-  und  Arbeiterklasse.

45

Konkurrenzkampfes  mit  sich,  daß  die  Qualität  der  Konkurrenzmittel  sinkt,  d.  h.  nicht
allein  die  bisherige  Preiskalkulation  verlassen  wird,  sondern  daß  auch  zur  Anlockung  neuer
Kundschaft  ungewöhnliche  Reklamemittel  und  Vertriebsformen  angewandt  werden,  unter
denen  der  loyale  Gewerbetreibende  wie  insbesondere  die  Qualitätskonkurrenz  leidet.
Von  dem  oberen  Begriffe  der  Unlauterkeit  und  der  Illoyalität  ausgehend,  muß
man  den  Begriff  „unlauterer  Wettbewerb"  viel  weiter  ausdehnen  und  darunter
korrekterweise  eine  ganze  Reihe  neuzeitlicher  gewerbepolizeilicher  Vergehen,  insonderheit
das  große  Gebiet  der  Nahrungsmittelfälschung,  die  Vergehen  gegen  das  fälschlich
sogenannte  „geistige  Eigentum"  u.  a.  m.  rechnen.  Der  Gesetzgeber  griff  die  Hauptarten ­
  aus  dem  Nahrungsmittelgesetz  von  1879,  in  dem  Weingesetz  von  1892  sowie
in  den  Schutzgesetzen  zu  gunsten  des  gewerblichen  Urheberrechts  zum  Reichsgesetz  von
1896  gegen  die  illoyale  Reklame  heraus.
Im  raschen  Gang  —  so  daß  die  Regelung  heute  schon  einen  stattlichen  Kodex
umfaßt  —  folgten  nacheinander  die  Gesetze:
1.  gegen  u»'lauteren  Wettbewerb:  Gesetz  betr.  Abzahlungsgeschäfte  vom  16.  Mai
1893.  Warenhaussteuer:  für  das  Königreich  Sachsen  Verordnung  vom  12.  Mai  1896;  für
Bayern  Gesetz  vom  9.  Juni  1899;  für  Preußen  Gesetz  vom  18.  Juli  1900;  Revid.  Wuchergesetz ­
  vom  19.  Juni  1893.
2.  über  den  Verkehr  mit  Garn-  und  E  d  e  l  m  e  t  a  l  l  w  a  r  e  n:  Kleinhandel  mit  Garn  B.  20.
November  1900.  Feingehaltgesetz  (über  den  Gehalt  der  Gold-  und  Silberivaren)  16.  Juli  1884.
Kleinhandel  mit  Kerzen  B.  3.  Dezember  1901.
3.  Lebensrnittel:  Nahrungsmittelgesetz  B.  29.  Juni  1887  (St.  14.  Mai  1879).
Gesetz  über  die  Verwendung  gesundheitsschädlicher  Farben  vorn  6.  Juli  1887.  Gesetz  über  den
Verkehr  mit  blei-  und  zuckerhaltigen  Gegenständen  vom  25.  Juni  1887.  Weingesetz  B.  24.  Mai
1901  (St.  20.  April  1892).  Margarinegesetz  vom  15.  Juli  1897.  Fleischbeschaugesetz  vom
3.  Juni  1900  (Ausführungsbestimmungen  30.  Mai  1902)').
Der  Grundgedanke  hängt  teils  mit  Künstlerischen  Anklängen,  teils  mit  der
Sozialethik  zusammen.  In  ersterer  Hinsicht  bedeutet  die  Einschränkung  des  unlauteren
Wettbewerbs  für  den  Kleinhandel  das  gleiche  Ziel,  wie  der  Befähigungsnachweis  für
den  Handwerker,  insofern  beide  Teile  voraussetzen,  der  „gelernte"  und  organisierte
Berufsgenosse  sei  einer  illoyalen  Unterbietung  nicht  fähig,  die  Unreellität  sei  im  Zunehmen, ­
  und  die  weitere  Ausdehnung  des  Reichsgesetzes  von  1896  sei  daher  eine

')  Der  Entwurf  von  1896  über  den  Verkehr  mit  Saatgut,  Düuge-  und  Kraftfuttermittel ­
  erlangte  nicht  Gesetzeskraft.
2)  Gegenüber  dieser  Voraussetzung  mag  nur  daran  erinnert  werden,  daß  z.  B.  auch  in
den  Zeiten,  da  Zunft  und  Befähigungsnachweis  noch  in  Blüte  standen,  die  in  den  letzten
Monaten  vielbeklagten  Ausverkäufe  und  Zugaben  ebenso  lebhaft  beklagt  wurden.  Wegen  der
„unwahren  und  falschen  öffentlichen  Warenausbietung  ,  die  schon  in  den  zwanziger  Jahren  des
vorigen  Jahrhunderts  aufkam,  sollten  —  nach  einer  Eingabe  der  Dresdener  Handelsinnung
von  1830  —  gesetzlich  die  Gründe  für  einen  Ausverkauf  auf  Konkurs  und  Todesfall  beschränkt ­
  werden.  Ferner  bekämpfte  man  die  in  den  30er  Jahren  sehr  üblich  gewordenen  Zugaben; ­
  1835  beantragten  87  Mitglieder  der  genannten  Innung  „eine  Verbindung  aller  Kaufleute ­
  2.  und  3.  Klasse  herbeizuführen,  die  sich  durch  Unterschrift  und  Handschlag  feierlich  verpflichten ­
  sollten,  niemand  und  zu  keiner  Zeit  Zugaben  oder  Präsente  zu  erteilen;  die  allgemeine
Ehre  der  Innung  erheische,  dergleichen  zu  lassen;  es  sei  Bürger-,  es  sei  Christenpflicht".
        <pb n="50" />
        46  2.  Abschnitt.  Grundlegung  u.  Ausbau  der  Sozial-  u.  Wirtschaftspolitik.
In  dem  Reichsgesetz  von  1896  suchte  der  Bundesrat  das  Prinzip  der  Gewerbefreiheit ­
  mit  dem  Grundgedanken  der  Bekämpfung  des  unlauteren  Wettbewerbs  zu
vereinen  und  die  Gefahr  zu  vermeiden,  daß  der  polizeiliche  Schutz  zu  weit  ausgedehnt,
die  persönliche  Freiheit  auf  Kosten  der  Rentabilität  und  Lebensfähigkeit  unterbunden
und  eine  schiefe  Ebene  betreten  werde.  Ueber  diese  Grenze  hinaus  sucht  die  Agitation,
die  bis  August  1905  auch  der  Reichstagsmehrheit  sicher  war,  den  Bundesrat  zu
drängen.
Damit  wurde  eine  Unmenge  von  Abänderungsanträgen  gezeitigt;  anstatt  den
Klagen  über  den  unlauteren  Wettbewerb  ein  Ende  zu  machen,  hat  ihnen  das  Reichsgesetz ­
  —  es  ist  ein  Unikum  in  der  Gesetzgebung  und  der  Rechtsgeschichte  —  vielmehr ­
  erst  recht  Tür  und  Tor  geöffnet.  Der  unlautere  Wettbewerb  ist  zum  Sammelbegriff ­
  für  zahlreiche  Mißstäude  der  Konkurrenz  in  sozial-  und  gewerbepolitischer
Richtung  geworden,  deren  Wurzel  in  unsoliden  Geschäftsmanipulationen  oder  in  einer
gewissen  Illoyalität  des  Geschäftsgebarens  liegt.  Die  Mittelstandsretter  möchten
außer  einem  derartigen  Reklameunsug  weiter  noch  den  Hausierhandel,  das  Detailreisen,
die  Konsumvereine,  Wanderlager  und  Abzahlungsgeschäfte  als  unlauteren  Wettbewerb
behandelt  und  von  Gesetzes  wegen  unterdrückt  sehen.
Seitdem  bildet  es  für  die  Jahresversammlungen  der  Schutzvereine  eine  Art
Sport,  eine  Reihe  von  Resolutionen  ohne  nähere  Begründung  zu  fassen  und  dem  Reichsamt ­
  des  Innern  zu  übergebe,:.  Nur  die  bloße  Aufzählung  der  in  den  letzten  Jahren
eingegangenen  Abänderungsanträge  beansprucht  in  der  Zeitschrift  „Handel  und  Gewerbe", ­
  Jahrg.  XII  (1904  S.  403)  5  Druckseiten.  Aus  neuester  Zeit  liegen  außerdem
noch  53  Abänderungsantrüge  vor.  Zwar  erklärte  der  Staatssekretär  Graf  von
Posadowsky  bei  jedem  Anlaß,  so  in  der  Reichstagssitzung  vom  3.  Februar  1906  und
13.  Dezember  1897:  „Wir  können  nicht  alle  Erwerbszweige  polizeilich  reglementieren;
die  staatliche  Hand  kann  nicht  in  den  Gang  jedes  Betriebs  eingreifen.  Schließlich
fällt  ein  Zuvielregieren  dem  deutschen  Volke  geradezu  auf  die  Nerven.  Es  erscheint ­
  doch  sehr  bedenklich,  alle  Erwerbszweige  einer  Aufsicht  zu  unterstellen,  da  wir
dann  eine  derartige  Menge  Aufsichtspersonal  bekämen,  daß  schließlich  bald  neben
jedem  Deutschen  ein  Aufsichtsbeamter,  ein  Polizist  steht.  Es  müßte  sich  doch  endlich
auch  eimnal  ein  Stand,  wenn  wirklich  bei  ihm  schwere  Mißstäude  bestünden,  allein
seiner  Haut  wehren."
Dessenungeachtet  nimmt  das  Reichsamt  des  Innern  alle  die  sogenannten  „Resolutionen" ­
  zur  Veranlassung,  die  150  Handelskammern  des  Reiches  anzuhalten,  das
Tatsachenmaterial  beizubringen  und  die  Durchführbarkeit  zu  prüfen,  während  dieser
Nachweis  doch  den  Petenten  obliegen  würde.  Durch  dieses  Verfahren  wird  jeder  Verein
gleichsam  zur  Einreichung  einer  Serie  derartiger  Resolutionen  provoziert;  diese
Methode  stellt  ein  billiges  Mittel  dar,  um  sich  dadurch  in  der  Öffentlichkeit  bemerklich
  zu  machen  und  den  Schein  einer  gewissen  Bedeutung  zu  erwecken.
In  dem  langjährigen  Prinzipienstreit  spielt  die  Frage  eine  maßgebende  Rolle:
soll  auch  moralischen  Erwägungen  ein  Einfluß  auf  die  Wirtschaftspolitik  und  auf
die  Reglementierung  von  Handel  und  Wandel  („moraliser  le  commerce!“)  zugestanden ­
  werden?  Zu  welchem  Eude  führt  es,  wenn  sich  der  Gesetzgeber  auch  von
(sentimental-)  ethischen  Gefühlen,  von  einem  hochgespannten  Altruismus  bestimmen
läßt?  Erfahrungsgemäß  liegt  hier  die  Gefahr  nahe,  daß  die  Regierung  auf  eine
schiefe  Ebene  gelangt,  auf  der  es  kein  Halten  mehr  gibt,  wenn  sie  nicht  feste  Ziel-
        <pb n="51" />
        II.  Staatlicher  Schutz  der  Unteruehmer-  und  Arbeiterklasse.

47

und  bestimmte  Greuzpunkte  im  Auge  hat,  daß  ohne  solche  ferner  die  Reglementierung
unverhältnismäßig  teuer  zu  stehen  kommt.  In  allen  gewerbepolizeilichen  Maßnahmen
gegen  die  Konkurrenz  liegt  nämlich  die  Gefahr  begründet,  daß  sie  als  eine  Prämie
auf  pessimistische  Unzufriedenheit  und  damit  zum  Ausgangspunkt  für  die  Agitation
gegen  jede  unbequeme  Konkurrenz  dienen^).
Einen  festen  Bodetl  erlangt  man  durch  die  Beobachtung,  daß  die  Illoyalitäten
gemeinschädlich  wirken  können,  wenn  sie  nämlich  lebenskräftige  Existenzen  vernichten ­
  oder  die  Qualitätsproduktion  Herabdrücken.  Aus  Rücksichten  auf  das  Gemeinwohl ­
  lassen  sich  daher  im  allgemeinen,  bei  aller  Hochhaltung  des  Prinzips  der  freien
Konkurrenz  doch  bestimmte  Schranken  ableiten,  und  zwar:
1.  zur  Ausgleichung  einer  unbilligen  und  nur  voriibergehenden,  den  Schwächeren
drückenden  Ungleichheit  in  den  Konkurrenzmitteln,
2.  zur  Abwehr  eines  illoyalen,  ohne  Rücksicht  auf  die  Dauerexistenz  schleudernden ­
  Wettbewerbs,  der  die  Qualitätsproduktion  und  das  Fortschreiten  des  Gesamtzweigs ­
  hemmt,  seinen  Kredit  und  seine  Rentabilität  gefährdet.  Ein  fester  Halt
liegt  in  den  Merkmalen  der  Qualitätskonkurrenz  und  der  trügerischen
Anpreisung  sowie  in  der  Voraussetzung  der  scharfen  Präzisierung  des  Tatbestandes ­
  und  einer  sicheren  gewerbepolizeilichen  Kontrolle.
Wie  wir  gesehen  haben,  führt  der  neuere  kapitalistische  Wettbewerb  nach  den
drei  Richtungen:  in  dem  Druck  ans  Preis  und  Verdienst,  in  der  Geschäfts  kulan  z
und  Geschäftsreklame  zu  Uebertreibungen,  die  auf  die  Dauer  sowohl  die  Solidität
des  gesamten  Geschäftszweigs  gefährden,  als  auch  beni  Allgemeininteresse  schädlich
şià  Das  solide  Geschäft  sucht  sich  einen  treuen  Kundenkreis,  eine  dauernde  Einkommensquelle ­
  zu  schaffen;  dazu  bedarf  es  keiner  illoyalen  Mittel.  Unsolid  ist  die
Konkurrenz,  der  es  nur  daraus  ankommt,  das  Geschäft  zustande  zu  bringen  ohne
Rücksicht  darauf,  ob  der  Kunde  wiederkehrt.  In  diesem  Streben  nach  Augenblickserfolg ­
  ist  ihr  jedes  Mittel  bei  Anpreisung  der  Ware  recht,  ihr  Geschäftsgebaren
gleicht  einer  Art  Raubbau.  Der  Kleinhandel  empfindet  die  systematische  Preisunterbietung, ­
  wie  sie  durch  die  großkapitalistische  oder  illoyale  Konkurrenz  betrieben  wird,
als  Schädigung  der  kommerziellen  Gesamtinteressen;  sie  wirkt,  wie  das
Submissionssystem  im  Baugewerbe,  als  eine  Schraube  ohne  Ende.
Die  Wahrung  der  kommerziellen  Gesamtinteressen  ist  ein  gesunder  Gedanke,
welcher  der  Kleinhandelsagitation  zugrunde  liegt.  Dem  „Raubbau"  kann  und
muß  die  Gewerbepolizei  allerwegen  entgegentreten  und  dadurch  zugleich  zur  Erleichterung ­
  des  Ueberganges  und  der  Anpassung  beitragen.  Dieser  Begriff  der  Unsolidität
muß  die  Richtlinie  zwischen  den  extremen  wirtschaftspolitischen  Forderungen  abgeben
Es  fragt  sich  in  erster  Linie  z.  B.  bei  den  Ausverkäufen,  Konsumvereinen  u.  s  f  '
Neben  sie  auf  das  gesamte  Gewerbe  als  Einkommensquelle  für  Tausende  von
Familien  eine  ruinöse,  untergrabende  Wirkung  aus?  Das  wirtschaftliche  Momentdauernde
  Schädigung  des  gesamten  Erwerbszweiges,  der  Q  u  a  li  t  ä  t  s  ko  n  k  ur  r  '
sowie  ein  Vertriebssystem,  das  die  Ableitung  der  Kundschaft  bezweckt  und  hierzu  in
einer  gegen  die  kaufmännische  Ehrenhaftigkeit  und  „gegen  die  guten  Sitten  ver-)

  Em  Beispiel  nach  dieser  Richtung  gibt  die  Hauptseite  des  konservativen  Parteivroam„„ns.
iter  Kornzoll,  mit  dem  die  Mittelstandsretter  durch  den  gemeinsamen  Grundgedanken  bra
lichen  Schutzes  des  schwachen  Produzenten"  verbunden  sind.  "' tststtî
        <pb n="52" />
        48  2.  Abschnitt.  Grundlegung  u.  Ausbau  der  Sozial-  u.  Wirtschaftspolitik.
stoßenden  Weise"  (§  826  B.G.B)  die  trügerische,  öffentliche  Anpreisung  als  Mittel
benützt  —  diese  Merkmale  geben  durch  das  Labyrinth  der  verschiedenen  Anträge  der
letzten  Jahre  auf  Beseitigung  der  „Anarchie"  und  Korruption  des  Vertriebs  den
leitenden  Gedanken.  —
Eine  noch  genauere  Richtlinie  gewinnt  man,  wenn  man,  wie  man  es  korrekterweise ­
  tun  muß,  die  Bestrebungen  nach  Ausdehnung  des  Reichsgesetzes  von  1896  als
eines  der  Glieder  des  allgemeinen  Programms  des  „sozial-ethischen  Schutzes  der
Schwachen  durch  Eindämmung  des  großkapitalistischen  Betriebs  und  Großverkehrs  auf
allen  Gebieten"  würdigt  Z.

2.  Arbeiterschutz  und  Arbeiter-Versicherung.
In  der  geschichtlichen  Entwicklung  der  letzten  Jahrhunderte  bewegte  sich  die
Sozial-und  Wirtschaftspolitik  hauptsächlich  um  drei  Drehpunkte:  1.  die  Heranziehung
des  Kapitals  für  die  nationale  Produktion;  2.  die  Weckung  und  Heranziehung  der
Produktivkräfte  und  der  Unternehmungslust;  3.  die  Hebung  der  unteren  Klassen
oder  der  Arbeitskraft,  Herstellung  der  tatsächlichen  wirtschaftlichen  Gleichberechtigung ­
  der  Nichtbesitzenden  (im  Notfall  vermittels  Umgestaltung  der  Gesellschaftsordnung). ­
  Mit  letzterem  Ziel  wurde  der  soziale  Gedanke  zu  dem  alle  Kulturfragen
der  Gegenwart  beherrschenden.
In  den  ersten  Jahrzehnten  des  vorigen  Jahrhunderts  konnte  sich  die  Regierung ­
  darauf  beschränken,  ihre  Maßnahmen  von  Fall  zu  Fall  zu  ergreifen,  so,  wie
sie  es  nach  den  jeweiligen  Umständen  für  zweckmäßig  fand.  Mit  dem  Voranschreiten ­
  der  Maschinenindustrie  und  des  Eisenbahnverkehrs  jedoch  erlangte  die  Frage
der  Beseitigung  der  Zunftschranken  eine  so  ausschlaggebende  Bedeutung,  daß  sich
danach  alle  anderen  Regierungsmaßnahmen  richteten.  Diesem  Jnteressenkampf  und
Entwicklungsprozeß  suchte  man  das  einheitliche  Gepräge  und  die  Tendenz  durch  den
Begriff  der  Konkurrenzfreiheit  aufzudrücken.  Genau  genommen  war  dies  der
Ausdruck  für  den  Grundzug  und  die  Grundstimmung,  wodurch  in  einem  jahrelangen
Prozeß  alle  Einzelfragen  nunmehr,  mochten  sie  auch  wenig  inneren  Zusammenhang
miteinander  aufweisen,  entschieden  wurden.  Wer  zmn  Beispiel  freisinnig  war,  hatte
auch  für  die  Silberwährung  oder  den  Schutzzoll  keine  Sympathien.  So  bildeten  sich
in  dem  Strom  der  fundamentalen  Umgestaltung  des  Wirtschafts-  und  Soziallebens
einheitliche  leitende  Gesichtspunkte  für  die  gesamte  Wirtschaftspolitik  und  Partei-9

  Eine  andere  beachtenswerte  Lehre  ergibt  sich  aus  den  Erfahrungen  mit  der  gewerbepolizeilichen ­
  Einschränkung  insofern,  als  sie  zeigen,  wie  schwer  gerade  auf  diesem  Gebiete  eine  erfolgreiche ­
  Reglementierung  ist.  Das  beweist  schon  die  Notwendigkeit,  die  genannten  Gesetze  alle
paar  Jahre  wieder  zu  revidieren.  Am  leichtesten  sollte  z.  B.  die  Regelung  des  Weinverkehrs
sein,  und  doch  sind  die  vier  Hauptfragen  (der  Begriffsbestimmung  des  Weins,  der  Zuckerung,
des  Deklarationszwangs  und  der  wirksamen  Kontrolle)  heute  noch  nicht  befriedigend  gelöst,  obgleich
die  Reichsregierung  und  die  Interessenten  —  die  erste  Eingabe  datiert  vom  Jahre  1882  —
schon  seit  über  zwei  Jahrzehnten  an  der  Arbeit  sind.  Bekanntlich  wird  eine  weitere  Neuregelung
—  die  dritte  seit  1889  —  vorbereitet.  Wenn  für  eine  einfach  liegende,  seit  Jahrhunderten
bearbeitete  Frage  die  Regelung  jahrzehntelange  Arbeit  erheischt:  wie  schwer  muß  erst  die  Reglementierung ­
  der  so  verwickelten  dutzenderlei  Kleinhandelsfragen  sein!
        <pb n="53" />
        4

IT.  Staatlicher  Schutz  der  Unternehmer-  und  Arbeiterklasse.

