läge  noch  zu  vergrößern,  und  zwischen  dem  ernstesten  Bemühen,  sie  durch  energische
Mittel  schnell  zu  beseitigen.  Mitteninne  stehen  in  allen  Schattierungen  die
langen  Reihen  Gleichgültiger  von  dem  selbstzufriedenen  Gelehrten  an,  der  mit
herzloser  Ruhe  und  drapiert  mit  dem  Mantel  der  Wissenschaft  als  pflichteifriger
Statistiker  die  bankerotten  Existenzen  zählt  und  prüft,  ob  seine  Theorie  stimmt,
hinweg  über  den  politisierenden  Manchestermann,  der  bei  eigener  guter  Position
dem  freien  Spiel  der  Kräfte  unter  keiner  Bedingung  entgegentreten  will,  bis
zu  dem  pfiffigen  spießbürgerlichen  Profitjäger,  der  denkt  etwas  verdient  zu
haben,  wenn  er  im  Warenhaus  eine  Sache  mit  63  Pfennigen  bezahlt  hat,  die  er
in  jedem  anderen  Geschäft  für  60  hätte  haben  können.
Bei  den  Frauen  ist  das  Verhalten  gleichmäßiger,  weil  hier  politische  Gründe
oder  doktrinäre  Gesichtspunkte  nur  verhältnismäßig  selten  eine  Rolle  spielen;
leider  aber  ist  es  dem  gewerblichen  Mittelstand  sehr  ungünstig,  und  das  fällt  um
so  mehr  in  die  Wagschale,  als  der  Einkauf  des  weitaus  größten  Teiles  der  Wirtschaftsbedürsnisse
  in  den  Händen  der  Frauen  liegt.  Manche  meinen  sogar,  daß
dieser  Umstand  die  Lösung  der  ganzen  Frage  besonders  schwierig,  wenn  nicht
unmöglich  mache.  Diese  Schwarzseher  werden  offenbar  von  dem  Gefühl  geleitet,
daß  die  mit  der  inneren  Hauswirtschaft  zusammenhängenden  Besorgungen  der
souveränen  Machtbefugnis  der  Frau  unterworfen  sind,  und  daß  auch  nur  der
Versuch  einer  Einschränkung  dieses  Hoheitsrechtes  zu  den  schwersten  Verwickelungen ­
  führen  müßte.
Ich  stimme  dem  nur  insofern  zu,  als  auch  ich  der  Ansicht  bin,  daß  der  Frau
beim  Einkauf  der  Wirtschaftsbedürfnisse  die  weitgehendste  Selbständigkeit  geehrt
bleiben  muß,  bestreite  aber  entschieden,  daß  die  Diskussion  über  die  Berechtigung
der  E  x  i  st  e  n  z  von  Bezugsmöglichkeiten  mit  der  Frage  der  Bezugsfreiheit  zusammenhängt. ­
  Solange  Konsumvereine  und  Warenhäuser  bestehen,  ist  es  selbstverständlich ­
  eine  Beschränkung  der  Freiheit  der  Frauen,  wenn  sie  verhindert
werden,  die  Benutzung  dieser  Einrichtungen  in  Erwägung  zu  ziehen  und  je  nach
ihren  Entschlüssen  dorthin  zu  gehen  oder  andere  Geschäfte  zu  besuchen,  ebenso
wie  es  kein  Zeichen  der  Selbstbestimmung  einer  Frau  ist,  wenn  sie  von  ihrem
Mann  genötigt  wird,  ihre  Wirtschaftsbedürfnisse  prinzipiell  in  einem  Konsum-Verein
  oder  Warenhaus  zu  decken;  wenn  aber  aus  Gründen  der  Staatserhaltung
in  die  Erörterung  eingetreten  werden  muß,  ob  die  Existenz  der  Konsumvereine
und  Warenhäuser  unter  den  gegenwärtigen  Bedingungen  überhaupt  weiter  geduldet ­
  werden  darf  oder  nicht,  so  ist  das  absolut  keine  Frauenfrage,  sondern  eine
Frage  der  allgemeinen  Staatsraison.
Für  sie  gilt  nur  der  Gesichtspunkt,  daß  das  Gesamtwohl  das  höchste
Gesetz  ist.
Zur  möglichst  vollkommenen  Erreichung  des  Gesamtwohles  ist  natürlich
auch  den  Regungen  der  weiblichen  Empfindungen  und  den  Erfahrungen  der