31

Konsumvereine  sich  zum  Gegenteil  von  dem  auswachsen  würden,  wozu  sie  gedacht
waren.  Jetzt,  wo  wir  es  wissen,  muß  Remedur  eintreten.
§20.
Die  letzte  Ursache  für  die  frühere  Möglichkeit  der  Zulassung  der  Konsum-  Notwendigkett^r
vereine  liegt  in  der  Unterlassung  einer  scharfen  juristischen  Deşinition  für  den  Definition  des  «e-Begriff
  der  Selbsthilfe  auf  wirtschaftlichem  Gebiet.  Man  hätte  wohl  darin  vor-  uchc  Selbsthilfe-,
sichtiger  sein  können,  denn  auf  rechtlichem  Gebiet  ist  der  Begriff  genau  festgelegt
und  seine  Betätigung  auf  das  schärfste  verboten,  abgesehen  von  ganz  bestimmten
Fällen  der  Notwehr.  Das  geht  hier  so  weit,  daß  erst  vor  wenigen  Monaten  eine
allgemeine  Erregung  durch  Deutschland  brauste,  als  man  hörte,  ein  Beamter  in
Spandau  sei  deswegen  zu  Strafe  und  Schmerzensgeld  verurteilt,  weil  er  dem
Schänder  seiner  minderjährigen  Tochter  auf  frischer  Tat  eine  tüchtige  Tracht
Prügel  verabfolgt  hatte.  So  streng  ist  das  Verbot  der  Selbsthilfe  auf  dem  Gebiete
des  Rechts.
Ließ  sich  bei  dieser  Grundlage  unseres  Rechtsstaates  nicht  erwarten,  daß  bei
vollständig  Undefiniertem  Begriff  der  Selbsthilfe  durch  Schaffung  so  vieler  auf
Selbsthilfe  beruhender  Genossenschaften  Schwierigkeiten  vorkommen  müßten?
Die  Schwierigkeiten  liegen  bei  den  Konsumvereinen  vor  aller  Augen.  Sie
sind  entstanden,  weil  durch  diese  Vereinigungen  der  oberste  Grundsatz  von  Schulze-Delitzsch
  nicht  beachtet  ist:  Kein  Teil  der  Gesamtheit  darf  die
Existenzbedingungen  eines  anderen  verletzen!  Auf  Kosten
der  Existenz  eines  anderen  soll  sich  niemand  helfen.  Das  ist  keine  Selbsthilfe,
das  ist  Raub.  Wenn  hundert  Leute  sich  zusammentun  und  sich  auf  Kosten  von
zehn  anderen  helfen,  so  ist  das  auch  keine  Selbsthilfe,  sondern  Faustrecht,  und  an  die
Zeiten  desselben  erinnert  auch  die  Geschästspraxis  der  Konsumvereine.  Hier  wie
dort  sind  die  Geschäftsleute  die  Hauptleidtragenden.
Nationalökonomisch  ist  die  Richtigkeit  des  Satzes  auch  sofort  einleuchtend.
Denn  wie  kann  ein  Volk  vorwärts  kommen,  wenn  sich  die
Volksgenossen  gegenseitig  ruinieren?
Dieses  ABC  der  Nationalökonomie  muß  jeder  anerkennen.  Es  wird  doch
auch  kein  Mensch  reicher,  wenn  er  sein  Geld  aus  der  rechten  in  die  linke  Hosentasche ­
  steckt.  Ebensowenig  wird  ein  Volk  reicher,  wenn  Teile  von  ihm  sich  auf
Kosten  von  anderen  Vorteile  verschaffen,'  das  Volk  kommt  aber  direkt  zurück,  wenn
durch  planmäßige  Organisation  zahlreiche  Existenzen  ruiniert  oder,  um  mit  Herrn
Staudinger  zu  reden,  zu  „Fronden"  an  andere  genötigt  werden.  Wenn  Herr
Staudinger  logisch  denkt  und  entsprechend  handeln  will,  so  muß  er  von  diesem
Gesichtspunkt  aus  sofort  der  größte  Gegner  der  Konsumvereine  werden  und  mit-