49

gestaltung,  ja  sogar  für  die  Grund-  und  Weltanschauung  der  gebildeten  Kreise  in
einer  früher  nicht  gekannten  Weise  aus.
Mitte  des  vorigen  Jahrhunderts  trat  die  Bedrängnis  der  Arbeiterklasse
immer  deutlicher,  in  den  Großstädten  und  Jndustriebezirken  sogar  in  besorgniserregender ­
  Weise  zutage.  Man  sah  sie  noch  als  eine  Sache  der  Armenfürsorge  an,
und  teilte  die  Ailschaunng,  man  habe  durch  die  patriarchalische  Fürsorge  —  wie  durch
Erstellung  von  Arbeiterheimen,  hauptsächlich  aber  durch  Gründung  von  Arbeiterbildungsvereinen, ­
  Arbeiterqunrtieren,  Fabrikkrankenkassen  u.  s.  f.  —  den  sozialen
Pflichten  in  erschöpfender  Weise  genügt  und  die  drohende  soziale  Gefahr  damit
gebannt.
Die  Mühlhauser  Arbeiterquartiere  galten  damals,  zumal  seit  ihrer  Prämiierung  auf  der
Pariser  Weltausstellung  von  1867,  als  ein  Hauptmittel  zur  Lösung  der  sozialen  Frage;  die
Handelskammer  Hagen  z.  B.  führt  u.  a.  aus,  das  fortwährende  Wechseln  erzeuge  neue  Bedürfnisse  und
ein  unstetes  Leben  und  betonte  die  Notwendigkeit  der  Stabilisierung  der  Arbeiter  durch  Beschaffung ­
  billiger  Wohnungen.
In  den  einzelnen  Bundesstaaten  waren  mit  der  allmählichen  Ausdehnung  des
Fnbrikbetriebs  die  in  ihm  beschäftigten,  nicht  zünftigen  Personen  durch  Ortsstatut  gezwungen, ­
  Zwangskrankenkassen  beizutreten,  damit  für  sie  ebenso  wie  für  ihre  zünftigen ­
  Kollegen  im  Krankheitsfall  gesorgt  sei.  In  Württemberg  z.  B.  bestanden  Ende
der  50er  Jahre  ca.  83  Zwangs-  und  27  freiwillige  Krankenkassen  mit  ca.  13  100
bezw.  2900  Mitgliedern.
Gegen  Ende  der  60er  Jahre  begannen  —  abgesehen  von  den  extremen,  jede
bürgerliche  Hilfsaktion  als  Palliativ  ablehnenden  Sozialisten  —  verschiedene  Bestrebungen,
voit  denen  jede  allein  das  Richtige  getroffen  haben  wollte,  für  die  allgemeine
Hebung  der  unteren  Klasse  um  Anerkennung  zu  ringen.  Es  warf  sich  die  Frage
auf,  ob  eine  Verbessernng  der  Lage  nicht  von  selbst  ohne  Inanspruchnahme  der
Regierung  als  unmittelbare  Folge  der  Steigerung  der  industriellen  Produktivität  eintrete. ­
  Auf  diesem  Boden  erwuchs  die  S  e  l  b  st  h  i  l  f  e  der  Gewerkvereine  im  Sinne
Hirsch-Dunkers,  der  christlichen  Gesellenvereine  (Kolpiug)  u.  s.  w.  Bald  aber  erwiesen
sich  organisatorische  Einrichtungen  als  geboten.
Die  Handelskaminer  Breslau  verwies  in  ihrem  Bericht  von  1865  zur  Abhilfe  auf  die
materielle,  soziale  und  geistige  Hebung  des  Arbeiterstandes.  —  Die  Handelskammer  Hanau  (1868)
und  ähnlich  München-Gladbach  (1872)  erklärten:  Je  mehr  die  Verantwortlichkeit  der  Gesellschaft
für  die  unbefriedigenden  oder  unglücklichen  Verhältnisse  der  Einzelnen  zum  bequemen  Glaubenssätze ­
  erhoben  wird,  umso  weniger  bleibt  der  Einzelne  der  eigenen  Verantwortlichkeit  für  sein
materielles,  sittliches  und  geistiges  Ergehen  sich  bewußt.  —  Die  Handelskmnmer  Köln  spricht
1872  im  Ausblick  auf  den  bald  darauf  eingetretenen  Rückschlag  die  Anschauung  aus,  man  dürfe
den  Versuch,  Arbeitgeber  und  Arbeitnehmer  als  vollständig  gleichberechtigte  Paziszenten  nebeneinander ­
  zn  stellen,  noch  nicht  aufgeben,  ebensowenig  in  polizeilichen  oder  strafgesetzlichen  Bestimmungen ­
  einen  Ersatz  für  die  den  Arbeitnehmern  fehlende  Gleichberechtigung  erblicken.
Wie  eine  Sage  ans  alter  Zeit  berührt  ein  Bericht  der  Handelskammer  Heiligenstadt,  die
1871  konstatiert:  „Die  große  Mehrzahl  der  hiesigen  Arbeiterbevölkerung  ist  sehr  fleißig,  mäßig
nüchtern  und  durchaus  frei  vom  Hang  zum  „Feiern".  Sie  haben  sich  bis  jetzt  noch  niemals  auf
Strikes  und  auf  eine  Beteiligung  an  sozialistischen  Bestrebungen  eingelassen."  (Vergi,  darüber
Landgraf  in  Hildebrands  Jahrbücher  für  Nationalökonomie  und  Statistik).)
        <pb n="54" />
        50

2.  Abschnitt.  Grundlegung  u.  Ausbau  der  Sozial-  u.  Wirtschaftspolitik.

a)  D  i  e  organisatorischen  E  i  n  r  i  ch  t  u  n  g  e  n  u  n  b  d  i  e  r  e  i  ch  s  gesetzlichen ­
  N  o  r  m  a  t  i  v  b  e  st  i  m  m  u  n  g  e  it  für  d  i  e  N  e  u  o  r  d  n  u  n  g  der
Arbeitsverfassung.
Schon  in  den  60er  Jahren  hatten  die  einzelnen  Bundesregierungen  aus  Fürsorge ­
  für  den  Nachwuchs  und  für  die  notwendigen  Voraussetzungen  eines  jeben  Volksschulunterrichts ­
  ein  Minimalalter  für  die  Kinderarbeit  festgesetzt  und  die  Zulassung ­
  an  die  Erfüllung  dieser  Unterrichtsbedingungen  geknüpft.  Spater  erließen
sie  auch  für  besonders  gefährliche  und  ungesunde  Anlagen  Verordttilngen  zum  Schutze
von  Leben  und  Gesundheit  der  Arbeiter  und  schritten  gegen  das  in  Wucher  ausartende ­
  Trucksystem  ein.
Nachdem  im  Jahre  1871  die  politische  Einigung  hergestellt  war,  trat  deutlicher
hervor,  wo  die  geistigen  und  sozialen  Strömungen  ihren  Treffpunkt  finden  sollten.
Dringende  praktische  Bedürfnisse  drängten  auf  einen  Bruch  mit  dem  System  des
Sichgehenlassens  und  des  radikalen  Freihandels;  dazu  gehörten  in  erster  Linie  —
außer  den  alten  Klagen  der  Baumwoll-  unb  Eisenindustrie  über  die  englische  Konkurrenz
—  diejenigen  über  die  sozialen  Mißstände.
Schon  mit  dem  Haftpflichtgesetz  war  die  erste  Durchbrechung  des  Prinzips  der
Konkurrenzfreiheit  erfolgt.
Seine  Entstehung  verdankte  dieses  Gesetz  einer  Anregung  der  Handelskammer  Leipzig  von
1865/66.  Das  Lugauer  Grubenunglück  hatte  die  Forderung  auf  Erweiterung  des  §  75  des
früheren  sächsischen  Gewerbegesetzes,  betreffend  den  Schutz  der  Arbeiter  gegen  Gefahren  nahegelegt, ­
  nachdem  der  Mühlhauser  Verein  zum  Schutze  der  Arbeiter  gegen  Gefahren  ein  nachahmenswertes ­
  Vorbild  geliefert  hatte.  Der  Volkswirtschaftliche  Kongreß  von  1869  sprach  sich  für  die
Verschärfung  der  Haftpflicht  aus.
Nur  wenige  Jahre  genügten,  um  in  den  gebildeten  Kreisen  die  Ueberzeugung
reisen  zu  lassen,  daß  die  durch  die  neuzeitliche  Industrialisierung  hervorgerufenen  Bedrängnisse ­
  der  Arbeiterklasse,  schon  aus  Gründen  der  Sozialethik  („staatlicher
Schutz  der  Schwachen  gegen  die  kapitalstarke  Konkurrenz")  eine  systematische  Abhilfe
erheischen.  Die  Frage  war:  kann  solche  nur  von  der  Regierung  und  in  radikaler
Weise  erfolgen?  Daß  die  patriarchalischen  Wohlfahrtseinrichtungen  und  Bildungsbestrebungen, ­
  überhaupt  die  Selbsthilfemittel  unzureicherld  seien,  mlißte  man  zugeben.
Dies  um  so  mehr,  weil  sie,  das  Ziel  der  Gleichberechtigung  gefährdend  von  den
Arbeitern  mehr  und  mehr  abgelehnt  wurden.  Demgemäß  fragte  es  sich  weiter:
läßt  sich  theoretisch  und  praktisch  mit  dem  damals  eben  erst  errungenen  Prinzip  der
freien  Konkurrenz  ein  System  positiver  und  negativ-repressiver  Regierungsmaßregeln
vereinigen?  Dies  erschien  damals  allgemein  als  unmöglich.  Eine  scheinbare  wissenschaftliche ­
  Begründung  erhielt  diese  Anschauung  durch  die  marxistische  Theorie
über  die  kapitalistische  Entwicklung.
Aber  gerade  nach  den  Gesetzen  einer  stetigen  naturgemäßen  gesunden  Entwicklung ­
  des  wirtschaftlichen  Lebens,  wie  nach  den  gegebenen  Vorbedingungen  für  den
Bestand  der  industriellen  Leistungs-  und  Konkurrenzfähigkeit  mußte  das  marxistische
Endziel,  staatliche  Dekretierung  einer  neuen  Wirtschafts-  und  Gesellschaftsverfassung/
als  die  Interessen  aller  Beteiligten  schädigend  erscheinen.
        <pb n="55" />
        II.  Staatlicher  Schutz  der  Unternehmer-  und  Arbeiterklasse.

51

Immerhin  bedeutete  diese  Utopie  für  die  Massen  das  neue  Weltprinzip  und
Evangelium,  das  sie  mit  mächtigen  Impulseli  erfüllte  und  in  Bewegung  versetzte.
Auf  Grund  des  neu  eingeführten  a  l  l  g  e  m  e  i  n  e  n  S  t  i  m  m  r  e  ch  t  s,  der  V  er  eins-,
V  e  r  s  a  m  m  l  u  n  g  s-.  Preß-  und  Koalitionsfreiheit  wurde  dem  arbeitenden ­
  Volk  die  Möglichkeit  gegeben,  seine  Interessen  zu  erkennen,  und  sich  als  geschlossener ­
  Stand  in  der  Oeffentlichkeit  Geltung  zu  verschaffen.  So  trat  die  soziale
Reform,  die  von  den  Handel-  und  Gewerbetreibenden  bisher  als  eine  akademische
Doktorfrage  angesehen  worden  war,  in  ein  beschleunigtes  Tempo.
Von  akademischer  Seite,  mie  beispielsweise  von  W.  Sombart,  wird  die  ganze  Sozialreform
als  ein  selbstverständliches  Erzeugnis  der  proletarischen  Reaktion  gegen  das  Kapital  angesehen.
Diese  Annahme  steht  nüt  den  Tatsachen  in  Widerspruch.  Allerdings  trug  zur  Beschleunigung  des
Tempos  naturgemäß  auch  die  Arbeiterbewegung  in  den  sächsischen  und  rheinisch-westfälischen
Jndustriebezirken  bei.  Aber  geschichtlich  nachweisbar  begann  die  ernstliche  und  tatkräftige  Einleitung ­
  der  sozialen  Reform  schon  zu  einer  Zeit,  wo  von  einer  proletarischen  Reaktion  oder  Bewegung ­
  überhaupt  noch  gar  nicht  die  Rede  sein  tonnte.
Schon  damals  fühlte  man,  daß  man  vor  eitlem  entscheidenden  Wendepunkt
stand;  über  die  Notwendigkeit  einer  tiefeingreifenden  Reform  und  die  Unvermeidlichkeit ­
  größerer  Opfer  herrschte  Einmütigkeit  zwischen  der  Regierung  und  der  überwältigenden ­
  Mehrheit  der  Nation.  Besonders  war  man  darin  einig,  daß  gewisse
Klassen  von  Arbeitern,  namentlich  Kinder^  und  Frauen,  staatlich  und  durch  Gesetz
geschützt  lverdeu  müßten.  Selbst  in  Englattd  und  von  der  Manchesterschule,  die  sich
lauge  Zeit  dagegen  gesträubt  hatte,  wurde  dies  nun  unumwunden  anerkannt.  „Soziale ­
  Reform  oder  soziale  Revolution"  wurde  zur  Parole.  Nur  war  man  sich  bei  der
ungeheuern  Kompliziertheit  des  Problems  weder  liber  das  Ziel  noch  über  den  zu
beschreitenden  Weg  im  Klaren.  Bor  allem  fehlte  es  damals  für  die  Frage,  welche
Grenze  den  gesetzgeberischen  Eingriffen  zu  ziehen  sei,  noch  an  jeglichem  Anhaltspunkt.
So  lange  man  sich  noch  mitten  im  Fluß  der  modernen  Umgestaltung  der  Wirtschafts- ­
  und  Gesellschaftsordnung  sowie  der  Arbeiterbewegung  befand,  war  es  nicht
möglich,  ihre  Tragweite  und  alle  ihre  Konsequenzen  klar  zu  erfassen.  Die  Meinungen

])  Die  Anfänge  der  Sozialpolitik  liegen  in  den  Bestrebungen  für  eine  Regelung  der
Kinderarbeit,  und  zwar  gehen  diese  schon  auf  nahezu  200  Jahre  zurück.  Sie  bewegten  sich  damals ­
  in  einer  unserem  Fühlen  entgegengesetzten  Richtung  und  in  einer  Weise,  vermöge  deren
die  Heranziehung  einer  nationalen  Industrie,  die  soziale  Frage  und  die  gewerbliche  Fortbildungsschule ­
  miteinander  in  einen  inneren  Zusammenhang  gebracht  wurden.  Seit  den:  Aufkommen
der  Manufakturen  im  18.  Jahrhundert  nämlich  bildete  es  ein  Problem  der  Staatswirtschaft  das
Volk  in  größerem  Maßstab  zur  Industrie  heranzuziehen  und  zu  erziehen.  Den  Physiokraten
schwebte  dabei  eine  ausgedehnte  Armen-  und  Kinderbeschäftigung  vor,  indem  sie  von  der  Anf#uung
  ausgingen,  ouf  biefein  Biege  bie  Bereits  in  großen  Umrissen  wwl
Frage  gebannt  werden  könne.  Als  ein  Mittel  zur  industriellen  Heranbildung  sah  man  die  Ei  -
führung  der  obligatorischen  Volksgewerbeschule  an,  die  als  Unterbau  eines  weitverzweigten ­
  technischen  Unterrichtswesens  dienen  sollte.  Auf  diese  Weise  hofften  die  Physiotrat  '
und  Philantropen  ein  Humanitäts'ideal  im  Marie  Antoinettenstil  mit  der  lärmenden  Fabrik
verbinden  zu  können.  —  Die  Schwärmerei  für  die  Kinderarbeit  überdauerte  den  Zusammenbruck
der  alten  Verhältnisse.  -  Die  praktische  Grundlage  für  den  Ausbau  des  gewerblichen  Unterrickà
wesens  faßte  im  Jahre  1833  Rebenius  in  seinem  Werk  über  die  technischen  Lehranstalten  -
sammen.  5U=
        <pb n="56" />
        52  2.  Abschnitt.  Grundlegung  u.  Ausbau  der  Sozial-  u.  Wirtschaftspolitik.
gingen  weit  auseinander,  je  nachdem  sie  hervorgingen  aus  einer  theoretischen  (sozialethischen) ­
  Auffassung  oder  aus  der  Verfolgung  agitatorischer  Zwecke,  oder  aus  der
praktischen  Beurteilung  der  Verhältnisse  und  dein  allen  gebildeten  und  humanen  Kreisen
eigenen  Wohlwollen  für  die  Arbeiter,  das  ebenfalls  zur  grundsätzlichen  Anerkennung
der  Notwendigkeit  des  Arbeiterschutzes  geführt  hatte.  Wie  in  der  Agrar-  und  Mittelstandsfrage, ­
  läßt  sich  auch,  wie  gesagt,  in  der  Arbeiterfrage  der  Meinungsstreit  auf
den  Versuch,  die  mannigfaltigsten  Bedrängnisse  auf  eine  Formel  zu  bringen,  sowie
auf  die  pessimistische  Auffassung  der  Bedrängnisursachen  zurückführen.  Im  Gegensatz
zu  den  pessimistisch-radikalen  Lösungsversuchen  drängte  sich  den  objektiv  Urteilenden,
nicht  allein  den  Industriellen,  denen  die  Opfer  angesonnen  wurden,  sondern  auch
allen,  die  aus  der  Praxis  die  Beziehungen  zwischen  dem  Arbeiter-  und  Unternehmerstand
  kennen  gelernt  hatten,  auf  Grund  ihrer  genauen  Kenntnis  der  Wirklichkeit  und
der  Vorbedingungen  für  den  Bestand  und  die  gesunde  Entwicklung  des  wirtschaftlichen
Lebens,  das  lebhafte,  wenn  auch  mehr  instinktive  Gefühl  auf,  daß  es,  sollten  nicht
die  Nächstbeteiligten  eine  schwere  Schädigung  erleiden,  geboten  sei,  den  unübersehbaren,
wenn  auch  vou  den  besten  Absichten  getragenen  Forderungen  der  Sozialethik  bestimmte
feste  Grenzen  zu  stecken.  Nach  dem  Gefühle  der  Sozialethik  und  Humanität  kann
wohl  ein  ideales  Endziel  vorgezeichnet  werden.  Nur  ist  die  Verfolgung  eines  solchen
mit  einer  doppelseitigen  Gefahr  verknüpft,  nämlich  mit  der,  daß  a)  sich  dadurch  die
Erwartungen  der  Bedrängten  wie  ihre  Ansprüche  an  die  Regierungshilfe,  je  entgegenkommender ­
  sich  letzterer  erweist,  umso  rascher  steigern;  b)  der  Aufwand  außer  Verhältnis ­
  zu  dem  zu  erwartenden  Effekt  zu  stehen  kommt.
Wie  für  jede  wirtschaftliche  Maßregel,  muß  auch  hier  die  Abmessuug  des  Verhältnisses ­
  der  Opfer  zum  Effekt,  der  disponiblen  Mittel  und  des  augenblicklich  Erreichbaren, ­
  sowie  des  damit  zusammenhängenden  Endpunktes,  dem  die  Konsequenzen
zutreiben,  den  Ausschlag  geben.  Aus  dieser  Abwägung  ergibt  sich  als  Richtlinie  für
die  einzelnen  Etappen,  auf  denen  man  sich  diesem  Ziel  allmählich  nähern  kann,  die
weitere  Entfaltung  der  technischen  und  kommerziellen  Leistungs-  und  Konkurrenzfähigkeit, ­
  für  welche  der  kulturelle  Fortschritt  und  die  Hebung  des  ganzen  Standes
Vorbedingung  ist.  Bei  dieser  Abwägung  kommt  auch  der  individualistische  Standpunkt ­
  wieder  zu  seinem  Rechte;  ein  System  sozialpolitischer  Maßregeln  läßt  sich  mit
dem  liberalen  Konkurrenzprinzip  sehr  wohl  vereinen,  ja  noch  mehr:  beide  Prinzipien,
das  der  Konkurrenz  und  des  Schutzes,  müssen  sich  ständig  und  gegenseitig  korrigieren
und  durchdringen.  Nur  dadurch  läßt  sich  die  auch  heute  noch  schwankende,  unsicher
tastende  Empirie  durch  eine  exakte  Sozialpolitik  ersetzen.
Die  reichsgesetzliche  Regelung  nahm  folgenden  Verlauf:
Den  ersten  Schritt  unternahm  der  Bundesrat  damit,  daß  er  in  den  Jahren
1874  und  1875  Erhebungen  über  die  Verhältnisse  der  Lehrlinge,  Gesellen  und  Fabrikarbeiter ­
  und  über  die  Frauen-  und  Kinderarbeit  in  den  Fabriken  einleitete.  Denn
bei  allem  Wohlwollen  gegen  die  Arbeiter  mußte  die  Regierung  doch  die  ersten  polizeirechtlichen ­
  und  wirtschaftlichen  Voraussetzungen  für  ein  erfolgreiches  Einschreiten
haben:  sichere  Gewähr  für  die  Kontrolle  bei  Erhaltung  der  Leistungs-  und  Konknrrenzfähigkeit
  der  Industrie  klarlegen.
Vom  Jahre  1876  ab  erfolgten  die  mancherlei  Abänderungen  der  Gewerbeordnung, ­
  namentlich  1885  und  1891.  Es  handelte  sich  hauptsächlich  um  Bestimmungen
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        II.  Staatlicher  Schutz  der  Unternehmer-  und  Arbeiterklasse.

53

gegen  übermäßige  Arbeitsdauer,  Sonntags-  und  Nachtarbeit,  gesundheitsschädliche  Beschäftigung, ­
  unwürdige  Behandlung  u.  s.  w.
Ein  prinzipieller  Wendepunkt  trat  mit  den  fast  gleichzeitig  mit  der  Annahme
des  Unfallversicherungsgesetzes  stattfindenden  Reichstagsverhandlungen  vom  Februar
1885  über  den  Antrag  Hertling  in  bezug  auf  Sonntagsarbeit,  Marimalarbeitsdauer,
Frauen-  und  Kinderschutz  ein.  Mit  der  Annahme  dieses  Antrags  war  entschieden,
daß  die  gesetzgebenden  Faktoren  immer  tiefer  in  das  wirtschaftliche  Verhältnis  des
Unternehmers  zu  seinen  Arbeitern  eingreifen,  um  den  gegenseitigen  Beziehungen  einen
öffentlich  rechtlichen  Charakter  zu  verleihen.  Damit  ergriff  der  Gesetzgeber  in  dem
Jnteressenkampf  des  Erwerbslebens  Partei  und  engagierte  sich  damit  für  das  sozialethische ­
  Prinzip  des  „Schutzes  der  Schwachen"  —  auch  der  selbständigen  Produzenten
—  gegen  die  kapitalistische  Uebermacht.
Einen  Schritt  weiter  ging  der  staatliche  Arbeiterschutz  mit  dem  Reichsgesetz
vom  30.  März  1903.  Die  Arbeiterschutznovelle  vom  1.  Juni  1891  erachtete  noch
grundsätzlich  die  Familie  als  die  Schranke,  vor  welcher  die  staatliche  Reglementierung
Halt  zu  machen  habe.  Mit  diesem  Grundsatz  brach  das  Kinderschutz  g  es  etz  vom
30.  März  1903;  damit  wurden  auch  der  Beschäftigung  eigener  Kinder  einschneidende
Schranken  gezogen.

b)  A  r  b  e  i  t  e  rv  e  r  s  i  ch  e  r  n  n  gl).
Daß  eine  noch  dringendere  Kulturfrage,  als  der  Arbeiterschutz  die  Vorsorge  für
die  Fälle  sei,  wo  es  dem  Arbeiter  unmöglich  ist,  durch  Arbeit  der:  Lebensbedarf  zu
verdienen,  das  erfaßte  Fürst  Bismarck  mit  genialem  Blick;  im  Jahr  1879  stellte  er
das  weitausholende  Projekt  der  Arbeiterversicherung  in  den  Mittelpunkt  der  Sozialreform.


