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unter  20  Mk.  heruntergehen.  Die  Abstufungen  der  Gewinne  bestimmt  der
Vorstand.
§  4.
Zur  Teilnahme  an  der  Prämienverlosung  berechtigt  der  Besitz  von  mindestens ­
  drei  ordnungsmäßig  vollgeklebten  Rabatt-Spar-Büchern  unseres  Vereins
derart,  daß  auf  je  drei  Sparbücher  ein  Los  gewährt  wird,  wenn  der  Gegenwert
der  Bücher  bis  zum  1.  Dezember  des  betreffenden  Jahres  nicht  abgehoben,  sondern
behufs  Anteilnahme  an  der  Prämienvcrlosung  in  ein  eigens  dazu  angelegtes
Sammelsparbuch  eingetragen  worden  ist.
Die  die  Zahl  drei  oder  deren  Vielfache  übersteigenden  Nabatt-Spar-Bücher
werden  für  die  nächste  Prämienverlosung  übertragen,  falls  ihre  Gegenwerte  bis
zum  1.  Dezember  des  nächsten  Jahres  nicht  abgehoben  werden,  sondern  im  Sammelsparbuch
  stehen  bleiben.
§5.
Die  Verlosung  findet  stets  in  der  ersten  Woche  des  Februars  in  Gegenwart
eines  Notars  und  zweier  Vorstandsmitglieder  statt.
§  6.
Zur  Sicherstellung  des  Prämienfonds  zahlen  die  Mitglieder  auf  jeden  von
ihnen  entnommenen  Umschlag  y i0  Proz.  des  Nominalwertes,  nämlich  20  Pfg.,
beim  Bezug  der  Marken  ein.  Diese  Beträge  werden  zu  einem  besonderen
Prämiengarantiefonds  angesammelt.  Der  nicht  für  die  Verlosung  in
Anspruch  genommene  Teil  desselben  wird  später  im  Verhältnis  der  Aufbringungsquoten ­
  an  die  Mitglieder  als  Dividende  zurückgezahlt.
§  7.
Vor  jeder  Verlosung  wird  eine  Prämienverlosungsliste  aufgestellt.  In  ihr
sind  die  Teilnehmer  mit  den  ihnen  zugeteilten  Losnummern  verzeichnet.
Diese  Li  st  e  bildet  die  Grundlage  der  Verlosung.
Sie  wird  nach  geschehener  Bekanntmachung  acht  Tage  öffentlich  zur  Einsicht ­
  der  Beteiligten  ausgelegt.  Etwaige  Einsprüche  regelt  endgültig  der  Vorstand.
Nach  Ablauf  des  festgesetzten  Termins  sind  Einwendungen  nicht  mehr  zulässig.
§  8.
Die  Auszahlung  der  Gewinne  erfolgt  gegen  Rückgabe  der  Lose  an  der  Geschäftsstelle
  in  den  Bureaustunden.  Bis  zum  1.  Dezember  nicht  abgehobene  Ge-Winne
  fallen  zugunsten  der  nächsten  Prämienverlosung  an  den  Verein  zurück.
§9.
Alle  weiteren  Einzelheiten  bestimmt  der  Vorstand.