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bleiben  und  doch  an  der  Prämienverlosung  teilnehmen.  Schelmisch,  wie  nun
einmal  Fortuna  ist,  wird  sie  dann  gerade  den  Konsumvereinlern  die  Gewinne  in
den  Schoß  werfen.  Bei  der  großen  Zahl  der  Mitglieder  werden  diese  sogar  sicher
sehr  reich  bedacht  werden,  und  die  Geschäfte  haben  zum  Schaden  noch  den  Spott.
Drei  Bücher  ist  die  geringste  Zahl,  auf  die  herabgegangen  werden  kann.
So  viel  kann  jede  Familie  vollkleben,  wenn  sie  nur  in  den  Rabatt-Spar-Geschäften
ihre  Wirtschaftsbedürfnisse  einkauft,  und  für  andere  Geschäfte  zu  sorgen  hat  der
Rabatt-Spar-Verein  keine  Veranlassung.  Es  kann  sich  ein  jedes  Geschäft  anschließen. ­
  Schleudergeschäfte  und  Warenhäuser  werden  natürlich  nicht  aufgenommen. ­

Mit  dem  30.  November  wird  die  Anmeldeliste  für  die  Prämienverlosung
geschlossen.  Nach  Zusammenstellung  der  Anmeldungen  erfolgt  eine  öffentliche
Auslegung  der  Anmeldeliste.  Sie  bildet  die  rechtliche
Grundlage  der  Verlosung,  welche  am  besten  in  der  zweiten  Februarwoche ­
  des  nächsten  Jahres  vor  sich  geht.
Von  vielen  Seiten  wurde  mir  in  den  vertraulichen  Besprechungen  das
Bedenken  entgegengehalten,  daß  dieses  Prämienverlosungssystem  ein  zweischneidiges
Schwert  werden  könnte,  weil  auch  die  Konsumvereine  dasselbe  einführen  und  noch
viel  größere  Mittel  zur  Verfügung  stellen  könnten.  Ich  habe  nichts  lieber  gehört
als  diesen  Einwand.  Er  zeigte  mir,  für  wie  wirksam  das  Mittel  gehalten  wurde;
denn  die  Konsumvereine  dürfen  gesetzlich  eine  solche  Verlosung  gar  nicht  veranstalten. ­
  Nach  §  1  des  Genossenschaftsgesetzes  sind  Konsumvereine  „Gesellschaften, ­
  welche  die  Förderung  des  Erwerbes  oder  der  Wirtschaft  ihrer  Mitglieder
mittels  gemeinschaftlichen  Geschäftsbetriebes  bezwecken".  Also  nur  mittels  gemeinschaftlichen ­
  Geschäftsbetriebes  darf  eine  Förderung  des  Erwerbes ­
  und  der  Wirtschaft  der  Konsumvereinsmitglieder  stattşinden  und  wie  jeder
Kommentar  sagt,  darf  die  Förderung  nur  durch  w  i  r  t  sch  a  f  t  l  i  ch  e  Mittel  vor  sich
gehen.  Eine  Verlosung  aber  ist  so  wenig  ein  wirtschaftliches  Mittel,  daß  viele  eine  solche
überhaupt  für  verwerflich  halten,  wenn  zu  ihrer  Ve  ran  st  alt  ung  Bei"
träge  gesammelt  werden.  Nun  würden  aber  den  Konsumvereinsmitgliedern ­
  sogar  zwangsweise  Beiträge  von  ihrem  Dividendenfonds  gekürzt  lverden,
sie  möchten  wollen  oder  nicht.  Das  wäre  Wohl  das  Tollste,  was  bisher  auf  dem
Gebiete  der  Verlosung  geleistet  wäre,  während  die  Prämienverlosung  des  Rabatt-Spar-Vereins
  das  Beste  ist,  was  geboten  werden  kann,  nämlich  eine  auf  vollster
Freiwilligkeit  begründete  Art  der  Auslosung  ohne  jeden  Beitrag  von  seiten  der
Losenden,  eine  Verlosung  gefundenen  Geldes.  Keine  Behörde
würde  die  Verlosung  der  Konsumvereine  genehmigen  können,  wogegen  jede
Behörde  sich  freuen  wird,  einem  so  schönen  Mittel  der  Selbsthilfe  des  gewerblichen ­
  Mittelstandes  die  Genehmigung  zu  erteilen.  Ein  Gesichtspunkt  ist
aber  noch  zu  erwähnen.