Schon  früher  waren  Normativbestimmungen  für  Errichtung  von  Kranken-,
H  i  l  f  s-  und  S  t  e  r  b  e  k  a  s  s  e  n  und  über  die  Beitrags-  und  Beitrittspflicht  der
Arbeitgeber  wie  der  Arbeiter  erfolgt.
Das  R  e  i  ch  s  g  e  s  e  tz  über  die  eingeschriebenen  H  i  l  f  s  k  a  s  s  e  n  erging ­
  unterm  7.  April  1886  und  wurde  durch  die  Novelle  vom  10.  April  1902  dem
neuesten  Stand  angepatzt.

i)  Krankenversicherungsgesetz  B.  30.  Juni  1900  (St.  15.  Juni  1883,  10.  April  1892  und
25.  Mm  1903).  Unfallversicherungsgesetz  B.  5.  Juli  1900  (St.  6.  Juli  1884).  Jnvaliditätsund
  Alterversicherungsgesetz  B.  13.  Juli  1899  (St,  22.  Juni  1889).  —  Welchen  Effekt  die  Gesetze ­
  erbracht  haben,  zeigen  nachfolgende  Daten:  An  Krankenversicherungsgeldern
wmben  im  1^4  214  MW.  M.  oerauggabt:  baë  Vermögen  ber  Drtg%anfen=  imb  anb  .r,,
Kassen  betrug  Ende  1904  rund  191  Mill.  M.  —  Bei  der  Unfallversicherung  sind  heute  rund
20  Millionen  Personen  versichert.  An  Entschädigungen  (Renten  u.  s.  w.)  wurden  im  i  abbezahlt ­
  136,2  Millionen  Mark,  fast  10  Millionen  Mark  mehr  als  im  Vorjahr.  Auf  Grund  d  °
WerMenmg  ehielten  ca.  1034770  personen  (Werkte  ober  Ânge^rige  non  Beriete,0  3W,n,
In  den  fünfzehn  Jahren  1891-1905  sind  in  der  Jnvaliditäts-  und  Altersversidies’
nmb  1  785  300  Äentenanfpr#e  allertami*  worben.  Bie  @6^0%  ber  iaufenben  +  J  r  ^
im  Ansang  1806  934980.  Di-  im  Jahr-  1905  aus  ber  r-ichsg-!-tzIich°n  Invalid-»«-,ich-r»»°
geMKen  GnWabigungen  werben  etnf4(ießit4  beê  9tei4g;uf4ufieg  auf  160  Millionen  Mn  ^
3n  14  !#ren,  feil  Bef^en  ber  SnoaIibenDer|%rung,  finb  eine  Miliiarbe  i  JT
lionen  Mars  ge^ii.  Bag  Vermögen  ber  8er^^4erunggtrüger  betrug  @nbe  1905-  (236  M  ^  ^
        <pb n="58" />
        54

2.  Abschnitt.  Grundlegung  u.  Ausbau  der  Sozial-  u.  Wirtschaftspolitik.

So  sehr  aber  auch  alles  im  Prinzip  einig  mar,  so  hing  doch,  zumal  damit
ein  neuer  Geist  entfesselt  wurde,  der  Erfolg  von  einem  durchdachten  Organisationssystem ­
  und  der  umsichtigen  Ausführung  ab.
^  Im  Jahre  1894  wurde  vorgeschlagen,  auch  die  Gehilfen  des  Kleingewerbes ­
  und  des  Kleinhandels  dem  Unfallversicherungszmang  zu  unterwerfen.
Heute  herrscht  in  Regierungskreisen  eine  kühlere  Anschauung  vor.
Seit  einem  Jahrzehnt,  namentlich  seit  dem  Gesetz  vom  30.  Juni  1900,  läßt  es  sich
die  Lagereiberufsgenossenfchaft  angelegen  sein,  alle  größeren  Handlungsfirmen  beizn  -
treiben.  Es  ist  dies  diejenige  Genossenschaft,  die  nächst  dem  Bergbau  oder  Steinbruchbetrieb ­
  am  meisten  Unfälle  aufweist.  Umgekehrt  zählen  die  Handelsfirmen  zu  denjenigen
Betrieben,  in  welchen  die  wenigsten  Unfälle  vorkommen.  Das  Zusammenspannen  zweier
so  weit  auseinanderliegenden  Gefahrenklassen  muß  zu  Reibungen  führen.  Da  heute
die  überwiegende  Mehrzahl  der  zur  Lagereiberufsgenossenschaft  gehörigen  Betriebe
die  Handelsfirmen  bilden,  so  dürfte  ein  entsprechender  Antrag  in  der  Genossenschaftsversammlung ­
  eher  Aussicht  auf  Erfolg  haben,  als  dies  noch  vor  einem  Jahrzehnt
der  Fall  war.
e)  A  u  s  b  a  u  der  st  a  a  t  l  i  ch  e  n  Reglementierung  und  Kontrollierung
  des  Arbeitsverhältnisses.
Als  weitere  Maßregeln  der  sozialen  Reform  kamen  1.  die  negativen,  gegen  zu
weitgehende  Ausbeutung  der  Arbeiter,  sowie  zur  Verhütung  von  Unfall  und  Krankheit, ­
  2.  die  positiven  in  Betracht,  die  auf  ihre  wirtschaftliche  Besserstellung  abzielen.
Wie  von  jeher,  so  hatte  auch  in  den  letzten  Jahrzehnten  der  schwächste,  d.  h.
der  nichtbesitzende  Teil  der  Bevölkerung  den  Hauptteil  der  Kosten  der  Umgestaltung
des  Wirtschaftslebens  auf  sich  zu  nehmen.  Sie  zeigten  sich  zunächst  in  schweren
sozialen  Miß  ständen,  wie  in  der  Kinderarbeit,  der  Nachtarbeit  der  Frauen,  der  übermäßigen ­
  Dauer  der  Arbeitszeit,  der  gesundheitswidrigen  Zustände  der  Werkstätten,
der  Unsicherheit  der  Existenz  des  Arbeiters  u.  s.  w.
Die  Nächstliegende  Aufgabe  war  demgemäß  die  allmähliche  Aufdeckuug  und
Wegräumung  dieser  Mißstände.  Dann  ging  das  sozialreformatorische  Programm  auf
die  Durchführung  nachfolgender  Punkte:
1.  Streikfreiheit  (Koalitionsrecht);
2.  Normativbestimmungen  über  den  formellen  und  materiellen  Inhalt  des
Arbeitsvertrags:  Maximaldnuer,  zuerst  für  Kinder  und  Frauen  (Normalarbeitstag, ­
  Normal-  und  Tarifvertrag,  Mindestlohn  und  öffentlich  aufzulegende
Fabrik-  oder  Werkstättenordnung);
3.  Einführung  der  Sonntagsruhe;
4.  Vorschriften  über  Schutzmaßnahmen  im  Betrieb  (Unfallverhütung
u.  s.  f.).
Die  verschiedenen  Etappen  des  staatlichen  Eingreifens  werden  durch  die  Reichstagsverhandlungen ­
  von  1890  (Novelle  vom  1.  Juni  1891)  und  vom  20.  Nov.  1899
über  den  Schutz  des  gewerblichen  Arbeitsverhältnisses  (Zuchthausparagraph)
bezeichnet.  Die  für  die  Zukunft  grundlegende  Novelle  vom  1.  Juni  1891  (revidiert
30.  Juni  1901)  betraf  die  Regelung  des  Arbeitsverhältnisses,  der  Kündigungsfristen,
der  Arbeitszeit  und  Beschäftigung  weiblicher  und  jugendlicher  Personen,  der  Sonntagsruhe ­
  re.
        <pb n="59" />
        II.  Staatlicher  Schutz  der  Unternehmer-  und  Arbeiterklasse.

55

Die  Beschränkung  der  Frauen-,  Kinder-  und  Sonntagsarbeit  hat  sich,  obgleich
sie  durchweg  eine  Belästigung  der  Unternehmer  bildet,  rasch  eingelebt.  Das  „Kinderschutzgesetz" ­
  vom  30.  März  1003  bedeutete  einen  großen  Schritt  vorwärts;  noch
ein  Jahrzehent  früher  wäre  es  auf  einen  weit  größeren  Widerstand  gestoßen.
Weniger  gilt  das  von  den  Versuchen,  den  Marimalarbeitstag  in  der  Bäckerei
und  im  Gastgewerbe  (R.G.  vom  4.  März  1806  und  23.  Januar  1902)  einzuführen,
bst  sie  den  kleinen  Betrieben  besonders  lästig  fallen;  der  Mittelstand  hat  hier  die
Kosteil  für  die  Sozialpolitik  zu  tragen.
Eine  nutzlose  Belästigung  der  größeren  Etablissements  ist  die  schon  oben  gewürdigte  Vorschrift ­
  des  §  134,  Abs.  3,  N.G.O.  über  das  Lohnzahlungsbuch  und  den  Eintrag  des  auszuzählenden ­
  Lohnes  bei  jeder  Lohnzahlung.  Seit  vier  Jahren  werden  die  Handelskammern  gegen
diese  Vorschrift  vorstellig,  bis  jetzt  aber  ohne  Erfolg.  —
Für  das  nächste  Jahrzehnt  handelte  es  sich  in  bezug  auf  die  staatliche  Reglementierung ­
  des  Arbeitsverhältnisses  hauptsächlich  um  das  Tempo,  in  dem,  um  den
Zweck,  für  den,  sowie  um  den  Grenzpunkt,  bis  zu  dem  sie  weiter  fortgesetzt
werden  sollte.
Unter  den  Reichstagsparteien  fand  bei  jeder  Session  ein  sich  überstürzender
Wettlauf  ill  Einbringung  von  Anträgen  statt,  welche  den  kostenlosen  Nimbus  der
Fortschritts-  und  Arbeiterfreundlichkeit  einbrachten;  als  Maßstab  für  die  Arbeiterfreundlichkeit ­
  galt  die  Anzahl  der  eingebrachten  Reformvorschläge.  Dem  besonnenen
Teil  gelang  es,  statt  des  direkteil  Zwangs  Einrichtungen  durchzusetzen,  die  aus
alllnähliche  Besserung  hindrangen  und  sie  indirekt  förderten.  Hierzu  gehören:
1.  Die  drei  Vorkehrungen  zur  Sicherung  der  tatsächlichen  Durchführung  von:
a)  Sonder-,  Gewerbe-  und  Kaufmannsgerichten  (R.G.  1901)  unb  event.  Einigungsämtern ­
  ;
b)  Gewerbeinspektoren  (Vorbeugung  von  Krankheit  und  Unfall).
c)  Arbeiterausschüssen  (§  134  G.O.)  und  event.  Arbeiterkammern.
2.  Organisation  des  Zusammenwirkens  von  Staat,  Gemeinde  und  den
beiden  nächstbeteiligten  Klassen.

Soziale  So  n  d  e  r  g  e  richte.

Die  Einführung  der  Reichsjustizgesetze  im  Oktober  1879  zog,  llnbeschadet  der
sonstigen  Vorzüge,  doch  für  die  sog.  „Bagatellsachen"  eine  unverhältnismäßige  Erschwerung ­
  und  Verteuerung  der  Rechtsverfolgung  nací)  sich,  die  bei  denl  kleinen  Mairn
Unzufriedenheit  und  Mißstiminnilg  erregen  mußten.  Wie  bei  all  den  Gesetzen  jener
Tage  waren  die  Juristen  ill  der  Ueberschätzung  des  formalen  Prinzips  —  hier  der
Oeffentlichkeit  und  Mündlichkeit  —  achtlos  über  die  wirklichen  Bedürfnisse  der  unteren
Klassen  hinweggeschritten.
Bestrebungen  smb  gum  Seit  bu#  bie  err^tiing  oou  Sonberaerirbim,
verwirklicht  worden.
G4)on  bu#  §  108  ber  ##^6^601^0  mar  eine  gemisse  @riel(Wr,,n.
bu#  bie  Uebertragung  gemer^er  Streitigkeiten  ans  bic  (äemeinbcbcbörbM
bahnt  warben.  Das  Gemeindegericht  ist  ja  eine  der  berechtigten  Eigentümlichkà

Diese  Uebertragung  wurde  in

der  Novelle

vom  1.  Juli  1883

şà'  das  ganze
        <pb n="60" />
        56  2.  Abschnitt.  Grundlegung  u.  Ausbau  der  Sozial-  u.  Wirtschaftspolitik.
Reich  eingeführt;  sie  enthielt  die  Bestimmung,  daß  es  den  Gemeinden  gestattet  sein
solle,  für  gewerbliche  Streitigkeiten^)  in  fakultativer  Weise  —  nach  rheinischem
Vorbild  —  ein  Schiedsgericht  unter  gleichmäßiger  Zuziehung  von  Arbeitgebern  und
Arbeitnehmern  einzuführen.
Nachdem  durch  Reichsgesetz  vom  29.  Sept.  1901  die  Errichtung  von  Gewerbegerichten ­
  für  alle  Gemeinden  mit  über  20000  Einwohnern  obligatorisch  gemacht
worden  war,  wurde  Ende  der  neunziger  Jahre  von  den  kaufmännischen  Angestellten
eine  Agitation  für  Errichtung  kaufmännischer  Sondergerichte  eingeleitet.
Im  Jahre  1897  wurde  im  Reichstag  eine  Resolution  eingebracht,  worin  die  verbündeten ­
  Regierungen  aufgefordert  wurden,  einen  Gesetzentwurf  über  Errichtung
kaufmännischer  Sondergerichte  im  Reichstag  einzubringen.  In  juristischen  und
kaufmännischen  Kreisen  begegnete  der  Vorschlag  nahezu  einmütigem  Widerspruch.
Dessenungeachtet  wurden  durch  Reichsgesetz  vom  6.  Juli  1904  die  Kaufmanusgerichte
eingeführt.
Die  Zuständigkeit  der  Gewerbe-  und  Kaufmanusgerichte  erstreckt  sich  auf  Streitigkeiten ­
  über  Antritt,  Fortsetzung  oder  Auflösung  des  Arbeitsverhältnisses,  über  Rückgabe  von
Zeugnissen  u.  a.  m.  Außer  der  richterlichen,  kommt  diesen  Gerichten  auch  eine  begutachtende
Tätigkeit  zu;  sie  sind  berechtigt,  aus  eigener  Initiative  durch  Antrüge  auf  Reichs-,  Staats-  und
Gemeindebehörden  einzuwirken  und  verpflichtet,  auf  Aufforderung  sich  über  gewerbliche  Fragen
diesen  gegenüber  zu  äußern");  auch  können  sie  als  Einigungsämter  bei  Streitigkeiten  angerufen
werden.  Durch  die  Zuständigkeit  eines  Gewerbe-  oder  Kaufmannsgerichtes  wird  die  der  ordentlichen ­
  Gerichte  ausgeschlossen.  Organisiert  sind  sie  derart,  daß  die  eine  Hälfte  der  Beisitzer ­
  aus  selbständigen  Prinzipalen,  die  andere  aus  Arbeitnehmern  besteht;  beide  Teile  gehen
aus  unmittelbarer  geheimer  Wahl  hervor.
Für  ihre  Würdigung  bieten  die  Sondergerichte  zwei  Seiten  dar:  1.  nach  der
Technik  der  Rechtsprechung,  und  2.  nach  ihrer  Einwirkung  auf  das  soziale  Empfinden
und  das  lebendige  Rechtsbewußtsein  der  Nüchstbeteiligten.
Vom  ersten  (technischen)  Standpunkt  aus  wird  das  Bedürfllis  nach  Errichtung
von  Sondergerichten  für  den  objektiv  Urteilende,:  nur  insoweit  anzuerkennen  sein,  als
das  ordentliche  Verfahren  für  Bagatellsachen  ein  billiges  und  rasch  arbeitendes  Gericht ­
  nicht  hat.  Unter  den  Juristen  allerdings  sind  es  nur  wenige,  die  die  Berechtigung ­
  der  Sondergerichte  anerkennen.
Ein  anderes  Gesicht  gewinnt  die  Sache  vom  sozialen  Standpunkt  aus.  Es  ist
nicht  zu  leugnen,  daß  das  soziale  Rechtsempfinden  des  Volkes  dadurch  gestärkt  wird,
daß  das  Verhältnis  zwischen  Arbeiter  und  Arbeitgeber  durch  die  Presse  an  die
Oeffentlichkeit  gezogen  und  wertvolle  Streiflichter  auf  die  sozialen  Verhältnisse  ge-0

  Das  Gewerbegericht,  Conseil  de  prud’  hommes,  ist,  wie  das  Institut  der  Handelskammer, ­
  französischen  Ursprungs;  es  wurde  am  18.  Mürz  1806  für  das  Lyoner  Seidengewerbe
eingeführt.  Wie  das  Institut  der  Handelskammer,  so  hat  auch  diese  Einrichtung  in  keinem  Lande
eine  größere  Bedeutung  gewonnen  als  in  Deutschland.
»)  Von  diesem  Recht  machen  die  Kaufmannsgerichte,  wie  sie  dies  z.  B.  in  Sachsen  bezüglich
der  Ausdehnung  der  Sonntagsruhe,  Anstellung  von  Handelsinspektoren',  Fortzahlung  des  Salärs  an
erkrankte  Gehilfen,  die  Krankengeld  beziehen  u.  s.  f.  bewiesen  haben,  immer  mehr  Gebrauch;  sie
werden  dadurch  zu  einer  Art  „Kaufmannskammer"  ;  bedenklich  ist  nur,  daß  dem  unverantwortlichen, ­
  oft  jugendlichen  Gewerberichter,  der  in  Kontor  und  Werkstatt  nicht  genügend  Bescheid
weiß,  ein  zu  großer  Einfluß  auf  die  Weiterbildung  der  Gesetzgebung  eingeräumt  ist.
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        asÄïaxai'*}**-'"“*
ï~  srr
neun  werden,  so  lassen  sie  sich  in  sozialer  Hinsicht  dà  b  ķ"Ş°ndergerichte  verwünsch, ­
  dei  der  zwischen  den  einzelnen  Ständen  immer  »"""ņten.  Denn  der
VON  den  eigenen  Standes-  und  Fach  genossen  nbgeurtļ'is^ŗĢŗ  werdenden  Kluft
und  keineswegs  ungerechtfertigt.  Andererseits  erscheinen  die  ß  ^^'den,  ist  natürlich
illoyalen,  im  letzten  Ende  die  Gesamtheit,  wie  die  Priini«  ^  ^^erichte  geeignet,  der
Ausbeutung  der  Untergebenen  durch  einzelne  mehr  oderai-,  -  schädigenden
m 9 er  vorznbengen.
Arbeitsvermittlung.
Ju  der  schwierigen  und  verwickelten  Frage  der  Wvhou?
Württemberg  allen  anderen  Bundesstaaten  voran  und  onsi  .^Vermittlung  ging
entwurf  heraus.  '  omen  Organisations-Wie
  schon  früher  die  privaten,  so  sind  auch  die  neuen  ^  -
bte  Stellenvermittlung  der  Handlungsgehilfen  überhaupt  .B"^aus  für
industriellen  Arbeiter  nur  bei  einzelnen  Branchen  von  ar"ù  U11 ^  gvoß-^iesem
  Grunde  trafen  bisher  die  Schlüsse,  die  aus  den  allu,^.  Bedeutung.  Aus
statistischen  Zusammenstellungen  auf  den  Gang  der  betreffend"^  veröffentlichten
zogen  wurden,  wenigstens  bisher,  nicht  immer  zu.  Cn  ^"^uftriezweige  ge-Arbeiterrecht.

