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Berechtigung  der  Beteiligung  an  Konsumvereinen  nicht  gesagt  hätte:  „Na,  den
Arbeitern  und  den  kleinen  Beamten  kann  man  den  Beitritt  zu  Konsumvereinen
doch  nicht  verdenken."  Selbst  Kaufleute  stehen  auf  diesem  Standpunkt,  und  in
einer  mir  kürzlich  zugegangenen  Nummer  des  Hannoverschen  Couriers  (Morgenausgabe ­
  vom  5.  April  1903)  wird  bei  einer  Darlegung  der  nationalliberalen
Mittelstandspolitik  ausdrücklich  gesagt,  daß  gegen  die  Konsumvereine  nichts  zu
machen  sei,  weil  in  ihnen  hauptsächlich  bedürftige  Leute  durch  den  Zwang  der
Barzahlung  nicht  unbedeutenden  wirtschaftlichen  Nutzen  hätten.
Ich  fasse  die  Sache  anders  auf.
Durch  die  Konsumvereine  werden  Zehntausende  von  Geschäften  verkümmert
oder  ganz  ruiniert.  Dadurch  werden  ebensoviele  Arbeitskräfte,  welche  in  den  sonst
blühenden  Geschäften  gute  Stellungen  hatten,  brotlos.  Ihnen  gesellen  sich  die
ruinierten  kleinen  Geschäftsinhaber  zu.  Was  sollen  sie  tun?  Sie  gehen  auf  den
Arbeitsmarkt  und  vermehren  dort  das  Angebot.  Das  weitere  kann  sich  jeder
selbst  ausmalen.  Haben  also  die  Arbeiter  unbedingt  Vorteil  von  den  Konsum-Vereinen?

Aber,  halt,  so  höre  ich  sagen,  die  Konsumvereine  brauchen  doch  auch  Leute!
Gewiß,  aber  wie  viele  denn?  Bei  der  außerordentlichen  Zentralisation  der  Betriebe ­
  und  der  Einführung  der  sog.  Lieferantengeschäfte  findet  nur  verhältnismäßig
wenig  männliches  und  in  den  Verkaufsstellen  fast  ausschließlich  mangelhaft  bezahltes ­
  weibliches  Personal  Beschäftigung.  Klagen  über  Arbeitsüberbürdung  ertönen ­
  fortwährend  fast  aus  allen  Konsumvereinen.  Ein  ungefähres  Bild  über  den
Ausfall  von  Arbeitsgelegenheit  mögen  Sie  aus  folgenden  Daten  entnehmen:
Im  11.  Geschäftsbericht  des  Allgemeinen  Konsumvereins  in  Halle  ist  angegeben, ­
  daß  der  Verein  im  Jahre  1900/01  23  männliche  und  56  weibliche  Angestellte, ­
  zusammen  also  79  Personen  beschäftigt  hat.  Da  der  Gesamtumsatz  des
Vereins  über  4  Millionen  betragen  hat,  so  entspricht  dies  dem  Warenumsatz  von
100  Geschäften  mit  je  40  000  Mk.  Schlecht  gerechnet  fänden  in  diesen  100  Geschäften ­
  außer  den  100  Inhabern  mit  ihren  Frauen  mindestens  100  männliche
und  100  weibliche  Hilfen  Beschäftigung  als  Markthelfer,  Austräger,  Scheuerhilfen,
Lehrlinge,  Kommis  usw.  So  ergibt  sich  als  Gegenüberstellung:  Im  Konsumverein
sind  79  Personen  gegen  400  im  freien  Geschäftsverkehr.  Wo  stecken  jetzt  die
321  Verdrängten?  Vielleicht  haben  s  i  e  Stellungen,  aber  eine  Anzahl  Mitglieder
des  Konsumvereins,  der  sie  brotlos  machte,  ist  selbst  arbeitslos  geworden.
Wer  Ohren  hat  zu  hören,  der  höre!!
Hinaus  also  ihr  Arbeiter  aus  den  Konsumvereinen  um  Euer  selbst  willen!
Ihr  habt  keinen  dauernden  Nutzen  von  ihnen!  Nur  die  Aufsichtsräte  und
Vorstände  lassen  es  sich  behaglich  sein  an  den  vollen  Krippen  ihrer  Stellen.