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Endlich  fordert  die  Logik  der  Notwehr  von  dem  in  den  Kampf  gedrängten
  gewerblichen  Mittelstand  noch  eins.  Dies  besteht  in  dem  Geltendmachen  àn^MMeiseines
  Rechts  auf  Existenz  bei  allen  öffentlichen  Gelegenheiten,  die  sich  darbieten. ­

Die  Orte,  wo  das  geschehen  kann  und  muß,  sind  naturgemäß:
1.  die  Kommunalverwaltungen,
2.  die  Einzel  landtage,
3.  der  Reichstag.
Sitzen  hier  Angehörige  des  gewerblichen  Mittelstandes  als  Mitglieder,  so
haben  sie  unter  Zurückstellung  aller  persönlichen  Empfindungen,  die  es  ihnen
unangenehm  erscheinen  lassen  könnten,  für  eigene  Interessen  öffentlich  aufzutreten,
so  oft  es  geht,  auf  die  Notlage  ihres  Standes  hinzuweisen  und  die  Gefahren  zu
betonen,  denen  unser  Staat  entgegengeht,  wenn  namentlich  die  Auswüchse  der
beiden  Hauptschädlinge  des  Gewerbes,  der  Konsumvereine  und  der  Warenhäuser,
nicht  beseitigt  werden.
Es  ist  gewiß  nicht  leicht  in  diesem  Sinn  zu  wirken,  und  bei  der  Rücksichtslosigkeit ­
  der  Gegner  auch  für  einen  Geschäftsmann  nicht  ungefährlich.  Beides
weiß  ich  wohl  zu  würdigen,  es  muß  aber  geschehen,  und  wer  es  nicht  tun  kann,
soll  lieber  eine  Wahl  nicht  annehmen.  Denn  es  ist  besser,  wenn  der  gewerbliche
Mittelstand  gar  nicht  in  den  drei  Körperschaften  vertreten  ist,  als  durch  Schweiger.
Ihr  negatives  Verhalten  schädigt  nach  mehreren  Seiten  hin.  Erstens  gibt  es  den
Feinden  des  gewerblichen  Mittelstandes  einen  Scheingrund,  das  Schweigen  als
Zustimmung  für  das  von  ihnen  behauptete  Nichtvorhandensein  einer  Notlage  zu
deuten,  und  zweitens  entmutigt  es  die  geplagten  Standesgenossen  noch  mehr,  als
sie  es  schon  waren,  weil  sie  sehen,  daß  sie  auch  von  ihren  gewählten  Vertretern  im
Stich  gelassen  werden.
Nun  ist  es  eine  alte  und  aus  allen  Landesteilen  gehörte  Klage,  daß  es  sehr
schwer  ist,  aus  dem  gewerblichen  Mittelstand  passende  Männer  für  die  öffentlichen
Kommunal-  und  Volksvertretungen  zu  finden.  Bei  den  Neichstagswahlen  wird  die
Schuld  immer  auf  den  Mangel  an  Diäten  zurückgeführt.
Mit  Unrecht.
Es  liegt  vielmehr  daran,  daß  ein  Gewerbetreibender  nicht  lange  aus  seinem
Geschäft  abwesend  sein  kann,  ohne  es  empfindlich  zu  schädigen.  Auch  die  höchsten
Diäten  können  seine  Abwesenheit  vom  Geschäft  nicht  ersetzen.  Mit  dieser
Tatsache  muß  gerechnet  werden.
Sie  ist  im  Wesen  des  gewerblichen  Mittelstandes  begründet.  Denn  eine
selbständige  gewerbliche  Mittelstandsexistenz  charakterisiert  sich  dadurch,  daß  sich