3)e»  cgtteineii  Parteien  c#eiiit  ai§  bet  Gfnnfs,  i
der  Lohn-  und  Klassenkampf  (Koalitivns-  und  Streikfreiheit)  und  s  Ş^bsthilse
gegen  eine  unbillige  Ausbeutung  der  Schwachen.  In  bezna  auf  hi  T  l aat ^^ c  Şchutz
sich  die  prinzipielle  Seite  allmählich  abgeklärt:  einerseits  bat  kick  .^rungeil  hat
nt  bie  ^01)1180^0^11118  nlë  chi  aiigMikM  Bcßiiiiieii  »»b  obnc  bouln^  f
die  Arbeiter  selbst  erwiesen-  den  Austrag  der  Lohnfraqe  muß  r  ^  "Heu  für
Konjunkturen  unterliegt,  die  Regierung,  nicht  allein  den  eiméíL,  r«  W  anodischen
sondern  auch  den  einzelnen  Werkstätten  überlassen.  Für  den  ^1  ^werbezweigen,
ß(ib  e§  btci  ^09^11111^1111^:  9^6116^6^^)6^118  ^01!  \  ^^^""^011"
Gesetzgebung  für  den  Schutz  der  arbeitenden  Klaffen'aeaen  n„f  ^gierung  und
80^^611,  fomiG  fi(wtiici)c  Beseitigung  fogiulet  mßftmibe  in  be,
K-in  Staat  der  Welt  hat  diese  drei  Aufgaben  in  's.
Deutschland;  das  ist  eine  selbst  vom  Ausland  zugestandene  InnH  i  ® Clfe  selbst  wie
Eine  weitere  Aufgabe  nun.  an  der  man  noch  lange  zu  arbei  en  t.
die  Sicherung  der  wirtschaftlichen  Gleichberechtigung  und  der  Reel  -»  wird,  bildet
Arbeiters,  die  Neugestaltung  der  wirtschaftlichen  i.nd  reà"^^'"'zelnen
ungen  zwischen  de»  Unternehmern  und  dem  Arb  "r'chen  Bezieh-Schafsung
  eines  neuen  Arbeiterrechts,  die  Organisi,',»,,»  '""stand,  die
uno  Staatsverwal-
        <pb n="62" />
        58  &amp;amp;  Abschnitt.  Grundlegung  u.  Ausbau  der  Sozial-  u.  Wirtschaftspolitik.
tung,  schließlich  überhaupt  die  kulturelle  Hebuug  der  Arbeiterklasse  als  Voraussetzung ­
  der  Hebung  der  technischen  und  kommerziellen  Leistungsfähigkeit  der  Nation.
Das  nächste  Ziel  der  Arbeiterklasse  geht  dahin,  daß  die  Regelung  der  Beziehungen ­
  zwischen  Prinzipal  und  Arbeiter  in  ihren  Hauptpunkten:  Lohnhöhe,  Arbeitsdauer, ­
  Behandlung,  äußere  Verkehrsformeu  u.  s.  f.  nicht  mehr  den  einzelnen  vertragschließenden ­
  Personen  überlassen  bleiben  sollte.  Vielmehr  sollten  die  Grundlagen  hiefür,
  wie  sie  durch  die  Massenorganisation  erst  noch  zu  erkämpfen  siild,  einen  öffentlichrechtlichen
  Charakter,  ähnlich  den  der  Meister-  und  Geselleuzünfte  des  Mittelalters,
erhalten  und  von  Fall  zu  Fall  durch  die  Verbandsleituug  bestimmt  werden  („konstitutionelles ­
  Fabriksystem").
Für  den  Ausbau  dieses  Systems  spricht  die  Erwägung,  daß  es,  ähnlich  wie  die
neuere  Rechtsstellung  der  Staatsbeamten,  geeignet  ist,  einen  Ersatz  für  die  geminderten
Aussichten  auf  Selbständigkeit  zu  bieten.  Aus  der  anderen  Seite  ist  der  Tarifvertrag ­
  mit  seinem  Korrelat,  der  gewerkschaftlichen  Vereinigung  und  dem  Koalitionsrecht, ­
  eine  Beschränkung  der  freien  Disposition  des  Unternehmers.  Neben  ihn,  den
bisherigen  Leiter  des  Betriebs,  tritt  ein  zweiter  Faktor,  der  Gewerkverein,  mit  dem
Anspruch,  als  Gleichberechtigter  auf  die  Gestaltung  der  Arbeitsbedingungen  einzuwirken, ­
  ohne  aber  eine  Verantwortung  und  Gewähr  für  Einhaltung  der  Verabredung ­
  zu  übernehmen.  Dieser  Anspruch  bildet  ein  Stück  aus  dem  Programm
der  politischen  ftmd  wirtschaftlichen-  Machteroberung  durch  das  internationale  Proletariat, ­
  damit  eine  Machtfrage,  deren  Entscheidung  in  den  verschiedenartigen  Gewerbezweigen ­
  verjchieden  ausfallen  muß.  Angesichts  dessen  erscheint  es  nur  als  eine
Frage  der  Zeit,  bis  sich  die  Unternehmer  derjenigen  Industriezweige,  die  sich  durch
die  fortschreitende  Arbeiterorganisation  am  meisten  berührt  fühlen,  als  Gegengewicht
ebenfalls  zusammenschließen;  geschehen  ist  dies  z.  B.  im  Baugewerbe  1003,  in  der
schweren  Industrie  und  in  der  Weberei  1904  („Hauptstelle  deutscher  Arbeitgeberverbünde"), ­
  in  der  Metallindustrie  1906  u.  s.  w.
Die  Entwicklung  der  Reichs  gesetzgeb  un  g  scheint  dahin  zu  treiben,  daß
das  Koalitionsrecht  weiter  ausgebaut,  ferner  A  r  b  e  i  t  e  r  k  a  m  m  er  n  eingeführt ­
  werden  und  das  „konstitutionelle  Tarifvertragssystem",  basierend  auf  dem  Grundsatz ­
  der  Gleichberechtigung  von  Arbeitgeber  und  Arbeiter,  immer  mehr  Boden  gewinnt.
A  r  b  e  i  t  e  r  k  a  m  m  e  r  n.
Schon  1877  brachten  Bebel,  Auer  und  Genossen  im  Reichstag  den  damals  nur
von  Kathedersozialisten  vertretenen  Antrag  ein,  die  G  e  m  e  r  b  e  k  a  m  m  e  r  n  mögen
zur  Hälfte  aus  Arbeitgebern,  zur  anderen  Hälfte  aus  Arbeitern  zusammengesetzt  und
dazu  „berufen  werden,  die  Gewerbs-  und  Arbeitsinteressen  zu  vertreten,  den  Behörden ­
  regelmäßig  Berichte  zu  erstatten,  die  zu  veröffentlichen  sind,  Anträge  an
die  Behörden  zu  stellen,  sowie  gemeinsame  gewerbliche  Einrichtungen  und  Fachbildungsanstalten ­
  zu  beaufsichtigen".  In  jedem  Gewerbekammerkreis  sollte  die  „Aufsicht
über  die  Ausführuug  und  Jnnehaltung  der  zum  Schutze  der  Arbeiter  getroffeuen
gesetzlichen  Bestimmungen"  einem  Reichsarbeitsinspektor  (dem  späteren  Fabrikinspektor
und  Gewerbeaufsichtsbeamten)  zustehen.  Diese  Ideen  haben  sich  inzwischen  zu  der
Forderung  der  staatlichen  Errichtung  von  Arbeiterkammern  verdichtet,  die  1904  von
der  Reichstags-  und  Bundesratsmehrheit  schon  halb  zugestanden  worden  ist.  Die
prinzielle  Seite  haben  wir  schon  oben  gewürdigt.
        <pb n="63" />
        Is  Staatlicher  Schutz  der  Unternehmer-  und  Arbeiterklasse.

59

■¡¡¡¡■H
S5ss&amp;amp;ïSSS35?àSê:
neueren  Erfahrungen,  ^  Kollegen  anders  gesinnte  Arbeiter  systematisch  verneigt, ­
  das;  die  sozial,,  emo  ,  Arbeiterdelegierten  in  allem  an  die  Zmangsdirektive
drängen,  niederstimmen,  nn  funden  sind.  Aehnliche  Wahrnehmungen  wurden  bei
der  Berliner  Zentrallei  nng  Landesversichernngsanstalt  und  der  Wahl  der
der  Besetzung  des  An  /  àlleqinm  der  Zentralstelle  für  Handel  nnd  Gewerbe
Arbeitervertreter  bei  dem  1  wurden  von  den  der  Sozialdemokratie  angehörigen
ili  Württemberg  gemacht,  stUC 1  ^  Angehörigen  der  christlich-sozialen  Gewerk-Arbeitern
  die  bnrgerlichgestnn  ^  stimmt.  Eine  Gesamtbeteilignng  der  Arbeiterschaften) ­
  zur  Seite  gedraiig^  m  ^Verwaltung  bleibt  bis  ans  weiteres  eine  Fiktion;
schaft  an  der  Gemeinde-  o  er  àseitiqe  Interesse  der  sozialdemokratischen  Partei
tatsächlich  gelangt  immer  nur  oav
nnd  Zentralleitnng  zur  Geltung.  öffentlichen  Lebeil  die  gleiche  Taktik,  wie  im
Die  Sozialdemokratie  wen  ^  an i^  Diese  Konsequenzen  bilden  daher  auch
Lohnkamps  gegen  eine  einzelne  »  ^r  Arbeiterorganisationen  den  maßgebenden
fut  Ne  %eueinrici)tun9  ftantíid)  nnetm
Gesichtspunkt.  —  .  sisoitntiou  an  deren  Spitze  sich  der  Verband  dentsch-'
  Neuerdings  strebt  eine  Ag  /  weiter  die  staatliche  Errichtung  von  H  andnationaler
  Handlungsgehilseii  ge
üul9§0e^Ufcntnmm^  ^  ^  bte  %e9Íenm9  Ne  ßmib  Mn  bieten
Es  ist  daher  bic  cilte  gesetzliche  Anerkennung  erhalten.  Bisher
soll,  datz  diese  f°"d°r°Ģ  »  des  Staates,  die  verschiedenen  Interessengruppen
hielt  man  es  für  bie
ei,»einen  So###»*;,"  ^  ""  Stöber  1905  bie  berliner
i)  „Die  Frage  de  i  jmr  ^  ihren  Konsequenzen  eine  Rolle,  ste  dient  eben  weiter-Elektrizitätsgesellschaften,
  „1  ^  ge6en  unserer  Industrie  im  tiefsten  Kern  treffen.  •  Jede  eingehenden ­
  Bestrebungen,  &amp;gt;  ^  Etappe  für  weitere  Forderungen  benutzt  und  so  bald  an  dieser,  bald
mal  bewilligte  Forderung  ^  ^  in  ciuer  Zwangslage  befindet,  das  Machtmittel  des  Streiks
an  jener  Stelle,  so  a  ^  nieder  neue  Breschen  in  die  Ordnung  der  Verhältnisse  zu  legen."
in  Bewegung  SW  '  Priv  at  angestellten,  d.  h.  der  im  Privatdienst  beschäftigten  Kopfarbeiter
')  Die  Zatz  Jahrzehnten  verdoppelt  und  beträgt  heute  im  Reich  etwa  1'/.,  Millionen;
hat  sich  in  den  ^  ber  Industrie  als  Techniker,  Werkmeister,  Faktoren,  zwei  Drittel  im
davon  su»d  ^brkehr  beschäftigt.  Auch  unter  ihnen  macht  sich  seit  einigen  Jahren  eine  soziale
Handel  un  bie  slU f  c j ne  besondere  Interessenvertretung  hindrängt.  Erkennt  man  die
Bewegung  Prinzip  als  berechtigt  an,  so  kann  man  auch  diesen  Bestrebungen  die  Be-Arberter
  a  ^  abstechen,  und  zwar  müßten  besondere  Zwangskammern  für  die  Angestellten
imb  ber  anbuftrie  96^0^6,1  merben.
        <pb n="64" />
        60

2.  Abschnitt.  Grundlegung  u.  Ausbau  der  Sozial-  u.  Wirtschaftspolitik.
zusammenzufassen.  Je  mehr  die  Zersplitterung  voranschreitet,  desto  mehr
wird,  zumal  im  Kampfe  mit  der  geschlossenen  Organisation  der  extremei:  Parteien,  der
Einfluß  geschwächt,  den  diese  Vertretullgskörperschaften  bestimmungsgemäß  auf  ihre
Kreise,  sowie  auf  die  öffentliche  Meinung  ausüben  sollen.
Sodann  verdient  Beachtung,  daß  die  aus  derartigen  sozialpolitischen  Organisationen ­
  hervorgehenden  Neubildungen  gleich  einem  ins  Wasser  geworfenen  Stein
immer  neue  und  weitergehende  Kreise  ziehen.  Kaum  bestanden  Kaufmannsgerichte,
so  wurden  schon  von  Vertretern  des  Mittelstandes  Handwerkergerichte,  Handelsinspektoren ­
  u.  s.  f.  gefordert.
Fermer  macht  es  sich  von  Jahr  zu  Jahr  fühlbarer,  daß  die  sozialistische  Zeitströmung ­
  mehr  und  mehr  die  kaufmännischen  Kreise  erfaßt,  die  ihr  bisher  ferngestanden ­
  sind.  Das  Verhältnis  zwischen  Gehilfen  und  Prinzipal  hat  sich  heute  wesentlich ­
  verschoben.  Die  friihere  Jnteressensolidarität  hat  sich  aufgelöst  und  einem  Verhältnis ­
  Platz  gemacht,  dessen  Regelung  nicht  mehr  im  Kontor,  sondern  korporativ  und
in  der  Oeffentlichkeit  erfolgen  soll.  Damit,  daß  Stand  mit  Stand  abrechnet,  wird
der  Klassenkampf  immer  weiter  in  die  Reihen  der  Handlungsgehilfen  hineingetragen.

III.  Verstaatlichungsbestrebungen.
Von  den  Grundgedanken  des  Sozialismus  ist  der  eine  von  der  gemeinwirtschaftlichen ­
  Leitung  der  Produktion  insofern  der  ältere,  als  schon
Mitte  des  vorigen  Jahrhunderts  die  ersten  Verstaatlichungsbestrebungen,  die  den  in
etwas  primitiver  Weise  zum  Ausdruck  gelangenden  Wünschen  des  praktischen  Lebens
entsprungen  waren,  hervortraten  und  die  Expropriation  von  Privatunternehmungen
wenigstens  in  bezug  auf  Verstaatlichung  (bezw.  Verstadtlichung)  der  Mobiliarversicherung, ­
  oder  der  Gründung  einer  staatlichen  Versicherungsanstalt,  oder  der
Ausdehnung  der  staatlichen  Gebäudebrandversicherung  aus  die  Fahrnis  in  Presse  und
Parlament  ernstlich  erörtert  wurde.
Mitte  der  60er  Jahre  hatten  sich  wiederum  Verstaatlichungsbestrebungen  größere
Beachtung  verschafft,  die  sich  zunächst  ebenfalls  auf  die  Mobiliarfeuerversicherung,
dann  aber  auf  den  Betrieb  der  Eisenbahnen  richteten.
Nach  der  Gründung  des  Reiches  stellte  sich  —  außer  der  Eisenbahttversstwstlichung
  —  eine  Reihe  verschiedener  Projekte,  Tabak-  und  Branntweinmonopol,
Reichsbankverstaatlichungu.  a.  ein,  für  die  man  einen  oberen  ßuf  ammenhang  suchte
und  im  Wege  der  Verbindung  mit  der  allgemeinen  Voreingenommenheit  für  die  Verstaatlichung ­
  und  gegen  die  Riesenbetriebe  und  schließlich  das  Großkapital  zu  finden
glaubte.  Die  folgerichtige  Weiterleitung  dieser  Gedankenreihe  führt  zum  Mnnizipalsozialismus,
  zur  Eigenregie  in  der  Herstellung  von  Kriegsbedarf,  zur  Reglementierung
der  Riesenbetriebe  und  Kartelle,  Verstaatlichung  der  Kohlenzechen,  letzten  Endes  aber
überhaupt  zum  Kampfe  gegen  die  gesauste  wirtschaftliche  Entwicklung,  die  nach  ihreU
auf  das  Gigantische  zugeschnittenen  Vorbedingungen  zur  Bildung  (monopolartiger)
Riesenbetriebe  und  Riesenverbände  führen  muß.
Wie  Fürst  Bismarck  1878  mit  dem  obenerwähnten  Projekt  des  Tabakmonopols
den  unvermittelten  Sprung  von  dem  Extrem  der  unbedingten  Konknrrenzfreiheit  zu
dem  anderen  Prinzip  des  Staatssozialismus  engeren  Sinnes  oder  der  einen  Seite  des
Neumerkantilismus  versuchte,  haben  wir  oben  schon  gezeigt.
        <pb n="65" />
        III.  Verstaatlichungsbestrebungen.

61

Alle  diese  verschiedenartigen  Anläufe,  denen  ein  innerer  Zusammenhang  zu
fehlen  scheint,  haben  ihren  oberen  Gesichtspunkt  in  der  weiteren  Gestaltung  des
Verhältnisses  '  des  Wirtschaftsorganismus  zum  Staatsorganismus  und  die
ptin&amp;amp;ipleiie  Beßtiinbunß  in  bet  9#tlmie  be§  fo&amp;amp;iulethifchen,  antifnpitaliftischen
Protektionssystems.  t
®eqeiHibet  bem  ®iseiibahubettieb  mat  bet  91u§ßauß§punit
der  monopolähnliche  Charakter  desselben.  Die  sozialistischen  und  antikapitalistischen
%cbenfttömuußen  Wetten  M  #o"  1892  bei  bet  ^taßc  bet  Machen  ^011011011'
fietnnq  bet  %aHet(täste  (Wßitation  bet  %obentefotniet)  unb  befonbetë  bei  bet
Rea  elmi  a  der  Vörsenrefotm  von  1896,  neuerdings  auch  bei  den  Versuchen  eines
WtlicW  eiimt#  i"  bie  9%oiioMfmmß  bet  sattelte  ($ibetnia,Äffäte).
¿cMiiciitlicii  ließt  bet  ftaat§so)iuiiftis(he  (%)i:optiatioii§ßebanf'e  ioenißften§  ben
¡mn
ttetben.  Naumann  zugibt,  die  Sache  so,  daß  der  Staatssozialis-...
  ässsä  „
....  %  "■t:  ï,rî  jx
ßemeine  Versi  ch  e  t  u  ^  ^iier  Jahrzehnten,  wo  die  Abfindung  der  Privat-Bestrebungen
  in  den  ■  hohe  Beträge  wie  heute  erfordert  hätte,  war
Versicherungsanstalten  '  ber  Mobiliarfeuerversicherung,  oder  der  Gründung
bie  bei;  ^2^„g§a„st„It,  obet  bet  9(11^6^1111^  bet  staatlichen  (Bebmibe^
einer  staatlichen  I  .„is,  bie  z.  B.  im  bayerischen  Landtag  erst  wieder  im
Versicherung  aus  i  wurde,  immerhin  noch  diskutabel.  ANerdings  wäre
Oktober  190°  e ^ n '  b ie  Kleinstaaten  das  Risiko  unverhältnismäßig  groß,
auch  damalv  e  '  | ür  bie  Versicherungsnehmer,  namentlich  für  die  industriellen
mibetetseiW  ßenuß  unb  bie  @tfpatni§  ptobicmatlsch  ßcmescu.
fiit  mei#  bie  ^11090%^!%  heute  noch  e#  in  ^taße  tommt,  ßab
Großstadt  ,  s  wenige.  Es  erhellt  daraus:  es  verhält  sich  damit  wie  mit  dem  Tabakc§
  bmiwl*  9^ü„opoíi^^etullß  bet  #affetft&amp;amp;fte:  bel  bein  etsten  Slustommcn
'"-T%t  GtWëbettieb  ben  ^ebütsnifsen  non  Raubet  unb  ^nbnsttie  )u  iaußfam
Mitoinweii.  Hat  aber  einmal  der  Betrieb  eine  produktive  Ausdehnung  gewonnen,
f  so  niete  %ifte,i@eu  unb  ^ntetefsen  mit  ihm  oetfnüpft,  baß  bie  Gtptoptiietuiiß
b  rf  ben  Staat  aus  sozialen  Gründen  unmöglich  geworden  ist.
        <pb n="66" />
        G2

2.  Abschnitt.  Grundlegung  u.  Ausbau  der  Sozial-  u.  Wirtschaftspolitik.

E.  Die  aus  der  neuzeitlichen  Entwicklung  sich  ergebende
Wirtschaftspolitik.
Im  Verlauf  der  Darstellung  haben  wir  ein  Bild  von  dem  geschichtlichen  Werdegang ­
  der  wirtschaftlichen  Gesetzgebung  gegeben.  Es  erübrigt  uns  noch,  einen  Ausblick ­
  zu  bieten  und  die  Richtlinie  für  die  künftige  Wirtschaftspolitik  festzulegen.  Sie
kann  sich  ergeben  als  folgerichtige  Weiterbildung  der  bisherigen  gesetzgeberischen
Prinzipien  oder  als  Weiterführung  des  in  der  wirtschaftlichen  Entwicklung  begründeten ­
  Endziels  und  der  darin  liegenden  Ideen.
1.  Die  bisherige  Gesetzgebung.
Im  allgemeinen  stellt  die  gesamte  wirtschaftliche  Gesetzgebung  und  Verwaltung
bis  in  die  Mitte  des  vorigen  Jahrhunderts  nur  ein  Konglomerat  von  einzelnen
Reglements  und  Instruktionen  dar,  die  aus  speziellen  Anlässen  hervorgegangen  sind
und  lediglich  auf  der  Geschäftsroutine  gefußt  haben.  So  läßt  sich  z.  B.  an  der  Entwicklung ­
  des  Hochzolls  verfolgen,  wie  bis  in  die  achtziger  Jahre  hinein  der  traditionelle ­
  Steuercharakter  der  Zölle  —  seit  1871  als  Mittel  zur  Erreichung  der  finanziellen
Selbständigkeit  des  Reiches  —  vorwiegend  war.  Es  konnte  denn  auch  früher  die
Regierung  die  Wünsche  und  Bedürfnisse  der  einzelnen  Berufsstände  für  sich  behandeln.
Dieses  Herumexperimentieren  verbietet  sich  in  unserer  raschlebigen,  mit  Gärungstoffen
erfüllten  Zeit  von  selbst;  mehr  als  je  rächt  es  sich  heute  bitter,  wenn  die  Regierung
bei  der  Aufstellung  wirtschaftlicher  Prinzipien,  nach  denen  sie  ihre  Politik  einrichten
will,  fehlgreift.
Da  sich  seit  den  70er  Jahren  zugleich  der  Wirkungskreis  des  Staates,  dessen
Intervention  man  eben  noch  gänzlich  auszuschalten  versucht  hatte,  im  Gegenteil  erweitert ­
  halte,  wurde  fiir  das  Verwaltungsrecht,  die  Wirtschaftspolitik  und  in  erster
Linie  für  die  Wissenschaft  der  Aufbau  auf  neuer  Grundlage  notwendig.
Mit  den  70er  Jahren  wurden  zu  den  Drehpunkten  der  Wirtschaftspolitik  nach
außen  das  Verhältnis  zum  Weltverkehr  und  nach  innen  die  Hebung  der  unteren
Klassen,  sowie  die  Beeinflussung  der  Konkurrenz  auf  diesen  beiden  Gebieten.
Die  letztere  Frage  war  schon  früher,  nämlich  mit  der  Industrialisierung,  wodurch
die  große  Masse  in  den  Dienst  des  Fabrikbetriebs  eingestellt  und  in  der  Solidarität
ihrer  Interessen  zusammengeführt  wurde,  aktuell  geworden.  Sie  ging  zunächst  dahin:
soll  sich  der  Gegensatz  zwischen  dem  proletarischen  Klasseninteresse  und  dem  Unternehmerstand ­
  ebenso  zuspitzen,  wie  dies  in  England  eingetreten  war?
Noch  1861  konnte  G.  Schmoller  konstatieren:  „die  feindlichen  Gegensatze  der  Interessen
haben  noch  nicht  die  gehässige  Spannung  zwischen  Fabrikanten  und  Arbeitern  wie  in  England
erreicht  und  werden  sie  hoffentlich  auch  nie  erreichen."  Schon  ein  Jahrzehnt  darauf,  1874,  mußte
derselbe  Gelehrte  die  Arbeiterfrage  als  die  brennendste  Frage  der  Gegenwart  bezeichnen.
Es  war  naturgemäß,  daß  durch  die  sozialen  Neubildungen  und  Kämpfe,  durch
die  fortschreitende  Zentralisierung  der  arbeitenden  Bevölkerung  in  den  Großstädten,
ihre  Jnteressen-Solidarität  und  ihr  Klasieil-Bewußtsein,  zum  Teil  auch  durch  die
früher  wiederkehrenden  Krisen  und  durch  die  Rückwirkung  der  Lage  der  Arbeiter  auf
die  bestehende  Gesellschaftsordnung  die  Arbeiterfrage  eine  stets  erhöhte  Bedeutung
        <pb n="67" />
        1.  Die  bisherige  Gesetzgebung.

