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J« 0 1  it  ternati  o- T  şiê  şich  beim  internationalen  Großhandel  jeder  Art  verkörpern.  Um  ihm
nalenGroßhandel,  politischen  Einfluß  zu  verschaffen,  mußten  Wähler  gewonnen  werden,  und  diese
waren  am  sichersten  aus  den  Reihen  der  begrifflich  nächststehenden  Wirtschaftsgruppen ­
  zu  holen.  Daher  sind  von  ihr  immer  die  Interessen  von  Handel  und
Gewerbe  als  zusammengehörig  hingestellt  worden,  ganz  gleichgültig,  ob  von  Großund
  Kleinhandel  oder  Groß-  und  Kleingewerbe  die  Rede  war.  Die  Gewerbefreiheit ­
  sollte  allen  zugleich  nützen.
Dieser  Stimmenfang  ist  auch  durchaus  gelungen.
Schon  sehr  bald  aber  zeigten  sich  Spuren  der  Unrichtigkeit  dieser  Ansicht.
Erst  langsam,  dann  immer  schneller  erwiesen  sich  im  Zeitalter  der  Gewerbefreiheit ­
  die  Großbetriebe  den  Kleinbetrieben  als  überlegene  Konkurrenten.  Der
Unterschied  ließ  sich  im  Konkurrenzkampf  auf  die  Dauer  nicht  verschleiern,  und
da  haben  sich  die  angeblich  für  den  ganzen  Handel  und  das  ganze  Gewerbe  besorgten ­
  Blätter  nicht  lange  besonnen  und  haben  sich  ihrem  inneren  Drange  und
Ihrer  äußeren  Bestimmung  folgend  rücksichtslos  in  den  Dienst  des  internationalen
Großkapitals  gestellt.  Dieselbe  Wandlung  hat  sich  mit  den  liberalen  und  freisinnigen ­
  Volksvertretern  in  den  Parlamenten  vollzogen.  Das  Resultat  derselben
hat  sich  allmählich  in  der  zum  Überdruß  bis  auf  den  heutigen  Tag  wiederholten  und
für  die  Konsumvereine  und  Warenhäuser  eine  besondere  Rolle  spielenden  Formel
verdichtet:  Die  Großbetriebe  sind  den  Kleinbetrieben  überlegen,  deshalb  haben
die  Kleinbetriebe,  oder,  wie  man  sich  oft  verächtlich  ausdrückt,  die  Zwergbetriebe
keine  Existenzberechtigung  mehr.  Die  Eile  des  Schließend  ist  köstlich!
Man  merkt  es  ihr  an,  daß  es  den  Zeichendeutern  mehr  darauf  angekommen  ist,
an  einem  voraus  bestimmten  Ziele  anzugelangen,  als  mit  überlegender  Ruhe  ans
den  Erscheinungen  allein  die  zulässigen  Folgerungen  zu  ziehen.

§  8.
DiksManchkster-  Welches  ist  die  hier  in  Frage  kommende  Tatsache?  Doch  offenbar  die,
lä&gt;sic,t  die  Rechte  daß  bei  der  jetzt  gültigen  Wirtschaftsordnung  eine  Anzahl  Großbetriebe  in  der
sonen  gegenüber  Konkurrenz  gewissen  Kleinbetrieben  iiberlegen  ist.  Daraus  darf  man  vor-BNmişi
  dcr^Ge-  sichtigerweise  doch  nur  schließen,  daß  diese  Kleinbetriebe  in  längerer  oder  kürzerer
'  e ’  Zeit  eingehen  werden,  tvenn  die  Produktionsbedingungen  sich  nicht  ändern.  Gleich
zu  sagen,  daß  die  Kleinbetriebe  überhaupt  nicht  mehr  e  x  i  st  e  n  z  b  e  r  e  ch  t  i  g  t  sind,
geht  viel  zu  weit.  Es  liegt  diesem  Schluß  außer  anderen  der  Fehler  zugrunde,
daß  der  strittige  Punkt  von  der  Nichtigkeit  des  Prinzips  der  unbedingten  Gewerbesreiheit
  von  liberaler  Seite  als  ausgemachte  ewige  Wahrheit  hingestellt
wird.  Es  gibt  aber  sehr  viele  Leute,  welche  im  Gegenteil  behaupten,  daß  das
absolut  freie  Spiel  der  Kräfte  keine  Berechtigung  in  einem  Staatswesen  hat,
dessen  Bürger  nicht  gegen,  sondern  mit  und  für  einander  leben  sollen.