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durch  Einführung  der  Umsatzsteuer  die  Richtung  angedeutet,  in  welcher  eine  Abhilfe ­
  erfolgen  kann.  Man  gehe  noch  einen  Schritt  weiter  und  führe  sowohl  für
die  Konsumvereine  als  auch  für  die  Warenhäuser  die  Konzessionspflicht
ein.  Bei  den  Warenhäusern  rechtfertigt  sie  sich  durch  die  Erwägung,  daß  diese
Institute  eigentlich  stehende  Jahrmärkte  sind,  und  bei  den  Konsumvereinen  durch
den  Nachweis,  den  ich  in  meinen  „Klippen  des  sozialen  Friedens"  erbracht  habe,
daß  die  Konsumvereine  eigentlich  gar  keine  auf  Selbsthilfe  beruhenden  Genossenschaften ­
  sind,  sondern  nur  durch  einen  Irrtum  von  Schulze-Delitzsch  in  dem
Genossenschastsgesetz  Aufnahme  gefunden  haben.  Damit  würde  schon  sehr  viel
geholfen  sein.  Bei  solcher  und  ähnlicher  Revision  braucht  kein  Gewerbetreibender
seine  Mithilfe  zu  versagen.  Er  wird  dabei  in  keiner  Weise  entwürdigt.  Es
schändet  niemand,  wenn  er  einen  Irrtum  bekennt.  Im  Gegenteil  ehrt  solches
Verhalten  und  gehört  zu  denjenigen  hochherzigen  Taten,  die  von  der  Natur
dadurch  besonders  ausgezeichnet  und  geadelt  erscheinen,  daß  sie  als  Lohn  für  die
bewiesene  Selbstüberwindung  ein  eigenartiges  erhebendes  Gefühl  der  Befreiung
erzeugen.  Es  ist  das  der  Ausgleich  der  bis  dahin  vorhandenen  Spannung  des
inneren  Empfindens  mit  den  realen  Forderungen  der  Wirklichkeit.
Als  objektive  Erscheinung  zeigt  sich  zugleich  auch  wieder  tatenfroher  Mut
anstatt  der  bleiernen  Niedergeschlagenheit.
§13.
Grundbedingung  für  alles  dies  ist  aber  die  Einsicht  des  Irrtums  auf  seiten
des  gewerbetreibenden  Mittelstandes  in  seiner  bisherigen  Stellung  zur  Unantastbarkeit
  der  absoluten  Gewerbefreiheit.  Diese  Einsicht  befördern,  heißt  eigener  Sacke,
unserem  ganzen  Staatsleben  einen  großen  Dienst  leisten.  Nach  meinen  Kräften
dazu  beizutragen,  ist  der  Zweck  dieses  Buches.  Er  wird  nach  meinen  Erfahrungen
am  besten  erreicht  werden,  wenn  wir  die  beiden  großen  Schädlinge  des  Handelund
  Gewerbestandes,  die  Konsumvereine  und  Warenhäuser,  an  der  Hand  der
Lobreden  ihrer  Freunde  einer  kritischen  Betrachtung  unterwerfen.  Solcher
Lobreden  liegen  jetzt  schon  eine  ganze  Anzahl  gedruckt  vor.  Sie  sind  alle  auf
denselben  Ton  der  Überschwenglichkeit  abgestimmt  und  unterscheiden  sich  nur  durch
größere  oder  geringere  Ausführlichkeit  in  der  Aufzählung  der  Wundereigenschaften
der  voluminösen  Sprößlinge  aus  denn  fruchtbaren  Schoß  der  Gewerbefreiheit.
Dabei  muß  freilich  gleich  von  vorneherein  auf  eine  merkwürdige  Erscheinung ­
  aufmerksam  gemacht  werden,  die  an  sich  schon  zu  ernsten  Zweifeln  über
die  be^n^Meit  Segnungen  der  beiden  Wunderkinder  anregen  muß.  Sie  besteht
darin,  daß  zwischen  den  Konsumvereinen  und  Warenhäusern  nichts  weniger  als
ein  geschwisterliches  Verhältnis  besteht.  Beide  leben  auf  sehr  gespanntem  Fuße,
wenn  sie  sich  in  ihren  Interessensphären  begegnen,  und  jedes  Kind  behauptet
von  dem  anderen,  daß  es  dem  Gemeinwesen  schade.  Wir  sind  in  der  Lage,  in