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Zeitungen  den  Empfindungen  der  konservativen  Bevölkerung  gemäß  dem  Buddeschen
  Erlaß  die  vollste  Anerkennung  gezollt,  sondern  ihrer  Meinung  mit  allerhand
geschraubten  Wendungen  und  Vorbehalten  Ausdruck  verliehen  hat.  Es  ist  das
sehr  bedauerlich,  hat  aber  bei  genauerer  Überlegung  doch  nicht  so  viel  zu  bedeuten, ­
  als  es  zuerst  scheint.  Denn  erstens  zeigt  die  exaltierte  Freude  der
manchesterlichen  Presse  über  die  Extratour  der  Kreuzzeitung,  daß  die  jetzige  Auffassung ­
  der  Konsumvereinsfrage  mit  deren  sonstiger  Haltung  nicht  übereinstimmt,
zweitens  ist  auch  die  mittelstandsfreundliche  Haltung  des  Blattes  über  jeden
Zweifel  erhaben,  und  drittens  weicht  gerade  das  Urteil  der  Kreuzzeitung  über  den
Buddeschen  Erlaß  in  einem  sehr  wichtigen  Punkt  von  dem  der  Manchesterpresse
ab,  indem  die  Kreuzzeitung  das  Recht  des  Ministers,  seinen  Beamten  Vorschriften
über  die  Annahme  von  Ämtern  in  Konsumvereinen  zu  machen,  ausdrücklich  anerkennt, ­
  während  die  Manchesterpresse  jedes  Einmischen  des  Ministers  in  die
wirtschaftlichen  Verhältnisse  der  Beamten  auf  das  schärfste  geißelt.  Nach  ihr  soll
ein  Beamter  in  seiner  Freizeit  tun  und  lassen  dürfen,  was  ihm  beliebt.  Das
kann  er  aber  gar  nicht.
Schon  nach  einer  Kabinettsorder  von  1839  hat  der  Herr  Minister  darüber
zu  besinden,  wie  weit  Beamte  seines  Ressorts  Nebenämter  bekleiden  dürfen,  welche
mit  regelmäßigen  Nebeneinnahmen  verknüpft  sind,  und  dieser  Fall  liegt  bei
Konsumvereinsämtern  vor.  Dazu  kommt,  daß  durch  ein  Konsumvereinsamt  sehr
leicht  die  Betriebssicherheit  der  Bahnen  gefährdet  wird.  Um  eine
Richtung  anzudeuten,  in  welcher  die  Gefahren  liegen,  will  ich  einen  Fall  berichten,
der  mir  neulich  von  zuverlässiger  Seite  erzählt  worden  ist.
Ein  Reisender  für  ein  Konfitürengeschäft  wollte  sich  auf  einer  kleineren
Station  eine  Fahrkarte  lösen.  Der  Schalter  war  geöffnet,  aber  der  Beamte  nicht
zu  sehen.  Als  dem  Wartenden  die  Zeit  zu  lang  wurde,  sah  er  durch  das  Fenster
in  den  Dienstraum,  und  was  erblickte  er  da?  Den  diensthabenden  Beamten,
wie  er  mit  einem  ihm  bekannten  Konkurrenten  Geschäfte  für  den  Konsumverein
abschloß,  dessen  Vorstandsmitglied  er  ist.
Solcher  Fall  ist  typisch,  und  seine  Wiederholung,  ja  sein  tägliches  Vorkommen
  liegt  auf  der  Hand.  Denn  es  ist  ganz  natürlich,  daß  Reisende  häufig
auf  solchen  Stationen,  deren  Inspektoren  oder  sonstige  Beamte  Vorstandsmitglieder ­
  von  Konsumvereinen  sind,  Züge  überspringen,  um  irgend  ein  Geschäft
in  Heringen,  Pflaumen,  sauren  Gurken  oder  sonst  einem  Artikel  abzuschließen.
Die  Zeit  drängt.  Da  wird  nicht  lange  gewartet.  Die  Reisenden  machen  sich
an  den  betreffenden  Beamten  heran  und  zerstreuen  ihn.  Wer  will  immer
konstatieren,  ob  das  leise  geführte  Gespräch  amtlichen  Charakter  hat  oder  ein
privates  Geschäft  betrifft?  Wie  leicht  können  da  Signale  übersehen  und  überhört
  werden!