G3

:::::
m°»sumb°lfft  schwpsrig  Md  gefährlich,  fiihrt  erfahrungsgemäß  immer  dem  extremradrkalen
  gielc  zm  àMeraliswus,  di-  eine  Existenzfrage  für  ihn  bildet,  geht
dahin,  à  MMN  idealen  Weltanschauung  einen  realen  Baden  zn  schaffen,
S)a§  Ştogtnmm  be§  GcWeS  bet  @d,mad)cn.
,  : e  mit  ben  gewerbepolizeilichen  unb  steuerlichen  Maß-Mv
  haben  S e ! e b  '  fee §  Wettbewerbs  unb  ber  Reklame,  sowie  gegen  bie
nahmen  gegen  die  nv  einsckneibenbe  Fragen  ber  inneren  Wirtschaftspolitik
Konsumentenorgamsa  , ur  Konkurrenz-  ititb  Gewerbefreiheit  ausgerollt
und  ber  prinzipiellen  isreuu
werben.  _  setzten  Jahrzehnten  bie  erste  Frage:  kann  unb  soll  über-Entschieben
  ist  m  i  •  Spiel  der  Kräfte  beschränkt  werden?  Heute
^au^t  bie  wib  baß
—  ^  bie  Richtlinien  noch  sehr  verschwommen,  die  1877  G.  Schmoller
x )  Naturgemäß  waren  v  •  Sozialpolitik"  aufzustellen  versuchte.  Aber  sie  sind  von  der
auf  der  Versammlung  des  „Verein-  ģ^ogen  worden;  denn  auch  die  Grenzziehungen
Wissenschaft  auch  heute  noch  ™  ^adezu  Musterbeispiele  dafür,  wie  es  mit  der  inneren  Be-A.
  Wagners  oder  Philippov")  ^  Den  sozialen  Schutz  der  Produzenten  begründet
gründung  systemloser  Kompronn  ^  Philippovich,  .Politische  Oekonomie,  1905,  S.  18):
die  herrschende  Theorie  ^un  ^  ^  Regierung  lediglich  das  Konsumenteninteresse,  das  man
Früher  bildete  die  Rr  )  I  ch  ànmenfallend  ansah;  heute  kommt  dazu  der  Schutz  von  Produzentenals
  mit  dem  (yemenuvo)  g  möglich,  als  die  Bevölkerung  und  die  Gesaintwirtschast  einen
interessen.  Erstere  ^eit  der  Mitte  des  vorigen  Jahrhunderts  trat  die  Verschiebung
stationären  Chara  i  ^  ìhrcr  Gruppierung,  in  der  Produktion  und  ihren  Betriebsformen,  im
in  der  Bevöl  eru,  g  ^  Folge  dieser  Umgestaltung  war,  daß  sich  fortwährend,  unbe-Konsum
  und  Regierung,  neue  wirtschaftliche  Erwerbsinteressen  bildeten,  die  wiederum
eiitfh#or  bereu  W,  ®rbße  unb  micßtnng  fieß  neränberte.
mibere  ^  bk  Regierung  Sdiußmaßregeln  ;u  gunftenbebrängter
3nbußrie3meigß  3"  trßßen.gßinäß  beni  «Sa#  non  ber  #ic%t';ur
Spànde,  n  H^„ziehung  produktiver  Kräfte,  deren  Bestand  oder  weitere  Entwicklung  gefährdet
^*%ner  meint  #1^0^)  ^inent  „Gnmbriß",  VI.  ÄufL,  1906  6.  412,  eg  solle  bie
„^6^#^  @rmeiterung  beß  meiieg  berer,  bie  an  ben  @rrungenfd)aften
T-nelnne»  ingbefonbere  ba§  3111^1619611  ber  unteren  RlaRen  ber  SBenôlïerung  3»  größerer
wirtschaftlicher  Selbständigkeit,  Bildung  und  geistiger  Unabhängigkeit".  Das  ist  ein  frommer
Wunsch,  aber  keine  mit  dem  Zwange  ber  Logik  abgeleitete  Norm.
        <pb n="68" />
        04  2.  Abschnitt.  Grundlegung  ».  Ausbau  der  Sozial-  u.  Wirtschaftspolitik.
handelt  es  sich  nun  weiter  bei  der  Art  der  Ausführung  darum,  wie  man  ohne  Verletzung ­
  des  Grundsatzes  der  Gewerbesreiheit  ein  Korrektiv  anstellen  kann.  Die
Formel  für  eine  treffende,  fruchtbringende  Verbindung  zwischen  Individualismus
und  staatlichem  Zwang,  sowie  ihre  Anwendung  und  Durchführung  auf  die  einzelnen
Erwerbsklassen  und  Bedrängnisse  ist  heute  noch  nicht  gefunden  und  bildet  die  Aufgabe ­
  der  nächsten  Zukunft.
Nach  beiden  Seiten  hin  ist  die  Kleinhandelsfrage  geeignet,  auch  auf  die  soziale
Frage  (weiteren  Sinnes)  ein  Licht  zu  werfen.
Das  Mittelstandsprogramm  bildet  ein  Glied  in  dem  allgemeinen  (Protektions-)
System  des  „sozialen  Schutzes  der  Schwachen"  und  kann  daher  auch  nur  als  solches
voll  gewürdigt  werden.
Dieses  System  rang  sich  immer  entschiedener  in  dem  Zoll-  und  Arbeiterschutz ­
  durch.  In  K  o  n  s  e  q  enz  dessen  wurdet!  —  unter  Mitwirkung  politischer
Zweckmäßigkeitsgründe  —  allmählich  zugunsten  des  Kleingewerbes,  auch  seitens  der
den  Kleinbetrieb  berührenden  gewerbepolizeilichen  und  Steuergesetzgebung  gewisse
Schutzmaßregeln  gegenüber  der  kapitalistischen  Konkurrenz  getroffen.  Die  Frage,
inwieweit  für  die  Krise,  worin  sich  der  Kleinbetrieb  in  Handel  und  Gewerbe  (d.  h.
das  Handwerk  und  das  Detailgeschäft),  zur  Zeit  befindet,  die  Regierung  Hilfe  zu
schaffen  vermöge,  und  die  Durchführuttg  der  gewerblichen  und  steuerlichen  Neuerungen
bildete  in  den  letzten  drei  Jahrzehnten  ein  stehendes  Thema  für  Land-  unb  Reichstag
und  beanspruchte  in  ihren  Beratungen  einen  ungewöhnlich  breiten  Raum.
Die  Volkswirtschaftslehre  versagte  in  der  näheren  Präzisierung  dieser  Frage
vollständig.
Wie  in  der  Agrar-  und  Arbeiterfrage,  läßt  sich  auch  in  der  Kleinhandelsfrage
der  Meinungsstreit  auf  den  Versuch,  die  mannigfaltigsten  Bedrängnisse  auf  eine  Formel
zu  bringen,  sowie  auf  die  pessimistische  Auffassung  der  Bedrängnisursachen  zurückführen. ­
  Die  Vertreter  des  pessimistisch-radikalen  Standpunktes  erklären  die  Mittelstandsfrage ­
  als  eine  Konkurrenz-  und  Machtfrage,  erheben  die  Not  des  Kleinhandels
zu  einem  unumstößlichen  Dogma  und  erblicken  die  Ursache  lediglich  außerhalb  des
Kleinhandels,  in  der  Kapitalüberlegenheit  oder  —  wie  der  konservative  Flügel
—  in  der  Illoyalität  der  direkten  Konkurrenten.  Diese  Diagnose  enthält  allerdings ­
  eine  halbe  Wahrheit,  die  aber  durch  die  einseitige  Uebertreibung  geradezu  zur
Unwahrheit  wird.
Wir  sehen,  me  sich  ungeachtet  dieser  beiden  Faktoren  die  Verhältnisse  des
Handwerks  seit  einem  Jahrzehnt  gebessert  und  ebenso  auch  für  den  Arbeiterstand  in
den  letzten  Jahren,  trotz  wechselnder  Geschäftskonjunktur,  weder  die  Arbeitsgelegenheit ­
  noch  der  Lohn  sich  verschlechtert  haben  (nachweisbar  haben  sich  Einkommen  und
Lebenshaltung  verbessert).  Schlimmer  ist  der  Kleinhandel,  genauer  der  Teil,  den
wir  anderorts  näher  umgrenzt  haben,  daran.  Bei  ihm  müssen  also  noch  andere
Ursachen  mitwirken.  Bei  weiterem  Nachforschen  finden  wir,  daß  für  ihn  der  Großverkehr ­
  und  die  mit  ihm  zusammenhängende  Verschiebung  und  Umgestaltung
in  Absatz  und  Konsum,  in  der  Vertriebsmethode  sowie  dem  Reklame-  und  Reisewesen, ­
  dem  Kredit  u.  s.  f.  von  ebenso  großem  Einfluß  ist,  als  die  Kapitalüberlegenheit
und  Illoyalität.  Welche  radikale  Umgestaltung  die  technische  Produktion  in  den
letzten  Jahren  erfahren  hat,  ist  jedermann  bekannt;  die  gleiche  Wandlung  aber  hat,
was  weniger  bekannt  ist,  auch  der  Vertrieb  erfahren.  Was  der  technische  Fort-
        <pb n="69" />
        1  Die  bisherige  Gesetzgebung.

65

stritt  füt  ülnfammiung  einet  Nuf&amp;lt;
Ni)t  nnb  bie  bannt  MT
(rüstigen  Ülrbetterbeot  mrt#4t§leben§  %ebod,  liegt  eine
Neben  ber  Um  gel  a  Ö  _  des  Kleinhanbels,  in  beit  vielfach  zu  schwachen
ebenso  einflußreiche  ttn  etgei  ,^is  zu  ben  gestiegenen  Ansprüchen  bes  Pub-®#engen
  nnb  in  ber  un  Seistnn9§fäi)Ì0teit.
likums,  ber  Mobe  n.  1-  T-  S  ©runb  bieser  objektiven  Ursachen  noch  eine  snb-Ferner
  aber  tst  zug^1  ^tschrittsbebrängnis"  genannt  worben  ist  nnb
iettioe  erma#",  bie
ein  Stück  der  sozialen  ty  '  fortschreitenben  Jnbnstrialisiernng  entwickelt  sich  tu
m  gülgeer#cinung  Der  ,  ^nfttieMonunetsieKer)  Kultur  eine  aügemeine
allen  Länbern  mit  kaptta  v|  6  ^  Lebenshaltung  nnb  Lebensstellung.
Steigerung  ber  Ansprüche  a  ^  Regierung  zu  einer  systematischen  Förberung
910^061110#  merben,  íoWlb  IM  ş^g^^img,  bie  gWenbeseWidifeit  immer  meiter
verpflichtet,  biefe  Ansprüche  an  ^ie  Unznfriebenheit  anstatt  gemilbert,  immer
gesteigert,  was  zur  Folge  ha,
weiter  verschärft  wirb.  verschiedenartigen  Ursachen  vor  Angen,  so  erkennt
Hält  man  sich  alle  otes  e §  der  Regierung  gelingen  sollte,  bie
man  Har,  ba#  selbst  tn  A  drängen,  nod)  %n%enb  anbete  %ebrängnine  übrig
großkapitalistische  Konkurrenz  L  ..  ^-stisch-rabikalen  Maßregeln  unmöglich  eine  „Retbleibe.,
  würde»,  als»  die  ant'kşş'  ìst  lediglich  eine  Milderung  und  zwar
mm
bnrdi  betaiaierte§  ^"8^  ^  šBapiermarel^^anbel§  gemilbert  merben  tonnen,
kolonial',  ober  '/  .¿tigfte  ^egietung  tein  bur^gretfenbeâ  Mittel  #at,
Daß  dagegen  i  )^er  bie  mannigfaltigen  Seiten  bteser  Entwicklung
muß  jebem  bei  ^nem  ^  %  das  Verbot  bes  Großbetriebes  im  Detailhanbel
Har  merben.  gange  ans  bet  ®cmerbe^rei^cit  aufgebaute  3ßitt,
nid)t  au§fV^4GU/  ^  werfen.  Hub  o#ne  ein  Verbot  be§  ®ro#betricb§
#4t§orbnnn0"  %orie#rungen  (mie  progreffioe  Hmfattener,  fteuerlidie
werben  alle  n  Konsumvereine)  wenig  ausrichten.  Man  muß  sich  nur  vergegeu-Gleichstellung
  ^  Tausenbe  von  Geschäftstreibenben  es  sinb,  bie  betn  herkömmlichen
wärtigen,  mte
        <pb n="70" />
        6(3  2-  Abschnitt.  Grundlegung  u.  Ausbau  der  Sozial-  u.  Wirtschaftspolitik.
Kleinhandel  die  Existenz  erschweren.  Was  kann  es  für  eine  „Rettung"  —  und  nur
um  eine  solche  kann  es  sich  handeln  —  erbringen,  wenn  man  die  70  Warenhäuser  mit
einer  Sondersteuer  belegt,  während  daneben  tausende  großer  Detailgeschäfte,  Spezialhäuser, ­
  Filial-  und  Versandgeschäfte  aus  der  Erde  schießen  und  dem  Kleinhandel  die
gleich  harte  Konkurrenz  bereiten?
So  schwierig  wie  die  prinzipielle  Entscheidung,  ebenso  schwierig  ist  die  erfolgreiche ­
  Durchführung  eines  derartigen  Gesetzes.  Hiebei  fragt  es  sich:  wie  läßt
sich  die  soziale  Reform  mit  der  Anerkennung  der  individuellen  Entwicklung  (freien
Konkurrenz)  vereinigen?  Beide  Prinzipien  treffen  sich  auf  dem  Boden  der  Bekämpfung ­
  des  unlauteren  Wettbewerbs,  wie  sie  im  vorigeit  Kapitel  abgesteckt  ist,
sowie  in  der  Erschließung  des  Feldes  zu  einem  ausgiebigen  positiven  Schaffen  der
Regierung  (genauer  der  Regierungen  der  einzelnen  Bundesstaaten).  Innerhalb  eines
derart  abgesteckten  Rahmens  läßt  sich  sowohl  das  Protektions-  als  das  Konkurrenzprinzip ­
  aufrecht  erhalten.  Die  vielfach  verbreitete  Ansicht,  die  Quintessenz  der  liberalen
Lehre  von  der  freien  Entwicklung  bestehe  darin,  daß  die  Regierung  allen  wirtschaftlichen ­
  Auswüchsen  gegenüber  die  Hände  in  den  Schoß  lege,  beruht  auf  einem  Irrtum.
Das  konnte  sie  wohl  in  England  und  Nordamerika  bei  der  dortigen  Grundstimmung ­
  des  Volkes  und  seiner  Jahrhunderte  alten  Erziehung  zur
Selbsthilfe  riskieren,  nicht  aber  in  Deutschland,  wo  bis  in  die  neueste  Zeit  die  altüberkommene ­
  Arbeitsweise  das  landwirtschaftliche  und  neben  den  Zunst-Reminiszenzen
das  kleingewerbliche  Leben  beherrscht.
Bei  den  geringen  Aussichten  auf  eine  wirksame  Zurückdrängung  der  großkapitalistischen ­
  Konkurrenz  bildet  für  die  Regierung  und  die  Parteien  die  positive  stetige
Kleinarbeit,  die  auf  eine  Steigerung  des  Konsums  und  auf  eine  Erhöhung  der
Betriebsamkeit  der  Bevölkerung  hinzielt,  Vermehrung  der  Verdienstmöglichkeiten,
Förderung  der  gewerblichen  Arbeit,  aus  daß  eine  immer  größere  Zahl  von  Kräften
sich  an  ihr  beteiligen  kann,  Verbesserung  des  Warenkredits,  Gründung  von  Einkaufsgenossenschaften, ­
  Handelsrealschulen  u.  s.  f.  eine  um  so  ernstere  Pflicht.
Seit  der  Abschwächung  des  Agrarismus  und  der  Jnnungsagitation  ist  atlch
die  Mittelstandsbewegung  sichtlich  abgeflaut.  Wohl  werden  von  den  Schutzverbänden,
  wie  seit  Jahren  ein  paar  Dutzend  Forderungen  gegen  Warenhäuser,
Konsumvereine,  Hausierhandel,  Ausverkäufe,  Börse,  Getreidehandel  u.  s.  f.  von
Zeit  zu  Zeit  an  die  Oeffentlichkeit  hinausgegeben.  Aber  den  Worten  fehlt  die
Kraft.  Denn  jede  Agitation  wird  schließlich  nach  den  Opfern  gewertet,  die  ihre
Interessenten  aufzubringen  willens  und  imstande  sind,  sowie  nach  der  positiven,
stetigen  und  stillen  Reformarbeit,  die  ein  Fachverband  leistet.  Und  in  diesem
Hauptpunkt  fehlt  es:  die  lautesten  Rufer  im  Streit  sind  —  und  das  ist  für  den
Charakter  der  „Mittelstandsbewegung"  bezeichnend  —  häufig  am  wenigsten  geneigt,
ihrer  Sache  nur  die  kleinsten  Opfer  zu  bringen.  So  kam  es,  daß  im  gleichen  Moment,
wo  die  Gründung  einer  umfassenden  Mittelstandsvereinigung,  womöglich  sogar  einer
eigenen  Mittelstandspartei  versucht  wurde,  die  Ohnmacht  der  ganzen  Bewegung
nur  um  so  greller  ans  Tageslicht  trat.  Wie  bei  der  Arbeiterfrage  liegt  es  im
Interesse  der  Nächstbeteiligten,  daß  sie  die  neuere  Entwicklung  und  die  Existenzbedingungen ­
  der  neuen  Wirtschastsverfassung  begreifen  und  in  dieser  Erkenntnis  darauf ­
  verzichten,  die  neuere  Umgestaltung  nach  ihrem  Kopf  umändern  zu  wollen.
Naturgemäß  kann  die  staatliche  Bevorzugung  von  Sonderinteressen  oder  eine
        <pb n="71" />
        '-'vytuye  Gesetzgebung.

