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Gemeinnützige
Rabattsparvereine. ­


müssen  es  sein.  Das  läßt  sich  nicht  schematisieren.  Wenn  nun  jemand  in
einer  Stadt  herumläuft  und  überall  nur  das  kauft,  was  gerade  am  billigsten
ist,  so  tut  er  dasselbe  wie  ein  Junge,  der  seinen  Geschwistern  die  Rosinen  aus
dem  Kuchen  knaupelt,  er  ist  ein  detaillierter  Freibeuter.  Ein  Regiment  solcher
Freibeuter  stellen  die  Mitglieder  eines  Konsunlvereins  dar.  Dieser  hat  sich  die
sog.  Brotartikel  der  Kaufleute  ausgesucht  und  überläßt  es  ihnen,  die  nicht  gangbaren ­
  Waren,  an  denen  zum  Teil  zugesetzt  wird,  für  seine  Mitglieder  zu  führen.
Es  ist  das  ganz  hinterlistig,  und  bei  solchen  Waren  die  Mitglieder  ihr  Unrecht
immer  wieder  fühlen  zu  lassen  und  sie  ihnen  auch  gelegentlich  zu  verweigern,
ist  ein  Akt  praktischer  Unterweisung.
Daß  es  Kaufleute  gibt,  welche  Konsumvereinsmitgliedern  borgen,  wenn
ihnen  der  Kredit  im  Vereinslokal  gesperrt  ist,  verstehe  ich  nicht.  Solchen  Geschäftsleuten ­
  ist  es  recht,  wenn  sie  obendrein  noch  verhöhnt  werden.
Für  sehr  nachahmenswert  halte  ich  auch  ein  in  einer  Stadt  angeregtes
Zurückhalten  der  Gewerbetreibenden  in  der  Annahme  und  Führung  von  städtischen
Ehrenämtern,  wenn  sich  die  städtischen  Beamten  nüt  dem  Bürgermeister  an
der  Spitze  dem  Konsumvereinssanatismus  ergeben  haben.  Wenn  nur  das  gesetzlich ­
  Nötige  geleistet  wird,  werden  die  Herren  am  eigenen  Leibe  durch  Auf-Wendung
  von  mühseliger  Arbeit  des  Suchens  nach  passenden  Personen  schon
spüren,  wie  sehr  bei  einer  geordneten  Verwaltung  auf  die  freiwillige  Leistung
des  gewerblichen  Mittelstandes  gerechnet  ist.  Die  Herren  müssen  sich  sowieso
bald  darauf  einrichten,  diese  Hilfe  nicht  mehr  zu  haben,  wenn  der  Konsumvereinsnnd
  Warenhausunfug  so  tveitergeht  wie  bisher.
§  58.
Am  wirksamsten  ist  selbstverständlich  sowohl  die  Schutz-  als  auch  die  Trutzwehr, ­
  wenn  sich  die  Gewerbetreibenden  zu  einem  gemeinsamen  Handeln  entschließen. ­
  Das  ist  in  vielen  Orten  durch  Bildung  von  Schutzvereinen  für
Handel  und  Gewerbe,  oder  von  kaufmännischen  Vereinen  und  von  Gewerbevereinen ­
  geschehen.  Es  ist  dies  nur  zu  lobeu,  geuügt  aber  nicht,  weil  hier  leicht
Unterströmungen  entstehen,  welche  nach  außen  ein  geschlossenes  aktives  Vorgehen
verhindern  oder  schwächen.  Die  einen  denken,  daß  ihre  Branchen  noch  nicht  gefährdet ­
  sind  und  wollen  deshalb  ja  bei  niemand  anstoßen,  die  anderen  stehen
mit  Konsumvereinen  in  Geschäftsverbindung  und  fürchten  deren  Kundschaft
verlieren  —  als  ob  die  nicht  doch  über  lang  oder  kurz  nach  Hamburg  ginge!  —
ein  dritter  hat  sich  gar  schon,  wie  ich  es  von  einem  Dessauer  Vorsichtsrat  gehört
habe,  Rückendeckung  verschafft,  indem  er  bei  Konsumvereinsgewaltigen  wegen
einer  eventuellen  Übernahme  eines  Lagerhalterpostens  vorstellig  geworden  ist  usw.
Wie  soll  da  etwas  Energisches  zustande  kommen?