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sie  gar  nicht  lösen,  da  die  Frage  zu  uinsangreich  ist.  Wenn  man  nicht  mindestens
eine  Stunde  Zeit  für  die  Konsumvereins-  und  Warenhausfrage  hat,  rühre  man
sie  überhaupt  auch  mündlich  nicht  an.  Am  wenigsten  zwischen  Tür  und  Angel.
Eine  Broschüre,  namentlich  wenn  sie  elegant  aussieht,  wird  aufgehoben  und  wenn
nicht  gleich,  so  später  sicher  gelesen.  Es  gibt  viel  mehr  recht  und  billig  denkende
Menschen,  als  die  geschädigten  Geschäftsleute  gemeiniglich  anzunehmen  geneigt
sind.  Sie  müssen  nur  aufgeklärt  werden.  Ich  habe  in  dieser  Beziehung  höchst
erfreuliche  Erfahrungen  gemacht.  Die  schönste  ist  die,  daß  mir  einmal  ein  Pastor
sagen  ließ,  er  hätte  eigentlich  mit  anderen  Herren  einen  Konsumverein  gründen
wollen,  nach  der  Lektüre  einer  meiner  Broschüren  hätten  sämtliche  Herren  davon
Abstand  genommen.
Wegen  eines  Verteilungsplanes  bitte  ich,  sich  direkt  an  mich  zu  wenden.
Endlich  versäume  man  nicht,  aufklärende  Schriften  in  Gasthäusern  aufzuhängen.
Hier  regen  sie  zur  Unterhaltung  über  die  wichtige  Frage  an.
§57.
Für  die  mündliche  Behandlung  einiger  Gesichtspunkte,  die  weiter  unten
aufgeführt  sind,  ist  es  nötig,  sich  ein  Verzeichnis  der  Konsumvereinsmitglieder
am  Ort  zu  verschaffen.  Ein  solches  erhält  man  am  besten  auf  Antrag  bei  dem
zuständigen  Amtsgericht,  welches  zur  Führung  der  Genossenschaftsregister  verpflichtet ­
  ist.  Es  sind  dafür  die  üblichen  Schreibgebühren  zu  zahlen.  Auch
hat  jeder  das  Recht,  innerhalb  der  Dienststunden  die  Regi ­
  st  e  r  mit  Beilagen  einzusehen.  Es  ist  das  eine  sehr  interessante
Lektüre!  Da  findet  man  manchen  Geschäftsfreund,  der  glaubt,  als  verborgenes
Veilchen  unerkannt  als  Konsumpflanze  sein  Dasein  verbringen  zu  können.
Schutzvereine  können  das  Verzeichnis  drucken  und  unter  ihre  Mitglieder
verteilen  lassen.  Als  Begleitschreiben  empfehle  ich  das  nachstehende  Muster,
welches  vom  Rabatt-Spar-Verein  Halle  an  seine  Mitglieder  versandt  ist  und
zugleich  Winke  gibt  für  die  praktische  Benutzung  der  Liste  beim  mündlichen  Verkehr. ­
  Das  Rundschreiben  lautet:
An  unsere  Mitglieder!
Hiermit  überreichen  wir  Ihnen  ergebenst  einen  Auszug  aus  den  hiesigen
Konsumvereinslisten.  Das  Verzeichnis  ist  das  Resultat  einer  sehr  umfassenden
und  zeitraubenden  Arbeit.  Ihre  Vorstände  haben  sich  aber  nicht  gescheut,  sich
der  außerordentlichen  Mühewaltung  dieser  Aufstellung  zu  unterziehen,  weil  sie
überzeugt  find,  daß  der  richtige  Gebrauch  des  Verzeichnisses  einen  äußerst
wichtigen  Schritt  auf  dem  Wege  der  Selbsthilfe  für  jeden  Geschäftsinhaber
bedeutet.  Wie  wir  uns  den  Gebrauch  denken,  wird  weiter  unten  dargelegt