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nichts  zu  tun.  Weder  werden  Beiträge  von  den  Käufern  erhoben,  noch  wird  ein
Blatt  gegründet.  Es  werden,  ohne  daß  jemand  einen  Pfennig  für  ein  Los  ausgibt, ­
  einer  gewissen  Jnteressentengruppe  viele  tausend  Mark  behufs  Ausspielung
zur  Verfügung  gestellt.  Denn  an  der  Prämienverlosung  kann  sich  jeder  beitragsfrei
  beteiligen,  wenn  er  nur  im  Laufe  des  Jahres  drei  Bücher  des  Rabatt-Spar-Vereins
  vollgeklebt  und  die  Gegenwerte  der  Bücher  bis  zum  1.  Dezember  nicht
abgehoben  hat.  Solche  entgegenkommende  Verlosung  hat  wohl  überhaupt  noch  nicht
stattgefunden.  Die  Einzelheiten  verlaufen  im  großen  und  ganzen  so:  An  der
Geschäftsstelle  werden  Sammelsparbücher  vorrätig  gehalten.  Kommt  nun  jemand
und  präsentiert  sein  vollgeklebtes  Sparbuch,  so  wird  er  gefragt,  ob  er  diesen
Betrag  bar  haben  oder  zur  Prämienverlosung  anmelden  will.  Im  ersten  Fall
erhält  er  seine  10  Mk.,  im  zweiten  werden  sie  in  das  Sammelsparbuch  eingetragen. ­
  Bei  der  dritten  Eintragung  bekommt  der  Käufer  zugleich  die  gerade
fällige  Losnummer;  sie  sei  90.  Unter  Nr.  90  wird  dann  in  einer  Nebenliste  der
Name  des  Inhabers  vermerkt.  Bei  Einreichung  des  sechsten  Buches  erhält  er
wieder  die  aus  der  Reihenfolge  sich  ergebende  Nummer,  bei  Ablieferung  des
neunten  Buches  desgl.  usw.  Vom  1.  Dezember  ab  kann  das  Geld  in  Empfang
genommen  werden.  Bringt  es  jemand,  weil  er  nur  wenig  in  den  Rabatt-Spar-Geschäften
  kauft,  nicht  bis  zu  drei  Büchern,  oder  hat  er  vier,  fünf,  sieben,  acht  usw.,
dann  werden  die  überschüssigen  Bücher  in  das  nächste  Jahr  übertragen,  so  daß
kein  Buch  für  die  Verlosung  verloren  geht,  wenn  es  im  Sammelsparbuch ­
  angemeldet  steht.
Als  höchster  Gewinn  muß  stets  eine  respektable  Summe  ausgeworfen  sein,
die  kleinsten  dürfen  nie  weniger  als  20  Mk.  betragen.  Auch  ist  streng  zu  beachten, ­
  daß  die  Berechtigung  zur  Teilnahme  an  den  Nachweis  vom  Einkauf  für
mindestens  600  Mk.  geknüpft  wird.  Man  lasse  sich  ja  nicht  zu  der  Ansicht  derleiten,
  daß  der  Besitz  von  einem  Buch  für  200  Mk.  Ware  genügen  könnte,  weil
ja  ein  Besitzer  von  zwei,  drei  usw.  Büchern  entsprechend  mehr  Gewinnchancen
hätte,  als  ein  Besitzer  von  einem  Buch.  Dies  letztere  ist  nicht  zu  bestreiten,  aber
darauf  kommt  es  gar  nicht  an.  Die  Sache  ist  vielmehr  so:  Die  Prämienverlosung
ist  ein  Kampfmittel  gegen  die  Konsumvereine  und  Warenhäuser,  wenn  auch  ein
sehr  liebenswürdiges.  Die  Prämien  sollen  denen  zugute  kommen,  welche  die
Rabatt-Spar-Geschäfte  in  ihrer  Allgemeinheit  fleißig  benutzt  haben.  Wenn  nun
denen,  die  nur  e  i  n  Buch  vollgeklebt  haben,  schon  gestattet  wird,  an  der  Verlosung
teilzunehmen,  so  kann  das  schon  jeder,  wenn  er  nur  sein  Brot  bei  einem  Bäcker
kauft,  der  im  Rabatt-Spar-Verein  ist.  Denn  auch  nur  eine  mäßig  große  Familie
verbraucht  täglich  leicht  für  60  Pfg.  Backwaren  und  das  macht  schon  ein  Buch
aus.  Wenn  den  Bäckern  gestattet  wird  10%  zu  geben,  werden  foga*  zwei
Bücher  voll.  Es  kann  dann  ein  solcher  Käufer  ruhig  noch  im  Konsumverein