i  st.  Das  Warenhaus  fiir  Armee  und  Marine  muß  hierin  einem  Konsumverein
als  gleichwertig  erachtet  werden.
Es  kann  nicht  ausbleiben,  daß  die  griindliche  Erörterung  der  hier  in  Betracht
kommenden  Rechtsfragen  an  vielen  Gerichten  ganz  allgemein  das  Verständnis
für  die  durch  die  Rabatte  erfolgenden  Bedriickungen  schärft,  und  ich  hoffe  dadurch
sicher  auf  eine  baldige  Abhilfe.
Der  Antrag  selbst  lautet:

(Ort)  ,

(Datum)  19

Antrag
des
auf  Bestrafung  des  Vorstandes  des  Konsumvereins
(Firma)
zu
(Ortsname)
aus  §  149  des  Reichsgesetzes  betreffend  die  Erwerbsund ­
  Wirtschaflsgenossenschaften  vom  1.  Mai  1889  in
der  Fassung  vom  14.  Juni  1898.

An  die  Staatsanwaltschaft ­
  des  Landgerichts ­


zu

Ich,  der  Endesunterzeichnete,  beantrage ­
  die  strafrechtliche  Verfolgung  des
Vorstandes  des  Konsum-Vereins,
  E.  G.  m.  b.  H.  zu
auf  Grund  folgenden  Sachverhalts:
I.  In  besteht  ein
Konsumverein  mit  der  Firma
E.  G.  m.  b.  H.  Vorstandsmitglieder ­
  desselben  sind:
1
2
3.
Dieser  Konsumverein  bedrückt  das
wirtschaftliche  Leben  der  hiesigen  Geschäftswelt ­
  iil  einer  solchen  Weise,  daß
man  kaum  einen  Geschäftstreibenden
trifft,  der  nicht  mit  großer  Bitterkeit
von  seiner  ruinösen  Tätigkeit  spricht.
Das  Gefühl  der  wirtschaftlichen  Sicher-