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aufgestapelt  sind.  In  der  Zeit  wäre  er  bei  einer  Bewegung  in  freier  Luft
bequem  aus  einem  Laden  in  den  anderen  gegangen.  Und  welcher  Käufer  hat
immer  einen  Hundertmarkschein  in  der  Tasche,  den  er  auf  alle  Fälle  in  Waren
umsetzen  muß?  Vielfach  handelt  es  sich  doch  nur  um  den  Einkauf  einiger  Gegenstände, ­
  an  deren  Bezugsquellen  die  Käuferinnen  erst  vorbei  laufen  oder  -fahren,
um  in  ein  Warenhaus  zu  gelangen.  Das  Sitzen  in  den  Erfrischungsräumen  der
Warenhäuser  kann  auch  nicht  als  Zeitersparnis  gebucht  werden,  ist  zudem  nicht
immer  gefahrlos.  In  Halle  sind  z.  B.  einmal  zahlreiche  Kundinnen  und  Verkäuferinnen ­
  durch  den  Genuß  von  sog.  Erfrischungen  in  einem  Warenhause  so
krank  geworden,  daß  sie  mit  Droschken  haben  nach  Hause  gefahren  werden  müssen.
Wo  der  von  den  Warenhäusern  geschaffene,  ziemlich  breite  industrielle
Mittelstand  wohnt,  ist  wohl  Geschäftsgeheimnis  der  Erzeuger  dieser  Papiermachäeristenzen.
  Sonst  liest  man  sehr  häufig  Klagen  über  den  Preisdruck  durch
Warenhauschefs.
Ein  bekannter  Ukas,  welcher  vielfach  zur  Illustration  des  Benehmens  von
Warenhausfirmen  durch  die  Presse  ging,  lautet  unter  Weglassung  der  Namen:
„Uns  liegt  —  schreibt  die  „Leipz.  Kolonialw.-Ztg."  —  eine  Korrespondenz
des  Warenhauses  von  £.  in  Berlin  vor  —  einer  Firma,  mit  deren
„Nobligkeit"  die  Warenhauspresse  gern  renommiert  —,  die  genannte  Firma
mit  einem  kleinen  Fabrikanten,  also  einem  richtigen  Mittelstandsangehörigen,
geführt  hat.  Erst  fordert  1.  die  billigste  Offerte  ein,  wobei  er  schon,
unter  Angabe  seines  bisherigen  angeblichen  Bezugspreises  dem  kleinen  Fabrikanten ­
  die  Erlangung  eines  Auftrages  nur  zu  diesem  gedrückten  Preise  in
Aussicht  stellt  —-  und  bemerkt  dabei,  daß  seine  Konditionen  „drei  Prozent
Umsatz  und  zwei  Prozent  Kassa  franko  Berlin"  wären.  Als  der  kleine  Fabrikant
diese  Umsatzprovision  von  drei  Prozent  für  völlig  unannehmbar  erklärt,  erteilt
£.  einen  Probeauftrag  mit  dem  gleichzeitigen  Bemerken,  daß  er  von  den
festgesetzten  Konditionen,  drei  Prozent  Umsatzbons  und  zwei  Prozent  Kassaskonto, ­
  nicht  abgehen  könne,  da  sie  einheitlich  durchgeführt  würden;  er
hoffe  bestiunnt,  der  kleine  Fabrikant  werde  diese  Konditionen  bestätigen."
Diesem  Briefe  lag  der  Probeauftrag  bei,  der  aber  noch  weitergehende
Konditionen  enthält,  die  wie  folgt  lauten:
Zahlbar  30  Tage  nach  Schluß  des  Liefermonats  mit  15  Prozent
Waren-,  drei  Prozent  Umsatz-,  zwei  Prozent  Kassaskonto,  nur  gegen  Monatsauszug, ­
  alle  Skonti  vorbehalten,  falls  Monatsauszug  ausbleibt.
Alle  Fakturen  ab  24.  gelten  für  den  nächsten  Monat.
Ob  wohl  einer  von  den  Herren,  die,  gleichviel  ob  in  der  Presse,  im  Reichsoder ­
  im  Landtage,  siir  die  Warenhäuser  und  gegen  eine  besondere  Besteuerung
dieser  Betriebe  eintreten,  eine  Ahnung  von  dieser  Art  unerhörter  Bedrückung