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Alle  diese  Unzuträglichkeiten  hat  der  Gesetzgeber  vorausgesehen ­
  und  ihnen  durch  den  ausdrücklichen  Ausschluß ­
  des  Markensystems  vorbeugen  wollen.
Welche  sozialen  Mißstände  sich  entwickeln  werden,  wenn  der  Bedrückung ­
  der  Geschäftswelt  durch  dies  Markensystem  kein  Riegel  vorgeschoben ­
  wird,  kann  ganz  genau  vorausgesagt  werden.  Bis  jetzt
haben  die  Konsulnvereine  durch  das  Markensystem  schon  einen
Schaden  von  über  ....  Millionen  Mark  den  Geschäftsleuten  zugefügt; ­
  viele  Hunderte  von  Existenzen  sind  wankend,  viele  Tausende
unzufrieden  geworden.
IV.  Hervorgehoben  soll  insbesondere  noch  werden,  daß  die
Straflosigkeit  der  Übung  des  Marken-  und  Rabattsystems  auch  nicht
aus  dem  Gesichtspunkt  hergeleitet  werden  kann,  daß  der  Vorstand
des  Konsumvereins  derartige  Vertragsabschlüsse  über  Rabattbezug
seiner  Mitglieder  nur  gewissermaßen  neben  seiner  Haupttätigkeit
vornähme,  die  zweifellos  auf  Förderung  des  Erwerbes  und  der
Wirtschaft  seiner  Mitglieder  mittels  gemeinschaftlichen  Geschäftsbetriebes ­
  gerichtet  sei.
Wenn  auch  nicht  jede  einzelne  Handlung  oder  Maßnahme  des
Vorstandes  an  sich  als  ein  gemeinschaftlicher  Geschäftsbetrieb  sich
darstellen  muß,  um  im  Sinne  des  §  1  des  Genossenschaftsgesetzes  als
erlaubt  zu  gelten,  so  muß  dieses  Erfordernis  allerdings  zweifellos
an  diejenigen  Handlungen  und  geschäftlichen  Maßnahmen  des  Vorstandes ­
  gestellt  werden,  die  sich  ständig  wiederholen  und
die  deshalb  in  ihrer  Gesamtheit  und  bei  großem
Umfang  sozusagen  einen  besonderen  Geschäftszweig ­
  darstellen,  der  auch  wegen  seiner  wirtschaftlichen  Bedeutung
  den  Anforderungen  des  §  1  des  mehrgedachten  Gesetzes  entsprechen ­
  muß.
Daß  aber  dieses  sogenannte  Rabatt-  und  Markensystem  eine
große  wirtschaftliche  Bedeutung  hat,  kann  mit  Fug  nicht  bestritten
werden,  daß  es  den  Erfordernissen  des  §  1  des  Genossenschaftsgesetzes
nicht  entspricht,  ist  vorstehend  eingehend  gezeigt.
Damit  zeichne  ich  hochachtungsvoll  als  der  Staatsanwaltschaft ­


gehorsamster