Ķlassengesehgebung  nur  dort  einen  dauernden  Ansätet  ^  ^
Gmet  folcile»  Dïi^tiinic  imi,  bamit  m%  einem  fe&amp;amp;n
"i#ttteiicn  ©tenggebiei  biê  ^eute  noc^.  mût  ber  beuiioí^  ^  ^
-  1  ^ŗheit  itiib  die  Unsicherheit  der  Regierung  verdeckt  J  s  ^?^alethik  wird  nur  eine
ninner  weiter  angereizt  werden.  Die  verschwommene  Bearündl  radikale  Forderungen
dem  Schutze  der  Schwachen  bot  der  extremen  Aaitntin,  ""g  mit  der  Sozialethik
ttrch  big  Sozialreform  die  beabsichtigte  soziale  Versöhnun/I^"  eine  H^habe,
ô  oļU'en,  die  Klassenverhetznng  zu  steigern  und  die  Geaeniïb^  "  bö§  Gegenteil  umye,l
 ' st se  zu  verschärfen  ^).
b.  Sozialethik.
Wie  unumgänglich  notwendig  es  ist,  bei  jeder  staatliche,,  %  r
Jci0t  fic "  Monte
Unser  Deutsches  Reich  weist  zwei  Arten  von  Oraanis.^.^.
uteressen  auf,  welche  die  Gesetzgebung  und  die  Mittel  der  ., 0tm  Ķlassen-Swccfcn
  dienstbar  zu  machen  und  zu  diesem  Ende  einesteils  vor  ^ rcn  Şonberandernteils
  die  Preisfrage  zu  einer  politischen  Machtfraae  ^ie  Lohnfrage,
sozialdemokratische  und  die  agrarische.  Beide  tragen,  so'  arnnd,,,'^.".  ş"^on:  die
Ausgangspunkt  ist,  doch  in  ihrem  antikapitalistischen  Endziel  i,  auch  ihr
Ul  ihren  Kampfmitteln  verwandte  Züge.  '  1  ul  ^oktik  und
^it  bei-  2Beiierfiíb^nn9  ber  #00%^  ^rbei^erf^rforße  oerbölf  pg
"U  dem  staatlichen  Schutz  der  L  a  n  d  rv  i  r  t  s  ch  a  f  t.  Wie  wir  s  1.  ^ CJ  t w,e
^^rGn,  iß  Wte  ber  Äorngoil  nicf,t  me^-  Geibßamed,  fonbern
Forderung  der  hinter  ihm  stehenden  politischen  Ziele,  vor  allem  des  Kainà  ni  ÌT
veränderten  politischen  und  wirtschaftlichen  Zustände  und  gegen  die  Notwendiges-^
lh'len  anzupassen.  In  ähnlicher  Weise  war  das  Ziel  der  Arbeiterbeweauna  urfLn,'  r?
ouf  den  Schutz  und  die  materielle  Besserung  der  Lage  der  Nichtbesitzenden,  insbesondel
')  In  der  „Kölnischen  Volkszeitung"  vom  9.  November  1905  wird  zu  der  ins
Agitation  folgendes  ausgeführt:  „Die  Mittelstandspolitiker  sollten  sich  anstatt  .  lrze  Melangen
damit  beschäftigen,  durch  sachgemäße  Klarstellung  der  Verhältnisse,  Begründung  d"  Parteipolitik,
Beischassung  von  Material,  Auffinden  neuer,  praktisch  gangbarer  Wege  die  Forderungen,
handiverterfreundlichen  Parteien  zu  unterstützen.  Jede  berussgenossenschaştli  r  .  .Übungen  der
derart  ihre  Ausgabe  auffaßt  und  praktisch  betätigt,  kann  sehr  viel  -ur  (sT  ^  Reinigung,  die
Standesgenossen  beitragen.  Eine  solche  Tätigkeit  muß  um  so  mehr  ermünfrH  . ber  ^age  desin ­
  den  Kreisen  der  Handwerker  und  Kaufleute  große  Unklarheit  ş-  ^  ^scheinen,  als  man
Schäden,  welche  man  zu  beseitigen  wünscht,  als  noch  mehr  über  die  nn  r  ^  ^wohl  über  die
zu  deren  Beseitigung.  Aus  allen  Kongressen  der  Mittelstandsleute  ^  "^«ren  Mittel  und  Wege
wieder  die  bekannten  allgemeinen  Klagen  und  Wünsche  in  Bauşll,  «  feit  Jahren  immer
b#  mm%  eme»  fwbe,,  fönnle  in  ber  mrnng  ber  JfLl  ^2^"  "^^iragen,  o^ne
und  geeigneter  Reformuxrschtäge.  Kein  Wunder,  daß  der  Schl.  s  îu  Mittelstandes
mwëmmrn
'  -i  üblich  widerlegten."
        <pb n="72" />
        68  2.  Abschnitt.  Grundlegung  u.  Ausbau  der  Sozial-  u.  Wirtschaftspolitik.
der  Frauen  und  Kinder  gerichtet.  Dieses  Ziel  aber  —  in  dem  vor  drei  Jahrzehilten
alles  einig  war  hat  sich  seit  Ende  der  achtziger  Jahre  mehr  und  mehr  verschoben.
Heute  hat  die  Arbeiterbewegung  —  neben  der  Weiterbildung  des  Rechts  des  Arbeitsvertrags ­
  zum  hauptsächlichen  Ziel,  die  Gesetzgebung  und  die  Mittel  der  Regierung
mehr  und  mehr  in  die  Botmäßigkeit  der  Parteileitung  zu  bringen  und  das  wirtschaftliche ­
  Verhältnis  des  Unternehmerstandes  zur  Arbeiterklasse  in  einseitiger  Weise  zu
regeln.  Und  der  Stützpunkt  für  Ziel  und  Mittel  liegt  in  dem  voll  allen  Parteien
und  namentlich  von  theoretisch-wissenschaftlicher  Seite  festgehaltenen  Grundgedanken,
immer  noch  finde  eine  unbillige  Ausbeutung  der  Schwachen  statt,  wogegen  die  Regierung ­
  zum  Schutz  verpflichtet  sei.  Diese  Anschauung  entspricht  dein  heutigeil  Stande
nicht  mehr;  die  Klagen  über  soziale  Mißstände  hat  die  neuere  Gesetzgebung  so  ziemlich
alle  erledigt;  viele  sind  auch  unter  dem  Einfluß  der  sozialen  Zeitströmung,  noch  mehr
durch  die  günstige  Gestaltung  der  Lage  des  Arbeitsmarktes  gehobeil  wordeil.  Insofern
haben  die  Klagell  des  Arbeiterstandes,  damit  aber  auch  die  sozialethischen  Forderungen
an  objektiver  Berechtigung  verloren.
Das  gleiche,  was  von  dein  tatsächlichen  Untergrund  zu  sagen  ist,  gilt  auch  von
der  bisherigen  inneren  Begründung.  Vori  den  verschiedenen  Hypothesen,  worauf  sich
die  sozialistische  Lehre  aufbaut,  ist  eine  um  die  andere  durch  die  Erfahrung  nnb
tiefgründigere  Forschung  widerlegt  worden.  Aber  all  Einfluß  hat  die  sozialistische
Anschauung  sowohl  auf  dem  wissenschaftlichen  als  auf  dem  politischen  Gebiet  nicht
eingebüßt,  sondern  im  Gegenteil  immer  mehr  an  Boden  gewonneil.  Am  welligsten
ist  durch  die  Widerlegung  der  abstrakten  Unterlagen  der  politische  Einfluß,  wie
schon  die  Vertretung  iin  Reichstag  zeigt,  geschmälert  worden.
Diese  Beobachtung  weist  darauf  hin,  daß  wie  bei  den  Landwirten  und  dein
Mittelstalld,  so  auch  bei  der  Arbeiterklasse  unter  den  Ursachell  der  Ullzufriedenheit  die
subjektiven,  psychologischen  Stimmungsmomente,  die  scholl  voll  Ansang  an,  wie  bei
jeder  sozialen  Bedrängnis  vorlagen,  heute  mehr  als  je  überwiegen.
Es  liegt  in  der  Massensuggestion  begründet,  daß  llichts  eine  stärkere  Triebkraft ­
  zur  Aufstachelung  der  Volksleidenschaft  und  der  Massenbegehrlichkeit  besitzt,
als  die  Phantasie  und  die  utopischen  Versprechungen  der  Erlösung  der  Nichtbesitzenden.

Dell  extremen  Parteien  ist  es  in  wenigen  Jahren  gelungen,  die  Frage  der  Neugestaltung ­
  des  Lohnverhältnisses  uird  der  dienstlichen  Beziehrmgen  zwischen  dein  Arbeiterstand
  und  den  Unternehmern  aus  einer  —  am  grün  en  Tisch  zu  erledigenden  juristischgesetzestechnischen
  Frage  der  Rechtsentlvicklung  zu  einer  Klassen-  und  Machtfrage  von
Millionell  zu  erheben.  Die  sozialistische  Weltanschauung  nnb  Zeitströmung  hat  eine
Massenbewegungunddas  Klassenbewußtsein  gezeitigt.  Wohl  schon  vorher  hatte  sich
eine  gewisse,  verschiedenen  Berufsständen  angehörige  Anzahl  von  Männern,  die
von  den  gleichen  politischen  Idealen  getragen  wurden,  zu  einer  Partei  vereinigt.  Die
große  Masse  von  Berufsgenossen  aber,  der  Baueril  und  Handwerker,  wurde  —  ungeachtet ­
  aller  Bemühungen  der  Jnnungsfreunde  um  die  Weckung  des  Korpsgeistes  —
bis  in  die  Mitte  des  vorigen  Jahrhunderts  —  an  jedem  einzelnen  Platze  durch  Mißgunst ­
  auseinandergehalten  („je  näher  ein  Bauer  dem  andern  wohnt,  um  so  weniger
traut  er  ihm"  —  Thomas).  Erst  von  da  ab  führte  die  Gemeinsamkeit  der  Interessen ­
  und  der  Weltanschauung  in  den  Bevölkerullgsklassell  eine  Masse  von  Wählern
zusammen,  nnb  bildete  der  Glaube  an  das  „Endziel",  die  Hoffnung  auf  Erlangung
        <pb n="73" />
        1.  Die  bisherige  Gesetzgebung.

69

der  politischen  Macht,  das  Solidaritäts-  und  Klassenbewußtsein  einen  festen  Kckt,
um  Millionen  innerlich  zusammenzuhalten  x ).  .
Ģs  ist  merkwürdig,  daß  gerade  m  Deutschland  btc  Erwerbsklassen  nntemander
im  ideoloaiicken  ^agen  nach  derartigen  Universalmitteln  für  Erlösung  der  unteren
GMfen  íonfnLieren,  fei  e§  bu#  ober  ober  SBimetnl'
ober  UmM^teuer  («ingle  tax  n#  ßeim)  ®eo##et  ober
1#  eine  fo3taíbemotMtifc^e  9kbeit§'Di#m1attmi.  ,  ,  .  .  .
ôterncicíi  lassen  sich  an  der  heutigen  sozialen  Bewegung  folgende  drei,  von  emmiber
  ¡Ùfdnebene  ^eiíe  1.  Ne  be?ec#0len,  bem  neuesten  Stanb
WWWZßWZWZ
mmmärnm
Ģente  km  pàvide  Steigerung  abgeben,  die  Frage:  ist  im  Verhältnis
sahrgtelt  unb  ere  Gesamtlage  bes  Arbeiterstandes  eine  Besserung  einge-Sire
  wuìw'esern
  ist  biepoht  ti  )  ^hältnisse  eine  Besserung  zu  erzwingen?
Rahmens  der  angedeu  .  f^r  den  Klassenkampf  wird  derzeit  durch  die  po-Das
  Wesen  dieser  #  p  ^ber  tatsächlich  ist  sie  und  ihre  theoretische  Nnterlitischen
  Augenblickserfolge  ver  -  ^sjdent  Soiinino  auf  Grund  seiner  eingehe,iden
läge,  wie  der  italienische  ^  Erlösung  der  armen  Klassen,  der  ärgste  Feind
Studien  resümierte,  das  S  den  Arbeiterstand  ist  die  pessimistische  Durchber
  g%;ei^eit  unb  be§  ^  »
wirtschaftlichen  Entwicklung  erwachsene  „soziale  Zeitproblem"
!)  Das  ans  der  neue  dahin  präzisieren:  welche  Organisation  und  welche  Wirtschaftsläßt ­
  sich  nach  L.  ^  wirtschaftlichen  Ertrag  und  die  weitere  Förderung  der
leitung  sichert:  1-  den  J  ^  .  ere  2.  der  Arbeiterklasse  den  ihr  gebührenden  Anteil  am  Unter-Produktivkräftestende
  Hebung  der  unteren  Klassen),  sowie  3.  die  Wahrung  der
nehmergewinn  (dre  N  Individualität?  Diese  Aufgaben  sind  so  weit  gesteckt,  daß  sie
Persönlichker  »  ķ  ^  abgC 6en  können;  beispielsweise  ist  eine  Regierung  zur  Beeinein
  bindendes  p  ^  Arbeitslohns  oder  der  Wahrung  der  Persönlichkeit  nur  in  seltenen  Ausflussung
  der  Ho)  ^  ist,  wie  erwähnt,  Philippovich  in  seinem  Grundriß,
0.3,  5,  121,  1G4U.  412.)
'  ,'Vit  baden  anderwärts  gezeigt,  daß  K.  Marx  ein  Mißverständnis  unterlief,  als  er  die

na
VI

7  be  Arbeitgeber-Funktion  des  Kapitals  als  seine  hauptsächliche  Eigenschaft  in  den
expropriier  ^  ^^eren  Entwicklung  versetzte.  Wenn  dieser  Mittelpunkt  falsch  gesetzt  ist,  so  hat
Mittelpun  ^ļgşitznkampf  (der  Kampf  der  Nichtbesitzenden  gegen  die  „kapitalistische"  Wirtschafts-Gesellschaftsordnung)
  einen  falschen  Angriffspunkt.  „Ich  leugne",  schrieb  Mitte  Juli  190(1
R  Shaw,  „mit  aller  Entschiedenheit  das  Bestehen  eines  Kl  assen  kämpf  es  zwischen  Protta ­
  ri  at  'und  Kapitalisten  und  behaupte  im  Gegenteil,  daß  Millionen  von  Proletariern
        <pb n="74" />
        70  2.  Abschnitt.  Grundlegung  n.  Ausbau  der  Sozial-  u.  Wirtschaftspolitik.
tränkung,  die  systematische  Großziehung  der  Selbstüberhebung,  die  politisch-parlamentarische ­
  Auffassung  und  Behandlung  der  rein  wirtschaftlichen  Lohnfrage  —  nach  dem
Ziele  der  Gewinnung  von  Wahlstimmen  —  die  gleiche  „Krankheit"  und  das  gleiche
Hemmnis  für  eine  dauernde  Gesundung,  wie  der  Zunfttraum  für  den  Handwerkerstand  *)•
Die  „Erlösung"  oder  die  künftige  Erfüllung  der  gesteigerten  Ansprüche  an  die
Lebenshaltung  und  Lebensstellung  wird  der  Menge  auf  Grund  der  Hypothese  von  der
angeblich  auflösenden  und  zerstörenden  Macht  des  Kapitals  plausibel  gemacht.  Aus
dem  Ueberblick  über  die  gesamtwirtschaftliche  Umgestaltung  läßt  sich  aber  im  Gegenteil ­
  das  Axiom  ableiten,  das  dahin  geht:  „Die  kulturelle  Hebung  und  Stärkung  des
Arbeiterstandes,  sowie  die  industrielle  und  kommerzielle  Leistungs-  und  Konkurrenzfähigkeit ­
  stehen  miteinander  in  einer  inneren  und  ursächlichen  Wechselbeziehung; ­
  sie  stehen  zueinander  in  dem  Verhältnis  von  Ziel  und  Vorbedingung." ­

Es  ist  dies  einer  der  noch  fehlenden  Grenzpunkte  für  die  zugunsten  der  Arbeiterklasse ­
  verlangten  staatlichen  Maßregeln  und  zugleich  eine  Illustration  dafür,  wie
sich  das  Kapital  und  die  staatliche  Reglementierung  wechselseitig  ergänzen  und  korrigieren ­
  müssen  und  können.  Der  Gedanke  der  sozialen  Hebung  des  Arbeiterstandes
als  Vorbedingung  für  die  weitere  Entfaltung  der  technischen  Leistungsfähigkeit  schafft
den  Boden  für  eine  gegenseitige  Verständigung  und  für  ein  Zusammenwirken  der
Regierung  und  der  Nächstbeteiligten.
Dieser  Gedanke  muß  für  eine  gedeihliche  Weiterentwicklung  des  Arbeiterrechts ­
  sowie  für  das  Verhalten  beider  Parteien,  also  nicht  nur  für  die  Arbeiter,
sondern  auch  für  die  Arbeitgeber  die  maßgebende  Richtschnur  fein  ;  weder  die
industrielle  Leistungsfähigkeit  für  sich  allein,  noch  das  Arbeiterwohl  soll  in  einseitiger
Weise  den  Ausschlag  geben;  der  eine  Gesichtspunkt  muß  sich  nach  dem  andern
richten  -).
bereit  sind,  den  Begriff  des  „Mehrwertes"  bis  zu  ihrem  Tode  zu  verteidigen,  weil  sie  davon
ebenso  abhängig  sind  wie  die  Unternehmer  selbst."  Ein  anderer  Führer  der  englischen  Arbeiterpartei, ­
  I.  Nains  a  y  Macdonald,  resümiert  sich  in  seiner  Schrift  über  „Sozialismus  und  Gesellschaft" ­
  (S.  114—124)  ungefähr  dahin:  „Der  Klassenkampf  ist  nichts  als  ein  großsprecherisches
Schlagwort  (a  grandiloquent  and  aggressive  figure  of  speech)  —.  ...  Die  marxistischen
Anschauungen  über  Klassenbildung  und  Klassenkampf  sind  wissenschaftlich  falsch  und  politisch  verfehlt."
')  Zugleich  bildet  dies  auch  eine  Krankheit  für  unser  ganzes  öffentliches  Leben,  die  noch
verschlimmert  wird  durch  den  Selbstbetrug  und  Wettbewerb  der  Parteien,  als  ob  sie  den  Bedrängten ­
  ein  wirksames  Heilmittel  bieten  könnten.  Jeder  Partei  und  jedem  Abgeordneten  liegt
daran,  in  jeder  Session  zu  zeigen,  daß  sie,  indem  sie  alle  möglichen  Forderungen  an  die  Regierung ­
  stellen  und  längere  Reden  darüber  halten,  auch  ein  Herz  für  den  kleinen  Mann,  für  den  Handwerker-, ­
  Detaillisten-  und  Arbeiterstand  haben.  Dieses  Verhalten  des  Reichstags  ist  nur  ein
Symptom  für  die  Stellung  der  öffentlichen  Meinung.  Und  doch  handelt  es  sich  heute  viel  mehr
als  um  parlamentarische,  um  die  Kleinarbeit  der  Verwaltung,  sowie  um  ein  loyales  Zusammenwirken ­
  des  staatlichen  und  Privatbetriebs.
2 )  In  dieser  Hinsicht  fehlt  es  noch  hüben  wie  drüben  an  Einsicht  und  gutem  Willen.
Betonen  möchten  wir  hier:  das  oberste  Ziel  einer  jeden  sozialpolitischen  Maßnahme  muß  sein:
„Schaffung  lohnender  und  dauernder  Arbeitsgelegenheit."  Es  ist  dies  der  gleiche  entscheidende
Gesichtspunkt  wie  ihn  z.  B.  Calwer  auch  gegenüber  dem  Zollschutz  anerkennt.
Naturgemäß  wirkt  die  Produktivität  und  Rentabilität  der  Gesamtindustrie  auf  die  Lage
der  Arbeiter  zurück.  Daß  ein  normaler  Geschäftsgang  eine  Erhöhung  der  Tätigkeit  und  der
        <pb n="75" />
        1.  Die  bisherige  Gesetzgebung.

71

.,  ŗ  Sir-'.““"ï  Ä£  »ÄAÎ
iud,Cbimlie  mn-tt  sittlich-Freiheit  und  das  Verantwortlichkeit^«!  des  reisen.
disziplinierten  Mamies  )-  0Ì[t  c8&amp;gt;  tm  gesunden  („berechtigten")  Kern  der
.  .  c  ^  I  politischen  und  pessimistischen  Umkleiduug  herauszuschälen,
sozialen  Frage  l  v  sentimental-sozialreformatorischen  Nebelduust  geläuterten
f  -  ,  3-1  r^'"m%lbmmen  ließt  eme  Wenge  politise#  Spannhaft,  bic  vorerst  1104
sozialethrschen  B  1  .jsclien  Sozialismus  destruktiv  zum  Nachteil  der  Nation
in  bem  politlsch-  un fere§  Wirtschasts-  und  Kulturlebens  hängt,  wie  erst
wirkt.  Ter  stetige  F  ^  B^olzheimer  u.  a.  ausgeführt  haben,  daneuerdings
  wieder  r  ^^^reu  Kreisen  das  Verderbliche  des  Standpunktes  des
von  ab,  daß  in  "umer  .ş* est  Zukunftsstaates  zum  klaren  Bewußtsein  gebracht
Klassenkampfes  und  e  ^ie  in  dieser  Bewegung  nutzlos  vergeudeten  Kräfte
und  darauf  hingewir  w  ,  wirtschaftlich  und  deshalb  auch  politisch-kulturell  gesteh ­
  in  positiver  Arbeit  der  von
funden  Entwicklung  den  nun  Jahrzehnte  anhaltenden  Kampf  der  Anschau-Wirft
  man  einen  .  "  msln ,  wie  dringend  notwendig  eine  Erziehung  der  ösfentungen
  und  Interessen,  so  ei  { ”  ^  Dichtung  ist,  daß  es  lernt,  sich  der  modernen  Entlichen
  Meinung  oder  des  0  ^  g^ler  Regierungsmaßregeln  zum  Großbetrieb  hindrängt,
Wicklung,  die  nun  einmal  un  e  ^  Grundanschauung  zu  revidieren  und  seinen  Standpunkt
besser  anzubeguemen,  die  pepwn  kräftiger  von  dem  Geiste  der  Selbstverantwortlichkeit  durchder
  Wirklichkeit  anzupassen.  ^  ””  Zuversicht,  daß  es  noch  keine  Zeit  gegeben  hat,  in  der  der
drangen  werden,  getragen  von  seinen  Anlagen  und  seinem  Wissen  entsprechenden  Platz
Tüchtige  und  Arbeitswillige  lei;I e  {  wirkt  eine  Experimentalpolitik,  die  sich  nur  von  Fall
erringen  konnte.  (Diesem  ^rz'e)U^  -'missen  drängen  läßt,  direkt  entgegen.)  —
¡u  gmQ  *ur  (Mf^^eü'lW0  ""b  ..  ^ie  ^(e  Sleform  eine  @r)iedw"9gfmge.
Noch  in  einer  anderen  Sache  der  Regierung  und  Gesetzgebung  sei.  Und  doch
deute  aUgemein  mar,  bief,  Morin  beftede  gerate  in  ber  @infd)rönfnng
gad  e§  eine  Seit,  wo  man  «'"0  J  ,  GWgmtnifter  ^e^rnd  in  feiner  SRete  ans  bein
ber  „Bestie"  beS  Bureanfratiëm^  ^  ^gbrüdte).  ^aran  daiten  and)  bie  9ífd^^ftdetemgten,
Deutschen  Handelstag  vom  1  -  »  « e  den  Hanptton  auf  die  Organisation  und  welbstverbie
  mrdeiter,  dente  nod)  feß,  Hegt  ader  a#  ein  3Bint  für  bie  notwendige
waltung  in  idren  (gewerfoetem  sbnrcd  bie  @eIdftoerwaitung).
Ergänzung  der  staatlichen  e
c)  Die  Agrarfrage.
,  carden  ^mpfen  spieln  9lßta^öile  non  ie#  eine  au§'
In  allen  zollpolMs  )  Begründung  mit  der  überseeischen  Konkurrenz
schlaggebende  Nolle.  ^
immer  eine  Vermehrung  der  Arbeitsgelegenheit  und  eine  Lohn-Preise,
  daß  eine  solche  Tendenz  ^  Zimten  die  Arbeiter  aus  der  Ersahrung  lernen.  Sie
erhöhung  zur  Folge  haben  ''^chdrnngen  sein,  daß  sie  gegen  ihr  eigenes  Interesse  handeln,
müssen  von  der  Ueberzeugung  ^  mutwillige  Streiks  den  Geschäftsgang  in  seiner  Eniwickwenn
  sie  durch  ziellose  - 11  P
lung  stören.  -  ŗ  modernen  Sozialethik  finden  sich  z.  B  in  der  fortschreitenden  Ver--)
  Anläufe  z"  ie  her  Zunahme  der  Tarifverträge  und  Tarifschiedsgerichte,
füranng  ber  ^rdeitabanel
        <pb n="76" />
        72

