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1887  von  145  Handlungen  97  =  67  °/o
1892  „  192  „  108  =  56  %
1896  „  220  „  102  =  46  %
1901  „  276  „  94---34  °/,
Sehr  drastisch  hat  sich  auf  der  Jahresversammlung  von  Direktoren  und
Lehrern  der  sächsischen  Handelsschulen  ein  Referent  geäußert,  nämlich:  Der
kaufinännische  Beruf  wird  von  vielen  als  ein  Stand  angesehen,  für  den  die
Überschrift  passend  wäre:  Hier  kann  Schutt  abgeladen  werden."
Nach  diesen  Worten  ruft  Herr  Dr.  Wernicke:
Die  Kleinhändler  mögen  also,  ehe  sie  die  Warenhäuser  für  ihre  schwierige
Lage  verantwortlich  machen,  erst  in  ihren  eigenen  Kreisen  die  Schäden  beseitigen! ­

Von  allen  diesen  Zitaten  soll  nichts  angezweifelt  werden.  Es  ist  sicher  alles
richtig.  Aber  wie  hätte  ein  vorsichtiger  und  vorurteilsfreier  Mann  bei  ihrer
Lektüre  zu  denken?
Er  hätte  sich  zunächst  zu  fragen,  woher  diese  auffälligen  Erscheinungen
kommen.  Da  würde  er  bald  gefunden  haben,  daß  zwischen  1843  und  1895  die
schrankenlose  Gewerbefreiheit  eingeführt  worden  ist,  welche  jedem  gestattet,  außer
einigen  qualifizierten  Berufen  jedes  Gewerbe  zu  betreiben.
Ist  es  da  ein  Wunder,  wenn  sich  unquatisizierte  Leute  in  den  Kaufmannsstand ­
  eingedrängt  haben  und  die  Zahl  der  Geschäfte  größer  geworden  ist?  Das
ist  Schuld  der  Gesetzgebung,  kommt  also  auf  Rechnung  der  Gesamtheit,  und  es
ist  daher  ihre  Pflicht,  auch  für  die  Beseitigung  der  von  ihr  ermöglichten  Auswüchse
zu  sorgen.  Sie  hat  zu  veranlassen,  daß  die  von  Herrn  Wernicke  zitierte  entehrende ­
  Überschrift  „Hier  kann  Schutt  abgeladen  werden"  übertüncht ­
  wird  und  als  neue  Aufschrift  die  Worte  Platz  finden:  „Der  Handel
gehört  dem  ehrbaren  Kaufmann."
Jetzt  ist  in  unserer  verkehrten  Welt  gerade  dem  ehrbaren  Kaufmann  der
Zutritt  zur  selbständigen  Betätigung  seines  Berufes  am  schwersten  oder  unmöglich
gemacht,  tvenn  er  nicht  durch  besonders  glückliche  Umstände  an  einem  alten
Geschäft  beteiligt  ist.  Leichtfertige  Menschen  oder  vorgeschobene  Personen  sind
bald  im  Handelsregister  eingetragen.  Geht  die  Sache  nicht,  so  wird  Konkurs
gemacht  und  dabei  unter  Umständen  noch  gut  verdient.  Der  Mann,  der  etwas
auf  seinen  Namen  hält,  besinnt  sich  öfter,  ehe  er  es  wagt,  sich  selbständig  zu  machen.
Natiirlich  geht  da  die  Zahl  der  gelernten  Kaufleute  zurück.  Es  ist  daher  Sache  des
Staates,  seinen  früheren  Fehler  wieder  gutzumachen.  Das  geschieht  aber  nicht
durch  den  hinterlistigen  Schluß  der  Herren  Warenhüusler,  welche  sagen:  Weil
so  viele  Geschäfte  da  sind,  die  offenbar  schon  lange  ihr  Auskommen  gehabt  haben,
»vollen  wir  ein  recht  großes  ausmachen  und  allen  den  Verdienst  wegnehmen,