2.  Abschnitt.  Grundlegung  u.  Ausbau  der  Sozial-  u.  Wirtschaftspolitik.

bilden  einen  Teil  des  Agrarproblems.  Als  dasselbe  in  den  achtziger  Jahren  an  Bedeutung ­
  gewann,  schien  es  geeignet,  unserer  Wirtschaftspolitik,  sowie  der  Gruppierung
der  Neichstagsparteien  die  neuen  Richt-  und  Zielpunkte  zu  geben,  die  man  vergeblich
von  der  Sozialethik  erwartet  hatte.
Die  agrarischen  Bestrebungen  betätigten  sich  zunächst  in  der  Bekämpfung  der  Goldwährung, ­
  dann  der  Zucker-  und  Branntweinsteuer,  ferner  der  Margarinefabrikation,
schließlich  im  Kornzoll  (1885)  und  in  den  Handelsverträgen  mit  Argentinien,  Rumänien
und  anderen  Staaten,  in  der  Aufhebung  des  Identitätsnachweises  bei  der  Wiederausfuhr ­
  von  Getreide  und  im  Antrag  Kanitz  auf  Monopolisierung  des  Getreidehandels.
Wie  in  der  Mittelstands-  und  Arbeiterbewegung  läßt  sich  auch  m  der  Agrarfrage ­
  der  Meiuuugsstreit  auf  deu  Versuch,  die  manuigfaltigsteu  Bedränguisse  aus
eine  Formel  zu  bringen,  sowie  auf  die  pessimistische  Auffassung  der  Bedrängnisursachen ­
  zurückführen.  Gegenüber  beit  pessimistisch-radikalen  Forderungen  standen
die  Handelskammern  während  all  dieser  Jahre  auf  dem  Standpunkt,  daß  ein  Zollkrieg ­
  unter  allen  Umständen  zu  vermeiden  sei.  Sie  machten  denselben  besonders  auch
in  den  Jahren  1893,  1898  und  1900,  als  von  agrarischer  Seite  auf  einen  solchen
Zollkrieg  mit  den  Vereinigten  Staaten  hingearbeitet  wurde,  in  umfangreichen  Denkschriften ­
  geltend.
Seit  Ende  der  90er  Jahre  hat  sich  das  Ziel  der  agrarischen  Bewegung  mehr
und  mehr  verschoben.  Heute  hat  sie  nicht  nur  deu  Schutz  der  Landwirtschaft  zum
Untergrund.  Um  was  es  sich  beim  Kornzoll,  neben  dem  Schutz  der  Landwirtschaft,
weiter  noch  handelt,  ersieht  man  daraus,  daß  man  heute  nicht,  nachdem  er  auf  viele
Jahre  hin  feststeht,  die  Agrarfrage  etwa  bis  1913  zurücklegen  kann.  Vielmehr  wirken
die  politischen  Nebenzwecke,  zu  deren  Drapierung  der  Kornzoll  diente,  weiter.  Der
Koruzoll  ist  nicht  mehr  Selbstzweck,  sondern  das  Mittel,  um  die  Regierung  zu
weiteren  Beschränkungen  des  Verkehrs  zu  drängen  und  eine  Interessengemeinschaft
verschiedener  Reichstagsparteien  ausrecht  zu  erhalten.
In  den  letzten  Jahren  verlegte  der  Bund  der  Landwirte  seine  Preß-,  Vereins-,
Versammlungs-  und  Hausagitation  mehr  auf  den  Boden  des  süddeutschen  Kleinbesitzes.
Von  seiner  Agitationsweise  gab  Staatsminister  Dr.  v.  Pischek  Mitte  1903  die
Charakterisierung,  wie  den  Agrariern  „der  Appetit  während  des  Essens  gewachsen"
sei  und  anderseits  die  aufgestellten  „Geschäftsführer  naturgemäß  geneigt  feien,  ihre
Nützlichkeit  und  Notwendigkeit  durch  fortgesetzte  Steigerung  und  agitatorische  Vertretung ­
  der  aufgestellten  Forderungen  zu  dokumentieren".
Die  deutsche  Nation  steht  heute  vor  der  Zukunftsfrage:  sollen  für  ihre
innere  und  äußere  Politik,  nicht  etwa  nur  für  den  Zolltarif,  sondern  auch  für  die
Parteigruppierung,  für  die  gesamte  Gesetzgebung  und  Verwaltung,  für  alle  kulturellen
Fragen,  für  den  stetigen  Fortschritt  des  Wirtfchafts-  und  Kulturlebens  die  Anschauungen ­
  und  Interessen:  1.  sämtlicher  sozialen  Schichten  und  Berufsstünde
überhaupt,  sodann  2.  die  der  Landwirte  (genauer  ihres  großkapitalistischen  Teils,
nämlich  der  Großgrundbesitzer)  oder  der  städtisch-industriellen  Bevölkerung  (genauer
be§  0#fapüaK^^ifc^en  ^eü§  bet  %eDÖi(ewi0)  maßgebenb  fein?  ^eutf^^lanb
ein  Industriestaat,  und  kann  die  fortschreitende  Industrialisierung  und  Kommerzialisierung ­
  des  Reiches  durch  Regierungsmaßregeln  aufgehalten  werden?  Für  die  Lösung
biefet  giagen  gibt  e§  (eine  abbatte  gönnet,  f#'  weit  ^  im  glnß  fh,b;  ße  fteííen
einen  allmählichen  Entwicklungsprozeß  dar,  in  dem  entschieden  wird,  welche  Interessen
        <pb n="77" />
        2.  Das  Entwicklungsproblem.

73

und  Existenzen  an  dem  Wirtschaftskörper  gesund,  entwicklungsfähig  und  existenzberechtigt ­
  sind.  Diese  Unterscheidung  und  Abwägung  fällt  zusammen  mit  dem  Kampf
der  wirtschaftlichen,  sozialen,  politischen  und  geistigen  Kräfte  und  Parteien,  ist  also
keine  abstrakte  Doktorfrage,  sondern  eine  Machtfrage.  Dabei  ergibt  sich  allerdings
die  Tendenz  des  Entwicklungsprozesses  aus  einem  Ueberblick  über  die  wirtschaftliche
und  soziale  Entwicklung  der  Welt  in  den  abgelaufenen  Jahrzehnten  von  selbst.
2.  Das  Entwicklungsproblem.
Geht  die  Regierung,  wie  sie  es  mit  der  neueren  Zoll-  und  Sozialpolitik  getan,
aus  die  Wünsche  der  Interessenten  ein,  so  erweist  es  sich  für  sie  bald  als  notwendig,
einen  festen  Standpunkt  und  eine  zwingende  Richtlinie  zu  gewinnen,  wodurch  Sicherheit ­
  dafür  geboten  wird,  daß  sie  sich  von  extremer  Seite  nicht  zu  weit  abdrängen  läßt.
-  Als  Anhaltspunkte  hiefür  haben  wir  den  in  dem  bisherigen  gesetzgeberischen
Ausbau  liegenden  Gedanken  und  das  Verhalten  der  Regierung  gegenüber  der  Konkurrenz ­
  kennen  gelernt.  Es  handelt  sich  nun  darum,  für  die  Weiterführung  einen
zweiten  Anhaltspunkt  zu  gewinnen.  Und  einen  solchen  erlangen  wir,  wenn  wir  uns
das  Endziel  der  neueren  Entwicklung  vor  Augen  führen.
Den  Faktoren  der  wirtschaftlichen  Entwicklung  wohnt  eine  große  Kraft  der
Rückwirkung  auf  die  Existenz  und  das  Vorankommen  des  Einzelnen,  sogar  ein  Zwang
zilr  Ein-  und  Unterordnung  inne.
Die  gleiche  Kraft  aber  und  der  gleiche  Zwang  besteht  auch  gegenüber  der
Regierung;  für  jedes  rationelle  wirtschaftspolitische  System  bildet  die  erste  Voraussetzung, ­
  daß  es  die  Summe  der  Konsequenzen  der  jeweiligen  Zeitverhältnisse  darstellt, ­
  daher  mit  logischer  Folge  aus  der  neuzeitlichen  Entwicklung  und  ihrem  Endziel ­
  hervorgeht.
Wohin  nun  zielt  die  heutige  Entwicklung?  Wohin  die  wirtschaftliche  Willensrichtung?
  Was  ist  heute  das  Problem  des  öffentlichen  Lebens?
Zum  Wesen  der  modernen  Entwicklung  gehört:  Der  Zug  ins  Große,  Großbetrieb, ­
  Großverkehr,  Großstadt,  Großbank;  Massenfabrikation,  Massentransport,
Massenkonsum,  die  Wirksamkeit  der  Massen  kraft,  namentlich  auch  in  Gestalt ­
  des  Antriebs  des  öffentlich  politischen  Lebens,  Vervollkommnung  der  Organisation: ­
  der  Arbeit,  des  Verkehrs,  des  Kredits,  der  Vertretung  der  Klasseninteressen,
endlich  der  Verstaatlichung  und  der  Jnternationalisierung.
Aus  den  epochaleil  Umwälzungen  der  letzten  Jahrzehnte  sind  die  neuartigen
Probleme  zumal  im  Zusammenhang  mit  der  Massenbewegung  und  der  zunehmenden ­
  weltwirtschaftlichen  Verflechtung  hervorgewachsen.  Die  treffende
Lösung  finden  sie  nur,  wenn  die  Regierung  den  eben  aufgezählten  Entwicklungsfaktoren ­
  nachgeht  und  die  ihnen  gebührende  Beachtung  schenkt.
Die  wirtschaftliche  Entwicklung  verläuft  unter  periodenweise  wiederkehrenden
Schwankungen,  anderseits  unter  sozialen  Neubildungen  und  Kämpfen.  Wo  daher  die
Regierung  in  den  70er  Jahren  zuerst  einzugreifen  hatte,  das  waren  einesteils  die
Klassenkämpfe,  die  Massenbewegung,  insbesondere  die  Arbeiter-  und  Agrarbewegnilg,
andernteils  die  fortschreitende  internationale  Verflechtung.  In  diesen  beiden  Fragen
gipfelte  das  Verhältnis  der  Regierung  zum  Wirtschaftsleben.  Es  mußte  genauer
präzisiert  werden  das  Verhältnis  l.  der  Konkurrenzfreiheit  zur  staatlichen
        <pb n="78" />
        74  2.  Abschnitt.  Grundlegung  u.  Ausban  der  Sozial-  u.  Wirtschaftspoliltk.
Reglementierung  (Einfluß  der  Regierung  sowie  der  einzelnen  Jnteressenten-Vereinigungen
  aus  die  wirtschaftliche  Entwicklung),  2.  das  Verhältnis  der  kapitalistischen
Leistungs-  und  Konkurrenzfähigkeit  zu  den  Interessen  der  nichtbesitzenden  Klassen,
3.  das  Verhältnis  zwischen  Selbst-  und  Staatsverwaltung  (Individualismus
und  Dezentralisierung).  Für  die  Regelung  dieses  dreifachen  Verhältnisses  machte,  wie
jeder  Anbruch  eines  neuen  Zeitabschnittes,  so  auch  der  heutige,  eine  Neuabgrenzung
für  das  Betätigungsfeld  der  beiden  sich  ebenbürtig  gegenüberstehenden  Kulturfaktoren
notwendig.
Die  wirtschaftlichen  Dissonanzen  sind  proportional  der  Höhe  der  Kultur; ­
  diese  Kultur  birgt  aber  auch  die  Kraft,  erstere  zu  heben.  Und  die  Bürgschaft ­
  für  einen  schließlichen  gewinnreichen  Ausgleich  liegt  in  dem  Ursprung  der
neueren  Dissonanzen,  nämlich  der  Industrialisierung,  d.  h.  der  neuesten  industriellen, ­
  kommerziellen  und  sozialen  Stärkung  der  Nationen,  der  ganzen  Welt.
Keiner  näheren  Ausführung  bedarf  es,  daß  auch  heute  noch  die  Regierung,  da
sich  alles  volkswirtschaftliche  Leben  unter  sozialen  Neubildungen  und  Kämpfen  abspielt, ­
  zumal  bei  dem  Ringen  aller  Völker  um  eine  soziale  Weltanschauung,  die
Massenbewegung,  insbesondere  die  Arbeiter-  und  Agrarbewegung  und  die  sozialpolitische ­
  Versöhnungsarbeit  im  Auge  behalten  muß.
Aber  das  soziale  Zeitproblem  oder  das  ethische  Gefühl  des  Wohlwollens  und
der  Billigkeit  kann  für  die  Wirtschaftspolitik  der  Zukunft  außer  den  soeben  dargelegten
Gründen  auch  deshalb  nicht  mehr  den  allein  maßgebenden  Maßstab  abgeben,  weil  es
zu  vag,  in  dem  lediglich  sozialpolitischen  Programm  zu  eng  begrenzt,  zudem  insofern ­
  nicht  praktikabel  ist,  als  die  exzessiven  Forderungen  der  extremen  Parteien  nur
ein  Zeugnis  ihrer  politischen  Unreife  darstellen.
3.  Das  Konknrrenzproblem.
‘  So  wichtig  als  die  Vorfrage,  ob  die  Regierung  in  die  Entwicklung  und  in  das
Wirtschaftsleben  überhaupt  eingreifen  soll,  ist  die  Frage  der  Methode,  der  Art  und
Weise,  wie  das  geschehen  soll;  meint  man  sia  heutzutage,  die  Zollpolitik  z.  B.  sei
keine  Prinzipiensrage  mehr,  sondern  nur  eine  Frage  der  (graduellen)  Anwendung;
ganz  dasselbe  trifft  mit  gleichem  Recht  oder  Unrecht  auch  auf  die  Sozialpolitik ­
  zu.
Diese  Ausführungsfrage  fällt  zusammen  mit  der  allgemeinen  in  betreff  der
Regelung  des  Unterbietungs-Wettbewerbs.  Und  dieser  Wettbewerb  ist  zugleich  das
Hauptmoment  im  Antrieb  und  Verlaus  der  wirtschaftlichen  Entwicklung.  In  der
Entwicklung  selbst  und  in  ihrem  Wesen  stellen  die  vollkommen  neuartigen  politischen
Probleme,  das  soziale  Zeitproblem,  die  Agrarfrage  und  die  Neugestaltung  gegenüber
der  Auslandkonkurrenz  nichts  anderes  als  Variationen  zu  dem  Jahrhunderte
alten  Konkurrenz  prob  lem  dar.
Wir  haben  deshalb  auf  die  allgemeine  Frage  der  Stellung  der  Regierung  zur
Regelung  der  inneren  und  äußeren  Konkurrenz  zuriickzugreifen  und  zugleich  an  den  neuen
konkreten  Beispielen  das  Konkurrenzproblem  klarzulegen.  Die  ideale  Richtlinie,  die
sich  aus  der  Entwicklung  ergibt,  bedarf  wie  jedes  politische  Ideal  der  Korrektur  durch
die  mit  dem  Konkurrenzproblem  gemachten  Jahrhunderte  alten  Erfahrungen.
        <pb n="79" />
        3.  Das  Konkurrenzproblein.

75

3)en  Go&amp;amp;iaietbifcrn,  mid)  G^modcr  (a.  a.  D.  493-495)  fcbwebt  immer
btc  ^bec  einer  biretten  staatlichen  Beeinflussung  ber  %uf=  unb  Webergang§'
Bewegung  non  Şreiê,  ^obn,  3tn§  unb  Unteruehmcroerbieuft  oor.  9)ie  %eaicrnna  babe
BerE%§^  in  i^rZío  jfationë,
SÄSSSSÄ-*»  •"»»:
####:#
tröste  finb  heute  in  unlö§iid,er  Seife  mit  ber  Seitwirtfchaft  uertnüuft  Ser  II  b!r
Entwicklung  nicht  anzupassen  vermag,  muß  es  an  feiner  wirtschaftlichen  Sckilaàt  àik
unb  Konkurrenzfähigkeit  büßen.  Jnsbesonbere  wirb  burch  bie  heutige  Gesamtwirtschaft
  unb  bie  Anpassung,  umsichtige  Benützung  ber  Arbeits-  unb  Verkehrsorganisation
ein  weit  sicherer  Effekt  vermittelt,  als  bnrch  bie  persönliche,  isolierte  Kraftanstrengung.
Der  Anpassungszwang  liegt  in  bezng  auf  ben  einzelnen  Probnzenten  klar  vor  Augen.
Der  gleiche  Zwang  aber  gilt  unb  wirkt  —  unb  bas  kann  man  gegenüber  ben  agrarischen ­
  unb  sozialistischen  Utopien  nicht  scharf  genug  betonen  —  ebenso  gegenüber
ber  Regierung;  bie  Entwicklung  unb  ihre  Produktivkräfte  lassen  sich  nicht  von  ihr
meistern.
Sodann  erhält  bas  Konkurrenzproblem  durch  bie  angedeuteten  Variationen  neue
Streiflichter,  wodurch  bie  Lösung  erleichtert  werden  sollte.  Wozu  allein  heute  die
Regierung  imstande  ist,  das  ist  bie  indirekte  Förderung  jener  fortschreitenden  Stabilisierung, ­
  die  von  uns  anderwärts  geschildert  worden  ist  unb  auf  selbsttätigem
Wege  bie  Sicherung  gegen  scharfe  Rückschläge,  ruinöse  Störungen  ober  Notstände
erbringt,  denen  bis  vor  drei  Jahrzehnten  eine  noch  weniger  entwickelte  Stufe  ber

sog.  „Krebitlvirtschaft"  ausgesetzt  war.
Wie  soll  überhaupt  bie  Regierung  einen  bauernd  wirksamen  „Regulator  des
wirtschaftlichen  Lebens"  schaffen?  Wie  bie  internationale  Preisbewegung  direkt  beeinflussen ­
  ?
Es  war  ein  langer,  mühsamer  Weg,  bis  man  erkannte:  es  ist  i)  b a §
Prinzip  ber  freien  Konkurrenz  neben  ber  gesellschaftlich-staatlichen  Einordnung,  2)  bie
Rücksicht  auf  bie  kapitalistische  Konkurrenzfähigkeit  neben  dem  staatlichen  Arbeiterschutz,
  3)  bie  Selbstverwaltung  neben  ber  Staatsverwaltung  ein  gleichberechtigter
Knlturfaktor').  Zwischen  dem,  was  man  staatliche  Organisation  unb

-)  „Das  Mittel,  dessen  sich  die  Natur  bedient,  die  Entwicklung  aller  ihrer  Anlagen  zustande
zu  bringen,  ist  der  Antagonismus.  Alle  Kultur,  welche  die  Menschheit  ziert,  die  schönste  gesellschaftliche ­
  Ordnung,  sind  nur  Früchte  dieser  Gegensätzlichkeit  in  der  Gesellschaft."  Diesen  Antagonismus ­
  oder  Zwiespalt,  auf  den  schon  Kant  hinwies  (Hartenstein-Ausgabe,  S.  146)  enthält,  wie  der
        <pb n="80" />
        76  2.  Abschnitt.  Grundlegung  u.  Ausbau  der  Sozial-  u.  Wirtschaftspolitik.
dem,  was  man  Konkurrenzfreiheit  nennt,  besteht  nur  ein  gradueller
Unterschied;  beide  sind  nicht  zwei  gegensätzliche  Bestimmungsgcünde,  sondern  zusammen,
  nach  einfachen  mathematischen  Gesetzen,  notwendig,  um  für  die  Bestimmung
der  Unbekannten  der  Wirtschaftspolitik  ebenso  viele  Gleichungen  zu  ermöglichen.

Einzelmensch,  so  auch  das  Wirtschaftsleben  in  den  zwei  Tendenzen  der  organisierenden,  zentralisierenden, ­
  unterordnenden  Autorität  auf  der  einen,  und  der  freiheitlich  individualistischen  auf  der
andern  Seite,  in  dem  (demokratischen)  Gesetz  der  Gerechtigkeit  und  der  gegenseitigen  Rücksichtnahme, ­
  des  „Solidarismus",  sowie  der  sozialen  Organisation  einerseits,  dem  individuellen
Wettbewerb  und  dem  damit  zusammenhängenden  (aristokratischen)  Prinzip  des  Konkurrenz-  und
Daseinskampfes  anderseits.  Das  ist  das  Rätsel  des  Wirtschaftslebens  und  zugleich  das  Rätsel
des  Lebens  überhaupt.
Wie  die  bisherige  Konkurrenzfreiheit  (mit  der  ihr  wesentlichen  Nichtbeschränkung  der  Selbstsucht ­
  und  Individualität)  ihren  Platz  gegenüber  der  neueren  Sozialethik  (im  Sinne  der  Rücksicht
auf  das  gesellschaftliche  Allgemeininteresse)  behaupten  kann,  das  bildet  in  den  letzten  vier  Jahrzehnten ­
  einen  Hauptpunkt  der  sozialen  Frage.  Seitdem  drehen  sich  um  diese  Unterfrage,  um  die
Regelung  des  Wettbeiverbs  durch  ethische  Gesichtspunkte  die  wirtschafts-  und  sozialpolitischen  Kämpfe.
Für  die  Beantwortung  bietet  die  Sozialphilosophie  eine  Analogie.
Seit  längerer  Zeit  schwebt  den  Sozialphilosophen  die  künftige  Ausgestaltung  des  Utilitarismus
  zu  einer  Sozialethik  vor.  Schon  Hobbes'  Ethik  hatte  zum  Ausgangspunkt,  das  wohlverstandene
Eigeninteresse  müsse  dazu  führen,  auf  das  Wohlergehen  der  Mitmenschen  Rücksicht  zu  nehmen.
Diese  Anschauung  fiiibet  heutzutage  wieder  mehr  Anhänger,  indem  man  sie  dahin  modifiziert:
Jeder  Altruismus  stellt  zugleich  ein  Stück  verfeinerten  und  veredelten  Egoismus  dar;  beide
Prinzipien  sind  nicht  zwei  unvereinbare  Gegensätze,  von  denen  der  eine  bestimmt  ist,  den  andern
ähnlich  wie  das  böse  Prinzip  zu  vernichten;  vielmehr  sind  sie  gleichberechtigt  und  zu  einer
organischen  Wechselbeziehung  bestimmt,  wodurch  nach  den  Gesetzen  der  Korrelation  eine  höhere
Entwicklung  der  geistigen  Eigenart  herbeigeführt  werden  soll.
In  gleicher  Weise  kann  man  von  dem  Antagonismus  zwischen  der  egoistischen  Konkurrenz ­
  und  der  Sozialethik  annehmen,  daß  er  dazu  bestimmt  ist,  gemäß  den  Gesetzen  der
Korrelation  und  der  Gemeinwirtschaft  neue  Bahnen  für  die  Weiterentwicklung  des  nationalen
Lebens  zu  ebnen.  Beide  Prinzipien  sind  die  Attribute  dieser  oberen  Einheit  (und
gleichberechtigte  Kulturfaktoren.
Die  sozialphilosophische  Wechselwirkung  nun  ließe  sich  auch  auf  das  Wirtschaftsleben  und  auf
das  Verhältnis  des  Prinzips  der  Konkurrenzfreiheit  zu  den  neueren  sozialethischen  Forderungen
übertragen.  —  Das  gleiche  gilt  von  den  heutigen  Gegensätzen  der  Klasseninteressen  innerhalb  der
Gesellschaft;  der  ständige  Konflikt  zwischen  den  Konsumenten-  und  Produzenteninteressen,  oder
zwischen  den  Kapitalisten-  und  Arbeiterinteressen,  findet  seine  bestimmungsgemäße  Lösung  nicht
in  der  Anschauung,  als  ob  etwa  die  gegnerischen  Interessen  sich  von  vornherein  verneinen  und
deshalb  das  eine  durch  das  andere  niedergerungen  und  ausgerottet  werden  müsse,  sondern  beide
sind  Attribute  einer  oberen  Einheit;  das  Ringen  muß  dazu  dienen,  daß  die  Interessen  sich  gegenseitig ­
  durchdringen  und  sich  damit  in  den  Dienst  der  oberen  Einheit,  der  Förderung  des  höheren
Fortschritts  der  Gesellschaft  stellen.  —
Wie  mit  den  Gegensätzen  auf  dem  Gebiete  der  Sozialethik,  so  verhält  es  sich  auch  mit
den  Gegensätzen  der  sozialen  Biologie.
Wie  der  Konkurrenzkampf  unter  den  Produzenten  als  oberes  Entwicklungsziel  die  wechselseitig ­
  nützliche  Durchdringung  und  Unterordnung  hat,  ebenso  verhält  es  sich  mit  den  Prinzipien
der  autoritären  Organisation  und  des  Individualismus.  Man  sieht  sie  gewöhnlich  als  unvereinbare ­
  Gegensätze  an,  von  denen  der  eine  bestimmt  ist,  den  anderen  aufzuheben  und  zu
vernehmen  und  zu  vernichten.  Aber  die  Unterschiede  sind,  wie  bei  dem  negativen  und  positiven
Pol  der  Elektrizität,  nur  graduell.
        <pb n="81" />
        3.  Das  Konkurrenzproblem.

77

-SWLSS-M-M
liiiüslSili
S)a§  große  probiern  bcë  20.  3a#imbert§  lautet  niAt-  i
LLLLL7W  ÏÄïļijâi  £
»«,2:  rii  :  asa»,*.»
zMawssÄftafc  a*g»£*
bte  wlrtschnftllche  Entwicklung  beeinflussen  will,  hat  also  bierkür  /-  Juölmmö '  b,e
dium  als  eben  diesen  Kankureenzkampf.  Koukķenz  und  L  ģnn  ^
denselben  Begrrff  nur  nach  zwei  verschiedenen  Gesichtspunkten  Mio  T  b , ežeid)nen
Abwehr  der  agrarischen  Uebergriffe,  in  einer  geschlossenen  Gedankenreihe  bic'ßonfc
quenjen  für  eine  moderne  Wirtschaftspolitik  ableiten;  die  mit  der  Konkurrenzfreiheit
und  ihrer  Reglementierung  seit  Jahrhunderten  gemachten  Erfahrungen  geben  den
Fingerzeig,  wie  die  Regierung  diese  allgemeine  Richtlinie  einhalten  kann.

*)  Von  selbst  führt  die  Praxis  zu  einem  ähnlichen  vermittelnden  Ausgleich,  z.  B  des
Gegensatzes  zwischen  der  sozialistischen  Zeitströmung  und  dem  kapitalistischen  Wirtschaftssystem.
Diese  Auffassung  sprach  Sombart  1903  („Die  deutsche  Volkswirtschaft  im  19.  Jahrhundert"'
S.  529)  mit  folgendem  aus:  „Kapitalismus  und  Sozialismus  sind  keine  sich  ausschließenden
Gegensätze,  ihre  Ideale  können  vielmehr  bis  zu  einem  gewissen  Grade  sehr  wohl  in  einer  und
derselben  Gesellschaft  verwirklicht  sein.  Der  Konflikt  zwischen  Kapital  und  Arbeit  soll  seiner
Lösung,  der  Gegensatz  zwischen  Sozialismus  als  Ideal  und  Kapitalismus  als  Wirklichkeit  seinen
Ausgleiche  immer  nähergeführt  werden  durch  eine  langsame  Einfügung  sozialistischer  Gedankm
in  das  Gebäude  des  kapitalistischen  Wirtschaftssystems:  Gewerkvereine,  Arbeiterschutz  Arbe^t-Versicherung,
  Genossenschaftsbildungen,  Verstaatlichung  und  Verstadtlichung.  Die  Prinzipien  r*  h
festgelegt,  ihre  Ausführung  ist  das  mühsame  Werk  der  staatsmännischen  Technik."  Wir  fp  "
an:  „ßeftgeW  iß  wo»  ben  #i,#ien  mir  ber  Äugganggpimft;  eg  fe#  aber  nod,  ber  2,"
punkt,  unb  das  ist  für  ein  System  doch  die  Hauptsache.
'  3)  @g  iß  ber  alie  ^a,npf  amisten  ben  abfofut  Qüítigen  sitili#,,  Sbeen,  ber  beg  mbs
iDoÜeng  "»b  ber  SBiKigfeit  einerseits,  ber  beë  Me#  nnb  ber  ¡Meit  anberfeitë  b
9Birlf^^af(gpoWif,  bie  einen  abfoiuten  Maßstab  ni#  anerfennen  sann,  entfebeibet  bie  ÄmJ;,,,
Möglichkeit,  das  Verhältnis  des  Effektes  zu  den  Mitteln  u.  a.
        <pb n="82" />
        78

2.  Abschnitt.  Grundlegung  u.  Ausbau  der  Sozial-  ».  Wirtschaftspolitik.

Von  der  Lösung  der  Frage,  wie  in  diesen  Grundproblemen  die  Grenzlinie
für  die  Gegensätze  so  abgesteckt  werdet:  kann,  daß  letztere  anstatt  zu  einer  vernichtenden ­
  gegenseitigen  Bekämpfung  vielmehr  zu  einer  sich  befruchtenden  Wechselwirkung
ausgelöst  werden,  hängt  die  wirtschaftliche  Machtstellung  des  deutschen  Volkes,  Sein
oder  Nichtsein:  seines  Kredits,  seines  öffentlichen  Lebens,  seiner  militärischen  und
finanziellen  Schlagfertigkeit,  seiner  öffentliche::  Geltung  unter  den  Nationen  des
Erdballs  ab.
9teu  ist,  daß  durch  die  mittlerweile  eingetretene  Sicherung  und  Erhöhung  des
Arbeitsverdienstes  das  soziale  Zeitproblen:  durch  die  noch  aktuellere  Welt-  und  Seemachtspolitik ­
  zurückgedrängt  worden  ist.  Der  bisherige  Standpunkt  der  Sozialethiker
ist  —  diese  Verschiebung  wird  noch  zu  wenig  beachtet  —  durch  die  neueste  Entwicklung
in  gleicher  Weise,  wie  der  der  Krisentheoretiker  überholt.  In  Deutschland  wenigstens
hat  die  Entwicklung  dahin  geführt,  daß  die  früher  brennende  Arbeiterfrage  in  den
letzten  Jahrzehnten  auf  einzelne  Herde,  nämlich  die  Großstädte  und  Fnbrikbezirke,
lokalisiert  worden  ist;  das  heißt:  sie  ist  heute  eine  solche,  für  deren  Lösung  die
besonderen  Lebens-  und  Arbeitsbedingungen  der  Großstadt,  Fabrikorte  und  Industriebezirke
  entscheidend  sind.  Dementsprechend  ist  die  heutige  Lage  des  Arbeiterstandes
nicht  mehr  derart,  daß  die  sozialethische  Fürsorge  hierfür,  wenn  sie  gleich  den  Einschlag ­
  in  die  moderne  Weltanschauung  bleibend  bilden  wird,  doch  den  zwingenden
Mittelpunkt  für  die  staatliche  Wirtschaftspolitik  abzugeben  vermöchte.  Heute
bildet  der  zusammenfassende,  durch  die  Sozialethik  zu  korrigierende  Gesichtspunkt
der  fortschreitenden  Industrialisierung  des  Deutschen  Reiches  und  des
Wirtschaftslebens  der  ganzen  Welt,  also  die  Sozial-  und  Weltpolitik  die  dirigierende
Richtlinie  für  jeden  Regierungseingriff.  Die  Weltmachtstellung  des  Reiches  und  seine
innere  Gesundung  (die  sozialethische  Versöhnungsarbeit),  m.  a.  W.  die  Weltpolitik
und  die  dai:ach  geregelte  innere  Wirtschaftspolitik  stehen  miteinander  in  einem
inneren  Zusammenhangs.  Zugleich  stehen  die  kulturelle  Hebung  und  Stärkung  des
Arbeiterstandes,  so:vie  die  industrielle  mld  koinmerzielle  Leistungs-  und  Konkurrenzfähigkeit
zu  einander  als  ebenbürtige  wirtschaftliche  Notwendigkeiten  in  dem  Verhältnis  vor:  Ziel
und  Vorbedingung  und  in  einer  inneren  und  ursächlichen  Wechselwirkung.  Dieses  Ver-')
  Die  ausführliche  Begründung  dieses  Programms  hat  Verfasser  in  seinem  1901  erschienenen ­
  Werk  „Deutschland  als  Industriestaat"  S.  138,  144—145,  146—194,  258  ff.  und
in  den  dortigen  Ausführungen  über  „Neumerkantilistische  Seepolitik,  Kultivationstechnik,  Modernisierung ­
  des  liberalen  Grundgedankens"  gegeben.  —  Vergl.  auch  über  die  „Grundgedanken
des  neubritischen  Imperialismus"  Schnlze-Gaevernitz  „Britischer  Imperialismus  und  englischer
Freihandel"  1906.  S.  84—87.  —
Die  praktische  Aufgabe  des  Staatsmannes  besteht  darin,  daß  er  die  Richtung  und  die
Grenzlinie  ermittelt,  und  die  Organisation  einrichtet,  innerhalb  deren  sich  die  Gegensatze  ausleben ­
  können;  anstatt  daß  der  eine  in  das  Gebiet  des  andern  übergreift,  oder  das  Walten  des
andern  Prinzips  ganz  auszuschalten  sucht,  sollen  vielmehr  beide  sich  gegenseitig  fördern.
Die  Sicherheit  einer  solchen  Wechselwirkung  könnte  durch  eine  Organisation  von  Staat,
Gemeinde  und  Nächstbeteiligten  und  ein  System  staatlicher  und  privater  Einrichtungen  eingeleitet
werden,  wodurch  die  stetige,  der  Stärkung  der  industriellen  und  kommerziellen  Leistungs-  und
Konkurrenzfähigkeit  entsprechende  Lohnerhöhung,  die  Sicherheit  der  Beschäftigung  und  des  Vorankommens, ­
  die  auf  dem  Fuße  der  Gleichberechtigung  voranschreitende  Verbesserung  der  Arbeitsbedingungen ­
  gesichert  und  gefördert  wird.
        <pb n="83" />
        3.  Das  Konkurrenzproblem.

79
hältnis  bildet  einen  der  modifizierenden  Grenzpunkte  für  die  zugunsten  der  Arbeiterklasse ­
  verlangten  staatlichen  Maßregeln  und  zugleich  eine  Illustration  dafür  wie  sich
das  Kapital  und  die  staatliche  Reglementierung  wechselseitig  ergänzen  und
fottigicten  müssen  imb  sönnen.  3)et  ©ebanfe  bet  sozialen  ßebnng  beë  Leiter
ftanbeë  al§  motbcbingung  füt  bie  weitete  (Wfoüung  bet  teAnifdien
fähigkeit  schafft  den  Boden  für  eine  gegenseitige  Verständigung  und  für  ein  Zusammenwirken ­
  bet  Regierung  und  der  Nächstbeteiligten l ).  ^
So  I)at  ba§  ŞtoHcm  unfeteë  ^a#nnbett§  al§  m^^^tigen  Aiutetornnb  hn?
fingen  gmeiet  ægeltptingipicn,  bie  %tage  bet  ^ottentmidiung  bet  anmcn
(86^1^0^  nnd)  gemeinwittfcí,n^^Il4en  fielen  unb  bie  &amp;amp;entün
bung  einet  batons  getöteten  neuen  yofitinen,  Miaíe^^tfc%enaBeít(lnfcr1nl,1^^
unb  bte  ©Raffung  einet  ^tlnufpI)üte  )mttfcí)aftIi^^et  unb  poIitif*ct  @Iei^
KtrÄsaÄtes=Au»
  dem  &amp;lt;f°,i°llib-r°l-n)  Ziele  der  gleichzeitigen  Stärkung  sowubl  der  »ru-^ie
  biefeë  ®ebanfenë  ist  Sac^e  beë  etaatgmmwg;  abßratte  alíaemein
gültige  Direktiven  zu  entwerfen,  ist  unmöglich.  '  '  «ugemem.
        <pb n="84" />
        Soeben  erschienen:

Huber,  F.  &amp;lt;£.,  Die  Handelskammern,  112  S-,  Stuttgart,  F.  Krais.
ri —  Der  gesetzgeberische  Aufbau  des  Reichs  und  seine  Wirtschaftspolitik. ­
  79  S.
Ģ-  Fünfzig  Jahre  deutschen  Wirtschaftslebens.  ÌB6  S.  M
Frühere  Werke  desselben  Verfassers:
Die  Kartelle,  ihre  Bedeutung  für  die  Sozial-,  Zoll-  und  Wirtschaftspolitik. ­
  Stuttgart  1903.  163  S-Die
  Entwickelung  des  modernen  Verkehrs.  Tübingen  1893.  232  S.;  ferner:
„Handwörterbuch  der  Staatswissenschaften".  11.  Auflage,  1900,  VI.  Band
S.  401—423  und  VII.  Band  S.  136--160  ;  „Göttinger  Gel.  Anz.",  Oltober  1894.
—  Auf  dem  Wege  zur  Eisenbahngemeinschaft.  1902.  263  S.  —  Jur
Frage  der  Einrichtung  eines  Groftfchiffahrtsweaes  auf  dem  Neckar.
1900.  143  S.  —  Die  Wiedereinführung  der  Schiffahrt  auf  dein  mitleren
  Neckar.  31  Ş.  4°.  1889.  —  Die  Auswanderung  und  die  Auswanderungsxolitik
  im  Königreich  Württemberg.  Leipzig,  Duncker  &amp;amp;
Humblot.  1892.  50  S.
Die  Rettung  des  Mittelstandes  1905.  (Festgabe  für  F.  I.  Neumann,  S.  322
bis  356).  Die  Neuregelung  desJnnungswesens.  1881.  158  S.  —  Zur
Wiedereinführung  der  obligatorischen  Meisterprüfung.  1887.  —  Jur
Handwerkerfrage.  1896.48  S.  —  Die  Handwerkskammer.  Stuttgart  1897.
32  S.  —  Die  Organisation  des  Kleinbetriebs  im  Hinblick  auf  den
süddeutschen  Kleinbauernftand.  1892.  114  S.  lnnd  Schmollers  „Jahrbuch
für  Gesetzgebung"  etc.  Oktober  1892.  50  S.)  —  Warenhaus  und  Kleinhandel. ­
  1899.  90  S.
Die  Krankenversicherung  der  Arbeiter.  1888.  116  S.  —  Die  Invaliditäts-Versicherung
  der  Arbeiter.  1889.  160  S.  —  Der  Anfallversicherungszwang ­
  und  dessen  geplante  Ausdehnung  auf  Handel-  und  Kleingewerbe. ­
  1894.  35  S.  —  Die  Lohntheorie  und  die  Sozialpolitik.  1889.
48  Ş.  —  Die  soziale  Reform  in  bezug  auf  Arbeitsnachweis  und
wanderarme.  1894.
Die  Umgestaltung  des  Konkursverfahrens.  1895.  59  S.
Zur  Steuerreform.  Stuttgart  1887.  52  S.
Das  Submiffionswesen.  1885.  475  ©.;  ferner  „Zeitschrift  für  die  gesamte  Staatswissenschaft", ­
  1886,  S.  474—504;  „Handwörterbuch  der  Stnatswissenschasten",
1900,  VI.  8anb  G.  1172-78.
Die  Ausstellungen  und  unsere  Exportindustrie.  1886.  402  S.;  ferner  „Handwörterbuch ­
  ver  Staatswissenschasten",  1900,  l.Bd.  G.958  und  996;  „Lexikon  der
gesamten  Technik",  1894,  I.  Bd.  S.  870.
Die  Hauptpunkte  der  währungsfrage.  Stuttgart  1897,  62  S.  —  Zur
währungsfrage,  Vortrag,  gehalten  auf  dem  Augsburger  Genossenschaftstage
der  Erwerbs-  und  Wirtschaftsgenosfenschasten  am  28.  August  1895.  80  S.  —  Der
Bimetallismus  in  England.  1896.  36  S.  —Der  währungs-  und  Wahlkampf ­
  in  den  Vereinigten  Staaten  von  Amerika.  1896.  20  S.  —  Die
amerikanische  währungsdixlomatie  und  der  englische  Parlamentsbericht ­
  vom  Í9.  Oktober  1897.  1897.  42  G.  —  Goldwährungs-Korrespondenz. ­
  Stuttgart  1895/97.  Heft  1—7.  —  Das  Geld  als  Hebel  der
Produktion  und  die  Handelsbilanz.  Stuttgart  1888.  48  S.
Die  schweizerische  Industrie  und  ihre  Beziehungen  zu  Deutschland.
Stuttgart  1886.  55  S.  —  Die  mitteleuropäische  Handelspolitik,  1891,
23  S.  und  „Zur  Frage  der  Differentialtarif-verträge".  1891.  24  S.  -
Deutschland  als  Industriestaat.  1901.  512  und  XVIII  S.
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        206ÎÎ07973640
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        64  2.  Abschnitt.  Grundlegung  u.  Ausbau  der  Sozial-  u.  Wirtschaftspolitik.
handelt  es  sich  nun  weiter  bei  der  Art  der  Ausführung  darum,  wie  man  ohne  Verletzung ­
  des  Grundsatzes  der  Gewerbefreiheit  ein  Korrektiv  anstellen  kann.  Die
Formel  für  eine  treffende,  fruchtbringende  Verbindung  zwischen  Individualismus
und  staatlichem  Zwang,  sowie  ihre  Anwendung  und  Durchführung  auf  die  einzelnen
Erwerbs  klaffen  und  Bedrängnisse  ist  heute  noch  nicht  gefunden  und  bildet  die  Aufgabe ­
  der  nächsten  Zukunft.
Nach  beiden  Seiten  hin  ist  die  Kleinhandelsfrage  geeignet,  auch  auf  die  soziale
Frage  (weiteren  Sinnes)  ein  Licht  zu  werfen.
Das  Mittelstandsprogramm  bildet  ein  Glied  in  dem  allgemeinen  (Protektions-)
System  des  „sozialen  Schutzes  der  Schwachen"  und  kann  daher  auch  nur  als  solches
voll  gewürdigt  werden.
Dieses  System  rang  sich  immer  entschiedener  in  dem  Zoll-  und  Arbeiterschutz ­
  durch.  In  Konseqenz  dessen  wurden  —  unter  Mitwirkung  politischer
Zweckmäßigkeitsgründe  —  allmählich  zugunsten  des  Kleingewerbes,  auch  seitens  der
den  Kleinbetrieb  berührenden  gewerbepolizeilichen  und  Steuergesetzgebung  gewisse
Schutzmaßregeln  gegenüber  der  kapitalistischen  Konkurrenz  getroffen.  Die  Frage,
inwieweit  für  die  Krise,  worin  sich  der  Kleinbetrieb  in  Handel  und  Gewerbe  (d.  h.
das  Handwerk  und  das  Detailgeschüft),  zur  Zeit  befindet,  die  Regierung  Hilfe  zu
schaffen  vermöge,  und  die  Durchführung  der  gewerblichen  und  steuerlichen  Neuerungen
bildete  in  den  letzten  drei  Jahrzehnten  ein  stehendes  Thema  für  Land-  und  Reichstag
und  beanspruchte  in  ihren  Beratungen  einen  ungewöhnlich  breiten  Raum.
Die  Volkswirtschaftslehre  versagte  in  der  näheren  Präzisierung  dieser  Frage
vollständig.
Wie  in  der  Agrar-  und  Arbeiterfrage,  läßt  sich  auch  in  der  Kleinhandelsfrage
der  Meinungsstreit  auf  den  Versuch,  die  mannigfaltigsten  Bedrängnisse  auf  eine  Formel
zu  bringen,  sowie  ans  die  pessimistische  Auffassung  der  Bedrängnisursachen  zurückführen. ­
  Die  Vertreter  des  pessimistisch-radikalen  Standpunktes  erklären  die  Mittelstandsfrage ­
  als  eine  Konkurrenz-  und  Machtfrage,  erheben  die  Not  des  Kleinhandels
zu  einem  unumstößlichen  Dogma  und  erblicken  die  Ursache  lediglich  außerhalb  des
Kleinhandels,  in  der  Kapitalüberlegenheit  oder  —  wie  der  konservative  Flügel
—  in  der  Illoyalität  der  direkten  Konkurrenten.  Diese  Diagnose  enthält  allerdings ­
  eine  halbe  Wahrheit,  die  aber  durch  die  einseitige  Uebertreibung  geradezu  zur
Unwahrheit  wird.
Wir  sehen,  wie  sich  ungeachtet  dieser  beiden  Faktoren  die  Verhältnisse  des
Handwerks  seit  einem  Jahrzehnt  gebessert  und  ebenso  auch  für  den  Arbeiterstand  in
den  letzten  Jahren,  trotz  wechselnder  Geschäftskonjunktur,  weder  die  Arbeitsgelegenheit ­
  noch  der  Lohn  sich  verschlechtert  haben  (nachweisbar  haben  sich  Einkommen  und
Lebenshaltung  verbessert).  Schlimmer  ist  der  Kleinhandel,  genauer  der  Teil,  den
wir  anderorts  näher  umgrenzt  haben,  daran.  Bei  ihm  müssen  also  noch  andere
Ursachen  mitwirken.  Bei  weiterem  Nachforschen  finden  wir,  daß  für  ihn  der  Großverkehr ­
  und  die  mit  ihm  zusammenhängende  Verschiebung  und  Umgestaltung
in  Absatz  und  Konsum,  in  der  Vertriebsmethode  sowie  dem  Reklame-  und  Reisewesen, ­
  dem  Kredit  u.  s.  s.  von  ebenso  großem  Einfluß  ist,  als  die  Kapitalüberlegenheit
und  Illoyalität.  Welche  radikale  Umgestaltung  die  technische  Produktion  in  den
letzten  Jahren  erfahren  hat,  ist  jedermann  bekannt;  die  gleiche  Wandlung  aber  hat,
was  weniger  bekannt  ist,  auch  der  Vertrieb  erfahren.  Was  der  technische  Fort-
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